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2021-W51Bedrohung von Ärzt*innen und medizinischem Personal in der Pandemie

Bedrohung von Ärzt*innen und medizinischem Personal in der Pandemie

Bisher gab es in der Hausarztpraxis einige wenige typische Situationen, in denen es vorkam, dass Patient*innen ausfallend werden oder sogar aggressiv auftreten konnten: Suchtkranke üben in ihrer Verzweiflung manchmal starken verbalen Druck aus, um ein Rezept für die benötigte Substanz zu erhalten. Patient*innen, deren Erwartungen auf eine Antibiotikatherapie, eine lange AU, ein gewünschtes Attest oder auch bestimmte diagnostische Maßnahmen nicht erfüllt werden, können sich gelegentlich im Ton vergreifen oder eine ungerechte Bewertung in einschlägigen Portalen abgeben. Aber darüber hinaus gab es bisher in Hausarztpraxen selbst wenig Bedrohliches. Offenbar hat sich das im Verlauf dieses Jahres stark geändert.

Diskussionen mit Impfgegner*innen kamen auch früher in den Praxen vor. Dabei ging es häufig um ideologisch geprägte grundsätzliche Ablehnung von Impfungen, besonders der Masern-Impfung. Diese Gespräche waren oft zeitaufwändig und frustrierend, konnten aber normalerweise friedlich beendet werden.

In letzter Zeit häufen sich aber Berichte über verbale Bedrohungen in der Praxis oder am Telefon sowie digitale Gewalt gegen Ärzt*innen, die Impfungen gegen COVID-19 anbieten. Besonders in Bewertungsportalen und in sozialen Medien werden Ärzt*innen von Impfgegner*innen beschimpft, verleumdet und bedroht. Auch E-Mails mit bedrohlichem Inhalt werden ohne Hemmungen verschickt, und Morddrohungen sind keine Ausnahme mehr. Bundesärztekammer, Hausärzteverband, Verdi und Marburger Bund berichten über Bedrohungen und Angriffe auf ihre Mitglieder. Das Bundeskriminalamt stuft Impfgegner*innen und Coronaleugner*innen „als relevantes Risiko“ für das Personal in Impfzentren oder Arztpraxen ein. Es bestehe die Gefahr von „zumindest verbalen Anfeindungen bis hin zu Straftaten“.

Was ist da los? Warum meinen Impfgegner*innen, impfende Ärzt*innen und medizinisches Personal in Praxen und Impfzentren bekämpfen und einschüchtern zu müssen? Impfempfehlungen und Regelungen für das öffentliche Leben werden nicht in Praxen und Impfzentren gemacht. Anscheinend werden sie aber als ausführender Arm „des Systems“ angesehen. Man mag sich gar nicht vorstellen, was passiert, wenn wirklich eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird.

In den zahlreichen Berichten über Drohungen und Angriffe gegen impfende Ärzt*innen wird immer die Lage geschildert und über einzelne Fälle berichtet. Empfehlungen zur Vorbeugung oder zum Umgang mit dieser Form dieser Gewalt werden nicht gegeben. Bei offener direkter Bedrohung, körperlichen Angriffen oder Hausfriedensbruch ist klar, dass die Polizei verständigt werden soll. Aber was ist bei digitaler Gewalt zu tun?

Hier gibt es einige hilfreiche Hinweise, die auch von Ärzt*innen umgesetzt werden sollten. Die Organisation HateAid bietet Betroffenen digitaler Gewalt ein kostenloses Beratungsangebot und ggf. Prozesskostenfinanzierung. HateAid bietet einen Informationsflyer und auf ihrer Homepage einige hilfreiche Tipps: Grundsätzlich sollte bei Meldebehörden ein Widerspruch gegen die erlaubte Datenweitergabe z. B. an Parteien eingelegt werden. Es genügt ein einfacher Widerspruch. Um Hacker-Angriffen vorzubeugen, sollte bei Social-Media-Seiten das Angebot einer Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt werden. Um zu erfahren, welche Aussagen online zu finden sind, kann es hilfreich sein, den eigenen Namen zu googeln. Dann besteht die Möglichkeit, Seitenbetreiber dazu aufzufordern, aufgefundene falsche oder verleumderische Daten zu löschen, z. B. bei übler Nachrede in Bewertungsportalen.

Auch das BMFSFJ bietet eine „Checkliste digitale Gewalt“, die sich in erster Linie an Frauen richtet, die von Gewalt betroffen sind. Aber diese Liste kann durchaus in allen Fällen digitaler Gewalt einen Leitfaden bieten. Um Beweise zu sammeln, sollten Screenshots von beleidigenden und bedrohlichen Beiträgen und Inhalten in sozialen Medien gemacht werden und diese separat gespeichert werden. Selbstverständlich sollten Täter in sozialen Medien geblockt oder als Follower entfernt werden. Der Bundesverband für Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat weitere praktische Empfehlungen zum Vorgehen gegen digitale Gewalt zusammengestellt. Beispielsweise sollten auch SMS, E-Mails, Anrufe oder Sprachnachrichten zur Dokumentation sicher gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Seite Bayern gegen Gewalt des Bayerischen Sozialministeriums empfiehlt außerdem, digitale Gewalt bei der Internet-Beschwerdestelle zu melden und im Falle von digitaler Erpressung, Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Für Politiker*innen gibt es bereits ein Beratungsportal für Opfer von Bedrohungen und Gewalt. Es ist wohl an der Zeit, dass so ein Angebot auch für Ärzt*innen und medizinisches Personal geschaffen wird.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Bisher gab es in der Hausarztpraxis einige wenige typische Situationen, in denen es vorkam, dass Patient*innen ausfallend werden oder sogar aggressiv auftreten konnten: Suchtkranke üben in ihrer Verzweiflung manchmal starken verbalen Druck aus, um ein Rezept für die benötigte Substanz zu erhalten. Patient*innen, deren Erwartungen auf eine Antibiotikatherapie, eine lange AU, ein gewünschtes Attest oder auch bestimmte diagnostische Maßnahmen nicht erfüllt werden, können sich gelegentlich im Ton vergreifen oder eine ungerechte Bewertung in einschlägigen Portalen abgeben. Aber darüber hinaus gab es bisher in Hausarztpraxen selbst wenig Bedrohliches. Offenbar hat sich das im Verlauf dieses Jahres stark geändert.
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