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Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution – kein Thema für Hausärzte?

In vielen Großstädten gehören sie zum Straßenbild: Menschen, die sehr offensiv, unter Zurschaustellung von verstümmelten Gliedmaßen, auch bei schlechtestem Wetter betteln. Der Verdacht liegt nahe, dass sie das nicht freiwillig tun, sondern dazu gezwungen werden. Tatsächlich ist die Ausbeutung einer Betteltätigkeit eine Form des Menschenhandels. Dieser ist als Ausbeutung einer Person durch die Ausnutzung ihrer Zwangslage definiert. Weitere Formen des Menschenhandels sind zum Beispiel Zwangsprostitution, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder Zwang zu strafbaren Handlungen. Laut Statistik sind in Europa Zehntausende Menschen Opfer von Menschenhandel, und die Dunkelziffer liegt vermutlich noch viel höher. Besonders gefährdet sind Migrantinnen. Unser neuer Artikel Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution bietet umfassende Informationen zu diesem Thema.

Einige denken jetzt sicherlich: Das ist ja alles sehr tragisch, aber was hat das mit der hausärztlichen Arbeit zu tun? Diejenigen von uns, die sich auch in der medizinischen Versorgung Geflüchteter und von Migranten engagieren, werden Patientinnen, die sich in einer ausbeuterischen Zwangslage befinden, schon wiederholt gesehen haben. Oft ist in so einem Setting der Kontakt zu Sozialarbeitern oder einer Fachberatungsstelle relativ leicht herzustellen. Was aber tun, wenn diese Patientinnen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus regulär krankenversichert sind und eine Hausarztpraxis aufsuchen, was besonders in größeren Städten vorkommen kann? Woran kann man Opfer von Menschenhandel erkennen und was ist in einem solchen Fall zu tun?

Ein Alarmzeichen kann sein, dass die Patientin, unabhängig vom Beratungsanlass, in Begleitung eines Mannes (oder einer Frau) in die Sprechstunde kommt und nicht alleine mit Ärzten sprechen darf. Der Begleiter gibt den Anschein, aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse der Patientin bei dem Gespräch dabei zu sein, dominiert und kontrolliert aber die Kommunikation. Die Patientin macht einen verängstigten Eindruck, oft fehlt der Blickkontakt. Es können sich Hinweise auf eine desolate Wohnsituation (z. B. Skabies und Läuse), auf Misshandlungen (Verletzungen, Verbrennungen) oder auf Zwangsprostitution (STD, wie z.B. Gonorrhoe, Chlamydien, Kondylome, oder eine ungewollte Schwangerschaft) ergeben. Außerdem können Zeichen einer Depression oder einer PTBS vorliegen. In jedem Fall sollte eine behutsame Kommunikation alleine mit der Patientin angestrebt werden, möglicherweise mit Hilfe einer professionellen weiblichen Dolmetscherin. Wenn die Patientin das wünscht, soll sie an eine Fachberatungsstelle des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel verwiesen werden. Fehlt der Patientin die Kraft, sich aus ihrer Situation heraushelfen zu lassen, bleibt vorerst nur die Möglichkeit einer einfühlsamen ärztlichen Begleitung bei der Diagnostik und Therapie von Begleit- und Folgeerkrankungen.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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In vielen Großstädten gehören sie zum Straßenbild: Menschen, die sehr offensiv, unter Zurschaustellung von verstümmelten Gliedmaßen, auch bei schlechtestem Wetter betteln. Der Verdacht liegt nahe, dass sie das nicht freiwillig tun, sondern dazu gezwungen werden. Tatsächlich ist die Ausbeutung einer Betteltätigkeit eine Form des Menschenhandels. Dieser ist als Ausbeutung einer Person durch die Ausnutzung ihrer Zwangslage definiert. Weitere Formen des Menschenhandels sind zum Beispiel Zwangsprostitution, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder Zwang zu strafbaren Handlungen. Laut Statistik sind in Europa Zehntausende Menschen Opfer von Menschenhandel, und die Dunkelziffer liegt vermutlich noch viel höher. Besonders gefährdet sind Migrantinnen. Unser neuer Artikel Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution bietet umfassende Informationen zu diesem Thema.
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