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Sexualisierte Gewalt

Zusammenfassung

  • Definition:Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff, derfür ein breites Spektrum von sexuellensexuelle Handlungen abdeckt, die gegen den Willenan einer Person verstogegen deren Willen vorgenommen werden oder unter Ausnutzung einer Situation, in der die betroffene Person ihren Willen nicht äußenern kann.
  • Häufigkeit:In einer aktuellen deutschen Studie berichteten 5 % der befragten Jugendlichen, 1,2 % der Frauen und 0,6 % der Männer über irgendeine Form sexueller Gewalterfahrungen in den letzten 12 Monaten.
  • Symptome:DieSchmerzen Symptomeim variieren je nach demGenitalbereich, wie viel Zeit seit den Übergriffen vergangen ist, und abhängig von den individuellen Umständen. Akutepsychische Belastungsreaktionen sindbis normal.hin Diezur Schwereposttraumatischen der Verletzungen und Schädigungen variiertBelastungsstörung.
  • Befunde:Verletzungen an den Genitalien, sonstige Folgen körperlicher Gewalt.
  • Diagnostik:Eine medizinische und rechtsmedizinische Untersuchung (medizinische Untersuchung mit Spurensicherung) ist angezeigt, wenn die betroffene Person dies wünscht. In der RegelHäufig ist die Voraussetzung für eine rechtsmedizinische Untersuchung, dass die Tat zur Anzeige gebracht wird.
  • Diagnostik:Proben solltenGenitaler imAbstrich, HinblickLaboruntersuchung auf HIV, Syphilis, Hepatitis, Chlamydien, Mykoplasmen und GonorrhoeGonorrhö; entnommen werdenSchwangerschaftstest, eine Schwangerschaft sollte ausgeschlossen werdenggf. Drogentests und Spurensicherung im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung.
  • Therapie:Behandlung von Verletzungen und sexuell übertragbaren Krankheiten, Vorbeugen einer potenziellen Schwangerschaftggf. DiePostexpositionsprophylaxe BetroffenenHIV solltenund juristischeChlamydien, ggf. Notfallkontrazeption oder Beratung sowieüber Schwangerschaftsabbruch. Rechtsberatung und psychosoziale Beratung und Unterstützung erhaltendurch eine spezialisierte Anlaufstelle.

Allgemeine Informationen

Definition

Sexuelle und sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch

  • Die Begriffe „sexuelle und sexualisierte“ Gewalt bezeichnen diedasselbe gleichenSpektrum Handlungenan wie „sexueller Missbrauch“ und werden in der Fachpraxis und in der Wissenschaft hTatbestäufig anstelle von „sexuellem Missbrauch“ verwendetnden.1
    • DieDer FormulierungBegriff „sexuelle Gewalt“ stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird.
    • Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ geht noch einen Schritt weiter und verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität funktionalisiert, also benutzt wird, um Gewalt auszuüben.
    • In Deutschland wird jedoch eher der Begriff „sexueller Missbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und von vielen Betroffenen verwendet.
    • Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch.
  • Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff, der ein breites Spektrum von sexuellen Handlungen abdeckt, die gegen den Willen einer Person verstoßen.
    • Berühren/Anfassen, Masturbation, versuchtes und/oder vollendetes Eindringen in Körperöffnungen mit dem Penis, mit einem Finger oder Gegenstand.
    • Sexuelle Handlungen ohne direkten körperlichen Kontakt.
    • Auf das Opfer kann auf verschiedene Weise Zwang ausgeübt werden: körperlich durch Gewaltmittel und Kraftausübung, psychisch durch Drohungen, Druckmittel, Drogen, Manipulation, Ausnutzung einer Macht- oder Autoritätsposition.
  • Sexualisierte Gewalt lässt sich auf unterschiedliche Weise kategorisieren:
    • Alter beim Übergriff (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, ältere Menschen)
    • Beziehung zwischen Opfer und Täter (z. B. fremd, bekannt, vertraut)
    • Häufigkeit (ist es einmal oder mehrmals zu Übergriffen gekommen)
    • Lebenssituation (lebt das Opfer weiterhin in einer Beziehung, in der es zu Übergriffen kommt).
  • Vergewaltigung
    • Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht, ähnliche sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt oder an sich vom Opfer vornehmen lässt, die das Opfer besonders erniedrigen. Dies gilt insbesondere, wenn diese Handlungen mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Auch die Ausübung von Gewalt auf das Opfer und die Überwindung von Widerstand durch Drohung oder das Mitführen einer Waffe werden berücksichtigt.
  • Das deutsche StGB regelt die Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und verschiedene Sexualstraftaten im Detail.
    • Aufgrund der schwierigen rechtlichen Abgrenzung der einzelnen Straftaten sollte ärztliches Personal oder Pflegepersonal den Begriff der Vergewaltigung sowie Erklärungen usw. in der Anamnese vermeiden. Dagegen sollte versucht werden, den Ablauf des Vorfalls möglichst konkret zu erfassen.
  • Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern

    • Ein Kind wird sexualisierter Gewalt ausgesetzt, wenn es in sexuelle Handlungen einbezogen wird, denen es aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht zustimmen kann.2
    • Sexueller Missbrauch an und mit Kindern unter 14 Jahren ist in Deutschland immer strafbar. Eine Anzeigepflicht gibt es nicht. Dennoch sind vor allem Eltern und andere Bezugspersonen verpflichtet, im Missbrauchsfall Hilfe zu leisten.1
  • Zur

