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Palliative Schmerztherapie

Allgemeine Informationen

Definition

Palliative Schmerztherapie1-2

  • Die Palliation ist die aktive Behandlung, Pflege und Betreuung unheilbar erkrankter Patient*innen, bei denen das primäre Therapieziel die Verbesserung der Lebensqualität ist.
  • Dabei spielt die Linderung körperlicher Schmerzen und anderer belastender Symptome eine wichtige Rolle. Zudem kommen Maßnahmen zur Anwendung, die auf psychische, soziale und spirituelle/existenzielle Probleme ausgerichtet sind.
  • Das Ziel besteht darin, den Patient*innen und ihren Angehörigen die bestmögliche Lebensqualität zu sichern.
  • Die palliative Schmerztherapie ist vor allem für Patient*innen mit malignen Erkrankungen relevant, aber auch Menschen mit anderen fortgeschrittenen Erkrankungen ohne kurative Therapieoption fallen in ihren Anwendungsbereich.
  • Drei Phasen der palliativmedizinischen Behandlung1
    1. Phase der zeitbegrenzten Rehabilitation
      • Die letzten Monate, selten Jahre, in denen trotz der Erkrankung ein weitgehend normales Leben möglich ist.
      • Durch Ausschöpfung der Möglichkeiten der Palliativmedizin, insbesondere der Schmerztherapie und Symptomkontrolle, wird eine Wiederherstellung oder langfristige Erhaltung der Mobilität der Patient*innen wird angestrebt.
      • Die Strategien zur Therapie von Schmerzen und anderen körperlichen Symptomen entsprechen dem Vorgehen bei Patient*innen mit guter Lebensprognose.
      • Ganzheitlicherganzheitlicher Therapieansatz mit psychosozialer und spiritueller Begleitung fördert die Auseinandersetzung mit der Erkrankung und eine Rehabilitation der geistigen Leistungsfähigkeiten der Patient*innen mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern und möglichst lange zu erhalten und bis zuletzt so aktiv wie möglich zu leben.
    2. Terminalphase
      • Die letzten Wochen, manchmal Monate, in denen trotz guter Schmerztherapie und Symptomkontrolle die Aktivität der Menschen durch die Erkrankung zunehmend eingeschränkt wird.
    3. Finalphase (Sterbephase)
      • die letzten Stunden und (3–7) Tage des Lebens

Schmerz1-2

  • Als Schmerz wird eine unangenehme sensorische und emotionale Empfindung definiert, die infolge einer tatsächlichen oder potenziellen Gewebezerstörung auftritt.3 Schmerzwahrnehmung ist stets subjektiv.
  • Neben Gewebeschädigungen können auch andere Ursachen zu Schmerzen führen, und die Wahrnehmung wird von körperlichen, psychischen, sozialen, kulturellen und existenziellen Faktoren beeinflusst.
  • In der Palliativmedizin wird häufig der Begriff des „Total Pain“ verwendet. Damit ist das multidimensionale Leid des Menschen am Lebensende gemeint, das die körperliche, psychische, soziale und spirituelle Dimension des Menschen betrifft.3

Schmerzklassifikation

Nach Entstehungsmechanismus1,4

  • Nozizeptiver Schmerz
    • Somatischersomatischer nozizeptiver Schmerz: Schädigung betrifft das Bindegewebe oder die Haut (tiefer bzw. oberflächlicher
    • viszeraler nozizeptiver Schmerz).
    • Viszeraler nozizeptiver Schmerz: Schädigung betrifft die inneren Organe.
  • Neuropathischer Schmerz: auf eine Schädigung oder Dysfunktion von Nervengewebe zurückzuführen.
  • SomatoformerNeuroplastischer Schmerz
    • Wird auch häufig als somatoformer, funktioneller oder idiopathischer Schmerz bezeichnet.1,5
    • Somatoform heißt, dass sich keine organische Ursache der Beschwerden finden lässt.
  • KannMischformen alssind dominierendesdie Symptom einer psychischen Störung auftretenRegel.
  • Die Schmerzwahrnehmung und -filterung im Gehirn – auch bei eindeutig nozizeptiver oder neuropathischer Schmerzursache – wird immer auch durch emotionale und kognitive Prozesse beeinflusst.6
    • Die grobe klassifikatorische Trennung zwischen organisch und somatoform bedingten Schmerzen kann daher nur pragmatisch begründet werden.
    • Eine scharfe Grenzziehung ist letztlich nichtnie möglich. 
    • Bei allen Schmerz-Patient*innen ist eine integrale, biopsychosoziale Sicht notwendig.

Nach Dauer5

  • Akute Schmerzen: Dauer von weniger als 3 Monaten
    • Durchbruchschmerzen
      • Akute und vorübergehende Schmerzspitzen, die trotz einer ausreichenden und kontinuierlichen Schmerztherapie auftreten.7
  • Chronische Schmerzen: Dauer von mehr als 3 Monaten

Häufigkeit

  • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1
  • Bei etwa 50 % der Patient*innen, die eine maligne Erkrankung haben, bestehen belastende Schmerzen.
  • Im fortgeschrittenen Stadium maligner Erkrankungen haben etwa 70 % der Patient*innen behandlungsbedürftige Schmerzen.
  • 90–95 % der Patient*innen, die palliativ behandelt werden, sind Menschen mit einem Malignom.

Pathophysiologie

  • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3

Zentrale und periphere Sensibilisierung

  • Eine anhaltende Stimulation von Nervenfasern entlang der Schmerzbahn kann sich klinisch in Form einer erhöhten Schmerzempfindlichkeit, also einer Sensibilisierung desim Nervensystemszentralen und peripheren Nervensystem, äußern.
    • Es kommt zur Reorganisation mit biochemischen Veränderungen im peripheren und zentralen Nervensystem.8
    • Die schmerztherapeutische Wirkung von Antikonvulsiva, trizyklischen Antidepressiva und N-Methyl-D-Aspartat-Antagonisten (NMDA-Antagonisten) erscheint dadurch plausibel.
  • Die für Palliativ-Patient*innen typische Komplexität der Erkrankungen und das breite Symptomspektrum stellen besondere Anforderungen an die Schmerztherapie.
    • Eine wirksame Schmerzbehandlung zieht häufig auch eine Linderung anderer Symptome nach sich – wie Angst, Unruhe, Verwirrtheit, Depression – und kann erheblich zur Besserung der Lebensqualität beitragen.
    • Dagegen sind mögliche Risiken und Nebenwirkungen der medikamentösen Schmerztherapie abzuwägen.

Schmerzursachen

  • Tumorbedingte Schmerzen
    • Tumoren sind die häufigste Schmerzursache im Zusammenhang mit malignen Erkrankungen: Tumorbedingte Schmerzen machen etwaEtwa 70 % der FälleSchmerzsyndrome aus.
    • Diebei verschiedenenmalignen Malignomformen wachsen und verbreiten sich meist unterschiedlich und Erkrankungen sind deshalb auch mit unterschiedlichen Schmerzmustern verbundentumorbedingt.
    • Änderungen des Schmerzmusters sind in der Regel auf das Wachstum von Primärtumor oder Metastasen zurückzuführen.
  • Therapiebedingte Schmerzen
    • Diese machen etwa 20 % der Fälle aus.
    • durch Strahlentherapie, Operation oder systemische Therapie, z.  B. Hormon- oder Chemotherapie
  • Schmerzen aufgrund von:
    • allgemeiner Schwächung
    • Nichttumorbedingte Schmerzen
      • ischämische Herzkrankheit
      • Arthrose und sonstige degenerative Erkrankungen
      • somatoformeneuroplastische Schmerzen
    • Faktoren, die Schmerzen verstärken:
      • psychosoziale Belastungen
      • Depression
      • längere unzureichende Schmerzkontrolle.

    Diagnostik

    Diagnostische Strategie

    • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3
    • Die Intensität der Diagnostik orientiert sich an dem:
      • Krankheitsstadium und dem
      • potenziellen Nutzen und Schaden der Behandlung.
    • Aufwändige und unangenehme Untersuchungen, die lediglich zu kleineren Anpassungen der Therapie beitragen, sollten den Patient*innen erspart werden.

    Leitlinie: Schmerzerfassung3 

    • Schmerzanamnese und schmerzbezogene klinische Untersuchung sollen Bestandteil jeder Schmerzdiagnostik sein.
    • Die Einschätzung der Schmerzintensität soll nach Möglichkeit durch die Patient*innen selbst erfolgen, z. B. durch einfache eindimensionale Schmerzintensitätsskalen im Rahmen einer mehrere Symptome einschließenden Erfassung.
    • Bei Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung und Schmerzen sowie einer deutlichen kognitiven oder körperlichen Einschränkung soll die Erfassung der Schmerzintensität durch Fremdeinschätzung von Angehörigen oder Personal erfolgen.

    Symptome und Beschwerden

    • Unheilbar erkrankte Patient*innen mit geringer Lebenserwartung leiden meist unter zahlreichen Beschwerden.
    • Dominierend sind dabei häufig Schmerzen.
    • Bei den Betroffenen können unterschiedliche Arten von Schmerzen gleichzeitig vorliegen, die auch unterschiedliche Behandlungsstrategien erfordern.
      • nozizeptive somatische oder viszerale Schmerzen, neuropathische Schmerzen oder Mischformen
    • Abklären, welche Arten von Schmerzen vorliegen, sodass die Therapie individuell auf die Bedürfnisse der Patient*innen abgestimmt werden kann.
    • Den Menschen kann es schwerfallen, chronische Schmerzen zu beschreiben, da sie zum Normalzustand geworden sind, und sie sich evtl. nicht mehr erinnern, wie das Leben ohne Schmerzen war.
      • Depression, Angst und Verzweiflung sind oft wesentliche schmerzverstärkende Faktoren.

    Schmerzanamnese

    Basisinformationen

    • Erfassung von:
      • Schmerzintensität
      • Ausbreitung und Dynamik der Schmerzen
      • Schmerzursache
        • tumorbedingt
        • therapiebedingt
        • andere Ursachen
      • Schmerztyp
        • nozizeptiv
        • neuropathisch
    • Schmerzintensität
      • Wie stark war der Schmerz in den vergangenen 24 Stunden und/oder der vergangenen Woche im Durchschnitt?
      • Verwenden Sie für die Erhebung eine numerische Schmerzskala von 0–10 (NRS-10, Numerischenumerische Rating-Skala) von „kein Schmerz“ bis „stärkste vorstellbare Schmerzen“.9
    • Schmerzlokalisation
      • VerwendenAnhand Sie eineeiner Zeichnung des Körpers, um die Lokalisation der Schmerzen zu erfassen (Schmerzerhebung).
    • Schmerzmuster
      • Ruheschmerz?
      • Zusammenhang mit Aktivität?
      • Zirkadiane Schwankungen?
      • Lindernde Faktoren?
      • Andere auslösende Faktoren?
    • Begleitsymptome (Paresen, sensible Ausfälle, Körperfunktionen)
    • Psychische Belastung
      • z.  B. DepressionAngst
      • evtl. Erhebung mit HADS-D (Hospital Anxiety and Depression Scale, deutsche Version) oder PHQ-D (Gesundheitsfragebogen für Patient*innen)

    Weitere Informationen

    • Art und Ausbreitung des Tumors
    • Frühere und etwaige aktuelle Tumortherapie
    • Frühere und aktuelle Schmerztherapie, Wirkung der Therapie
    • Komorbidität
    • Allgemeine Situation der Betroffenen
      • psychosoziale Verhältnisse
      • körperliche und kognitive Funktionen
      • früherer oder aktueller Gebrauch von Alkohol und/oder sonstigen Suchtmitteln

    Patient*innen mit kognitiven Einschränkungen3

    • Selbstauskünfte über Schmerzen sind oft nicht ausreichend möglich.
      • In diesem Fall sollte eine Fremderfassung der Schmerzintensität erfolgen, entweder durch die Angehörigen oder durch das medizinische Personal.
    • Mögliche nonverbale Hinweise auf Schmerzen:
      • Mimik
      • Unruhe
      • Lautäußerungen
      • vegetative Reaktionen, z.  B.:
        • Schwitzen
        • Tachykardie
        • Blutdruckentgleisungen.
    • Hilfestellung bei der Fremdeinschätzung bieten strukturierte Beobachtungsbögen, z.  B.:
      • Beobachtungsinstrument für die Schmerzerfassung bei älteren Menschen mit Demenz BISAD
      • Beurteilung von Schmerzen bei Demenz BESD
    • Apparative Zusatzdiagnostik ist im Rahmen einer Schmerzerfassung bei Palliativ-Patient*innen nur selten indiziert und sollte nur bei unmittelbarer therapeutischer Konsequenz durchgeführt werden.
    • Näheres dazu imsiehe Artikel Schmerzbewertung und Schmerzbehandlung bei Demenz.

