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2019-W22Ist die elektronische Patientenakte wirklich gut durchdacht?

Ist die elektronische Patientenakte wirklich gut durchdacht?

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wird die elektronische Patientenakte, die ab 2021 für jeden Patienten zur Verfügung stehen soll, wohl technisch nicht ganz ausgereift an den Start gehen. Damit bleibt genau das auf der Strecke, was so viele befürchtet haben: die Diskretion. Es wird nämlich zunächst technisch nicht möglich sein, dass Patienten auswählen, auf welche medizinischen Informationen medizinisches Personal (Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten usw.) zugreifen kann und auf welche nicht.

Patienten wollen sicher nicht, dass der Zahnarzt auch über die laufende Psychotherapie samt zugehöriger Diagnose, z. B. Persönlichkeitsstörung, informiert wird, dass jeder Arzt sehen kann, dass eine Patientin vor Jahren einen Schwangerschaftsabbruch hatte oder dass der Physiotherapeut auch über das PCO-Syndrom einer Patientin Bescheid weiß, die eigentlich wegen einer Meniskusverletzung zu ihm kommt. Verhindern können die Patienten so etwas nur, indem sie bestimmten Ärzten, z.B. dem Urologen, der eine STD behandelt, oder dem Psychotherapeuten verbieten, ihr Befunde an die Akte weiterzuleiten. Alternativ oder zusätzlich können sie beispielsweise dem Physiotherapeuten den Zugriff auf ihre Akte untersagen. Damit würde aber die Patientenakte unvollständig und damit irgendwie sinnlos. Die Patienten wären wieder an dem Punkt, an dem sie jetzt auch sind: Sie müssen den Überblick über ihre Diagnosen und Befunde im Kopf haben und in der Sprechstunde oder Therapiesitzung entscheiden, welche Informationen Sie preisgeben wollen und welche nicht. Kann man sich die elektronische Patientenakte dann nicht gleich schenken?

Die Techniker Krankenkasse stellt seit letzter Woche ihren Mitgliedern eine elektronische Gesundheitsakte zur Verfügung, die über eine App genutzt werden kann. Die Sicherheit der Daten sei garantiert. Daten, die der Krankenkasse vorliegen, wie Arztbesuche, Diagnosen, Impfungen und Medikamente, können in die Akte übertragen werden. Befunde und Arztbriefe müssen von den Patienten selbst hochgeladen werden. Die Frage ist, welche Patientengruppen dieses Angebot ansprechen soll. Junge, eher gesunde Versicherte, die einen Überblick über ihre der Krankenkasse gemeldeten Diagnosen haben möchten, ihren Impfpass nicht finden oder den Namen eines Medikamentes erfahren möchten, das ihnen einmal verschrieben wurde? Ältere multimorbide Patienten mit Polymedikation, mit fehlendem Überblick über ihre Diagnosen und Medikamente (z. B. aufgrund von beginnender Demenz) und mit zahlreichen Krankenhausentlassbriefen mit wichtigen Überlegungen in der Epikrise, die eigentlich eine gute Übersicht über ihre Gesundheitsdaten brauchen, profitieren von der elektronischen Patientenakte in dieser Form eher nicht. Da sind dann doch immer noch die Hausärzte in ihrer Lotsenfunktion im Gesundheitswesen gefragt.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, wird die elektronische Patientenakte, die ab 2021 für jeden Patienten zur Verfügung stehen soll, wohl technisch nicht ganz ausgereift an den Start gehen. Damit bleibt genau das auf der Strecke, was so viele befürchtet haben: die Diskretion. Es wird nämlich zunächst technisch nicht möglich sein, dass Patienten auswählen, auf welche medizinischen Informationen medizinisches Personal (Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten usw.) zugreifen kann und auf welche nicht.
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