    Dokumentation von Verletzungen oder Spurensicherung siehe

    Rechtliche Definitionen3

    • Der Abschnitt 13 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) liefert eineenthält klare rechtliche Definitionen von „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. In§§ den177 Paragraphenund 174178 beziehen bissich 184auf StGBdie werdenStraftaten Sexualstraftatensexueller wie VergewaltigungÜbergriff, sexuelle Nötigung, sexualisierte Gewalt an Kindern usw. im Einzelnen behandelt.
      • Die Paragraphen 174 und 176 regeln den Missbrauch an Schutzbefohlenen oder Kindern, der unter Ausnutzung einer bestimmten Stellung oder eines Abhängigkeitsverhältnisses begangen wird.
    • Vergewaltigung wird unter §§ 177, 178 und 179 StGB definiert als sexuelle Handlung unter Gewalteinwirkung oder Androhung von Gewalt oder als sexuelle Handlung an Personen, die bewusstlos oder auf andere Weise widerstandsunfähig sind.
    • Sexuelle Handlungen umfassen
      • Umfassen den Beischlaf oder ähnliche Handlungen, (z.  B. das Eindringen in den Körper mit dem Penis, mitden Fingern oder Gegenständen, Fingern/Händen in die Vagina/in den After, das Eindringen mit dem Penis in den Mund des Opfers, Saugen/Lecken der Genitalien, Masturbation, Reiben der Geschlechtsteile gegen den Körper des Opfers).
    • Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
      • Auchsexuelle wennHandlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers
    • Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände (§ 177 Abs. 2 StGB)
      • Sexuelle Handlung unter Ausnutzung der Wortlaut der Paragraphen auf den ersten Blick klar erscheintTatsache, istdass diedas Frage,Opfer obkeinen beispielsweiseklaren derentgegenstehenden TatbestandWillen derbilden sexuellen Nötigung erfüllt ist, in der Rechtspraxis komplex und dementsprechend die Rechtsprechung nicht immer eindeutigkann.
    • Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB)
      • Sexueller Übergriff oder sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände, wenn dabei mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
        • Androhen oder Anwenden von Gewalt
        • Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter oder der Täterin schutzlos ausgeliefert ist.
    • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
      • Sexueller Übergriff, sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände oder sexuelle Nötigung, bei der die sexuelle Handlung ein Eindringen in denrperkontaktrper wiedes Anfassen/BerührenOpfers von Genitalien oder Brustumfasst.
    • Strafmaß und Verjährungsfrist variieren
      • Variieren bei Anzeigen, je nach Straftatbestand.
    • InternationaleSexuelle MenschenrechtskonventionenGewalt als Menschenrechtsverletzung
      • Laut Europäischer Menschenrechtskonvention34 betonen, dassgehen sexuelle Handlungen dann in unerlaubte Handlungen übergehenber, wenn ein wissentliches Einverständnis fehlt. Dies unterstreicht, dass es sich bei Sexualstraftaten um einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte sowie gegen das Recht des Individuums auf Selbstbestimmung handelt.
        • In der juristischen Fachliteratur wird diskutiert, ob der Aspekt des fehlenden Einverständnisses des Opfers mit der sexuellen Handlung in der deutschen Rechtsordnung noch stärker betont werden sollte.

      Häufigkeit

      Deutschland

      • Polizeiliche Kriminalstatistik 20225
        • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe
          • 11.896 Fälle erfasst
          • 9.960 Fälle aufgeklärt
      • Hohe Dunkelziffer
        • In einer aktuellenim Jahr 2015 durchgeführten bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe46 berichteten 5  % der befragten Jugendlichen, 1,2  % der Frauen und 0,6  % der Männer über irgendeine Form sexueller Gewalterfahrungen in den letzten 12 Monaten.
          • Eigenes sexuell aggressives Verhalten wurde von 1,5  % der Männer und 1  % der Frauen angegeben.
          • In der Kriminalstatistik wird die tatsächliche Häufigkeit sexualisierter Gewalt regelmäßig unterschätzt.

        International

        • Sexualisierte Gewalt ist weit verbreitet.5-7 Sie betrifft beide Geschlechter. Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht jedoch die Situation von Frauen, da diese stärker betroffen und in vielen Ländern nach wie vor rechtlich schlechter geschützt sind.
        • Die Lebenszeitprävalenz von Vergewaltigung und nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr wird für Frauen mit 5,8–35 % angegeben. Bis zu 59 % haben sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner erlebt.6
        • Bei Männern aus westlichen Industrienationen haben 5–10 % als Kinder/Jugendliche sexualisierte Gewalt erfahren.7
          • Zu Übergriffen an Männern liegen vor allem aus westlichen Industrieländern Daten vor, bei erwachsenen Männern wird von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen.
        • Sexualisierte Gewalt wird weder im Gesundheitswesen noch bei der Polizei im tatsächlichen Umfang angezeigt/gemeldet.
        • Internationale Themen sind darüber hinaus sexualisierte Gewalt in Kriegen und Konflikten, Trafficking (z. B. Menschenhandel), ehrenbezogene Gewalt, Zwangsverheiratungen und Beschneidung.5-7

        Besondere Umstände

        • Sexualisierte Gewalt greift massiv in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein, sowohl körperlich als auch sexuell und psychisch. Selbstwertgefühl, das grundlegende Sicherheitsgefühl und die Beziehungen zu anderen Menschen werden hierdurch stark in Mitleidenschaft gezogen. Sexualisierte Gewalt ist mit der Gefahr dauerhafter psychischer, somatischer und sozialer Probleme verbunden.7-9
        • Nicht selten sind die Betroffenen unsicher, ob überhaupt ein Übergriff stattgefunden hat, wenn eine Vergewaltigung z. B. durch eine bekannte Person oder in einer Partnerschaft stattgefunden hat, wenn die eingesetzten Gewaltmittel gering waren oder wenn das Opfer selbst betrunken war.
        • Gerüchte, kulturelle Tabus und Einstellungen haben einen großen Einfluss auf die Opfer, ihre soziale Umgebung sowie die Erwartungen der Opfer, Unterstützung erhalten zu können. Dasselbe gilt für die Helfenden.
        • Tabus und Vermeidungsreaktionen infolge eines Traumas sowie Schamgefühle führen dazu, dass viele nicht sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Die Betroffenen suchen u. U. erst lange Zeit nach einem Übergriff Hilfe, z. B. aufgrund von psychischen Beschwerden oder, weil der Übergriff durch andere Lebensereignisse wieder aktualisiert wird.
        • Bei Übergriffen durch Fremde, bei Einsatz von Gewaltmitteln sowie, wenn die Betroffenen ein unterstützendes soziales Umfeld haben, ist die Schwelle für Strafanzeigen niedriger.

        Prädisponierende Faktoren

        • Besonders gefährdete Gruppen7,10-8
          • Jugendliche und junge Erwachsene (16–24 Jahre). Diese Gruppe wird erheblich häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt als ältere Erwachsene.11
          • Menschen, die als Kinder sexualisierte Gewalt erfahren haben.
          • DrogenabhängigeMenschen mit Alkohol- oder sonstiger Substanzkonsumstörung9
          • Prostituierte
          • Menschen, die in Einrichtungen leben, ältere Menschen12-13 sowie Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen.14
            • Hier kann es zur Ausnutzung durch Fremde oder durch bekannte Hilfspersonen kommen.
            • Die Personengruppe hat häufig ganz allgemein Schwierigkeiten, sich zu äußern. Besteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder wird von Dritten darauf hingewiesen, sollte als Teil der Aufklärung eine medizinische/rechtsmedizinische Untersuchung stattfinden.
          • Auch Menschen, die in Haft sind, sowie Menschen, die in Armut leben, und Obdachlose sind stärker gefährdet.
        • Alkohol- und Drogenmissbrauch sind signifikante Risikofaktoren.10,15-16

        ICPC-2

        • Z25 Körperl. Misshandlung/sex. Missbrauch
        • P02 Akute Stressreaktion
        • P82 Post-traumatische Stressstörung
        • A80 Multiple Traumen/Verletzung

        ICD-10

        • Nach ICD-10-GM Version 202310
        • Z04.5 Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung
          • Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
            • Gilt für Opfer und Beschuldigte.
          • T74.2 Sexueller Missbrauch von Personen
            • Sexualisierte Gewalt
          • F43.0 Akute Belastungsreaktion
          • F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung
          • F43.8 Sonstige Reaktionen auf schwere Belastung
          • F43.9 Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet

