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K.-o.-Tropfen: ein Thema für uns?

Eine Leserin hat mich angeschrieben, weil sie bei Deximed einen Artikel über K.-o.-Tropfen vermisst. Ich habe zunächst überlegt, ob dieses Thema für die Hausarztpraxis überhaupt relevant ist. Aber vermutlich ist eine fragliche Intoxikation mit K.-o.-Tropfen eine dieser Situationen, die einmal in einer Praxislaufbahn vorkommen, aber in denen Ärzt*innen unbedingt wissen sollten, was zu tun ist. In KV-Diensten und Notarzttätigkeit ist allerdings durchaus damit zu rechnen, dass unwissentlich intoxikierte Personen zu versorgen sind. Im Rahmen der Notfallversorgung in allgemeinärztlichen Nachtdiensten in Norwegen habe ich selbst einzelne Patientinnen versorgt, die vermutlich mit K.-o.-Tropfen intoxikiert wurden. Bei einer von Ihnenihnen bestand auch der Verdacht auf eine Vergewaltigung. In unserem neuen Artikel K.-o.-Tropfen finden Sie umfassende Informationen zum Vorgehen.

K.-o.-Tropfen-Vergiftungen kommen in größeren Städten mit zahlreichen Ausgeh-Möglichkeiten häufiger vor. Die Dunkelziffer ist sehr hoch, schon allein deswegen, weil Opfer sich oft an nichts erinnern können, nur ahnen, dass etwas nicht stimmt, und aus Scham keine Hilfe suchen. Manche Opfer geben sich selbst die Schuld, weil sie Alkohol konsumiert haben. Ein anderer Grund für die hohe Dunkelziffer ist das enge Nachweisfenster für manche Substanzen. Besonders Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB, „Liquid Ecstasy“) ist im Blut nur 8 Stunden und im Urin maximal 12 Stunden nachweisbar, andere Substanzen bis zu 24 Stunden im Blut und wenige Tage im Urin. K.-o-Tropfen werden mit dem Ziel verabreicht, Opfer wehrlos zu machen und dann eine Straftat zu begehen. Frauen werden dabei eher Opfer von Sexualstraftaten und Männer eher von Eigentumsdelikten.

Häufig verwendete Substanzen sind Benzodiazepine, Hypnotika, wie Zopiclon, und GHB. Chemische Vorstufen von GHB werden als Lösungsmittel oder Weichmacher in der Industrie verwendet und sind relativ einfach zu beschaffen. Gefährlich sind Situationen, in denen ein Getränk unbeobachtet ist oder ein Getränk von einer unbekannten Person angenommen wurde, sodass unbemerkt Betäubungsmittel untergemischt werden können. Es gibt allerdings auch Berichte aus Großbritannien, dass K.-o.-Substanzen den Opfern im Gedränge in Clubs und Bars injiziert wurden. Aus Deutschland gibt es hierzu noch keine Zahlen.

Bei anamnestischen Hinweisen auf eine Intoxikation mit K.-o.-Tropfen und evtl. zusätzlich auch auf einen sexuellen Übergriff oder ein anderes Verbrechen sollte der Ablauf des vergangenen oder betreffenden Abends abgefragt werden. Welche Speisen und Getränke wurden konsumiert? Wer hat sie serviert? Standen sie eine Zeit lang unbeaufsichtigt? War eine Situation besonders unangenehm oder verdächtig? Traten Intoxikationssymptome wie Schwindel, Verwirrtheit, Benommenheit, Bewusstseinsverlust, Filmriss oder Übelkeit auf? Plötzliches Erwachen nach Stunden mit Filmriss kann ein Hinweis auf GHB sein. Gibt es Hinweise auf eine Vergewaltigung, wie genitale Verletzungen?

Wichtig ist eine schnellstmögliche Sicherung von Proben zur Untersuchung auf K.-o.-Tropfen. Hierzu sollen gleich in der Hausarztpraxis mehrere Serum-Röhrchen (kein Zitrat!) abgenommen und 100 ml Urin gewonnen werden. Das Material soll gekühlt gelagert werden. Die betroffene Person sollte mit dem gekühlten Probematerial umgehend zur weiteren Untersuchung an ein rechtsmedizinisches Institut überwiesen werden, wo auch die Spurensicherung bei Hinweisen auf eine Vergewaltigung erfolgen kann. Liegt der Vorfall schon zu lange zurück, kann nach vier Wochen ein Nachweis der K.-o.-Substanz aus einer Haarsträhne gelingen. Zur rechtssicheren Dokumentation und dem weiteren Vorgehen enthalten unsere Artikel Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Sexualisierte Gewalt weiterführende Informationen. Für Betroffene steht unsere Patienteninformation Gewalt gegen Frauen und Mädchen zur Verfügung. Diese Information kann auch als Flyer zum Auslegen in der Praxis unter info@gesinform.de angefordert werden. Die Organisation Weißer Ring klärt über die Vorbeugung auf: Lass dich nicht k.-o.-tropfen!

Auslöser für diesen Artikel war also die Anregung einer Leserin. Natürlich ist es schwierig, sofort „Artikel auf Bestellung“ zu schreiben. Aber ich bin für jede Anregung sehr dankbar und greife Vorschläge gerne auf. Wenn Sie also ein bestimmtes Thema bei Deximed vermissen oder sich eine ausführlichere Darstellung einer Problemstellung wünschen, wenden Sie sich bitte über die Feedback-Sprechblase an mich.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Eine Leserin hat mich angeschrieben, weil sie bei Deximed einen Artikel über K.-o.-Tropfen vermisst. Ich habe zunächst überlegt, ob dieses Thema für die Hausarztpraxis überhaupt relevant ist. Aber vermutlich ist eine fragliche Intoxikation mit K.-o.-Tropfen eine dieser Situationen, die einmal in einer Praxislaufbahn vorkommen, aber in denen Ärzt*innen unbedingt wissen sollten, was zu tun ist. In KV-Diensten und Notarzttätigkeit ist allerdings durchaus damit zu rechnen, dass unwissentlich intoxikierte Personen zu versorgen sind. Im Rahmen der Notfallversorgung in allgemeinärztlichen Nachtdiensten in Norwegen habe ich selbst einzelne Patientinnen versorgt, die vermutlich mit K.-o.-Tropfen intoxikiert wurden. Bei einer von Ihnenihnen bestand auch der Verdacht auf eine Vergewaltigung. In unserem neuen Artikel K.-o.-Tropfen finden Sie umfassende Informationen zum Vorgehen.
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