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2018-W13Schwangerschaftsabbrüche: Hilfe ohne Wertung

Schwangerschaftsabbrüche: Hilfe ohne Wertung

Eine Ärztin, die auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, macht sich strafbar. Die SPD-Bundestagsfraktion hat kurz vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ihren Antrag zur Änderung dieser Gesetzeslage wieder zurückgezogen. Die Grundsatzdiskussion über das Für und Wider von Abtreibungen findet auf allen Kanälen statt. Was die meisten Diskutanten, auch auf Seiten der Ärzte, übersehen, ist, dass es gar nicht darauf ankommt, ob man selbst für oder gegen Abtreibung ist: Der Bedarf für Schwangerschaftsabbrüche besteht und Frauen treiben ab.

Die Zeiten, als Frauen hierzulande einen Schwangerschaftsabbruch trotz Verbots noch heimlich selbst durchführten (mit gravierenden Folgen: siehe akute Unterleibsschmerzen, Pelvic Inflammatory Disease) oder dafür ins benachbarte Ausland fahren mussten, sind noch gar nicht so lange her. Die Aufgabe der Gesellschaft, aber auch von uns als Ärzten, ist es, dafür zu sorgen, dass betroffene Frauen dies wohlüberlegt, gut beraten und mit einer sicheren medizinischen Versorgung tun können. Jede einzelne Frau hat subjektiv gute Gründe für ihre Entscheidung. Ein solcher Schritt ohne gute ärztliche und soziale Beratung, ohne Möglichkeiten der Information und in dem Bewusstsein, etwas Verbotenes zu tun, kann sehr traumatisch für die Patientinnen sein und sogar zu einer PTBS führen.

Es gibt zahlreiche gesellschaftliche Phänomene, die uns nicht gefallen müssen, auf die wir aber ohne Wertung der Betroffenen und unter Zurückhaltung unserer persönlichen Meinung reagieren müssen. So hat auch jede Gesellschaft ihre Süchtigen. Wohin ein Versuch führen kann, hier mit Verboten einzugreifen, kann man in skandinavischen Ländern sehen, wo eine staatliche Restriktion von Alkohol zu einer Verlagerung des Problems hin zu harten Drogen geführt hat. Unsere ärztliche Aufgabe ist es, Suchtpatienten (z. B. Alkoholiker, Drogensüchtige, Raucher, Spielsüchtige), unvoreingenommen die bestmögliche Hilfe anzubieten, auch wenn sie sich nicht so verhalten, wie wir es vernünftig fänden. Gleiches gilt beispielsweise bei Patienten, die sich kosmetischen Operationen unterzogen haben oder nach der missglückten Behandlung durch ihren Heilpraktiker zu uns kommen. Wir können uns unseren Teil denken, aber unsere persönliche Meinung ist auch hier nicht gefragt, sondern nur eine wertfreie ärztliche Beratung über eventuell gefährliche Folgen sowie unsere Hilfe, falls es zu solchen Folgen kommt.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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Eine Ärztin, die auf ihrer Homepage darüber informiert, dass sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, macht sich strafbar. Die SPD-Bundestagsfraktion hat kurz vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrags ihren Antrag zur Änderung dieser Gesetzeslage wieder zurückgezogen. Die Grundsatzdiskussion über das Für und Wider von Abtreibungen findet auf allen Kanälen statt. Was die meisten Diskutanten, auch auf Seiten der Ärzte, übersehen, ist, dass es gar nicht darauf ankommt, ob man selbst für oder gegen Abtreibung ist: Der Bedarf für Schwangerschaftsabbrüche besteht und Frauen treiben ab.
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Schwangerschaftsabbrüche: Hilfe ohne Wertung
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