          Diagnostik

          AnamneseAllgemeines

          Die Untersuchung

          • Hinweise auf sexualisierte Gewalt oder der Verdacht auf einen Übergriff können sich ganz unterschiedlich gestalten:
            • akute, subakute oder späte Kontaktaufnahme
            • indirekt, z. B.:
              • Die Patienten kommen wegen eines Drogentests oder zur Untersuchung von sexuell übertragbaren Krankheiten in die Praxis.
              • verschiedene Symptome, psychosomatische Beschwerden, psychische Beschwerden.
          • Besteht ein Verdacht auf sexualisierter Gewalt, sprechen Sie die Betroffenen direkt an, ob dies möglicherweise der Grund für den Besuch ist.
          • Kann die Gewalt/die sexualisierte Gewalt in einer Partnerschaft/engen Beziehung stattgefunden haben. Suchen Sie mit den Patienten das Gespräch unter vier Augen.
          • Da sexualisierte Gewalt weit verbreitet ist und die Gesundheit in verschiedenster Weise beeinflussen kann, ist eine relativ direkte Nachfrage, ob Patienten Gewalt/Übergriffen ausgesetzt waren, gerechtfertigt. Dies gilt besonders während der Schwangerschaft/bei der Entbindung und sollte bei psychischen Beschwerden standardmäßig abgefragt werden.

          Erste Abklärungen

          • Bei Aufdeckung von sexualisierter Gewalt
            • Was und wann?
              • Erforderliche Untersuchungen und deren Dringlichkeitsgrad festlegen.
            • Besteht die Gefahr schwerwiegender körperlicher Schädigungen?
            • Gefährdung und Schutzbedarf klären, auch für weitere im Haushalt lebende Personen.
            • Abklären, ob die Patienten nach wie vor in einer Beziehung/einer Partnerschaft leben, in der Übergriffe stattfinden.
            • Ist die Wohnsituation sicher, gibt es ein unterstützendes soziales Umfeld?
            • Welche Art von Hilfe erscheint dem Opfer selbst am dringendsten?
            • Informieren Sie über Hilfsangebote und vermitteln Sie ggf. weiter: Was könnte/sollte sofort getan werden, möglicherweise durch Anlaufstellen für sexualisierte Gewalt, beim Hausarzt, durch Überweisung an eine Fachärztin/einen Facharzt.
              • Möglicherweise toleriert die betroffene Person Untersuchungen, Beratung und Behandlung eher, wenn sie von Personen ihres Geschlechts durchgeführt werden.
            • Folgetermin vereinbaren.
            • sorgfältigeRechtssichere Dokumentation der Tatbestände und Befunde
              • Einverständnis der betroffenen Person einholen.
              • VordruckeZur mitrechtssicheren KDokumentation einer Gewalttat gehörperschemataren nutzen, z. B. die vonlaut der Ärztekammer Bremen bereitgestelltenOrganisation DokumentationsbögenSIGNAL für VerletzungenIntervention durchim Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt:11
                • „Wichtige Daten: der Name der behandelnden Ärztin/des Arztes, Zeit und Ort der Behandlung und Patientinnendaten
                • eine genaue Beschreibung der Verletzungen. Im Idealfall werden Fotos erstellt.
                • GgfAngaben zum Geschehen: Was? Wann? Wie? Wo? Durch wen? Wichtig: keine Übertreibungen und lieber wenige Angaben als Angaben, die später zurückgenommen werden. Verletzungen fotografieren.
            • DieVordruck Patientendes bestimmenHessischen Ministeriums für Soziales und Integration, welcheReferat ArtÖffentlichkeitsarbeit: vonDokumentation Hilfeund sieUntersuchung erhaltenbei möchten.sexualisierter Gewalt12
            • Sämtliche

            Anzeige Untersuchungenbei fallen unter die Schweigepflicht, auch die rechtsmedizinische Untersuchung.

          • Dieder Polizei ist ggf. einzuschalten,?
            • wennWenn jemand im Moment akut bedroht wird (Notruf).
            • wennWenn von einer Gefährdung durch weitere Gewalthandlungen auszugehen ist.
            • umUm eine zeitnahe Spurensicherung nach einer Gewalttat zu veranlassen.
              • Manche Kommunen haben an Krankenhäusern und in Zusammenarbeit mit dem Frauennotruf Versorgungsstrukturen etabliert, die nach einer Vergewaltigung eine rechtsmedizinische Untersuchung der Betroffenen einschließlich der Sicherung von Körperspuren auch ohne eine vorherige Strafanzeige ermöglichen (Frankfurter Modell).1713
            • fFür weitere strafrechtliche Ermittlungen

            Schweige- und Meldepflicht14

            • Ärzt*innen sind berechtigt, Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auch ohne Einwilligung und Wissen von Betroffenen einzuschalten.
              • Grundsätzlich sollte trotzdem eine Entbindung von der Schweigepflicht eingeholt werden.
              • Ein „rechtfertigender Notstand“ erlaubt es Ärzt*innen, ein Geheimnis auch ohne Schweigepflichtentbindung preiszugeben, wenn nur dadurch Unheil von der betroffenen Person abgewendet werden kann.
            • In Deutschland besteht auch nach schwerer Gewaltanwendung wie Vergewaltigung keine Meldepflicht.
              • Nur wenn das Verbrechen noch bevorsteht oder droht, besteht eine Pflicht zur Information von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

            Anamnese

            Erste Abklärungen

            • Reihenfolge der erforderlichen Untersuchungen nach Dringlichkeitsgrad festlegen.
            • Gefährdung und Schutzbedarf einschätzen, auch für weitere im Haushalt lebende Personen.
            • Welche Art von Hilfe erscheint der betroffenen Person selbst am dringendsten?
            • Für vertrauensvolle Atmosphäre sorgen.
              • Die betroffene Person und ihre Schilderungen ernst nehmen.
              • Untersuchungen, Beratung und Behandlung werden von der betroffenen Person evtl. eher toleriert, wenn sie von Personen ihres Geschlechts durchgeführt werden.
            • Eine körperliche und/oder rechtsmedizinische Untersuchung allein kann nur selten den Ablauf des Vorfalls klären. Die Schilderung der betroffenen Person sind eine unverzichtbare Grundlage für die weitere Behandlung.
            • Für weitere Empfehlungen siehe auch die Website Medizinische Versorgung von Gewaltopfern.

            Bei fehlender Gesprächsbereitschaft

            • Wenn die betroffene Person den Verdacht auf Gewalt als Ursache der Beschwerden und Befunde verneint, dieser Verdacht aber weiter besteht:1815
              • Entscheidung respektieren.
              • Mitgefühl und Verständnis für die persönliche Situation und die inneren Konflikte der betroffenen Person zeigen.
              • Weitere Gesprächsbereitschaft signalisieren.
              • Folgetermine anbieten.
              • Ggf. Notfallkarte anbieten.
              • Eigenen Verdacht prüfen.
            • Wichtige praktische Hinweise bieten auch die Informationen Medizinische Versorgung von Gewaltopfern der Stadt München.

