Sterben als natürlichen Prozess, der weder beschleunigt noch verzögert wird.
Wichtiger Bestandteil ist die interdisziplinäre und multiprofessionelle Versorgung.1,3-4
Voraussetzung für eine gute Versorgung in der letzten Lebensphase:
Fachkenntnisse der Versorgenden und ausreichende Ressourcen für eine lindernde Behandlung
Bestimmung realistischer Therapieziele
Interventionen, die im Einklang mit den Wünschen der Patient*innen stehen.1,3
Schaffen von Rahmenbedingungen, die die Intimität der Patient*innen respektieren.
Jede Entscheidung zur Einschränkung lebensverlängernder Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderung der Voraussetzungen.
Es liegen nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse zum Vorteil standardisierter gegenüber nichtstandardisierter Versorgungsmaßnahmen vor.5-6
Häufigkeit
In Deutschland: 2,63 Mio. pflegebedürftige Menschen (2013)
764.000 Pflegebedürftige mit vollstationärer Betreuung7-8
Diagnostische Überlegungen
Voraussetzung für eine adäquate palliativmedizinische Begleitung ist die Akzeptanz aller an der Behandlung Beteiligten, dass das Sterben ein normaler Prozess ist.
Ärzt*innen, die sterbende Patient*innen begleiten, müssen kontaktiert werden können, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Bei therapeutischen Entscheidungen sind Indikation, (mutmaßlicher) Patientenwillen und Angemessenheit der Maßnahme zu bedenken.
Im Diagnoseprozess sollten sich die Ärzt*innen Unterstützung durch ein multiprofessionelles Team holen.
Änderungen der Therapie spätestens nach 72 Stunden reevaluieren.
Krankenhauseinweisungen kritisch überdenken, da sie für den Patient*innen unnötig belastend sein können.
Kriterien einer beginnenden Sterbephase bei nicht heilbaren Krebserkrankungen, nach Ausschluss akuter, reversibler Ursachen:3
Veränderung der Atmung (z. B. Cheyne-Stokes Atmung, Rasselatmung)
Veränderung der Emotionen und des Bewusstseins (z. B. Angst, Unruhe)
Reduktion der Urinausscheidung unter 100 ml/24 h
Pulslosigkeit der Arteria radialis
zunehmende Schwäche und reduzierter Allgemeinzustand
Verwirrtheit
Hautveränderungen
Verlust des Interesses an Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
Intuition der an der Behandlung Beteiligten
Konsultationsgrund
Wunsch nach professioneller Unterstützung in der letzten Lebensphase
Vermeidung unerwünschter Lebensverlängerung
symptomorientierte Therapie
Beachtung des kulturellen Hintergrundes
Mögliche Fehldiagnosen
Akute, reversible Erkrankungen
Fehlende Kenntnis des Sterbeprozesses
Unnötige, lebensverlängernde Maßnahmen
Schlechte oder unzureichende Kommunikation mit den Patient*innen, den Angehörigen und dem Pflegepersonal
Ist ein rein subjektives Empfinden und korreliert nur mäßig mit objektiven Parametern, wie z. B. Atemfrequenz, Sauerstoffgehalt des Blutes oder Lungenfunktionsparameter.
Ist ein multifaktorielles Symptom.
Ist ein häufiges und belastendes Symptom mit Zunahme der Schwere und Häufigkeit in der Endphase einer Erkrankung.
Mögliche Trigger für Atemnotattacken
körperliche Belastung (z. B. Gehen, Treppensteigen)
emotionale Belastung (z. B. Angst, Panik, Ärger)
Umweltfaktoren (z. B. Staub, Temperatur)
Komorbiditäten (z. B. Infektion)
Studien zeigen, dass Atemnot ein Indikator für eine kürzere Überlebenszeit ist.9-10
Bei 10–70 % der fortgeschrittenen malignen Erkrankungen
Bei 80 % der Tumorpatient*innen in den letzten 24 Lebensstunden11
Bei 60–100 % der nichtmalignen Erkrankungen, in Abhängigkeit der Grunderkrankung12
z. B. bei fast allen von amyotropher Lateralsklerose (ALS) Betroffenen im Endstadium der Erkrankung
Atemnot und Husten als Leitsymptom bei COPD und anderen chronischen Lungenerkrankungen sowie bei höhergradiger Herzinsuffizienz
Regelmäßiges Befragen der betroffenen Person nach Schwere und Intensität der Atemnot
bei Niereninsuffizienz und Zunahme der Nebenwirkungen Anpassung der Dosis und der Wahl des Opioids
kein wissenschaftlicher Hinweis auf klinisch relevante Atemdepression, Abfall der Sauerstoffsättigung oder Anstieg des pCO2 bei lege artis durchgeführter Therapie3,14
Beginn mit niedriger Dosis und anschließender Titration bis zur wirksamen Linderung der Atemnot
Verwendung schnell freisetzender Opioide zur Titration
Umstellung nach Dosisfindung auf ein langsam freisetzendes (retardiertes) Präparat
Symptomlinderung meist bei einer Tagesdosis von 10–30 mg Morphin p. o.3,15
Morphindosierung (Startdosis) bei opioidnaiven Patient*innen
2,5–5 mg alle 4 Std. p. o.
