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2018Der Wahnsinn: „Psychisch-W17Kranken-Hilfe-Gesetz“ in Bayern

Der Wahnsinn: „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ in Bayern

In Bayern soll ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) verabschiedet werden. Der Gesetzesentwurf wird stark kritisiert von Ärzten, Oppositionsparteien, Patientenvereinigungen, Angehörigen und Wohlfahrtsverbänden. Im Wesentlichen geht es darum, dass psychisch kranke Patienten, die auf Anordnung eines Gerichts in einer psychiatrischen Klink untergebracht werden, wie potenzielle Straftäter behandelt werden sollen. Sollte also von einem Patienten mit einer akuten Psychose kurzzeitig eine akute Fremdgefährdung ausgehen und er in einer Klinik untergebracht werden, so muss laut Gesetzesentwurf seine Entlassung aus der Unterbringung der Polizei gemeldet werden.

Außerdem sollen in einer zentralen Unterbringungsdatei medizinische und personenbezogene Daten für fünf Jahre gespeichert werden. Zugriff sollen Justiz- und Sicherheitsbehörden haben. Besuche, die untergebrachte Patienten erhalten, dürfen überwacht und gespeichert werden. Dies betrifft also beispielsweise Patienten, die akut suizidal sind und deswegen als selbst- und fremdgefährdend eingeschätzt werden. Oder Patienten, die im Rahmen einer Intoxikation (Rauschzustand) oder eines Delirs oder eines Verwirrtheitszustandes als gefährlich eingestuft wurden, aber nach Abklingen des Problems völlig gesund sind. Patienten mit einer akuten Verschlechterung einer Depression oder einer unbehandelten Schizophrenie, die vorübergehend untergebracht werden mussten, sind aufgrund der zentralen Registrierung stigmatisiert und den Behörden als gefährlich bekannt, auch wenn sie nach dem Krankenhausaufenthalt gut medikamentös eingestellt und ambulant versorgt sind.

Die akute Unterbringung psychisch kranker Patienten aus der Hausarztpraxis ist selten, kann aber durchaus vorkommen. Schon erlebt: die akut psychotische misch-intoxikierte Drogenpatientin, die akut halluzinierende ältere Dame, die ständig vor die Autos auf der Straße rannte, weil sie dachte, man will sie töten, oder der Palliativpatient, der mit der Pistole herumfuchtelte und drohte, sich und Andere zu erschießen. Die Hemmschwelle, solchen Patienten mit einer Unterbringung zu helfen, wird hoch sein, sollte dieser Gesetzesentwurf umgesetzt werden. Die Verantwortlichen in Bayern rudern wohl schon ein Stückchen zurück: Die Unterbringungsdatei soll angeblich jetzt keinen ärztlichen Aufnahmebefund enthalten und die Daten für weniger als fünf Jahre gespeichert werden. Zum Wohle der Patienten kann man nur hoffen, dass dieser Gesetzesentwurf noch einmal gründlich überarbeitet wird.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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In Bayern soll ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) verabschiedet werden. Der Gesetzesentwurf wird stark kritisiert von Ärzten, Oppositionsparteien, Patientenvereinigungen, Angehörigen und Wohlfahrtsverbänden. Im Wesentlichen geht es darum, dass psychisch kranke Patienten, die auf Anordnung eines Gerichts in einer psychiatrischen Klink untergebracht werden, wie potenzielle Straftäter behandelt werden sollen. Sollte also von einem Patienten mit einer akuten Psychose kurzzeitig eine akute Fremdgefährdung ausgehen und er in einer Klinik untergebracht werden, so muss laut Gesetzesentwurf seine Entlassung aus der Unterbringung der Polizei gemeldet werden.
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