            Psychische Reaktionen auf sexualisierte Gewalt

            • In der Regel führt sexualisierteSexualisierte Gewalt zugeht einermeist erheblichenmit Beeinträchtigung,akuten wobei sich akute StresssymptomeStresssymptomen und -reaktionen entwickelnund häufig mit einer psychischen Traumatisierung (siehe Artikel Posttraumatische Belastungsstörung) einher.9,1916
            • In der Situation selbst reagieren die meisten Menschen mit instinktivem Verhalten („Kampf, Flucht, Erstarren“) oder aber erlerntem Verhalten (wenn es viele Gewalterfahrungen aus früherer Zeit gibt).
            • Die unmittelbare Reaktion ist individuell unterschiedlich. Dementsprechend ist das Verhalten der Opfer bei der Erstuntersuchung sehr verschiedenApathie und reicht von stiller Apathie über Kontrolliertheit bissind hinebenso zumöglich deutlichenwie deutliche, emotionalenemotionale Reaktionen mit Weinen, Erregung und Wut.
            • Viele Menschen haben Schwierigkeiten, das Erlittene einzuordnen.
            • Im weiteren Verlauf treten bei den meisten posttraumatische Belastungsreaktionen auf, die als normale Reaktionen auf ein schwerwiegendes Ereignis zu verstehen sind.
            • Wiedererleben, Schlaflosigkeit, Schuld- und Schamgefühle, erhöhte Wachsamkeit, erhöhte Reizbarkeit/Wutempfindungen, Wut, Depression, Rückzug, körperlichen Reaktionen, Konzentrations- und Gedächtnisschwierigkeiten usw. kommen häufig vor.
            • Lern-Vermeidungsverhalten undkann Arbeitsfähigkeitdie werdenBereitschaft, sich in Behandlung zu begeben, beeinträchtigtchtigen.
            • Vermeidungsreaktionen halten viele von einer weiteren Behandlung ab.
            • Die bisherige psychische Gesundheit, andere Belastungen und traumatische Ereignisse, die Intensität und die Dauer des Übergriffs/der Übergriffe bestimmen u. a., wie das Opfer mit der Gewalterfahrung umgeht.20

            Klinische Untersuchung

            Zeitlicher Abstand zwischen dem Übergriff und der KontaktaufnahmeAllgemeines15

            • AkutSiehe auch den Abschnitt Erste Abklärungen.
            • Psychische Exploration
            • Ganzkörperuntersuchung auf Verletzungen, Infektionen, Schwangerschaft
            • Untersuchung auf möglichen Einfluss von Sucht- oder Betäubungsmitteln (innerhalbz. B. „K.O.-Tropfen“)
            • Nach genitaler Gewalteinwirkung: Untersuchung in einer gynäkologischen oder urologischen Praxis oder Ambulanz

            Vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung17

            • Nach SGB V § 27 und § 132 k sind die Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung nach körperlicher Gewalt inkl. Dokumentation und Laboruntersuchungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen.

            Innerhalb von 3 Tagen) nach – dem Übergriff

            • Soforthilfe rund um die Uhr erforderlich, dies gilt für:
              • psychosoziale Unterstützung
              • Medizinischemedizinische Untersuchungen und Spurensicherung (siehe auch Überweisung zur Rechtsmedizin):
                • Eine Sicherung der Spuren von der Körperoberfläche ist vor allem in den ersten 1,5 Tagen angezeigt.
              • Medizinische Behandlung: Eine etwaige HIV-Postexpositionsprophylaxe ist innerhalb von 48 Stunden nach dem Vorfall zu verabreichen.
            • Subakut (

            4.–14. Tag)

            • Bei der Kontaktaufnahme sollte eine allgemeine Befunderhebung erfolgen.
            • Die Möglichkeiten der Spurensicherung sind eingeschränkter,nkt. eine entsprechendeEine Überweisung zur Rechtsmedizin istzu jedochdiesem weiterhinZweck innerhalbkann bis zu 1 Woche nach dem Vorfall angezeigtsinnvoll sein.
            • Die Dokumentation der Verletzungen ist nach wie vor wichtig, sofern diese weiterhin sichtbar sind.
            • Eine medizinische Behandlung ist zu erwägen.
            • Notfallkontrazeption kann bis zu 5 Tage nach dem Vorfall erfolgen.
              • „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat ist bis zu 120 Stunden (5 Tage) wirksam und ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.
              • Kupferspirale: Gut geeignet auch als postkoitale Empfängnisverhütung, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingesetzt wird (Off-Label-Use).
          • Spät (> 10 Tage)
            • Der Umfang der Befunderhebung und ggf. Behandlung orientiert sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person und ihrem psychischen Zustand sowie dem Unterstützungsbedarf.
            • Wenn es die Befundlage und die sonstige Situation des Opfers zulassen, können weitere Gespräche, medizinische Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen im Rahmen der regulären Sprechstunde stattfinden, sollten aber zeitnah einsetzen.

          Untersuchung

          • Siehe auch Abschnitt Erste Abklärungen.
          • Die medizinischen Untersuchungen werden im Hinblick auf eine Behandlung durchgeführt.2
          • Psychische Exploration und Ganzkörperuntersuchung18 auf Verletzungen, Infektionen, Schwangerschaft sind immer angezeigt, auch bei KontaktaufnahmeAuch zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Vorfall.
          • Nach genitaler Gewalteinwirkungobligat: Untersuchung in einer gynäkologischen oder urologischen Praxis oder Ambulanz
          • Bei akuten und subakuten Kontaktaufnahmen
            • Nach Möglichkeit sollten eine unverzügliche Überweisung zur rechtsmedizinischen Untersuchung einschließlich Spurensicherung erreicht werden.
            • Die Behandlung schwerer Verletzungen hat Vorrang vor allem anderen!
          • Bei Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Vorfall
            • Blut- und Urintests im Hinblick auf Infektionen und eine potenzielle Schwangerschaft
            • Untersuchung des Mundes, gynäkologische/urologische Untersuchungen im Hinblick auf eine Infektion, ggf. Verletzungen
            • allgemeine körperliche Untersuchung im Hinblick auf Verletzungen und Verletzungsfolgen
            • Ermittelnrechtssichere SieDokumentation den(s. o.)
          • Notfallkontrazeption akutenkann Hilfsbedarfbis undzu den5 bisherigenTage Umgang mitnach dem Vorfall.
          • Erwägen Sie weitere Maßnahmenerfolgen.

          Später

          • Der Umfang der Befunderhebung und ggf. Behandlung orientiert sich an den Bedürfnissen der betroffenen Person und ihren somatischen und psychischen Symptomen.
          • Ggf. auch im Rahmen der regulären Sprechstunde, wenn ein zeitnaher Beginn möglich ist.