    Durchbruchschmerzen

    • EineDefinition
      • Plötzlich vorübergehendeeinsetzende ZunahmeSchmerzen, einesdie ansonstenhäufig stabilenim SchmerzesZusammenhang mit Bewegungen, der mitNahrungsaufnahme, langdem wirkendenWasserlassen, Opioidender undDefäkation ggfoder aber spontan auftreten, z. B. weiterenparoxysmale Mittelnneuropathische angemessenSchmerzen behandeltoder wirdviszerale Kolikschmerzen. Erheben
    • Lokalisation
      • Meist Siean Folgendes:der Stelle, an der auch die konstanten Schmerzen der Betroffenen auftreten.
    • Fragen
      • Ist der konstante Schmerz ausreichend beherrscht (NRS ≤  3 für mehr als 12 Stunden pro Tag)?
      • Intensität der Durchbruchschmerzen (NRS)?
      • Lokalisation?
      • Auslösende und lindernde Faktoren?
      • Wie oft im Laufe eines Tages?
      • Dauer der Attacken?

    Neuropathische Schmerzen4

    • Schmerzen, die als direkte Folge einer Läsion oder einer Krankheit auftreten, die das zentrale oder periphere somatosensorische Nervensystem betrifft.
    • Diagnostische Kriterien
      1. Der Schmerz zeigt eine neuroanatomisch plausible Ausbreitung.
      2. Anamnestisch ist eine Affektion des peripheren oder zentralen Nervengewebes wahrscheinlich.
      3. In der klinischen Untersuchung (sensorische Tests) ist eine eindeutig neuroanatomische Ausbreitung des Schmerzes nachweisbar. Das trifft auch auf evtl. Hyperalgesie/Allodynie zu.
      4. In einer ergänzenden Untersuchung (z. B. MRT) wird eine Manifestation der Tumorerkrankung nachgewiesen, die einen neuropathischen Schmerz erklären kann, z.  B. Wurzelkompression bei Wirbelsäulenmetastasen.
      • Möglicher neuropathischer Schmerz: Kriterium 1 und 2 sind erfüllt.
      • Wahrscheinlicher neuropathischer Schmerz: Kriterium 3 und 4 sind erfüllt.
      • Gesicherter neuropathischer Schmerz: Alle 4 Kriterien sind erfüllt.
    • Pluszeichen, z.  B.:
      • Hyperalgesie (kann auch als Opioid-Nebenwirkung auftreten)
      • Allodynie.
    • Minuszeichen, z.  B.:
    • Begleitsymptome
      • sensible Ausfälle im Versorgungsgebiet zentraler oder peripherer Nervenstrukturen
      • Parästhesien
      • Paresen
      • Reflexauffälligkeiten
      • vegetative Symptome
    • Schmerzcharakter
      • brennend
      • „elektrisierend“ 
      • einschießend
    • Siehe Tabelle: Neuropathische Schmerzen – Symptome und Beschwerdebilder.
    • Näheres zur Abgrenzung neuropathischer Schmerzen von anderen Schmerzarten siehe Artikel Neuropathische Schmerzen.

    Klinische Untersuchung

    • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3
    • Bei der körperlichen Untersuchung sollte gezielt die schmerzhafte Region untersucht werden, um pathologische Veränderungen zu erfassen.3
    • Die Extremitäten sollten aktiv und passiv bewegt werden, um Bewegungsdefizite zu erkennen.3
    • Im Bereich ossärer Strukturen sollte an die Möglichkeit von Metastasen/an pathologische Frakturen gedacht werden.3
    • Allgemeine klinische Untersuchung
    • Neurologische Untersuchung

    Fragebögen

    • Der gesamte Abschnitt basiert auf dieser Referenz.31
    • Bei Palliativ-Patient*innen in eingeschränktem Allgemeinzustand nur bedingt anwendbar
    • Für die Mehrzahl der Betroffenen ist ein Screening mit einem Symptomfragebogen sinnvoll, der neben Schmerzen auch andere körperliche Symptome und psychosoziale oder spirituelle Probleme erfasst, z.  B.:
      • Symptomcheckliste der Hospiz- und Palliativ-Erfassung HOPE
      • Palliative Care Outcome Scale POS
      • Edmonton Symptom Assessment Scale ESAS
      • Minimales Dokumentationssystem MIDOS
    • Zur neurophysiologischen Evaluation neuropathischer und nozizeptiver Schmerzen bei Krebskranken:
    • Screening-Fragebögen bei Verdacht auf neuropathische Schmerzen (für neuropathische Schmerzen bei Tumorschmerz-Patient*innen nicht validiert):

    Ergänzende Untersuchungen

    • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.5
    • Basislabor
    • Ggf. Bildgebung, z.  B.:
      • Röntgenuntersuchung des Skeletts
      • CT/MRT 
        • Thorax
        • Abdomen
        • Schädel
        • Wirbelsäule
      • Sonografie, z.  B.:
        • Pleura
        • Perikard
        • Gallenwege
        • Harnwege
      • ggf. nuklearmedizinische Diagnostik.
    • Ggf. neurophysiologische Untersuchung
    • Falls sich das Schmerzmuster ändert, kann eine Wiederholung von Untersuchungen indiziert sein.

    Therapie

    Therapeutische Grundprinzipien

    • Der gesamte Abschnitt basiert auf diesen Referenzen.1,6
    • Primär an Schmerzursache und -mechanismus orientiert (s. o.)
      • Neuropathische Schmerzen sprechen auf andere Therapieprinzipien an als nozizeptive Schmerzen; Näheres dazu im Artikel Neuropathische Schmerzen.
    • Alter und Komorbiditäten beachten.
    • Kombination von nichtmedikamentösen und medikamentösen Ansätzen
    • Aktive Beteiligung der Patient*innen fördert wichtige psychische Resilienzfaktoren.
      • Eigenständigkeit
      • Selbstwirksamkeitserfahrungen

    Therapieziele

    • Das Hauptziel besteht darin, Patient*innen und ihren Angehörigen die bestmögliche Lebensqualität zu sichern.
    • Schmerzen, Atemnot und andere Beschwerden sollen gelindert werden.
    • Achten Sie bei der Therapie stets darauf, dass den Patient*innen in der letzten Phase ihres Lebens nicht mehr Nachteile als Vorteile aus der Behandlung entstehen.

    Nichtmedikamentöse Maßnahmen

    • Der gesamte Abschnitt basiert auf diesendieser ReferenzenReferenz.1,62
    • Die Wirksamkeit vieler nichtmedikamentöser Maßnahmen ist nur unzureichend gesichert, im klinischen Alltag sind die Erfahrungen jedoch positiv.3
      • Beispielsweise sind spezielle Physiotherapieverfahren und Lagerungstechniken zur Sekretmobilisation ein wichtiger Bestandteil im Therapieangebot bei terminaler Atemnot oder Rasselatmung.
    • Das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Patient*innen sowie deren Vorlieben stehen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen (z.  B. Aromatherapie) im Vordergrund.
    • Dabei ist besonders zu beachten, mit welchen Behandlungen die Patient*innen selbst bereits gute Erfahrungen gesammelt haben und mit welchen Aktivitäten oder Übungen sie bereits vertraut sind.
    • Aktivierende nichtmedikamentöse Maßnahmen sind in der Palliativsituation oft nur eingeschränkt und nur in der Phase der zeitbegrenzten Rehabilitation (s.  o.) möglich.

    Auswahl einzelner Verfahren

    • Lagerungstechniken
      • Beispielsweise bei Rasselatmung Seiten- oder Oberkörperhochlagerung; die Überstreckung des Kopfes sollte vermieden werden.
    • Ggf. Funktionstraining
      • Physiotherapie
      • Ergotherapie
    • Entlastende und ermutigende Gespräche, ggf. auf PatientenwunschWunsch spirituelle Begleitung
    • Psychotherapie (Psychoonkologie), z.  B.:62
      • psychodynamische Verfahren
      • Hypnotherapie
      • Körperpsychotherapie
      • kreative Verfahren: Musiktherapie, Kunsttherapie.
    • Entspannung und Stressreduktion, z.  B.:
      • Muskelrelaxation nach Jacobson
      • autogenes Training
      • Mindfulness-based Stress Reduction (MBSR)
      • Imagination
      • Meditation
      • Feldenkrais-Methode
      • Biofeedback.
    • Physikalische Therapien
      • Kälte
      • Wärme
      • Reizbehandlung (z.  B. Akupunktur/Akupressur, Reflexzonenmassage)
      • Massage und manuelle Therapie
      • Elektrotherapien
        • Hinweise auf schmerztherapeutische Wirksamkeit, aber keine Beweise aus kontrollierten Studien
        • Galvanisation (z.  B. Stangerbäder)
        • Iontophorese (z.  B. mit Lokalanästhetika oder NSAR)
        • Niederfrequenzströme (z.  B. diadynamisch, TENS, invasive Elektrostimulationsverfahren)
    • Aktivierende Maßnahmen bei ausreichender Fitness, z. B.:
      • Gymnastik
      • Pilates
      • Yoga
      • Qigong
      • Aqua-Fitness.

    Medikamentöse Therapie – Tumorschmerz

    • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1
    • Sofern nicht anders gekennzeichnet, basiert der gesamte Abschnitt einschließlich der Dosierungsempfehlungen basiert auf der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung.31
      • Bei anderen palliativmedizinischen Indikationen sind die Empfehlungen ggf. individuell anzupassen.
      • Zur Pharmakotherapie bei nichttumorbedingten Schmerzen siehe die Artikel zu den jeweiligen Krankheitsbildern und Schmerzbehandlung, Grundsätze der Schmerzbehandlung.

    Leitlinie: Dosierungsübersicht31

    • Dosierung gängiger Medikamente zur palliativmedizinischen Schmerztherapie bei einer nicht heilbaren Krebserkrankung

    Nicht-Opioide

    • Paracetamol 0,5–1  g (pädiatrische Dosis 10–15  mg/kg) alle 4–6 Stunden
    • Ibuprofen 400  mg (pädiatrische Dosis 10  mg/kg) alle 4–6 Stunden oder 800  mg alle 8 Stunden
    • Metamizol 1–8  x  500  mg oder 1–4  x  1.000  mg (max. 4.000  mg/d)
      • Laut Hersteller sollen 5.000 mg tgl. nicht überschritten werden (Anm. d. Red.).

