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2019Ist das „BG-W12lich“?

Ist das „BG-lich“?

Diese Frage stellt sich im hektischen Praxisalltag immer wieder einmal: Eine Patientin kommt nach einem Fahrradsturz mit einer großen Schürfwunde am Knie in die Praxis. Erst während das Knie verbunden wird, stellt sich heraus, dass sie gerade auf dem Weg von der Kita ihrer Tochter zu ihrer Arbeitsstätte war. Ist das jetzt also ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall, also „BG-lich“? Kann das ein Wegeunfall sein, trotz Umweg über die Kita? Muss die Patientin jetzt zu einem D-Arzt? Unser neuer Artikel Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle liefert Antworten auf diese Fragestellung und bietet umfassende Informationen zu möglichen Berufskrankheiten. In diesem Artikel finden Sie auch Links zu den Krankheitsartikeln in Deximed, die mögliche Berufskrankheiten im Einzelnen darstellen.

Einem D-Arzt sollen Patienten vorgestellt werden, wenn aufgrund des Unfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über den Unfalltag hinaus notwendig ist, wenn die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauern wird oder wenn Heil- oder Hilfsmittel zu verordnen sind. Wenn Patienten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall ausschließlich in der Hausarztpraxis und nicht bei einem D-Arzt behandelt werden, muss die ärztliche Unfallmeldung an die Unfallversicherung durch die Hausärzte erfolgen. Im Falle unserer Patientin mit der Schürfwunde am Knie reicht also eine Meldung an die Unfallversicherung. Eine Mitversorgung durch einen D-Arzt ist vermutlich nicht notwendig.

Dass wir verpflichtet sind, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit zu melden, ist theoretisch klar. Doch wer hat das in der täglichen Patientenversorgung immer im Kopf? Wie oft erheben wir bei einer chronischen Erkrankung eine Arbeitsanamnese und melden gegebenenfalls den Verdacht auf eine Berufskrankheit? Zum Beispiel sollte man bei autonomen peripheren Neuropathien, einer COPD, einer Rhinitis sicca oder einem Kontaktekzem auch an eine berufliche Ursache denken. Auch maligne Erkrankungen, wie Blasenkarzinom, Larynxkarzinom, Bronchialkarzinom, Myelodysplastisches Syndrom und chronische lymphatische oder myeloische Leukämie können durch schädliche Substanzen am Arbeitsplatz verursacht werden. Bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie z. B. Bursitis präpatellaris oder Gonarthrose bei Fliesenlegern, ist der Zusammenhang schon deutlicher. Aber auch hier muss an eine Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung gedacht werden, die übrigens notfalls auch ohne Einverständnis der Patienten zu erfolgen hat. Auch wenn die Beschäftigung mit Formularen und das Studium der langen Liste möglicher Berufskrankheiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeitaufwändig sind, sollten wir uns doch auch hier für unsere Patienten verantwortlich fühlen. Denn wenn wir uns nicht für ihre Interessen einsetzen, tut es womöglich keiner. 

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Diese Frage stellt sich im hektischen Praxisalltag immer wieder einmal: Eine Patientin kommt nach einem Fahrradsturz mit einer großen Schürfwunde am Knie in die Praxis. Erst während das Knie verbunden wird, stellt sich heraus, dass sie gerade auf dem Weg von der Kita ihrer Tochter zu ihrer Arbeitsstätte war. Ist das jetzt also ein Wegeunfall, sprich ein Arbeitsunfall, also „BG-lich“? Kann das ein Wegeunfall sein, trotz Umweg über die Kita? Muss die Patientin jetzt zu einem D-Arzt? Unser neuer Artikel Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle liefert Antworten auf diese Fragestellung und bietet umfassende Informationen zu möglichen Berufskrankheiten. In diesem Artikel finden Sie auch Links zu den Krankheitsartikeln in Deximed, die mögliche Berufskrankheiten im Einzelnen darstellen.
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