          Ergänzende Untersuchungen in der Hausarztpraxis

          • Achtung! Sofort entnommene Proben können Auskunft über den Zustand der Patienten vor/beim Übergriff geben. Kontrollen sind erforderlich, um etwaige Folgen zu klären.
          • Serum
            • evtl. Drogenscreening (K.O.-Tropfen bis 6 Stunden nach Ingestion im Blut nachweisbar)
            • Syphilis
            • Hepatitis B und C
            • HIV: Ist eine HIV-Postexpositionsprophylaxe angezeigt, veranlassen Sie die relevanten Voruntersuchungen einleiten, ggf. Rücksprache mit einer Fachärztin/einem Facharzt für InfektologieInfektiologie.
          • Vaginale (Gynäkologie), anale oder orale Abstriche mit Watteträger
            • PCR-Tests auf Chlamydien, Mycoplasma genitalium und Gonorrhö (Mund: nur Gonokokken-PCR).
            • Gonorrhö-Kultur anlegen zur Bestimmung einer etwaigen Resistenz.
            • Ein Trichomonas-Test wird in Deutschland nicht standardmäßig durchgeführt, auf Symptome ist jedoch zu achten.
              • Nachweis im Nativpräparat durch gynäkologische Untersuchung
            • bei Läsionen an den Genitalien: HerpesSyphilis aus Exsudat
          • Urin
            • evtl. Drogenscreening (K.O.-Tropfen bis 12 Stunden nach Ingestion im Blut nachweisbar)
            • Schwangerschaftstest
            • PCR-Tests auf Chlamydien, Mycoplasma genitalium und Gonorrhö bei Männern und bei Frauen, bei denen eine gynäkologische Untersuchung oder ein Selbsttest nicht möglich ist.

          Diagnostik bei Spezialist*innen

          • Vaginale (Gynäkologie), anale oder orale Abstriche mit Watteträger

          Indikationen zur Überweisung

          • ImmerPolizei und/oder Rechtsmedizin
            • Falls die betroffene Person eine Anzeige bei der Polizei wünscht oder diesbezüglich noch unsicher ist: Überweisung an dieRechtsmedizin zuständigezur AnlaufstelleSpurensicherung und Dokumentation (Frauennotrufunbedingt Termin vereinbaren, vor der Anzeige bei der Polizei, Rechtsmedizinzeitnahe Untersuchung auch für spätere Schritte sehr wichtig).
          • Gynäkologie
            • bei Z. n. sexueller Gewalt, KlinikambulanzSchwangerschaft, V. a. genitale Infektionen, unklaren Blutungen
            • bei akuter Vergewaltigung bis 3(–5) überweisenTage nach dem Ereignis Akutversorgung in einer gynäkologischen Klinik
              • Eine erste Spurensicherung erfolgt in der Regel dort.
              • HZur Wahrung der Diskretion ggf. mit der Anmeldung oder Notaufnahme ein Codewort vereinbaren.
          • Psychotherapie
            • Suizidalitäufigt
            • anhaltende istPTBS-Symptome psychotherapeutischeoder Unterstandere psychische Symptome
            • progrediente Alkohol- oder sonstige Substanzkonsumstörung
          • Soziale Hilfseinrichtungen und Anlaufstellen
            • Schutzbedützungrfnis erforderlichder betroffenen Person ermitteln.
            • Ggf. bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
          • Sonstige Instanzen/Anlaufstellen, zu denen vermittelt werden kann:
            • Kinder- und Jugendschutzorganisationen
            • Agentur für Arbeit und Sozialamt (bei wirtschaftlichen Problemen, Wohnproblemen, beruflicher Umstellung)

          Therapie

          Therapieziele

          • Psychische und psychosoziale Folgen lindern.
          • Körperliche Verletzungen behandeln.
          • Sexuell übertragbare Infektionen behandeln.
          • In Rechtsverfahren beraten.

          Allgemeines zur Therapie

          Leitlinien der WHO: Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen18

          • Achten Sie daraufFrauen, dassdie dasvon Opferirgendeiner sichForm angenommenvon fühlt.Gewalt Machenin SiePaarbeziehungen deutlich(oder durch ein anderes Familienmitglied) oder sexueller Nötigung/Vergewaltigung durch irgendeine Person berichten, dasssollte siesofortige denUnterstützung Schilderungenangeboten glaubenwerden.
          • Gesundheitsfachkräfte sollten mindestens Ersthilfe anbieten, wenn eine Frau Gewalterfahrungen mitteilt.
          • Ersthilfe umfasst:
            • Eine wertfreie, unterstützende und diesebestätigende ernstHaltung nehmen.zu Gleichzeitigdem, solltewas die DokumentationFrau sachlichberichtet.
            • Praktische formuliertVersorgung und vollständigUnterstützung, die auf ihre Sorgen eingeht, ohne dabei aufdringlich zu sein.
            • DieErkundigen Akutbehandlungnach sollteihrer interdisziplinGewaltgeschichte und aufmerksames Zuhören, ohne sie zum Sprechen zu drärngen (in Anwesenheit von Dolmetscher*innen ist bei einersensiblen zuständigenThemen Anlaufstellebesondere imAchtsamkeit entsprechenden Rahmen und mit hierfür qualifiziertem Personal erfolgengeboten).
            • EineIhr helfen beim Zugang zu Informationen, einschließlich rechtlicher und anderer Angebote, die sie als hilfreich erachtenrperliche und/oder rechtsmedizinische Untersuchung allein kann nur selten den Ablauf des Vorfalls klären. Die Schilderung der Patienten bildet die Grundlage für das Behandlungszielnnte.
            • WennIhr, essoweit aufgrunderforderlich, desbei zeitlichender AbstandsErhöhung zumihrer Vorfall für eine SpurensicherungSicherheit und Verletzungsdokumentation zu spät ist, sind der Hinweisihrer aufKinder eine mögliche Strafverfolgung und die Dokumentation der Folgen weiterhin relevanthelfen. Unabhängig vom zeitlichen Abstand zum Ereignis sollte eine Behandlung stattfinden.

            Hauptlinien der Beratung und Behandlung

            1. Medizinische Behandlung
              • Verletzungen
              • Vorbeugung/Behandlung von sexuell übertragbaren Krankheiten
              • Bereitstellung von Notfallverhütung oder dieVermittlung Möglichkeitsozialer eines legalen Schwangerschaftsabbruchs bei einer potenziellen ungewollten Schwangerschaft besprechen (kriminologische Indikation).
              • Krankschreibung, ggf. andere RehabilitationsmaßnahmenUnterstützung
            2. PsychosozialeDabei Beratungsollte Folgendes sichergestellt sein:
              • BehutsamesWahrung Vorgehen,der VertrauensverhPrivatsphältnisre herstellen.beim Gespräch
              • DasVertraulichkeit, Erlebenwobei Frauen über die Grenzen der BetroffenenVertraulichkeit ernstinformiert nehmenwerden müssen (z.
              • Informationen, B. Unterstützungwenn beimMeldepflicht Umgang mit dem Übergriff
              • Sicherheit bewerten – insbesondere bei Übergriffen durch Beziehungspartner.
              • Siehe Abschnitt Psychische Reaktionen auf sexualisierte Gewaltbesteht).
            3. Rechtsberatung durch kompetente Institutionen (z. B. Frauennotruf)

          Medizinische Behandlung

          • Sofern nicht anders gekennzeichnet, basiert der Abschnitt auf dieser Referenz.7

          Akute und subakute Verletzungen

          • Behandlung von körperlichen Verletzungen
            • Für kleinere, aber schmerzhafte Verletzungen im Bereich der Genitalien sowie des Afterbereichs und Rektums schmerzlinderndes Gel (z.  B. Xylocain) erwägen.
          • Mögliche Maßnahmen
          • Nach Würgegriff 12 Stunden Beobachtung aufgrund der Gefahr eines Larynxödems
          • Nach Kopftrauma Beobachtung wegen Commotio erwägen.
            • bei neurologischen Symptomen Behandlung unter stationärer Überwachung 
            • Näheres siehe Artikel Schädel-Hirn-Trauma.
          • Bei Fremdkörpern oder scharfkantigen Gegenständen, die in Körperhöhlen feststecken, Überweisung an den SpezialistenSpezialist*in oder stationäre Aufnahme.