    Opioide

    • Stufe-II-Opioide
      • Tramadol 50–400  mg/d
      • Tilidin/Naloxon 100–400  mg/d
      • Quasi Stufe II (niedrig dosiertes Opioid der Stufe III), z.  B.:
        • Oxycodon 10–20  mg/d
        • Morphin 10–30  mg/d
        • Hydromorphon 4  mg/d
    • Morphin (Off-Label-Use)
      • Startdosis bei opioidnaiven Erwachsenen:
        • 2,5–5  mg alle 4 Std. p.  o.
        • 1–2,5  mg alle 4 Std. s.  c.
      • Startdosis bei opioidnaiven Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre: 
        • 0,25  mg/kg alle 4 Stunden
      • Startdosis bei vorbestehender Opioid-Therapie:
        • Erhöhung um 25  % der vorbestehenden Opioid-Dosen
      • In der Palliativsituation geben Angaben zu maximalen Opioiddosierungen lediglich einen groben Anhaltspunkt und können je nach individueller Situation deutlich überschritten werden (Off-Label-Use).
        • Die Tagesdosis bei Tumorerkrankten liegt meist im Bereich 60–180  mg/d. Eine Dosis von mehr als 360  mg/d ist nur selten erforderlich.
    • Andere Stufe-III-Opioide

    Allgemeines

    • Die Schmerzen werden auf Grundlage von zwei Prinzipien behandelt, die häufig miteinander kombiniert werden:
      1. auf das Symptom gerichtete Therapie mit verschiedenen Analgetika und nichtmedikamentösen (pflegerischen) Maßnahmen
      2. auf den Tumor gerichtete Therapie mit Zytostatika, chirurgischer Intervention, Hormonen und/oder Bestrahlung
    • Eine gute Voraussetzung für eine effektive Schmerztherapie ist eine frühzeitige Diagnose und Einleitung der Behandlung sowie die Erörterung realistischer Behandlungsziele. So ist komplette Schmerzbefreiung meist nicht zu erwarten.
    • Die Ärzt*innen sollen gemeinsam mit den Patient*innen den erwarteten Nutzen der Therapie gegenüber einer etwaigen Verringerung der Lebensqualität aufgrund von diagnostischen Maßnahmen und der Arzneimittelnebenwirkungen abwägen.
    • Hilfreich sind eine gute Kontrolle und Überwachung des Umfangs und Schweregrads der Symptome vor und nach Behandlung. Das Gleiche gilt auch für die Kontrolle und Überwachung etwaiger Nebenwirkungen.
    • Studien deuten darauf hin, dass viele Patient*innen mit einer malignen Erkrankung keine angemessene Schmerztherapie erhalten.

    Behandlungsteam und Mitwirkung der Familie

    • Unheilbar erkrankte Patient*innen mit geringer Lebenserwartung leiden unter zahlreichen Beschwerden.
    • Die Herausforderungen sind komplex, sodass ein breit aufgestelltes Behandlungsteam notwendig ist, um die Betroffenen und ihre Angehörigen optimal zu betreuen.
    • Es ist wichtig, dass die Familie – sofern Patient*in und Angehörige dies wünschen – in die Pflege einbezogen wird.

    Analgetikatherapie, Prinzipien

    • Das WHO-Stufenschema mit seinen 3 Stufen (s.  u.) bildet das grundlegende Prinzip für die Behandlung tumorbedingter nozizeptiver Schmerzen.11
      • Es wird eine Behandlung nach den Prinzipien des Stufenschemas empfohlen.
      • Ein schriftlicher Medikamentenplan soll bereitgestellt werden.
      • Die Analgetika sollten möglichst oral verabreicht werdenverabreichen.
      • Die Anwendung solltenach einem festenfestem Zeitplan
      • Dosierung
        • Individuell folgeneinstellen.
        • Die Dosis sollte individuell eingestellt, die Wirkung bewertet, die bewerten.
        • Anwendung kontinuierlich überwacht und die Dosis b eiberwachen.
        • Bei Bedarf angepasst werdenanpassen.12
      • Es sollte ein Rescue-Medikament
        • Schmerzmittel mit verständlicher Dosierungsanweisung für die Behandlung von Durchbruchschmerzen bereitstehenbereitstellen.
      • Stufe II (schwach wirksame Opioide) kann häufig durch geringdosiertes, oral verabreichtes Morphin (Stufe-III-Opioid) in allmählich steigender Dosierung ersetzt werden, und anschließend kann zu einem Retardpräparat übergegangen werden.13
      • Laxanzien
        • Bei Behandlung mit starken Opioiden sollen regelhaftimmer prophylaktisch Laxanzien gegeben werden, diese können in Deutschland mit dem Opioid zusammen auf dem Betäubungsmittelrezept verordnet werden.
      • Neuropathischer Schmerz oder gemischt nozizeptiv-neuropathischer Schmerz?
        • Sind Koanalgetika angezeigt?
    • Durch eine Behandlung nach diesen Prinzipien lassen sich etwa 80 % der Schmerzzustände bei Tumor-Patient*innen unter Kontrolle bekommen.

    Palliative Tumortherapie 

    • Eine palliative, gegen die Tumorerkrankung gerichtete Therapie kann u. a. auch schmerztherapeutisch indiziert sein, z.  B. bei unzureichender Wirksamkeit anderer therapeutischer Verfahren. Dazu zählt u. a.:
      • Strahlentherapie
      • Hormontherapie
      • Chemotherapie
      • antiresorptive Substanzen (s. u.).
    • Näheres zur palliativen Tumortherapie im Abschnitt Tumorgerichtete Therapie und in den Artikeln zu den einzelnen Tumorerkrankungen

    Stufenschema 

    • WHO-Stufe I
      • Paracetamol + ggf. Koanalgetikum (bei neuropathischen Schmerzen)
      • alternativ oder als Koanalgetikum ein NSAR, z. B. Ibuprofen
        • Beibei erhöhtem Ulkusrisiko wird eine Prophylaxe mit einem: Protonenpumpenhemmer, alternativ einem H2-Blocker, empfohlen.
        • WennBei keine zufriedenstellende Wirkung eintritt, sollten NSARNichtansprechen nach 1–2 Wochen abgesetzt werden. Es gibt keine Hinweise, dass zwischen den verschiedenen NSAR Unterschiede im Hinblick auf die Wirkung bestehenabsetzen.
        • evtl. Paracetamol kann mit einem+ NSAR kombiniert werden.
        • alternativ: Metamizol (Synonym: Novaminsulfon), alsggf. Monotherapie+ bei leichten Schmerzen und als Kombinationstherapie mit Opioiden bei mittleren und starken Tumorschmerzen als Alternative zu NSAR und Paracetamol3Opioid
    • WHO-Stufe II
      • schwaches Opioid wie Tilidin oder Tramadol + Paracetamol + ggf. Koanalgetikum
      • evtl.alternativ: Gabe niedrigdosierterniedrigdosiertes Stufe-III-Opioide anstelle eines schwachen OpioidsOpioid
    • WHO-Stufe III
      • 1. Wahl: Morphin, Oxycodon, Hydromorphon, ggf. Fentanyl + ggf. Paracetamol + Metamizol, ggf. Koanalgetikum
      • Paracetamolggf. als+ ErgNSAR (Cave: bei änzunglteren zuMenschen Morphinund empfehlenbesonders bei Nieren-, sofernLeber- dasoder MedikamentHerzinsuffizienz!)
      • alternativ: oralBuprenorphin eingenommen(partieller werdenµ-Agonist)
        • möglicher kann.Vorteil: Ceiling-Effekt vermutlich nur hinsichtlich Nebenwirkungen7
    • EineKEINE Kombination von niedrigpotenten (WHO Stufe II) mit+ hochpotenten (WHO Stufe III) Opioiden ist pharmakologisch nicht sinnvoll und zu unterlassen.13
      • IstBedarfsmedikation eine Bedarfsmedikationimmer mit einem Opioid erforderlich, dann sollte dafür dasdem Medikament gewählt werden, das bereits als Basismedikation eingesetzt wird.
      • ggf. Änderung der Basismedikation

    Leitlinie:
  • Ggf. MedikamentöseWechsel Tumorschmerztherapie3
  • Nicht-Opioideauf (Stufe-I-Analgetika)

    • Metamizol (Synonym:ein Novaminsulfon)
      • Kann als Monotherapie bei leichten Schmerzen und als Kombinationstherapie mit Opioiden bei mittleren und starken Tumorschmerzen als Alternative zu NSAR und Paracetamol eingesetzt werden (Ic/C).
    • NSAR und Paracetamol als Ergänzung zuanderes Stufe-III-OpioidenOpioid
      • Stufe-III-OpioideDie könnenAnfangsdosierung mitdabei NSARsollte kombiniertniedriger werden,sein umals die Analgesienach zupublizierten verbessernÄquipotenztabellen oder um die Opioid-Dosis zu verringern, die zum Erreichen einer ausreichenden Analgesie erforderlich ist (Ic/C).berechnete!
      • DieDosis Verwendungdanach von NSAR sollte aufgrundanhand des Risikosklinischen schwererAnsprechens Nebenwirkungen, insbesondere bei älteren Patient*innen und Menschen mit Nieren-, Leber- oder Herzversagen, eingeschränkt erfolgen (Ic/B).
      • In Kombination mit Stufe-III-Opioiden kann Metamizol bzw. Paracetamol den NSAR aufgrund eines günstigeren Nebenwirkungsprofils vorgezogen werden, auch wenn die Wirksamkeit nicht gut dokumentiert ist (Ic/C)titrieren.

