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2018-W10„Da kann nichts passieren, ich fahre die Strecke jeden Tag“ – Beurteilung der Fahreignung

„Da kann nichts passieren, ich fahre die Strecke jeden Tag“ – Beurteilung der Fahreignung

Ein 70-jähriger Mann kommt in die Sprechstunde. Er sei im Krankenhaus gewesen und hat einen kurzen Entlassungsbrief dabei: Gestern ist es zu einem inadäquaten Schock seines ICDs gekommen. Der Rettungsdienst hat ihn ins Krankenhaus gebracht. Er hat die Notaufnahme entgegen ärztlichen Rat verlassen, bevor eine weitere Abklärung erfolgen konnte. Die Klinikärzte weisen dringlich darauf hin, dass der Patient trotz eingehender Aufklärung weiterhin beruflich Taxi fahre. Der Patient lässt sich auch von mir im Gespräch nicht überzeugen, nicht mehr Taxi zu fahren. Er brauche das Geld dringend, weil seine Rente so klein sei.

So, und was mache ich jetzt? Zur Beantwortung dieser Frage und vieler weiterer medizinischer und auch juristischer Fragestellungen haben wir unseren neuen Artikel Beurteilung der Fahreignung herausgebracht. Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zu Krankheitsbildern, die mit einer eingeschränkten Fahrtüchtigkeit einhergehen sowie zur Informations- und Schweigepflicht und zum Melderecht an die Verkehrsüberwachungsbehörden.

Ein Verlust der Fahreignung bedeutet für die meisten Patienten einen erheblichen Autonomieverlust und kann in vielen Fällen auch zu starken beruflichen Einschränkungen führen. Wir müssen dennoch als Hausärzte darüber aufklären. Dabei stellt sich die Frage: Sind uns alle möglichen Diagnosen, die die Fahreignung beeinflussen können, auch wirklich bewusst? Dass Patienten mit Epilepsie, Demenz, schizophrener Psychose, schwerer Sehstörung oder wiederkehrenden Bewusstseinsstörungen über ihre Fahruntauglichkeit aufgeklärt werden sollten, ist selbstverständlich. Aber denken wir auch daran, z. B. Patienten mit Tagesschläfrigkeit bei Insomnie, mit Parkinson-Syndrom, Alkoholabhängigkeit oder MS rechtzeitig auf das Thema Fahrtauglichkeit anzusprechen? Auch das Risiko einer plötzlich eintretenden Fahruntauglichkeit sollte thematisiert werden, die beispielsweise bei ventrikulären Rhythmusstörungen, einem akuten Schlaganfall oder einem akuten Herzinfarkt eintreten kann.

Egal, was die Ursache eines Verlustes der Fahreignung ist, die Verantwortung liegt, nach sorgfältig dokumentierter Aufklärung durch den Arzt, letztendlich beim Patienten selbst. Ärzte haben keine generelle Meldepflicht an die Verkehrsaufsichtsbehörden, lediglich ein Melderecht bei uneinsichtigen Patienten, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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2018-W10„Da kann nichts passieren, ich fahre die Strecke jeden Tag“ – Beurteilung der Fahreignung
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Ein 70-jähriger Mann kommt in die Sprechstunde. Er sei im Krankenhaus gewesen und hat einen kurzen Entlassungsbrief dabei: Gestern ist es zu einem inadäquaten Schock seines ICDs gekommen. Der Rettungsdienst hat ihn ins Krankenhaus gebracht. Er hat die Notaufnahme entgegen ärztlichen Rat verlassen, bevor eine weitere Abklärung erfolgen konnte. Die Klinikärzte weisen dringlich darauf hin, dass der Patient trotz eingehender Aufklärung weiterhin beruflich Taxi fahre. Der Patient lässt sich auch von mir im Gespräch nicht überzeugen, nicht mehr Taxi zu fahren. Er brauche das Geld dringend, weil seine Rente so klein sei.
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„Da kann nichts passieren, ich fahre die Strecke jeden Tag“ – Beurteilung der Fahreignung
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