          SpätereÄltere Verletzungen

          • Bei Bedarf Erhebung vonGgf. Folgeerkrankungen behandeln.

          Sexuell übertragbare Krankheiten – akutmaximal und2 subakutWochen nach dem Ereignis

          • Vor der Behandlung sollten Proben durch die Gynäkologin/den Gynäkologen entnommen werden.
          • Allen Betroffenen sollte eine vorbeugende Antibiose angeboten werden, denn viele erscheinen nicht zu Nachsorgeterminen.
            • Aufgrund von Resistenzen ist dieses Prinzip jedoch umstritten.
          • Chlamydien sind am häufigsten (bei Frauen, bei Männern).
            • evtl. Postexpositionsprophylaxe (Off-Label-Use)
              • Azithromycin 1.000  mg als Einmaldosis möglich
              • Cave: Resistenzbildung!
              • Aufgrund der einmaligen Verabreichung und zur Vermeidung von Erinnerungen an den Übergriff ist grundsätzlich in dieser Situation Azithromyzin gegenüber der mehrtägigen Standardbehandlung mit DoxyzyklinDoxycyclin zu bevorzugen.
            • Wenn sichergestellt ist, dass die Betroffenen zur Nachkontrolle kommen, kann eine solche Behandlung ausgesetzt werden, bis ein etwaiger Erreger in der Akut- oder Kontrollprobe nachgewiesen ist.
          • Die Inzidenz von Trichomoniasis, Gonorrhö und Syphilis ist in Deutschland relativ gering. Hierauf sollte nicht routinemäßig prophylaktisch behandelt werden.19
          • Allen sollte eine Impfung gegen Hepatitis B angeboten werden. Sie kann bis zu 1(–2) Monaten nach der Infektion durchgeführt werden.
            • Eine Schnellimpfung im Abstand von 0, 2 und 6 Wochen ist empfehlenswert. Die Intervalle können u.  U. an den sonstigen Bedarf von Kontrolluntersuchungen angepasst werden.
            • Eine Auffrischung nach 12 Monaten bietet einen lang anhaltenden Schutz.
          • Besteht ein hohes Risiko einer HIV-Exposition Postexpositionsprophylaxe anbieten, ggf. Rücksprache mit einer Fachärztin/einem Facharzt für Infektologie.
            • Mit der HIV-Postexpositionsprophylaxe muss innerhalb von 48 Stunden nach der Exposition begonnen werden.
          • Fordern Sie die Patienten dazu auf, eine Ärztin/einen Arzt aufzusuchen, wenn Symptome sexuell übertragener Infektionen auftreten.
          • Bis zur Klärung der Infektionsproblematik sollten Kondome verwendet werden.
          • Kontrollen vereinbaren.

          Sexuell übertragbare Krankheiten – später

          • Ggf. mit einer Antibiose abwarten, bis PCR und Kulturen vorliegen.
          • Hepatitis-B-Impfung: Beginn 1(–2) Monate nach dem Übergriff möglich
          • Vereinbaren Sie Kontrollen für die Serologie und die Durchführung der Hepatitis-B-Impfung.

          Schwangerschaft – akut und subakutNotfallkontrazeption

          • Notfallkontrazeptiva sollten allen Frauen im fertilen Alter nach vaginalen Übergriffen bis zu 5 Tagen nach dem Vorfall angeboten werden.21
          • Notfallkontrazeptiva sind innerhalb von 12 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr am wirksamsten. Die Therapie ist bis zu 5 Tagen danach wirksam.
          • Kontraindikationen: bestätigte Schwangerschaft/positiver Schwangerschaftstest
          • Medikamentöse Notfallkontrazeption
            • Ulipristal innerhalb von 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr
              • Bei jungen Frauen unter 18 Jahren sind die Erfahrungen begrenzt.
            • Levonorgestrel innerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr
              • Medikament der Wahl während des Stillens
            • Beide Medikamente sind rezeptfrei.
          • EineEin SpiraleIUP kann bis zu 5 Tage nach einem Übergriff eingesetzt und damit als Notfallverhütung verwendet werden.
            • Hormonspiralen (verschreibungspflichtig)
            • Kupferspirale

          Bei Schwangerschaft als FolgeSchwangerschaftsabbruch

          • Auf die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches oder Beratung hinweisen, je nach Wunsch der Patientin.
          • MussGgf. abgeklklärt werdenren, ob eine gewollte Schwangerschaft mit dem Beziehungspartner oder eine ungewollte Schwangerschaft durch den Übergriff vorliegt, kann eine Ultraschalluntersuchung ggf. ausreichende Informationen über den Schwangerschaftsfortschritt liefern.
            • Ultraschalluntersuchung zur Ermittlung der Schwangerschaftswoche und Schätzung des Konzeptionszeitpunkts
            • Wenn dies nicht ausreicht, kann ein pränataler Vaterschaftstest anhand fetaler DNA erwogen werden.
            • Probengewinnung via Chorionzottenbiopsie oder auch mit nichtinvasiven Testverfahren aus dem mütterlichen Blut
            • In diesem Fall ist ggf. die Erstattung einer Anzeige erforderlich, da das Gendiagnostikgesetz einen pränatalen Vaterschaftstest nur bei Straftaten gemäß §§ 176 bis 179178 StGB zulässt.

          Zeitplan für die medizinische Nachsorge

          • Bei allen Kontakten – Frage nach dem Befinden
          • 2 Wochen nach dem Übergriff
          • 6 Wochen
            • Schwangerschaftstest
            • neue Proben im Hinblick auf Chlamydien, Gonorrhö und Mycoplasma genitalium, sofern früher behandelt.
            • Hepatitis-B-Impfung, 3. Dosis
          • 3 Monate
          • 6 Monate
            • Hepatitis B-/C-Test
          • 12 Monate
            • Hepatitis-B-Auffrischimpfung für lang anhaltenden Schutz

          Krankschreibung und Rehabilitation

          • Krankschreibung anbieten. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art der Tätigkeit und des Umfelds; ggf. Es ist leichter, in ein geschütztes Umfeld zurückzukehren, als in ein beanspruchendes Umfeld mit vielen Kontakten. Die Wiedereingliederung kann schrittweise erfolgen. Bei vielen Patientinnen ist die Kapazität über lange Zeit reduziert, denn die Reaktionen im Anschluss sind kräftezehrendWiedereingliederung.
          • In manchen Situationen ist die Rückkehr an denselben Arbeitsplatz nicht realistisch, etwa wenn die Übergriffe durch Kollegen stattgefunden haben oder die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gewährleistet istGgf. In diesem Fall sind Versetzungs- undoder Umschulungsoptionen zu erwägen (z. B. nach Übergriff durch Arbeitskollegen)
          • Bei Schülern/ler*innen oder Studierenden kommt es in der Folge häufig zu Problemenggf. mit der Merkfähigkeit und der Konzentration, was sekundär zu großer Verunsicherung führen kann.
            • Klären Sie die Patientinnen darüber auf, dass dies vorübergehend ist.
            • Mit der Schule/der Ausbildungs-/StudieneinrichtungAusbildungsstelle klären, dass die betroffene Personwelche Sonderregelungen benmötigtglich sind.