    OpioideAlternative systemische Applikationsformen

    • WHO-Stufe-II-Opioide
      S. c. Injektion
      • Patient*innenerste mitAlternative, leichtenwenn bis mittleren Tumorschmerzenorale oder Patient*innen,tansdermale deren SchmerzenApplikation nicht adäquat durch orale1, regelmäßige Verabreichung von Nicht-Opioid-Analgetika kontrolliert werden kmönnen, sollte zusätzlich angeboten werdenglich (IcIb/BA):
        • orale Stufe-II-Opioide
        • oder alternativ niedrig dosierte Stufe-III-Opioide.
    • WHO-Stufe-III-OpioideI. v. Injektion
      • Beiwenn Patient*innen mit mittleren bis starken Tumorschmerzen sollen Stufe-III-Opioide verwendet werden (Ic/A)s.
      • Als Stufe-III-Opioide der 1 c. Wahl können Morphin, Oxycodon und Hydromorphon verwendet werden (Ic/C).
      • Bei Patient*innen mit mittleren bis starken Tumorschmerzen kann Levomethadon als Stufe-III-Opioid der 1. oder späteren Wahl verwendet werden (Ic/C).
        • Levomethadon soll aufgrund seines komplexen pharmakokinetischen Profils mit einer unvorhersehbaren Halbwertszeit nur von erfahrenen Ärzt*innen eingesetzt werden (Ic/A).
    • Opioid-Titration
      • Bei Patient*innen mit Tumorschmerzen können schnell und langsam freisetzende orale* Morphin-, Oxycodon- und Hydromorphon-Präparate zur Dosistitration verwendet werden (Ic/C).
      • Bei Patient*innen mit Tumorschmerzen sollten die Titrationszeitpläne für schnell und langsam freisetzende Darreichungsformen durch die orale1 Verabreichung von schnell freisetzenden Opioiden als Bedarfsmedikation ergänzt werden (Ic/B).
    • Transdermale Opioide
      • Für einige Patient*innen mit Tumorschmerzen können transdermales Fentanyl oder transdermales Buprenorphin eine Alternative zu oralen1 Opioiden sein (Ic/C).
      • Bei Patient*innen mit Tumorschmerzen und Schluckstörungen können transdermale Opioide als ein wirksames, nichtinvasives Mittel zur Opioid-Verabreichung eingesetzt werden (Ic/C).
    • Alternative systemische Applikationsformen
      • Bei Patient*innen, denen Opioide nicht auf oralem1 oder transdermalem Weg verabreicht werden können, soll der subkutane Applikationsweg bei der Verabreichung von Morphin oder Hydromorphon die erste Alternative seinkontraindiziert (Ib/A).
      • BeiZur Patient*innen mit Tumorschmerz, bei denen die subkutane Verabreichung kontraindiziert ist (z. B. aufgrund peripherer Ödeme, Gerinnungsstörungen, schlechter peripherer Durchblutung und bei Notwendigkeit von hohen Volumina und Dosen), soll die intravenöse Applikation in Betracht gezogen werden (Ib/A).
      • Bei Patient*innen mit Tumorschmerzen soll die intravenöse Verabreichung für die Opioid-Titration verwendet werdenOpioidtitration, wenn eine schnelle Schmerzkontrolle erforderlich ist (Ib/A).
    • FInfusion i. v. oder s. c.
      • z. B. für Patient*innen, bei denen keine adäquatepatientenkontrollierte Analgesie mit oraler* und transdermaler Applikation erzielt werden kann, kann die kontinuierliche intravenöse oder subkutane Applikation eine Therapiealternative sein, um eine optimale Schmerzkontrolle zu erzielen (III/C).
    • Der subkutane und intravenöse Zugangsweg kann für eine patientenkontrollierte Analgesie genutzt werden (III/C).
    • Rektal
      • Wenn2. vonWahl, oft niedrige Akzeptanz der oralen1 zur subkutanen oder intravenösen Morphin-Applikation gewechselt wird, sollte dies entsprechend einer relativen analgetischen Potenz zwischen 3:1 und 2:1 erfolgenBehandelten (III/B).
    • Die rektale Opioid-Applikation sollte nur als Methode der 2. Wahl eingesetzt werden, da entsprechende Präparate oft nicht zeitnah zur Verfügung stehen und die Akzeptanz dieser Applikationsform bei Patient*innen oft gering ist (III/B).
    • Bei Patient*innen, bei denen die Analgesie nicht ausreichend istPeridural oder die trotz eines optimierten Einsatzes oraler1 und parenteraler Opioide und Nicht-Opioid-Analgetika unter unerträglichen Nebenwirkungen leidenintrathekal
      • Reserveoption, können Opioide in Kombination mit Lokalanästhetika oder Clonidin (off label) rückenmarknah (peridural oder intrathekal) verabreicht werden (Ic/C).
    • Opioid-Wechsel
      • Bei Patient*innen, die unter Stufe-III-Opioiden keine ausreichende Analgesie erreichen und unter schweren bzw. unkontrollierbaren Nebenwirkungen leiden, kann auf ein alternatives Opioid gewechselt werden (III/C).
      • Bei Patient*innen mit Tumorschmerzen, die auf ein anderes Opioid umgestellt werden, sollte die Umstellung anhand von Umrechnungsfaktoren erfolgen (Ic/B).
      • Bei Patient*innen, die aufgrund einer unzureichenden Analgesie und/oder übermäßigen Nebenwirkungen auf ein anderes Opioid umgestellt werden, sollte die Anfangsdosierung niedriger sein als die nach publizierten Äquipotenztabellen berechnete. Die Dosis ist anhand des klinischen Ansprechens dann zu titrieren (Ic/B).
    • Behandlung von opioidbedingter Übelkeit
      • Bei Patient*innen mit opioidbedingter Übelkeit sollten Medikamente mit antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. antidopaminergen und weiteren Wirkungsmechanismen (z. B. Metoclopramid) verwendet werden (Ic/B).
    • Behandlung opioidbedingter Obstipation
      • Laxanzien zur Behandlung oder Vorbeugung opioidbedingter Obstipation sollen routinemäßig verordnet werden (Ib/A).
      • Es gibt keine Evidenz, nach der ein Laxans gegenüber anderen zu bevorzugen ist (Ib).
      • Bei opioidbedingter, therapieresistenter Obstipation kann eine Kombination aus Laxanzien mit unterschiedlichem Wirkmechanismus eingesetzt werden (Ib/C).
      • Bei einer opioidbedingten Obstipation soll die Gabe von peripher wirksamen Opioidantagonisten (PAMORA, Peripherally Acting μ-Opioid Receptor Antagonist), wie Methylnaltrexon, Naldemedin, Naloxegol oder die Kombination von Oxycodon mit dem Opioidantagonisten Naloxon (off label) in Betracht gezogen werden, wenn herkömmliche Laxanzien nicht ausreichend wirken (Ib/A).
    • Behandlung opioidbedingter ZNS-Symptome
      • Bei Patient*innen mit einer opioidinduzierten Sedierung kann Methylphenidat verwendet werden, wobei der therapeutische Bereich zwischen erwünschten und unerwünschten Wirkungen von Methylphenidat sehr eng ist (Ic/C). Der Einsatz ist in Deutschland allerdings off label.
      • Bei Patient*innen mit opioidbedingten neurotoxischen Nebenwirkungen (Delir, Halluzinationen, Myoklonien und Hyperalgesie) kann eine Dosisreduktion oder ein Wechsel des Opioids vorgenommen werden (Ic/C).
    • Verwendung von Opioiden bei Patient*innen mit Nierenversagen
      • Bei Patient*innen mit stark eingeschränkter Nierenfunktion (glomeruläre Filtrationsrate < 30 ml/min) sollten Opioide vorsichtig eingesetzt werden (III/B).
      • Bei Patient*innen mit stark eingeschränkter Nierenfunktion (glomeruläre Filtrationsrate < 30 ml/min) sollte als Opioid der 1. Wahl Fentanyl oder Buprenorphin in niedrigen Anfangsdosierungen und nachfolgender vorsichtiger Titration verabreicht werden (III/B).
      • Bei Patient*innen mit stark eingeschränkter Nierenfunktion (glomeruläre Filtrationsrate < 30 ml/min) können als kurzfristige Strategie die Morphindosis reduziert oder das Dosisintervall verlängert werden (III/C).

    1 Die orale Applikation schließt die enterale Applikationsform (z. B. über PEG [perkutane endoskopische Gastrostomie]) ein. Welche Darreichungsform für die Anwendung über eine Sonde geeignet ist, hängt vom Handelspräparat und dessen Galenik ab.

    Nicht-Opioide13

    • Paracetamol
      • bei leichten bis mittelschweren Schmer­zen ohne entzündliche Genese
      • bei Patient*innen mit erhöhtem Ulkus- und Blutungsrisiko unproblematisch
      • nur zur kurzfristigen Behandlung geeignet
      • Überdosierung vermeiden (hepatotoxisch).
        • häufigste Ursache für Arzneimittelintoxikationen mit fatalem Ausgang
      • kritisch bei:
    • NSAR einschließlich COX-2-Hemmer
      • besonders bei entzündlicher Schmerzkomponente
      • nur zur kurzfristigen Behandlung geeignet
        • möglichst nicht länger als 7 Tage
        • maximal 4 Wochen
      • Niedrig dosieren, ggf. in Kombination mit anderen Schmerzmitteln.
      • wahrscheinlich die häufigste Ursache für Arzneimittel-Folgeerkrankungen
      • kritisch bei:
        • Herzinsuffizienz
        • erhöhtem kardiovaskulärenrem Risiko
        • Gerinnungsstörungen
        • eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion
        • gastrointestinalen Ulzera bzw. Ulkusanamnese.
      • leicht unterschiedliches Risikoprofil bei den einzelnen Substanzen148
        • Das  Herzinfarktrisiko scheintist unter Diclofenac deutlichvermutlich höher zu sein als unter Ibuprofen oder Naproxen.
        • Das gastrointestinale Risiko scheintist vermutlich unter Ibuprofen geringer zu sein als unter anderen NSAR.
      • PPI reduzieren das Risiko für Magen-, nicht aber für Darmblutungen.
      • Ab einer eGFR <  30  ml/min oder einem Serumkreatininwert >  2,5  mg/dl sollten NSAR oder COX-2-Hemmer überhaupt nicht verordnet werden.
      • COX-2-Hemmer
        • Celecoxib, Parecoxib, Etoricoxib
        • Die zum Zeitpunkt der Entwicklung dieser Medikamente gehegte Hoffnung, sie seien grundsätzlich magen- und darmfreundlicher als klassische NSAR, hat sich nicht erfüllt.
        • Das Gesamtrisiko schwerwiegender Nebenwirkungen ist nicht niedriger als bei klassischen NSAR.
    • Metamizol13,159
      • analgetische, antipyretische und spasmolytische, aber kaum antiphlogistische Wirkung
      • Indiziert beiBei akuten starken Schmerzen, die mit anderen Mitteln nicht verringert werden können.
      • potenziell letale Nebenwirkungen (selten)
        • Agranulozytose (Die Inzidenz <wird 0,01auf %)1/3.000–1/1.000 geschätzt und ist somit viel größer als vom Hersteller angegeben.310)
        • Blutdruckabfall (vor allem bei intravenöseri. v. Gabe)
        • allergische Reaktionen
      • Blutbildkontrollen vor und innerhalb der ersten 7 Tage nach Beginn einer Metamizol-Therapie werden geraten, Nutzen und Sinn der Maßnahme sind aber umstritten.
        • Wiederholung: alle 1–3 Monate
      • Vorsicht bei intravenöseri. v. Applikation (Blutdruckabfall)!
        • Sehr langsam injizieren oder besser als Kurzinfusion über 30–45  min unter Blutdrucküberwachung.
        • Die intramuskulärei. m. Injektion (auch im Notfalldienst) ist obsolet.

    Stufe-II-Opiode3

    • Tilidin/Naloxon
      • retardierte Form: 12-stündliche Gabe
      • schnell freisetzende Form BtM-rezeptpflichtig
    • Tramadol
      • Übelkeit häufiger als unter Tilidin
      • Serotonin-Syndrom: erhöhtes Risiko bei Kombination mit anderen Medikamenten, z.  B. Antidepressiva, Triptanen
    • Kodein sollte aufgrund der im Vergleich zu anderen Stufe-II-Opioiden deutlich geringeren Wirksamkeit und starken Variabilität der Metabolisierung nicht eingesetzt werden.3

    Stufe-III-Opioide: Wirksamkeit

    • Im Rahmen von Studien wurden keine Unterschiede im Hinblick auf die analgetische Wirkung und die Verträglichkeit unterschiedlicher Stufe-III-Opioide nachgewiesen.
    • Mehrere Berichte deuten darauf hin, dass bei einzelnen onkologischen Patient*innen bestimmte Opioide eine bessere Wirkung oder bessere Verträglichkeit zeigen als andere.
    • Wirkdauer < 12 Stunden
    • Buprenorphin ist ein partieller µ-Agonist. Der Ceiling-Effekt, d. h.  ein Abflachen der Dosis-Wirkungskurve im Hochdosisbereich, trifft möglicherweise nur auf Nebenwirkungen wie Atemdepression, Sedierung oder Euphorisierung zu. Das würde bedeuten, dass bei hohen Dosen zwar die analgetische Wirksamkeit, nicht aber die Nebenwirkungen weiter zunehmen.16
    • Von der Anwendung von Pethidin wird aufgrund der sehr kurzen Wirkdauer und einer möglichen Kumulation neurotoxischer Metaboliten abgeraten.

