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2018-W50Krank ins Büro?

Krank ins Büro?

Es gibt ja Leute, die sind stolz darauf, dass sie in einem langen Arbeitsleben keinen einzigen Tag im Büro gefehlt haben. Viele wollen dafür Dankbarkeit und Bewunderung, dass sie sich trotz ihres fieberhaften Erkältungsinfektes oder gar einer Influenza ins Büro geschleppt haben. Doch ist das wirklich so bewundernswert, wenn man die Kollegen ansteckt? Zeugt es von vorbildlicher Arbeitsmoral, dann genervt die Augen zu verdrehen, wenn sich einer der neu angesteckten Kollegen dann auch noch krankmeldet? Man kann sich vom Arbeitgeber genötigt fühlen, krank in der Arbeit zu erscheinen. So ist es auch mir gegangen, bis eine Patientin sagte: „Igitt, Frau Doktor, Sie sind ja krank. Ihnen gebe ich lieber nicht die Hand.“

Wie groß ist die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz? Was ist eine vernünftige Empfehlung für das Auskurieren eines Infektes, die auch den Regeln des Anstands gerecht wird? Für viele, auch meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Salmonellen-Enteritis gibt es klare Regelungen nach Infektionsschutzgesetz und Empfehlungen des RKI bezüglich der Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen. Doch Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch sind Einrichtungen, „in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.“ Hier sind Umgebungen gemeint, in denen sich mehrere Kinder gleichzeitig aufhalten, für die es schwierig sein kann, die allgemeinen Grundregeln hygienischen Verhaltens einzuhalten, also z.B. nicht allen ins Gesicht zu husten.

Aber was ist mit einer Büroumgebung? Dass sich hier immer alle an hygienische Grundregeln halten, kann man nur hoffen. Trotzdem besteht die Gefahr, dass Kollegen mit einer infektiösen Gastroenteritis die Gemeinschaftstoiletten kontaminieren oder mit einer infektiösen Konjunktivitis nach dem Augenreiben an eine Türklinke greifen. Wie viele weitere Arbeitsunfähigkeitszeiten und damit verbundene Kosten durch Krankheitsübertragung am Arbeitsplatz verursacht werden, darüber gibt es keine Zahlen.

Was können wir nun unseren Patienten raten, bzw. für wie lange sollen Patienten krankgeschrieben werden, wenn man auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen will? Im Falle von Influenza gibt es relativ klare Angaben des RKI zur Dauer der Ansteckungsfähigkeit. Sie beträgt bis zu 7 Tage nach dem Auftreten der ersten Symptome. Was macht man aber bei all den anderen Infekten vermutlich viraler Ursache in der Hausarztpraxis? Eine eingehende Beratung über hygienische Maßnahmen, wie Händehygiene, Benutzen von Papiertaschentüchern, Abwenden beim Husten etc. können in jedem Fall schon einmal hilfreich sein. Über die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit müssen wir aber weiterhin aus dem Bauch heraus entscheiden.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Es gibt ja Leute, die sind stolz darauf, dass sie in einem langen Arbeitsleben keinen einzigen Tag im Büro gefehlt haben. Viele wollen dafür Dankbarkeit und Bewunderung, dass sie sich trotz ihres fieberhaften Erkältungsinfektes oder gar einer Influenza ins Büro geschleppt haben. Doch ist das wirklich so bewundernswert, wenn man die Kollegen ansteckt? Zeugt es von vorbildlicher Arbeitsmoral, dann genervt die Augen zu verdrehen, wenn sich einer der neu angesteckten Kollegen dann auch noch krankmeldet? Man kann sich vom Arbeitgeber genötigt fühlen, krank in der Arbeit zu erscheinen. So ist es auch mir gegangen, bis eine Patientin sagte: „Igitt, Frau Doktor, Sie sind ja krank. Ihnen gebe ich lieber nicht die Hand.“
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