          Psychosoziale Beratung beiund zeitnahem ErstkontaktPsychotherapie

          Leitlinien der WHO: Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen18

          • Frauen mit bereits bestehender diagnostizierter oder mit Partnergewalt verbundener psychischer Erkrankung (z. B. Depression oder Alkoholabhängigkeit), die Gewalt in Paarbeziehungen ausgesetzt sind, sollten eine psychische Versorgung für ihre Erkrankung erhalten.
          • Für Frauen, die keiner Gewalt mehr ausgesetzt sind, aber an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, wird als Intervention eine kognitive Verhaltenstherapie (KVT) oder Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) durch Gesundheitsfachkräfte mit fundiertem Wissen im Bereich Gewalt gegen Frauen empfohlen.
          • Schwangeren Frauen, die von der Gewalt in der Partnerschaft berichten, sollte eine kurz- bis mittelfristige empowermentorientierte Beratung (bis zu 12 Sitzungen) und Fachberatung/Unterstützung mit Schutzaspekten durch geschulte Fachkräfte angeboten werden.

          Unterstützung für Ärzt*innen

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.18
          • Beruhigen, Stabilisierenstabilisieren, Respekt zeigen, dender Patientenbetroffenen Person die Kontrolle in der Untersuchungssituation überlassen.
          • Konzentrieren Sie sich beiBei der Befunderhebung in der Frühphase auf die Fakten fokussieren, nicht auf die Gefühle.
          • Unterstützen Sie die eigenenEigene Bewältigungsstrategien der Opferbetroffenen Person unterstützen.
          • Klären Sie üÜber häufige Folgereaktionen aufaufklären. Helfen Sie bei
          • Bei der Strukturierung der kommenden Tage unterstützen.
          • GebenNach SieMöglichkeit schriftlichezeitnah InformationenFolgetermine zu den Folgereaktionenanbieten, zuggf. denauch durchgeführtenals Untersuchungen, den weiteren Terminen sowie Kontaktinformationen mit.
          • Wenn möglich, vereinbaren Sie einen Telefontermin in einigen Tagen, um sich nach dem Befinden zu erkundigen, weitere Informationen über häufige Folgereaktionen zu erteilen und Fragen zu beantwortenTelefonkontakt.
          • Sicherheitsberatung – Bedarf einer geschützten Wohnmöglichkeit? Frauennotruf/Frauenhaus? Sonstiges?
          • MinderjährigeFür Patienten – Aufklärung der Eltern
          • Weiterfweiterführende Informationen über akutepsychosoziale Beratung und spätere Reaktionen sowie psychosoziale Beratung/Nachsorge findensiehe Sie imauch Artikel Posttraumatische Belastungsstörung.

          Beratung bei Rechtsverfahren

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.18
          • Strafanzeige
            • DasDie Opferbetroffene Person sollte individuellselbst entscheiden, ob der Vorfall strafrechtlich verfolgt werden soll.
              • Die Strafanzeige macht deutlich, dass die Handlungen unakzeptabel sind, und kann verhindern, dass andere davon betroffen werden.
              • Die Strafanzeige ist eine Voraussetzung für SchadensersatzansprSchadenersatzansprüche.
              • Der Prozess zur Erstattung einer Anzeige kann äußerst belastend sein. Jedes einzelne Opfer soll selbst beurteilen, ob es hierzu in der Lage ist. 
          • Alle sollten jedoch eine rechtliche Beratung erhalten.
            • Bei den entsprechenden Anlaufstellen ist die rechtliche Beratungdiese kostenlos.
          • Bei der Nachsorge für Patientinnen, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist, sollte auf erhöhte Belastungen während des Ermittlungsverfahren geachtet werden, z. B. bei Aussagen, beim Durchlesen der eigenen Aussage/der Aussage von anderen, bei Beschlüssen im Hinblick auf eine Klageerhebung oder Einstellung des Verfahrens, bei Gerichtsterminen.
            • Mögliche unterstützende bzw. entlastende Maßnahmen erwägen.

          Verlauf, Komplikationen und Prognose

          • Sofern nicht anders gekennzeichnet, basiert der Abschnitt auf dieser Referenz.20

          Verlauf

          • Die Persönlichkeitnlichkeitsfaktoren, die bisherige psychische Gesundheit, etwaige frühere Traumata oder andere Belastungen sowie die Dauer und Intensität des Übergriffs sind ausschlaggebend dafür, wie das Opfer mit dem Übergriff umgeht.
          • Starkes Vermeidungsverhalten, Drogenmissbraucheine Substanzkonsumstörung, ein wenig unterstützendes Umfeld sowie eine unsichere Wohn- und Lebenssituation erhöhen das Komplikationsrisiko.19,22

          Komplikationen

          Psychische Komplikationen

          Somatischen Komplikationen

          • Verletzungsfolgen
          • Sexuell übertragbare Krankheiten
          • Können u.  a. beitragen zu:5,820-21
          • Bei Frauen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren oder unter Bedingungen leben, in denen sie sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, kann während der Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko bestehen, folgende Symptome zu entwickeln:
            • Ängste, dass das ungeborene Kind nichteine gesundKrankheit oder fehlgebildetFehlbildung isthat.23
            • Angst vor der Geburt
            • Schwangerschaftskomplikationen
            • Risiko eines ungünstigen Schwangerschaftsausgangs wie Fehl- oder Frühgeburt.

          Risiko einer HIV-Infektion

          • In Deutschland ist das Risiko, sich bei einem sexuellen Übergriff mit HIV zu infizieren, gering,. vieleViele Opfer sexualisierter Gewalt haben jedoch hiervor Angst.
          • Das Risiko hängt von der Prävalenz im Milieu des Täters und der Art der sexuellen Handlung ab. Zu den Risikogruppen gehören Menschen aus hochendemischen Gebieten, DrogenabhängigeKonsumenten von i. v. Drogen sowie Männer, die GeschlechtsverkehrSex mit anderen Männern haben (MSM).
          • Im Rahmen von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr liegt das Risiko der Übertragung von einer infizierten auf eine nichtinfizierte Person bei rezeptivem (passivem) Analverkehr bei 1 % und bei rezeptivem (passivem) Vaginalverkehr bei 0,1 %. Bei rezeptivem (passivem) Oralsex ist es mit 0,02 % noch niedriger.
          • Bei Schleimhautschädigungen ist das Risiko einer Übertragung höher.