    Stufe-III-Opioide: Durchführung der Therapie

    • Individuelle Dosierung
      • Die Höhe der erforderlichen Dosis oralen Morphins ist von Patient*in zu Patient*in unterschiedlich.
      • Die notwendige Dosierung wird bei Opioiden ausschließlich durch denDer Effekt und die Verträglichkeit aus Sicht der Patient*innen bestimmtbestimmen die Dosis.13
      • Die Dosis wird in den ersten Tagen wegen des rascheren Wirkeintritts mitMit unretardierten Morphintabletten titriert undtitrieren, dann inauf ein Retardpräparat überführtumstellen.
      • Zur Umrechnung der morphinäquivalenten Dosierung anderer Opioide siehe Stufe-III-Opioide: Wirkstoffe.
    • Initialdosis
      • Siehe Textkasten Dosierungsübersicht.
      • bei älteren und multimorbiden Patient*innen evtl. nur 25–50  % der üblichen Startdosis13
    • Bewertung der Wirksamkeit und Erhöhung der Dosis
      • Die Wirkung wird täglich beurteiltbeurteilen. Die korrekte Tagesdosis ist erreicht, wenn die Patient*innen der Auffassung sind, dass ein
      • Ziel: angemessenes Gleichgewicht zwischen Schmerzlinderung und Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Übelkeit besteht.
      • Wirdggf. keinDosissteigerung zufriedenstellendes Analgesieniveau erreicht, wird die Dosis täglichtgl. um 30–50 % erhöht. Weniger als 25 % Steigerung ist unzweckmäßig.
      • SoZieldosis wirdbei starken Schmerzen meist innerhalb von 2–3 Tagen eine angemessene Schmerzlinderung erreicht. Die Tagesdosis bei Tumor-Patient*innen liegt dabei meist im Bereich 60–180 mg.17
      • Eine Dosis von mehr als 360 mg ist nur selten erforderlich.
    • Wechsel zu einem Morphin-Retardpräparat
      • WurdeNach nachAbschluss der Dosistitration mit Morphintabletten/-lösungnichtretardiertem eine gute Analgesie erreicht, wird dieMorphin: gleiche Tagesdosis aufgeteilt auf 2 Dosen, also alle 12 Stunden, in Form von Morphin-Retardtabletten gegebengeben.
      • Präparate
        • Tabletten dürfen nicht zerkleinert werden.
        • Bei der Anwendung von Oxycodon beträgt die Initialdosis 6 x 5 mg. Diese wird ebenfalls entsprechend erhöht, bevor zu Oxycodon-Retardtabletten übergegangen wird.
    • KönnenBei dieeingeschränkter Patient*innenNierenfunktion nicht(GFR mit< 30 ml/min)
      • Opioide einemvorsichtig oraleinsetzen oder(III/B).
      • Opioide transdermal verabreichten Opioid behandelt werden, ist die subkutane Applikation von Morphin oder Hydromorphon dieder 1. Wahl: (Ib/A).
          Fentanyl oder Buprenorphin
        • EineStart intravenöse Applikation ist indiziertlow, wenngo eine rasche Schmerzlinderung gefordert ist.slow!
        • Bei einemMorphingabe Wechselggf. vonDosis der oralen hin zur subkutanenreduzieren oder intravenösenDosierungsintervall Gabe von Morphin entspricht die parenterale Dosis 1/3 der oralen Dosis.
        • Bei einer subkutanen Injektion von Morphin tritt die Wirkung innerhalb von 15 min, bei der oralen Gabe innerhalb von etwa 30 min einverlängern.

      Stufe-III-Opioide: Wirkstoffe

      • Morphin-Darreichungsformen
        • schnell freisetzende Tabletten
        • Retardtabletten mit einer Wirkdauer von 12 Stunden
        • Tropfen oder Lösungen zum Einnehmen (z. B. bei Dysphagie)
        • Suppositorien
        • Retard-Granulat
          • trinkbar, ggf. für Applikation durch PEG-Sonde (perkutane Enterogastrostomie) nach Auflösung in Flüssigkeit
          • zur Einnahme mit weicher Nahrung, etwa Brei oder Joghurt (nicht kauen)
        • Injektions- und Infusionslösungen
      • Fentanyl
        • Darreichungsformen
          • transdermale Pflaster
          • Nasensprays
          • sublinguale Schmelztabletten
          • Bukkaltabletten
          • Lutscher (Vorsicht: Verwechslungsgefahr für Kinder!)
        • Mehrere offene Studien deuten darauf hin, dass Fentanylpflaster zu weniger Obstipationsbeschwerden führen als Morphin.
        • Umstellung auf transdermales Fentanyl18-19
          • Umrechnung des Morphin-Tagesbedarfs auf eine äquivalente Dosis transdermales Fentanyl
          • Tagesdosis von 100 mg Morphin oral entspricht 1 mg Fentanyl transdermal
          • Beispiel: 0,6 mg Fentanyl pro Tag (25 µg/h) entsprechen 60 mg/24 Stunden oralem Morphin.
          • Die Fentanyldosis wird auf die nächstgelegene Pflastergröße auf- bzw. abgerundet.
          • Umrechnungstabelle siehe Fachinformation.
        • Mit einer Wirkung ist erst nach 6–12 Stunden und mit einer stabilen Plasmakonzentration nach 12–24 Stunden zu rechnen.
      • LevomethadonDauertherapie3
        • Für die Schmerzbehandlung ist in Deutschland nur Levomethadon als Fertigarzneimittel im Handel erhältlich.
          • Methadon-Racemat wird in Deutschland nur zur Substitutionsbehandlung eingesetzt. 
          • Schmerztherapeutische Studien wurden überwiegend mit Methadon-Racemat durchgeführt.
          • Levomethadon hat eine etwa doppelt so hohe analgetische Potenz im Vergleich zu Methadon-Racemat.
        • Bei Patient*innen mit mittleren bis starken Tumorschmerzen kann Levomethadon als Stufe-III-Opioid der späteren Wahl verwendet werden (Ic/C).3
        • Levomethadon soll aufgrund seines komplexen pharmakokinetischen Profils mit einer unvorhersehbaren Halbwertszeit nur von damit erfahrenen Ärzt*innen eingesetzt werden (1c/A).
        • einziges Klasse-III-Opioid mit NMDA-antagonistischer Begleitwirkung
          • bei neuropathischen Schmerzen u. U. von Vorteil1
        • Bei Patient*innen im Methadon-Substitutionsprogramm kann die Behandlung akuter Schmerzen über eine Dosisanpassung des Opioids erfolgen.20
      • Oxycodon
        • Oxycodon ist in oralen Applikationsformen – retardiert und nichtretardiert – sowie als Injektionslösung erhältlich.
        • Bei parenteraler Anwendung hat es die gleiche Potenz wie Morphin, bei oraler Gabe ist seine Potenz jedoch 1,5-mal höher.
        • Die Nebenwirkungen entsprechen denen von Morphin. Es entstehen keine wirksamen Metaboliten.
      • Hydromorphon
        • Hydromorphon ist in Form von Kapseln, Retardkapseln und Injektionslösung erhältlich.
        • Es verfügt über eine 5- bis 7-mal höhere Potenz als Morphin.
        • Die Nebenwirkungen entsprechen denen von Morphin.
      • Buprenorphin
        • Buprenorphin ist in Form von Sublingualtabletten, Pflastern und Injektionslösung erhältlich.
        • partieller Agonist
        • analgetische Wirkung bei ausreichender Dosierung mit anderen Opioiden vergleichbar
        • Die angebotenen Pflaster sind gering dosiert und bei Tumorschmerzen deshalb häufig nicht ausreichend. Der oben erwähnte Ceiling-Effekt kann evtl. von Vorteil sein, im Sinne einer Vermeidung von Opioid-Nebenwirkungen im Hochdosisbereich.

      Bei unzureichender Wirkung

      • Die Erfahrung zeigt, dass häufig vorschnell der Schluss gezogen wird, dass ein Klasse-III-Opioid keine ausreichende Wirkung zeigt oder zu starke Nebenwirkungen hervorruft.
      • Wurde die Dosis so weit erhöht, dass über mehrere Tage hinweg inakzeptable Nebenwirkungen auftreten und dennoch starke Schmerzen vorliegen, sollten folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden:
        • ergänzende Therapie und ggf. Reduzierung der Morphindosis
        • Wechsel der Darreichungsform.
      • Bei Patient*innen, die unter Stufe-III-Opioiden keine ausreichende Analgesie erreichen und unter schweren oder unkontrollierbaren Nebenwirkungen leiden, kann auf ein alternatives Opioid gewechselt werden (III/C).3

      Dauertherapie1

      • Retardpräparate
        • Wurde nach der Dosistitration mit schnell freisetzenden Opioidpräparaten eine angemessene Analgesie erreicht, ist die Therapie auf Retardpräparate mit der entsprechenden Tagesdosis umzustellen.
        • Vorteile
          • gleichmäßigere therapeutischen Dosis
          • Vermeidung passagerer Überdosierung (Nebenwirkungen)
          • Vermeidung passagerer Unterdosierung („End of Dose Failure“ mit Wirkungsabfall und Entzugserscheinungen)
          • niedrigeres Risiko für Toleranzentwicklung
        • Unbedingt darauf hinweisen, dass die Retardtabletten unzerkaut geschluckt werden müssen.
      • Transdermale Applikation13
        • Nurnur indiziert,bei wennstabiler eine stabile Schmerzsituation mit wenigen Schwankungen der Schmerzintensität besteht.
        • bei Schluckstörung
        • Die transdermale Gabe in Form eines Pflasters begünstigt offenbar den Irrtum, dass es sich hierbei um eine besonders risikoarme Anwendung handelt. Dies ist falsch, denn die transdermale Applikation ist im Prinzip eine parenterale Anwendung.!
        • Auch nach Entfernen des Pflasters können erhöhte Serumkonzentrationen für 24–48 Stunden persistieren.
        • unsichere Resorption (Fieber, Schwitzen)
        • Bei der Verordnung transdermaler Systeme sind alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, die auch sonst für Opioidapplikationen gelten.
        • Zusätzlich zu den opioidtypischen Nebenwirkungen können Hautreaktionen auftreten.
        • AufWie bei anderen Medikamenten auf sichere Entsorgung achten (Cave: akzidentelle Vergiftungen sind bekannt geworden!) achten!.
      • Kontinuierliche i. v. oder s. c. Infusion
        • Für Patient*innen, bei denen keine adäquate Analgesie mit oraler/enteraler und transdermaler Applikation erzielt werden kann, kann die kontinuierliche intravenöse oder subkutane Applikation eine Therapiealternative sein, um eine optimale Schmerzkontrolle zu erzielen (III/C).3
          • Die Infusion erfolgt subkutan über eine dünne Flügelkanüle (Butterfly) oder intravenös, falls ein Venenzugang gelegt wurde.
          • Beim Wechsel von der oralen hin zur parenteralen Zuführung von Morphin wird die Dosis auf ein Drittel gesenkt (First-Pass-Effekt), um die vergleichbar wirksame Dosis zu erreichen.
          • Patientengesteuerte Analgesiepumpen, die neben einer Basisinfusion auch die Verabreichung von Bolusdosen ermöglichen, erlauben einen schnellen Wirkeintritt nach 5–20 min.

