Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Was ist unter Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu verstehen?

Definition

Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird auch als geschlechtsspezifische Gewalt bezeichnet. Sie richtet sich entweder gegen Frauen und Mädchen oder trifft diese unverhältnismäßig stark. Es kann sich um physische (körperliche) und/oder psychische Gewalt handeln. Dazu gehören:

  • Körperliche Gewalt
    • Körperverletzung: Schläge, Misshandlungen
    • Nahrungsentzug
    • Verweigerung ärztlicher Hilfe
  • Sexualisierte Gewalt
    • sexuelle Belästigung
    • Vergewaltigung
    • weibliche Genitalverstümmelung
    • erzwungene Abtreibung
    • erzwungene Sterilisation
    • Zwangsehe 
  • Psychische Gewalt
    • Ausübung von Kontrolle von Aspekten des täglichen Lebens (z. B. wen die Frau treffen darf, wo sie hingehen darf)
    • Dazu gehört auch, eine Frau nicht allein ohne Begleitung ärztliche Hilfe aufsuchen zu lassen.
    • Überwachung und Isolation
    • Androhung von Gewalt
    • Nötigung
    • Erniedrigung und Abwertung
    • Verspotten und Bloßstellen
  • Willkürliche Freiheitsentziehung
    • z. B. Einsperren in der Wohnung
  • Wirtschaftliche Gewalt
    • Kontrolle der Finanzen
    • Verweigerung einer Kreditkarte oder eines eigenen Kontos
  • Digitale Gewalt
    • Drohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigung und Diskriminierungen in sozialen Medien.

Am häufigsten ist die häusliche Gewalt, also die Gewalt in der Partnerschaft. Von häuslicher Gewalt spricht man, wenn die Gewalt innerhalb einer Familie, eines Haushalts oder zwischen derzeitigen Partner*innen oder Ex-Partner*innen vorkommt. Täter und Opfer müssen dabei nicht unbedingt zusammen wohnen oder zusammen gewohnt haben.

Symptome

Psychische und körperliche Gewalt kann ganz unterschiedliche Beschwerden und Symptome auslösen und schwerwiegende Folgen haben.

  • Psychische Beschwerden und allgemeine Gewaltfolgen
  • Beschwerden im Bereich der weiblichen Geschlechtsorgane als Folge von Gewalt und Missbrauch
    • ungeklärte Unterbauchschmerzen
    • Verletzungen im Vaginal- oder Analbereich
    • starke Blutungen, starke Menstruationsbeschwerden
    • häufige Entzündungen und sexuell übertragbare Infektionen
    • unerwünschte Schwangerschaft(en), wiederholte Schwangerschaftsabbrüche
    • Folgen für das ungeborene Kind bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft 
  • Beschwerden im Bereich der Harnwege als Folge sexueller und körperlicher Gewalt
    • häufige Infektionen von Blase und Nieren
  • Beschwerden als Folge von Verletzungen bei körperlicher Gewalt
    • Blutergüsse, Quetschungen
    • ältere und neuere Knochenbrüche
    • Verbrennungen, z. B. durch Zigaretten
    • ausgeschlagene Zähne
    • chronische Schmerzen, Kopfschmerzen
    • Hör- und Sehstörung

Ursachen

  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen dient meist der Machtausübung von Männern, der Beherrschung der Partnerin und der Verhinderung von Gleichstellung von Mann und Frau.
  • Bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen kommen Täter und Opfer in allen sozialen Schichten vor.
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird unabhängig vom Bildungsstand, Einkommen, Status, von der Kultur, Herkunft oder vom Alter ausgeübt. Das heißt, dass diese Form der Gewalt in allen Bevölkerungsgruppen vorkommt.

Häufigkeit

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch in Deutschland sehr häufig. Es gibt keine genauen Zahlen, weil viele Opfer keine Anzeige erstatten. Aber Daten aus Umfragen und Schätzungen haben ergeben, dass hierzulande 22–40 % aller Frauen im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt oder beides erlebt haben.

Sind Sie von Gewalt betroffen?

Gewalt ist nicht normal. Sie sind nicht allein. Lassen Sie sich helfen.

Es gibt verschiedene Hilfsmöglichkeiten, je nachdem, wie akut bedrohlich Ihre Situation ist. Wenn Sie akute und ältere körperliche Verletzungen oder Folgeerkrankungen haben, ist es sinnvoll, ärztliche Hilfe zu suchen. Sollten Sie in erster Linie Informations- und Redebedarf haben und/oder sollte Ihnen eine anonyme Beratung lieber sein, ist eine telefonische Beratung für Sie vielleicht der erste und richtige Schritt. Bei akuter Gefahr und bei schwerer Gewaltanwendung sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz und/oder dem Ihres Kindes/Ihrer Kinder die Polizei verständigen (Notruf 110).

Hilfe in der Hausarztpraxis

Wenden Sie sich an das Praxisteam oder sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. In der Hausarztpraxis werden Sie beraten, und Sie erhalten medizinische Hilfe bei körperlichen Verletzungen, Folgeerkrankungen und auch psychischen Problemen. Hier können Sie frei sprechen. Ärzt*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Alles, was Sie erzählen, ist streng vertraulich.

Hausärzt*innen können Sie untersuchen und auch in der Hausarztpraxis Verletzungen und Befunde rechtssicher dokumentieren. Hierfür können die Ärzt*innen zur Dokumentation einen Untersuchungsbogen ausfüllen, aber auch Befunde (z. B. Schürfwunden, blaue Flecken) fotografieren. Die ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie momentan keine Anzeige erstatten möchten. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird Sie aber auch bei polizeilichen Ermittlungen unterstützen und ggf. auch ältere dokumentierte Befunde zur Verfügung stellen.