          Prognose

          • Vergewaltigung und/oder sexualisierte Gewalt sind schwerwiegende Belastungen, die mit der Gefahr dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigungen verbunden sind.516,720-9,24-2621
          • Dennoch sind viele Menschen in der Lage, einen solches Trauma zu bewältigen.
          • Optimale Unterstützung und Begleitung bei der Aufdeckung sexualisierter Gewalt erleichtern die Bewältigung.

          Verlaufskontrolle

          • Der Abschnitt basiert auf dieser Referenz.16

          Psychosoziale Nachsorge

          • Vergewaltigung/sexualisierte Gewalt sind Traumata, die in die Persönlichkeit eingreifen und mit vielen Vorurteilen behaftet sind. Die Unterstützung durch das soziale Umfeld ist nicht so selbstverständlich wie bei anderen Traumata (Unfälle usw.).
          • Angehörige sind indirekt betroffen und können im Namen der PatientenPatient*innen mit Trauer oder Wut oder aber mit Kritik an dender Patientenbetroffenen Person reagieren.
            • Sexualisierte Gewalt kann zum Verlust des sozialen Umfelds und zu Schwierigkeiten in engen Beziehungen führen.
            • Esevtl. ist nicht ungewöhnlich, dass es in der Folge zu sozialemsozialer Rückzug und zu Isolation kommt.
            • Dieals Beratung der Betroffenen kann die Interaktion zwischen Patienten und Angehörigen verbessern.Folge
          • Ein Vermeidungsverhalten undkann die Angst,Nachsorge sich draußen zu bewegen, können die Wahrnehmung von Nachuntersuchungen und Nachsorgeterminen erschwerenbehindern.
            • Dieevtl. aktive Einbestellung. z. B. durch Terminerinnerungen per SMS, sowieTelefon Anrufe/schriftlicheoder ErinnerungenE-Mail
            • Behandlungskontinuität: Folgetermine möglichst bei Nichterscheinen können hilfreich sein.
            • Die Kontinuität der Behandlung durch einederselben Person sollte gewährleistet sein.
            • Bei Überweisungen sollte die Behandlung zunächst überlappend stattfinden, sodass die Überweisung nicht als Abweisung erlebt wird.
          • DieGgf. psychosoziale Nachsorge und medizinische Nachsorge sollte koordiniert werden.
            • Der Umfang der Follow-ups hängt vom Bedarf ab.
          • Eine Überweisung an SpezialistenSpezialist*innen

          Weitere ist in folgenden Fällen angezeigt:Informationen

          • Suizidalität
          • DauerhafteGewalt PTBS-Symptomegegen – Überweisung zu einem in der Behandlung traumatisierter Patienten erfahrenen Psychotherapeuten
          • dauerhafte Beschwerden
          • zunehmende Alkohol- oder Drogenprobleme
        • Sonstige Instanzen/Anlaufstellen, auf die verwiesen werden kann:
          • Kinder-Frauen und JugendschutzorganisationenMädchen
          • Agentur für Arbeit und Sozialamt (bei wirtschaftlichen Problemen, Wohnproblemen, beruflicher Umstellung).

        Soziale Aspekte

        • Verhältnis zum Umfeld, Isolationstendenz
        • Berufliche oder schulische Probleme
        • Verlust der Fähigkeit, das Leben zu bewältigen (z. B. Sicherheitsgefühl im Alltag, soziale Beziehungen, Beruf).
        • Drogenmissbrauch
        • Wohnsituation
        • Sozioökonomische Verhältnisse
        • Betreuungskompetenz (bei großen Problemen und bei Verantwortung für Kindern)

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        Infomaterial für Ihre Praxis

        • Flyer Gewalt gegen Frauen
        • Diesen Flyer können Sie entweder selbst ausdrucken, oder Sie bestellen gratis weitere Exemplare zum Auslegen in Ihrem Wartezimmer unter: info@deximed.de.

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        Hilfsangebote und Beratungsstellen (kostenfrei und anonym)

        Quellen

        Literatur

        1. Hilfeportal Sexueller Missbrauch. SexuellerFragen Missbrauchund - Was ist dasAntworten. Berlin, Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs 2016. Zugriff: 3.6.20162023. www.hilfeportalhilfe-portal-missbrauch.de
        2. Herrmann B, Banaschak S, Csorba R, Navratil F, Dettmeyer R. Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch - Konzepte, aktuelle Datenlage und EvidenzDtsch Arztebl Int 2014; 111: 692–703. DOI: 10.3238/arztebl.2014.0692. www.aerzteblatt.de
        3. Böttner S. Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Übergriff – § 177 StGB. Hamburg 2023 www.strafrecht-bundesweit.de
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        5. Bundeskriminalamt. PKS 2022 - Ausgewählte Informationen Bund. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe. Wiesbaden 2023 www.bka.de
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        AutorenAutor*innen

        • Thomas M. Heim, Dr. med., Wissenschaftsjournalist, Freiburg
        • JuliaDie Trifyllisursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, Dr https://legehandboka. medno/)., Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Münster/W.
        • Helle M. F. Nesvold, overlege phd, Overgrepsmottaket, Helseetaten/Legevakten Oslo kommune
        • Grethe Johnsen, psykolog ph.d, Nasjonalt kompetansesenter legevaktmedisin
        • Berit Schei, professor, Institutt for samfunnsmedisinske fag, Norges teknisk-naturvitenskapelige universitet, Trondheim
F430; F431; F438; F439; T742; Z045
Seksuelle overgrep; voldtekt; voldtekt/seksuelle overgrep; sedelighetsforbrytelse; voldtektseksuelle overgrep
A80; P02; P82; Z25
Sexuelle Gewalt; Sexuelle Gewalterfahrung; Akute Belastungsreaktionen; Sexueller Missbrauch; Vergewaltigung; Nicht einvernehmlicher Geschlechtsverkehr; Sexuelle Nötigung; Sexuelle Belästigung; Sexueller Übergriff; Sexuelle Ausnutzung sonstiger Umstände; Sexualstraftaten; Posttraumatische Belastungsstörungen; Sexuell übertragbare Krankheiten
Sexualisierte Gewalt
DDD MK13.06.2023 Neue Telefonnummer Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. DDD MK 11.07.2022 Link zu Infos auf muenchen.de DDD MK 28.09.2021 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.
BBB MK 07.09.2023 revidiert, praxistauglicher und kürzer. CCC MK 28.02.2019, revidiert, an deutsche Verhältnisse angepasst. chck go 3.6.2016:
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Definition:Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff, derfür ein breites Spektrum von sexuellensexuelle Handlungen abdeckt, die gegen den Willenan einer Person verstoßen.gegen Häufigkeit:Inderen Willen vorgenommen werden oder unter Ausnutzung einer aktuellenSituation, deutschen Studie berichteten 5 %in der befragtendie Jugendlichen,betroffene 1,2Person %ihren derWillen Frauennicht undäußern 0,6 % der Männer über irgendeine Form sexueller Gewalterfahrungen in den letzten 12 Monatenkann.
Erste Hilfe/Notfallmedizin
Sexualisierte Gewalt
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Sexualisierte Gewalt
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