      Durchbruchschmerzen1

      • Dabei handelt es sich um plötzlich einsetzende Schmerzen, die häufig im Zusammenhang mit Bewegungen, der Nahrungsaufnahme, dem Wasserlassen, der Defäkation oder aber spontan auftreten, z. B. paroxysmale neuropathische Schmerzen oder viszerale Kolikschmerzen.
      • Meist weisen Durchbruchschmerzen dieselbe Lokalisation wie die konstanten Schmerzen der Patient*innen auf.21
      • Durchbruchschmerzen bei einer Krebserkrankung sollen mit schnell freisetzenden oralen/enteralen Klasse-III-Opioiden oder mit sehr schnell freisetzenden transmukosalen (bukkalen, sublingualen oder transnasalen) Applikationsformen von Fentanyl behandelt werden (Ib/A).3
        • Üblich ist bei den schnell freisetzenden oralen/enteralen Applikationsformen etwa 1/6 der Gesamttagesdosis des Retardpräparats.
        • Die Gabe kann bei Bedarf wiederholt werden, etwa wenn nach über Nach ≥ 30  min keineggf. ausreichende Wirkung erzielt wurdewiederholen.
        • bei Anwendung von Fentanylpflastern
          • Behandlung von Durchbruchschmerzen z.  B. mit schnell freisetzenden Morphintabletten in einer Dosis von 1/6 der äquianalgetischen Tagesdosis

      Opioid-Nebenwirkungen1

      • Obstipation
        • Allgemeines zur opioidbedingten Obstipation
          • sehr häufige Nebenwirkung
          • Kann selbst bei kleinen Dosen auftreten.
          • Eineunter medikamentöseFentanylpflaster Obstipationsprophylaxevermutlich istweniger beihäufig einer Opioidtherapie regelhaft durchzuführen.3
            • Seltene Ausnahme: Patient*innen, die bei Opioideinnahmeals unter Diarrhö leiden.Morphin
          • Nichtmedikamentnichtmedikamentöse Maßnahmen sowohl zur (Prophylaxe als auch zurund Therapie opioidinduzierter Obstipation einsetzen:3)
            • physiotherapeutische Verfahren, z.  B. Kolonmassage
            • Einläufe, Suppositorien, Klysmen
            • manuelle Ausräumung als Ultima Ratio.
          • standardisiertesTherapieplanung VorgehenPharmakotherapie
            • Obstipationsprophylaxe inbei Formjeder einesOpioidtherapie
            • seltene StufenplansAusnahme:3 Diarrhö unter Opioiden
          • Stufenplan Pharmakotherapie
            • Stufe 1: osmotisches oder propulsives Laxans
            • Stufe 2: osmotisches und propulsives Laxans
            • Stufe 3: Stufe 2 und Opioidantagonist
            • Stufe 4: Stufe 3 und weitere Medikamente als Therapieversuch, z.  B. mit Rizinusöl, Erythromycin (off label), Amidotrizoe-Essigsäure (off label)
          • Zur Primärprophylaxe opioidinduzierter Obstipation sollten nur osmotisch wirksame Substanzen eingesetzt werden, z. B.:3 Wirkstoffklassen
            • osmotische Laxanzien (1. Wahl zur Prophylaxe): Macrogrol (Polyethylenglykol) 3350/Elektrolyte, Lactitol, Sorbitol, Laktulose
            • Lactitol
            • Sorbitol
            • Laktulose.
          • Folgendepropulsive Wirkstoffgruppen sollten der Sekundärprophylaxe oder Therapie vorbehalten bleiben:3
            • stimulierenden(stimulierende) Laxanzien wie: Natriumpicosulfat, Bisacodyl und, Anthrachinone
            • peripher wirksame Opioidantagonisten (PAMORA, Peripherally Acting μ-Opioid-Antagonisten wieReceptor Antagonists): Methylnaltrexon s. c. (ein Opioid-Antagonist, derNaldemedin, Naloxegol oder die Blut-Hirn-SchrankeKombination nichtvon überwindet und selektiv peripher im Gastrointestinaltrakt wirkt)1
            • KombinationspräparateOxycodon mit Naloxon,dem z. B. Fixkombination Oxycodon undOpioidantagonisten Naloxon max.(off 2 x 40 mg/20 mg pro Tag (Naloxon kann in höheren als den zugelassenen Dosierungen den analgetischen Effekt abschwächenlabel).1 Sinn und Nutzen der Kombination gilt als umstritten.22
            • neue medikamentöse Prokinetika und Sekretagoga.
        • Müdigkeit/Verwirrtheit/BenommenheitZNS-Nebenwirkungen
          • DerartigeAllgemeines Nebenwirkungenzu tretenzentralnervösen insbesondere bei älteren und geschwächten Patient*innen Opioidnebenwirkungen
            • häufig in VerbindungSedierung mit derMüdigkeit, initialen GabeBenommenheit oder derVerwirrtheit, Erhöhungselten bis hin zum Delir
            • in den ersten Tagen der OpioiddosisTherapie inund Erscheinung,nach nehmenDosiserhöhungen immeist Laufeam einigerstärksten Tageausgeprägt
            • Für jedochausreichende oftFlüssigkeitszufuhr an Stärke absorgen.
            • Sieggf. deutenDosisreduktion häufigoder Wechsel des Opioids
          • ggf. Methylphenidat (off label) zur Behandlung opioidinduzierter Sedierung
            • Bei der Dosierung die geringe therapeutische Breite der Substanz beachten!
            • Dosierungsvorschlag: initial 5–10 mg morgens, ggf. Dosissteigerungen auf 40–60 mg/d, aufgeteilt auf eine Überdosierungmorgendliche hin.und eine mittägliche Gabe
          • Meist ist neben einer vorsichtigen Anpassung der Dosis und einer angemessenen Hydratation keine weitere Behandlung notwendig.
          • Komedika­tion mit anderen zentral wirksamen Arzneistoffen (z. B. Hypnotika oder Tranquilizer) nach Möglichkeit vermeiden.
        • Übelkeit und Erbrechen
          • DieseAllgemeines Nebenwirkungenzur sindopioidbedingten zuÜbelkeit
            • in Beginnden ersten Tagen der Therapie und nach Dosiserhöhungen am stärksten ausgeprägt, nehmen im Laufe einiger Tage jedoch an Stärke ab.
            • Bei Bestehen einer Dehydratation sind sie häufiger zubei beobachten.Dehydratation
          • Es gibt eine Reihe verschiedener Behandlungsmöglichkeiten (siehe Artikel Übelkeit und Erbrechen, palliative Therapie).
          • Therapieplanung
            • medikamentöse Prophylaxe bereits in der ersten Phase der Behandlung1
            • Nach etwa  2–4 Wochen soll die Indikation für eindie Absetzen der antiemetischenantiemetische Therapie überprüftfen, werdenggf.
               absetzen.
          • Wirkstoffe der 1. Wahl
            • Medikamente mit antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. antidopaminergen und weiteren Wirkungsmechanismen (z. B. Metoclopramid) sollten verwendet werden.
          • Antiemetikaklassen23
  • Neuroleptika, z.  B. Haloperidol (antidopaminerg, anti-α-1-adrenerg) 0,2–1,0  mg oral alle 8 Stunden oder Levomepromazin (antidopaminerg, antihistaminerg, anti-α-1-adrenerg, anticholinerg) 1Levomepromazin1–5  mg oral (Tropfen) alle 12 Stunden
  • Prokinetika, z.  B. Metoclopramid: 10  mg oral alle 4–6 Stunden oder Domperidon 10  mg alle 8–12 Stunden (Domperidon wirkt nur auf die opioidinduzierte Magenentleerungsstörung, nicht auf die zentralnervös induzierte Übelkeit – cave: Verlängerung der QT-Zeit mit Risiko Torsade de Pointes!).
  • Antihistaminika, z.  B. Diphenhydramin bis zu 50  mg alle 8 Stunden (sedierende Wirkung)
  • Setrone, z.  B. Ondansetron 4–8  mg oral alle 12 Stunden (Off-Label-Use)
  • Dexamethason sollte zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen bei Patient*innen mit einer nichtheilbaren Krebserkrankung und erhöhtem Hirndruck durch Hirnmetastasen eingesetzt werden (Off-Label-Use).3
  • Cannabinoide (s.  u.)
  • MedikamenteApplikation mitüber antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. antidopaminergen und weiteren Wirkungsmechanismen (z. B. Metoclopramid) sollten verwendet werden.1Morphinpumpe
    • Wird eine Morphininfusion angewendet, können diese Mittel hinzugefügt und per Pumpe verabreicht werden, z.  B. 0,5–2  mg Haloperidol oder 20–50  mg Metoclopramid pro Tag.
  • Atemdepression und Bronchospasmus
    • Sind seltene Opioidnebenwirkungen.selten
    • Können durch folgende Maßnahmen vermieden werden:
      • Wahl einer niedrigen Anfangsdosis
      • sorgfältiges Auftitrieren (s.  o.)
      • Komedika­tion mit anderen zentral wirksamen Arzneistoffen (z.  B. Hypnotika oder Tranquilizer) vermeiden.
      • Begleiterkrankungen beachten, z.  B. Asthma oder COPD.
      • Vorsicht bei Patient*innen mit Niereninsuffizienz: mögliche Akkumulation des wirksamen Metaboliten Morphin-6-Glucuronid!
  • Weitere Nebenwirkungen, z.  B.:
  • Alle Opioide können zu körperlicher Abhängigkeit sowie Toleranzentwicklung führen.
    • Bei einer Toleranzentwicklung kann eine Dosiserhöhung, ein Opioidwechsel oder ein Opioidentzug erwogen werden.
  • Um Entzugssymptome zu vermeiden:
    • Nicht abrupt absetzen, sondern langsam reduzieren.
    • „End of Dose Failure“ durch zu lange Dosierungsintervalle vermeiden.
    • Retardierte Präparate bevorzugen.
      • Nichtretardierte Opioide nur im Rahmen der Aufdosierungsphase und in Situationen, in denen eine schnelle Linderung akuter, starker Schmerzen nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann.
      • Sehr schnell resorbierbare bukkale oder transnasale Applikationen sind ausschließlich bei Tumor-Durchbruchschmerzen vertretbar und zugelassen.
  • Opioidinduzierte Hyperalgesie
    • paradoxer Effekt von Opioiden
      • Zunahme der Schmerzempfindlichkeit für neu auftretende Schmerzen oder –
      • Zunahme von bestehenden Schmerzen
      • oft mit Kältehyperalgesie
      • weitgehend opioidresistente Schmerzen
    • Bei Hinweisen auf die Entwicklung einer opioidinduzierten Hyperalgesie soll eine schrittweise Opioidreduktion und/oder ein Opioidentzug durchgeführt werden.
    • NMDA-Antagonisten (s.  u.) können opioidinduzierte Hyperalgesie mildern oder aufheben.1
  • Koanalgetika (Adjuvanzien) bei neuropathischen Schmerzen1

    • Bei onkologischen Patient*innen werden die Mittel meist inIn Kombination mit Opioiden eingesetzt, sie können jedochevtl. auch alleinals zurMonotherapie
      • Cave: AnwendungZNS-Nebenwirkungen kommen.bei Kombination von Amitriptylin, Pregabalin oder Gabapentin mit Opioiden – beide Komponenten vorsichtig eintitrieren!
    • Bei neuropathischenEmpfohlene Schmerzen sind folgende Medikamente indiziert:Koanalgetika
      • trizyklische Antidepressiva (TZA)
        • Amitriptylin
        • Nortriptylin
      • Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSNRI)
        • Duloxetin
        • Venlafaxin (off label)
      • Antikonvulsiva
        • Gabapentin
        • Pregabalin.

    Leitlinie: Koanalgetika bei neuropathischen Schmerzen3

    • Bei Patient*innen mit neuropathischen Tumorschmerzen, die nur teilweise auf Opioid-Analgetika ansprechen, soll Amitriptylin, Gabapentin oder Pregabalin in Betracht gezogen werden (1b/A).
      • Bei der Kombination eines Opioids mit Amitriptylin, Pregabalin oder Gabapentin treten häufig ZNS-Nebenwirkungen auf, sofern nicht beide Medikamente vorsichtig titriert werden.
    • Antidepressiva
      • AmTZA
        • Werden am häufigsten werden trizyklische Antidepressiva (TZA) wie Amitriptylin angewendetverwendet.
        • SNRI (Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer) haben ebenfalls eine analgetische Wirkung.
          • TZA habenCave: anticholinerge Nebenwirkungen, die teilweise dosisabhängig, sindz. Sie können mit einer B. Sedierung und Mundtrockenheit einhergehen und sollten bei!
          • Bei älteren Menschen und bei Patient*innen mit Herzkrankheiten oder Demenz gemieden werden.meiden!
          • TZA kKönnen den Schlaf verbessern.
          • SowohlDosierungsbeispiel: TZA als auch SNRI können in Kombination mit Tramadol ein Serotonin-Syndrom auslösen.
        • Dosierungsbeispiel TZA
          • 10 mg Amitriptylin abends, schrittweise Erhöhung um 25 mg pro Woche bis zum Erreichen einer Linderung, Höchstdosis: 150 mg pro Tag
          • Dauer des Behandlungsversuchs: 6–8 Wochen, davon mindestens 2 Wochen bei maximaler Dosierung
        • Alternative: SNRI (Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer)
          • schmerztherapeutische Wirksamkeit bei chronisch Schmerzkranken ohne Depression: für Duloxetin von allen Antidepressiva am besten belegt11
        • Cave: Serotonin-Syndrom bei Kombination mit Tramadol!
          • Das betrifft sowohl TZA als auch SNRI.
      • Antikonvulsiva
        • Gabapentin, Pregabalin
          • Diese Mittel haben eine krampflösendesend und schmerzlindernde Wirkung. Die analgetische Wirkung ist bei neuropathischen Schmerzen am besten dokumentiert.analgetisch
          • Gabapentinleicht und Pregabalin haben zudem eine gewisse dämpfendesedierend und schlaffördernde Wirkung.rdernd
        • Dosierungsbeispiel Gabapentin
          • Initialdosis 100–300 mg abends, ggf. verteilt auf 3 Dosen; bei Bedarf 1  x  wöchentlich Erhöhung um 100–300 mg täglichtgl.; Höchstdosis: 3.600 mg