Hilfe bei Spezialist*innen

Bei schwereren Verletzungen, beim Vorliegen einer Schwangerschaft und/oder älteren Verletzungen im Genitalbereich werden Sie zur weiteren Behandlung und Versorgung an entsprechende Fachärzt*innen überwiesen.

Innerhalb von 3 Tagen nach einem sexuellen Übergriff sollten Sie notfallmäßig in eine Frauenklinik eingewiesen werden oder diese direkt aufsuchen. Ist der Übergriff mehr als 3 Tage her, wird Ihre Frauenärztin/Ihr Frauenarzt oder Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt Sie beraten, wohin Sie sich am besten wenden sollten.

Sollten Sie unter psychischen Folgen von Gewalt leiden, unterstützt Sie die Hausarztpraxis bei der Suche nach Therapeut*innen.

Hilfe durch soziale Einrichtungen

Es gibt bundesweit und auch in vielen Städten Beratungsstellen und Anlaufstellen für Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden.

Bei den unten genannten Telefonnummern bundesweiter Angebote werden Sie beraten, wie und wo Sie in Ihrer Nähe Hilfe und Unterstützung finden.

  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen": 08000 116 016, 24 Stunden erreichbar
  • Kinderschutzhotline: 08001921000, 24 Stunden erreichbar
  • Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe für die Suche nach Angeboten vor Ort: www.frauennotrufe.de

Anzeige bei der Polizei

Wenn Sie und/oder Ihr Kind/Ihre Kinder akut gefährdet sind und dringend Hilfe benötigen, sollten Sie die Polizei benachrichtigen (Notruf 110).

Wenn Sie nach körperlicher Gewalt Anzeige erstatten wollen oder sich das zumindest überlegen, sollten Sie sich möglichst schnell an ein rechtsmedizinisches Institut wenden. Es ist wichtig, Verletzungen zu dokumentieren und Spuren zu sichern, so lange diese noch frisch sind. Deshalb kann es sinnvoll sein, Spuren bereits zu sichern, bevor die Polizei hinzugezogen wird.

Ihre Hausärztin/ihr Hausarzt kann für Sie den Kontakt herstellen und Sie dorthin überweisen. Sie können aber auch ohne Überweisung direkt dorthin gehen. Rechtsmedizinische Institute finden sich in jeder größeren Stadt. Dort treffen Sie auf Mitarbeiter*innen, die im Umgang mit Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, besonders geschult sind. Sie werden untersucht, Ihre Verletzungen dokumentiert und ggf. auch Spuren gesichert. Hier werden Sie auch zur Aufbewahrung Ihrer Befunde für eine etwaige spätere Anzeige beraten.

Nach einem sexuellen Übergriff sollten Sie für eine akute frauenärztliche Versorgung eine Frauenklinik aufsuchen, auch ohne Einweisung oder Überweisung.

 Müssen Ärzt*innen die Polizei benachrichtigen?

Nein, Ärzt*innen sind nicht verpflichtet, die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen, wenn eine Person, die Opfer von Gewalt wurde, sich in ihrer Praxis vorstellt. Sie sind aber dazu berechtigt. In der Regel werden Ärzt*innen aber nur die Polizei einschalten, wenn Sie damit einverstanden sind. Hierzu ist es sinnvoll, wenn Sie hierzu eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterzeichnen.

Weitere Informationen

In Leichter Sprache

Zum Ausdrucken oder Bestellen

  • Flyer Gewalt gegen Frauen
  • Diesen Flyer können Sie entweder selbst ausdrucken, oder Sie bestellen gratis weitere Exemplare unter: info@deximed.de.

Autorin

  • Marlies Karsch-Völk, Dr. med., Fachärztin für Allgemeinmedizin, München

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

  1. UNWOMEN Deutschland. Die Istanbul-Konvention. (letzter Zugriff am 13.10.2021) www.unwomen.de
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) 2017 (letzter Zugriff am 14.10.2021) www.bmfsfj.de
  3. Ärztekammer Nordrhein, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Institut für Rechtsmedizin des Klinikums der Universität zu Köln, Koordinationsstelle »Frauen und Gesundheit« NRW, FFGZ Hagazussa e.V., Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (lögd), Psychotherapeutenkammer NRW. Diagnose: Häusliche Gewalt, Leitfaden. 2005. www.aekno.de
  4. UNWOMAN. Beendigung der Gewalt gegen Frauen. (letzter Zugriff am 13.10.2021). www.unwomen.de
  5. BKA. Part­ner­schafts­ge­walt - Kri­mi­nal­sta­tis­ti­sche Aus­wer­tung - Berichts­jahr 2020. (letzter Zugriff am 24.11.2021) www.bka.de
  6. PLAN International. #Free to be online. Welt-Mädchenbericht 2020. (letzter Zugriff am 13.10.2021). www.plan.de
  7. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Pressemitteilung vom 23.11.2021. Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2020: 4,9 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr. (letzter Zugriff am 24.11.2021). www.bmfsfj.de
  8. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Pressemitteilung. Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Krisenzeiten zum Rettungsanker. 10. Mai 2021. (letzter Zugriff am 24.11.2021) cms.deximed.de
  9. AEKHB. Medizinische Handlungsempfehlung bei häuslicher Gewalt-Ein Ablaufdiagramm für die Kitteltasche. (letzter Zugriff am 14.10.2021) www.aekhb.de
  10. S.I.G.N.A.L. e. V. Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen Leitlinien der WHO für Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik. WHO 2013 (letzter Zugriff am 13.10.2021) www.bmfsfj.de
  11. AEKNO. Diagnose: Häusliche Gewalt. Dokumentationsbogen. 2005. (letzter Zugriff am 14.10.2021) www.aekno.de