STIKO-Impfempfehlungen: Was ändert sich?

Ende August hat die STIKO neue Impfempfehlungen veröffentlicht. Im Vergleich zu den Empfehlungen vom Vorjahr 2017/2018 gibt es einige Änderungen: Am aktuellsten ist, jetzt zum Herbstbeginn, die neue Empfehlung, die Grippeimpfung mit einem quadrivalenten Impfstoff vorzunehmen. Kinder und Jugendliche ab 2 Jahren können bis zum 17. Lebensjahr alternativ mit intranasal zu applizierendem Lebendimpfstoff geimpft werden.

Offiziell tritt jetzt auch die schon im Juni dieses Jahres ausgesprochene Empfehlung in Kraft, auch Jungen im Alter von 9–14 Jahren gegen humanes Papillomavirus (HPV) zu impfen. Die Impfung kann bis zum vollendeten 17. Lebensjahr nachgeholt werden. Damit soll nicht nur die Infektionsrate von Mädchen und Frauen mit onkogenen Papillomaviren und damit das Auftreten von Zervix-Präkanzerosen und Zervixkarzinom reduziert werden. Auch der Krankheitslast HPV-induzierter Tumore bei Männern, wie Peniskarzinom, Analkarzinom oder Oropharynxkarzinom, sowie dem Auftreten von Condylomata acuminata soll entgegengewirkt werden. Die Impfung kann laut STIKO auch bei Frauen und Männern über 17 Jahren durchgeführt werden, allerdings bei geringerer Wirksamkeit und nach individueller Prüfung der Impfindikation. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur HPV-Impfung vom 20. September ist diese Impfung auch bei Jungen Kassenleistung.

Die Empfehlungen zur Tetanusimmunprophylaxe im Verletzungsfall wurden ebenfalls noch einmal geändert: Auch bei sauberen geringfügigen Wunden soll bei fehlender Grundimmunisierung oder unbekanntem Impfstatus neben einer aktiven Tetanusimpfung auch eine Gabe von Tetanusimmunglobulin erfolgen. Bei allen anderen Wunden (z. B. tiefe und verschmutzte Wunden) und drei oder mehr vorausgegangenen Impfstoffdosen soll bereits ab 5 Jahren nach der letzten Tetanusimpfung eine aktive Auffrischimpfung (Kinder unter 6 TDaP, sonst Tdap) verabreicht werden. Bei weniger als drei vorausgegangenen Impfstoffdosen oder unbekanntem Impfstatus soll hier eine aktive Impfung durchgeführt und Tetanusimmunglobulin gegeben werden.

Im Impfkalender für Kinder und Jugendliche gibt es noch eine weitere Neuerung: Die Altersgrenze für eine Tdap-Auffrischimpfung wurde auf 16 Jahre herabgesetzt. Zum seit Mai 2018 in Deutschland verfügbaren Herpes zoster-Totimpfstoff schreibt die STIKO: „Nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung kann die Impfung sinnvoll sein.“ Der Impfstoff ist ab dem Alter von 50 Jahren zugelassen. Die FSME-Risiko-Gebiete wurden 2018 noch einmal erweitert. Besonders in Bayern, Hessen und Thüringen sind mehrere Städte und Landkreise hinzugekommen. Neu sind auch ausführliche Empfehlungen zum „Impfmanagement in der Praxis“ (zu organisatorischen Abläufen und der Aufbewahrung von Impfstoffen) sowie „Impfempfehlungen für MigrantInnen und Asylsuchende nach Ankunft in Deutschland“ (zu Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen von Kindern und Erwachsenen und zur Priorisierung von Impfungen).

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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