      NMDA-Antagonisten13

      • Wirkstoffe
        • Ketamin (Racemat)
        • S-Ketamin
        • Dextromethorphan (off label, nur als Antitussivum zugelassen)
        • Memantin (off label, nur zur Behandlung von Demenz zugelassen)
      • NMDA-AntagonistenIndikationen
        • Reservemedikamente kommenmit insgesamt niedrigen Ansprechraten und geringer Langzeitwirksamkeit
        • am ehesten als Koanalgetikum bei starken, schwer zu kontrollierenden neuropathischen Schmerzen infrage.
          • am ehesten, in Kombination mit Opioiden
          • Allerdings zeigten Studienevtl. bei unterschiedlichenschneller neuropathischen Schmerzsyndromen nur niedrige Ansprechraten und eine geringe Langzeitwirksamkeit.
        • Zudem können sie in Fällen angewendet werden, in denen sich schnell eine ToleranzToleranzentwicklung gegenüber Opioiden oder eine Opioidhyperalgesie (s. o.) entwickelt hat.
        • Nebenwirkungen
          • bei höherer Dosierung: zentrale Übererregbarkeit für sensorische und taktile Reize
          • Albträume, negativ affektive Erinnerungen bis zu Vergewaltigungshalluzinationen
          • Schlafstörungen
          • vegetative Übererregbarkeit
          • Hyperakusis
          • Agitiertheit
          • Angstzustände
        • Wegen zahlreicher potenzieller Nebenwirkungen und Kontraindikationen
        • Mögliche Interaktionen mit anderen psychotropen Pharmaka
        • Diedie Therapie findet unter Leitung von Spezialist*innen oder stationär statterfolgen.

        Kortikosteroide

        • In manchen Situationen werden Kortikosteroide angewendet. Ob sie bei tumorbedingten Schmerzen eine analgetische Wirkung haben, ist jedoch nicht sicher geklärt.24
        • Indikationen
          • Sie sind bei neuropathischenneuropathische Schmerzen indiziert, die durch tumorbedingtentumorassoziierte Druck aufNervenkompression oder eine Infiltration in Nerven oder andere schmerzempfindliche Strukturen hervorgerufen werden.
          • Einz. B. Beispiel sindNervenwurzelschmerzen, Schmerzen infolgedurch eines Ödems, dem nur begrenzter Raum zur Verfügung steht, wie etwa Kopfschmerzen bei einem Hirnödem, Nervenwurzelschmerzen und Schmerzen aufgrund einer Expansion der Leber.
          • Kortikosteroide können sich günstig auf Appetit, Übelkeit, Unwohlsein und Lebensqualität auswirken.
        • Wirkungsweise
          • Minderung von tumorbedingten Ödemen, stark entzündungshemmende Wirkung und membranstabilisierende WirkungLeberexpansion
        • Dosierung abhängig von der Indikation
          • akute lebensbedrohliche Ödeme (Hirnödem, Rückenmarkskompression): hochdosierte Steroide erforderlich
          • Dexamethason
            • Dosierungsbeispiel: 2–4 x  4 mg p.  o. (Kinder: 4 x  0,1 mg/kg), Verringerung bis zur geringsten noch wirksamen Dosis
          • Appetitanregung: geringere Dosierung
            • bei Erwachsenen z.  B. Prednisolon 2 x  5–10 mg p.  o.

        Cannabinoide

        • Näheres siehe Artikel Cannabinoid-haltige Arzneimittel.
        • Wirkstoffe aus Cannabis sativa (Hanf)
          • Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC)
          • Cannabidiol (CBD)
        • DieSchwache DatenlageBeweislage zur Wirksamkeit und zum Nutzen bei Cannabinoiden ist dürftig und beruht vor allem auf älteren und teilweise nur kleinen Studien, die heutigen wissenschaftlichen Anforderungen zumeist nicht genügen.2512 
        • AuchWirksamkeit fürvon neuropathische Schmerzen gibt es Hinweise auf eine begrenzte Wirkung, wobei zu den wissenschaftlichen Grundlagen die obige Einschätzung auch hier gilt.26-27
          • unter Δ9-THC, teilweiseevtl. in Kombination mit CBD, bei Patient*innenneuropathischen mit:Schmerzen am ehesten bei4
            • zentralem Schmerz bei multiplerMultipler Sklerose
            • HIV-assoziierter sensorischer Neuropathie
            • neuropathischen Schmerzen aufgrund anderer Nervenschädigungen.
          • unter einem synthetischen Cannabinoid bei einem gemischten Kollektiv chronisch neuropathischer Schmerz-Patient*innen
          • Näheres dazu im Artikel Neuropathische Schmerzen
        • Nebenwirkungen
          • Müdigkeit
          • Benommenheit
          • Unwohlsein
          • Schwindel
          • verminderter Muskeltonus
          • Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen
          • Depressivität
          • Verwirrtheits- und Unruhezustände
          • psychotische Zustände
          • Vermutlich ist die Fahrtauglichkeit und Arbeitssicherheit unter der Einnahme von Cannabinoiden eingeschränkt.
            • Insbesondere zu Beginn der Therapie sowie in der Eindosierungsphase ist von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr und von der Arbeit an gefährlichen Maschinen abzuraten.
            • Ob bei stabiler Dosierung die Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist, soll in jedem Einzelfall nach Rücksprache mit der betroffenen Person entschieden werden.
            • Fragen zur Arbeitssicherheit sind ggf. mit Betriebsärzt*innen oder Berufsgenossenschaft zu klären.
          • möglicherweise erwünschte spasmolytische und antiemetische Begleiteffekte (Näheres siehe Artikel Palliative Therapie von Übelkeit und Erbrechen)
        • Es gibt Hinweise darauf, dass CBD, das selbst nicht psychotrop und vermutlich auch nicht analgetisch wirkt, unerwünschte Effekte von THC neutralisiert23, wie:
          • Sedierung
          • Angst
          • psychotische Symptome
          • Tachykardie
          • verminderte Standsicherheit.
        • Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ (Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften) erlaubt seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Anwendung von Cannabis-Zubereitungen.28 Nach § 31 Abs. 6 SGB V haben GKV-Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen seitdem unter folgenden Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Behandlung mit Cannabis-Zubereitungen:29
          • Wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
            • nicht zur Verfügung steht oder
            • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärzt*innen unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann.
          • Wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.
          • Eine Einschränkung auf bestimmte Indikationen ist darin nicht enthalten.
            • 57 % der früher notwendigen Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG wurden für schmerztherapeutische Indikationen ausgestellt.
        • Die Verordnung erfolgt über BtM-Rezept.29
          • Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen für eine Behandlung mit Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG sind nach neuer Rechtslage nicht mehr notwendig.
        • Vor der ersten Verordnung ist zunächst von der zuständigen Krankenkasse eine Genehmigung einzuholen.29
          • Die Krankenkasse darf eine Genehmigung „nur in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen (§ 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V).
          • Nach § 31 Abs. 6 Satz 4 und 5 SGB V ist die versicherte Person verpflichtet, an einer nichtinterventionellen Begleiterhebung teilzunehmen.
            • Die behandelnden Ärzt*innen haben die dafür notwendigen Daten anonymisiert an das BfArM zu übermitteln.
            • Aufklärungsblatt für Patient*innen unter www.bfarm.de
            • Erhebungsbogen unter www.begleiterhebung.de
        • Folgende Zubereitungen sind unter den genannten Voraussetzungen und ohne Einschränkung auf bestimmte Indikationen verordnungsfähig:29
          • Blüten definierter Cannabis-Sorten 
            • Das THC-/CBD-Verhältnis kann je nach Sorte zwischen 1/10 und > 300/1 liegen.
          • Cannabisextrakt (ölige Cannabisölharzlösung)
          • Rezepturarzneimittel mit Dronabinol (THC)
            • ethanolische Lösung 10 mg/ml zur Inhalation
            • Kapseln 2,5 mg/5 mg/10 mg
            • ölige Tropfen 25 mg/ml
          • Fertigarzneimittel 
            • Nabiximols-Mundspray: ethanolischer Extrakt aus Cannabis (THC/CBD ca. 1/1), ursprünglich nur zur Behandlung von Spastik bei multipler Sklerose zugelassen
            • Nabilon-Kapseln: synthetisches THC-Derivat
            • Dronabinol-Kapseln: synthetisches Dronabinol (THC), nur als Import (in den USA nur zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei AIDS-Patient*innen und als Ersatzmedikament gegen Chemotherapie-induzierte Übelkeit zugelassen)
            • Aufgrund besonders hoher Kosten für die Rezeptur von Cannabisblüten (bis zu 30.000 €/Jahr und Patient*in) ist in Deutschland ein hohes Risiko für Arzneimittelregresse zu beachten.30

        Benzodiazepine

        • Zur Linderung von Atemnot (Off-Label-Use)3, Angst, Unruhe und Schlafstörungen
          • Benzodiazepine können zur Linderung von Atemnot eingesetzt werden, wenn die Behandlung mit Opioiden nicht wirksam ist (Ib/C).
          • Benzodiazepine können in Kombination mit Opioiden zur Linderung von Atemnot eingesetzt werden, insbesondere bei Patient*innenbesonders in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium Krankheitsstadien oder in der Sterbephase
          • Wenn (Ic/C)Opioide nicht ausreichen.
          • ggf. mit Opioiden kombinierbar
          • Dosierungsbeispiele
            • Lorazepam 0,5–1,0  mg alle 6–8 Std. per os/sublingual, wobei die Resorption nicht im Mund erfolgt.
            • Midazolam 2,5–5  mg/4  h subkutan, 10–30  mg/24 Std. h subkutan
        • In der Sterbephase3,31
          • Benzodiazepine können in der Sterbephase zur Linderung von Angst – mit oder ohne begleitende Unruhesymptome – eingesetzt werden.
          • Patient*innen mit Atemnot, die sich in der Sterbephase befinden und eine medikamentöse Therapie zur Linderung von Atemnot benötigen, sollen mit Opioiden als Mittel der Wahl behandelt werden.
            • Bei einer überdies bestehenden ängstlichen Symptomatik können Benzodiazepine zusätzlich zu Opioiden gegeben werden.
        • Ggf. bei Angst/Unruhe und Schlafstörungen

        Führen von Kraftfahrzeugen

        • Die behandelnden Ärzt*innen sind verpflichtet, Führerscheininhaber*innen entsprechend zu warnen, sollten sie bei der Untersuchung feststellen, dass das Führen von Kraftfahrzeugen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist.
        • Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr sind z.  B. in folgenden Situationen nicht erfüllt:
          • innerhalb der 2 Wochen nach Beginn einer Opioidtherapie oder nach einer Dosisanpassung
          • bei Anwendung hoher parenteraler Dosen, z.  B. 300 mg Morphin.
        • Patient*innen sollen darauf hingewiesen werden, dass sie während der Dosisfindungsphase und bei Dosisänderungen nicht Autofahren sollen (A).3213
        • Informationsblatt Fahrsicherheit unter Opioiden.
        • Siehe auch Artikel Beurteilung der Fahreignung.

        Knochenschmerzen

        • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1

        Multimodale Therapie

        • Knochenmetastasen erfordern in der Regel einen multimodalen Ansatz. Dafür kommen verschiedene Therapiemodalitäten infrage:
          • systemische Antitumortherapie
          • Strahlentherapie
          • Chirurgie, z.  B.:
            • stabilisierende Eingriffe bei pathologischen Frakturen
            • Entlastung bei Darmobstruktion
            • Anlage von Stents.
          • Analgetika, z.  B. NSAR, evtl. in Kombination mit Metamizol31
          • antiresorptive Therapie
            • Bisphosphonate31 – oder –
            • Denosumab, ein gegen RANK-L gerichteter monoklonalen Antikörper, allerdings zweifelhaftes Therapieprinzip mit dem Risiko ernster Nebenwirkungen2214
        • Näheres zur Behandlung von Knochenmetastasen siehe die Artikel zu den betreffenden Tumorerkrankungen, z.  B. Mammakarzinom oder Prostatakarzinom.

        Antiresorptive Therapie

        • Die antiresorptive Therapie mit Bisphosphonaten oder Denosumab senkt placebokontrollierten Studien zufolge:3315-3416
          • die Schmerzprävalenz und -intensität und
          • das Risiko für skelettale Komplikationen
            • pathologische Frakturen
            • Notwendigkeit einer Strahlentherapie
            • Notwendigkeit einer Operation
            • Myelokompression
            • Hyperkalzämie.
        • Bei Hyperkalzämie reduziertenreduzieren Bisphosphonate zudem:3
        • Nach Absetzen von Denosumab kann es zu einem raschen Rückgang der Knochendichte mit Hyperkalzämie und erhöhtem Frakturrisiko kommen.3517

        Schmerzen durch Ileus

        • Siehe Artikel Akuter Darmverschluss.
        • Der gesamte Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3618
        • Siehe Artikel Akuter Darmverschluss.
        • Differenzialdiagnose: Obstipation, oft opioidbedingt (ausreichende Laxanziengabe?)
        • Neben einer Operation bei mechanischem Ileus ist auch eine medikamentöse Therapie als alternative Lösung möglich.
        • Ziel: Reduktion von gastrointestinaler Sekretion und Motilität
        • Butylscopolamin, z.  B. 40–120  mg/d s.  c.
        • Evtl. Somatostatin-Analogon, z.  B. Octreotid 2- bis 3-mal 0,05–0,1  mg/d s.  c. oder i.  v., Steigerung bis 0,6  mg als Tagesdosis
        • Adäquate Analgetikagabe, in der Regel Klasse-III-Opioide
        • Antiemetika (siehe Übelkeit und Erbrechen, palliative BehandlungTherapie
        • Einstellung der Behandlung mit Abführmitteln
        • Anlage einer Magensonde zur Sekretabfuhr
        • Gute Mundhygiene
        • Mundbefeuchtung mit kleinen Mengen Flüssigkeit zur Linderung des Durstgefühls
          • Evtl. Eisstücke lutschen.
          • Evtl. Fruchtgummis kauen.
        • Flüssige Ernährung

        Interventionelle Verfahren

        • EpiduraleDer Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3
        • In aller Regel im Rahmen einer stationären Behandlung oder der Mitbehandlung durch ein interdisziplinäres Schmerzzentrum
          • epidurale oder spinale Infusion
            • Eine solche Infusion ist lediglich bei einzelnen Patient*innen indiziert, bei denen sich durch andere Maßnahmen keine zufriedenstellende Analgesie erreichen lässt.
            • In Kombination mit einer Lokalanästhesie und Morphin kann so eine erhebliche Schmerzlinderung erzielt werden.
            • Am besten geeignet ist diese Therapieform bei neuropathischen Schmerzen und Knochenmetastasen, bei denen die Strahlentherapie keine Wirkung zeigt.
            • Die Therapie sollte auch im Vorfeld einer Strahlentherapie und bis zum Eintritt ihrer Wirkung sowie bei schneller Schmerzzunahme in Betracht gezogen werden.
          • Neurolytischeneurolytische Blockade
            • Diese bietet sich vorrangig als mögliche Alternative an, wenn die Schmerzen nicht auf die konventionelle Therapie ansprechen und die Lebenserwartung der Patient*innen gering ist.
            • Als neurolytische Substanz kommt am häufigsten 95-prozentiger Alkohol zum Einsatz. Er zerstört das Nervengewebe und gewährleistet so eine anhaltende Blockade.
            • Sie besteht so lange, bis sich das Nervengewebe evtl. regeneriert.
            • Die Blockaden sind nicht selektiv, sodass sowohl motorische als auch sensible Nervenfasern zerstört werden.
            • Blockade des Plexus coeliacus
              • bei charakteristischen Schmerzen aufgrund von malignen Tumoren im oberen Teil des Abdomens (z. B. Pankreaskarzinom)
            • Blockade des Plexus hypogastricus superior
              • z. B. bei malignen Tumoren im unteren Teil des Abdomens und im Becken37
            • Blockade des Ganglion impar
              • Durch diese Blockade können Schmerzen im Anal-, Perineal- und Genitalbereich gelindert werden.
              • Die Blockade ist bei Patient*innen von Nutzen, die unter vagen, schwer zu lokalisierenden Schmerzen, einem Brennen und einem Gefühl eines nach unten gerichteten Drucks sowie unter Stuhl- und Harndrang leiden.
            • subarachnoidale Neurolyse
              • Die Blockade kann von der Halswirbelsäule bis zum Sakrum in der gesamten Wirbelsäule gesetzt werden.
              • Subarachnoidale Blockaden in der „Reithosen“-Region zeigen insbesondere bei Schmerzen im Bereich des Beckens und Perineums eine gute Wirkung.
              • In der Regel wird die Neurolyse in sitzender Haltung und mit hyperbarem Phenol durchgeführt.
              • Allerdings kommt es in der Folge häufig zu Inkontinenzbeschwerden und einer Dysfunktion des Analsphinkters, sodass sich die Blockade hauptsächlich für Patient*innen mit Stoma und Blasenkatheter eignet.
              • Bei Patient*innen, bei denen die Funktion der Blase und des Analsphinkters noch erhalten ist, kann eine selektive Blockade der sakralen Nerven erwogen werden.
            • epidurale Neurolyse
              • Eine epidurale Neurolyse kann versucht werden, wenn der Zielbereich der Analgesie eine größere Ausdehnung hat.

          Operative Therapie

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.3
          • Chirurgische Eingriffe wie die Anlage eines entlastenden Stomas oder Stents können Beschwerden wirksam lindern.
          • Es kann eine orthopädische Stabilisation belasteter Knochen, z.  B. mithilfe einer prophylaktischen Marknagelung, indiziert sein.
          • Näheres zur palliativen chirurgischen Therapie siehe die Artikel zu den entsprechenden Tumorerkrankungen.

          Tumorgerichtete Therapie

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1

          Strahlentherapie 

          • Führt häufig zu einer deutlichen und schnellen Schmerzlinderung bei meist guter Verträglichkeit.
            • Eine hoch dosierte Einzelfraktion ist ebenso wirksam wie eine multifraktionierte Behandlung.38
            • Nach der Strahlentherapie kann ggf. die Analgetikadosierung reduziert werden.
          • Eine Strahlentherapie kommt z.  B. infrage bei:
            • Knochenmetastasen, die Schmerzen hervorrufen (s.  o.).
            • drohender Rückenmarkkompression durch Wirbelsäulenmetastasen (Akutmaßnahme)
            • Schmerzen infolge einer Tumorinfiltration eines Nervenplexus (z.  B. Axilla, Leiste)
            • Läsionen tragender Röhrenknochen, bei denen die Gefahr einer Fraktur besteht, z. B. bei:
              • Läsionsdurchmesser > 2–3 cm
              • Läsionsumfang > 50 % der Kortikalis.
          • Näheres zur Strahlentherapie siehe die Artikel zu den betreffenden Tumorerkrankungen, z.  B. MammakarzinomProstatakarzinom oder, Bronchialkarzinom.

          Zytostatika

          • Tragen u.  U. zur Linderung tumorbedingter Schmerzen bei, z.  B. über eine Verkleinerung des Tumors.
          • Näheres siehe die Artikel zu den betreffenden Tumorerkrankungen.

          Endokrine Therapie

          • Bestimmte Hormonrezeptorliganden beeinflussen bei einigen Tumorerkrankungen das Proliferationsverhalten des Tumors.
          • Schmerzlinderung vermutlich durch Verkleinerung des Tumors
          • Systemische Therapie hormonsensitiver Tumoren mit Hormonrezeptorliganden, z.  B.  GnRH-Analoga,  oder Hormonablation durch chirurgische Entfernung der Gonaden, z.  B. beim Mammakarzinom oder Prostatakarzinom

          Weitere palliative Therapien

          Verlauf, Komplikationen und Prognose

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1

          Komplikationen

          • Werden die Schmerzen nicht behandelt, können sich zahlreiche sekundäre Beschwerden entwickeln, z.  B.:
          • Durch eine erfolgreiche Schmerztherapie lassen oft auch diese Beschwerden lindern.

          Patienteninformationen

          Patienteninformationen in Deximed

          Weitere Informationen

          Quellen

          Leitlinien

          • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. AWMF-Leitlinie Nr. 128-001OL. S3, Stand 2019. www.awmf.org
          • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Chronischer Schmerz. AWMF-Leitlinie Nr. 053-036. S1, Stand 2013 (abgelaufen). wwwregister.awmf.org
          • Deutsche Schmerzgesellschaft. S3-Leitlinie Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht -tumorbedingten Schmerzen (LONTS). AWMF-Leitlinie Nr. 145-003. S3, Stand 2020. wwwregister.awmf.org
          • Deutsche Gesellschaft für Neurologie. S2k-Leitlinie Diagnose und nicht interventionelle Therapie neuropathischer Schmerzen. AWMF-Leitlinie Nr. 030-114. S2k, Stand 2019. wwwregister.awmf.org

          Literatur

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          Autor*innen

          • Thomas M. Heim, Dr. med., Wissenschaftsjournalist, Freiburg
          • Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).
    opioider; lindrende behandling; Smertetrappen; palliativ behandling; Palliativ smertebehandling; opioidbehandling; nevrolytisk blokade; Smertebehandling
    palliative Schmerztherapie; Palliation; Durchbruchschmerzen; HADS; HADS-D; PHQ-D; Gesundheitsfragebogen; ESAS-Skala; MIDOS-Fragebogen; Opioide; Morphin; adjuvante Medikamente; Koanalgetika; Tumorschmerz
    Palliative Schmerztherapie
    CCC MK 26.06.2023 Link zu McGill-Fragebogen entfernt. Rechte liegen bei Thieme. Leserhinweis. BBB MK 16.05.2023 Cochrane NMA Schmerztherapie berücksichtigt. CCC MK 08.06.2021 Dosierungen ergänzt. UB 6.5.2020 Korrekturen von Herrn Seffrin berücksichtigt.
    BBB MK 19.07.2023 revidiert und umfassend gekürzt, Quellen aktualisiert. BBB MK 28.04.2020: aktuelle Palliativ-LL. Dtsche LL chck go 11.5.16, MK 09.02.17 (Cannabinoide); DEGAM Seffrin 12.6.17, MK 01.08.17 überarbeitet, Cannabinoide; neue Cannaboid-Gesetzgebung 14.8.17
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    Die Palliation ist die aktive Behandlung, Pflege und Betreuung unheilbar erkrankter Patient*innen, bei denen das primäre Therapieziel die Verbesserung der Lebensqualität ist.
    Palliativmedizin
    Schmerztherapie, palliative
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    SiteDisease
    Schmerztherapie, palliative
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    uK.boos@gesinformReinhardt@gesinform.de
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