1–2,5 mg alle 4 Std. s. c.
Morphindosierung (Startdosis) bei vorbestehender Opioidtherapie
Alle Empfehlungen entsprechen dem jeweils höchsten verfügbaren Level of Evidence.
Schmerzdiagnostik
Schmerzanamnese und schmerzbezogene klinische Untersuchung als Grundlage einer effektiven Schmerztherapie
Einschätzung der Schmerzintensität möglichst durch die Betroffenen selbst
Bei nicht heilbarer Krebserkrankung und Schmerzen sowie deutlicher kognitiver oder körperlichen Einschränkung soll die Schmerzintensität durch Angehörige oder Personal eingeschätzt werden.
Erfassung von Auftreten, Zeitverlauf und möglichen Ursachen von Schmerzattacken
regelmäßige Wiederholung der Schmerzerfassung zur Therapiekontrolle
ggf. Anwendung von Schmerzfragebögen
McGill-Pain-Questionnaire: validierter multidimensionaler Fragebogen zur neurophysiologischen Evaluation von Schmerzen mit nozizeptivem und/oder neuropathischem Charakter
Screening-Fragebogen (z. B. painDETECT) bei Verdacht auf neuropathische Schmerzen
Symptomfragebogen zur Erfassung von Schmerzen und anderen körperlichen Symptomen sowie psychosoziale oder spirituelle Probleme (z. B. Symptomcheckliste der Hospiz- und Palliativ-Erfassung [HOPE] oder Palliative Care Outcome Scale [POS])
0,5–1 g (pädiatrische Dosis 10–15 mg/kg) alle 6 Stunden (max. 4 g/d).
alternativ oder als Koanalgetikum ein NSAR, z. B. Ibuprofen, 400 mg (pädiatrische Dosis 10 mg/kg) alle 4–6 Stunden oder 800 mg alle 8 Stunden
Bei erhöhtem Ulkusrisiko wird eine Prophylaxe mit einem Protonenpumpenhemmer, alternativ einem H2-Blocker, empfohlen.
Wenn keine zufriedenstellende Wirkung eintritt, sollten NSAR nach 1–2 Wochen abgesetzt werden. Es gibt keine Hinweise, dass zwischen den verschiedenen NSAR Unterschiede im Hinblick auf die Wirkung bestehen.
Paracetamol kann mit einem NSAR kombiniert werden.
Metamizol (Synonym: Novaminsulfon) als Monotherapie bei leichten Schmerzen und als Kombinationstherapie mit Opioiden bei mittleren und starken Tumorschmerzen als Alternative zu NSAR und Paracetamol
WHO-Stufe II
schwaches Opioid wie Tilidin oder Tramadol + Paracetamol + ggf. Koanalgetikum
evtl. Gabe niedrigdosierter Stufe-III-Opioide anstelle eines schwachen Opioids
Paracetamol als Ergänzung zu Morphin empfehlen, sofern das Medikament oral eingenommen werden kann.
Eine Kombination von niedrigpotenten (WHO Stufe II) mit hochpotenten (WHO Stufe III) Opioiden ist pharmakologisch nicht sinnvoll und zu unterlassen.18
Ist eine Bedarfsmedikation mit einem Opioid erforderlich, dann sollte dafür das Medikament gewählt werden, das bereits als Basismedikation eingesetzt wird.
ggf. Änderung der Basismedikation
Transdermale Opioide
als Alternative zu oralen Opioiden möglich
transdermales Fentanyl oder Buprenorphin
langsame Erhöhung des Medikamentenspiegels bis zum Erreichen eines konstanten Wirkstoffspiegels
Subkutane Applikation von Opioiden
Als erste Alternative, falls Opioide nicht auf oralem oder transdermalem Weg verabreicht werden können.
Morphin oder Hydromorphon
Kontinuierliche intravenöse Applikation von Opioiden
Als Alternative zur subkutanen Applikation, falls eine adäquate Analgesie mit oraler oder transdermaler Applikation nicht möglich ist.
Opioid-Titration
zur Einleitung einer oralen Opioidtherapie mit unretardiertem Morphin
Basiert auf pharmakokinetischem Profil der oralen Darreichungsform (Wirkdauer ca. 4 Stunden).
individuelle Anpassung der Opioid-Dosis durch Titration einer initial niedrigen Dosis nach oben bis zum gewünschten Effekt
späterer Wechsel auf ein langsam freisetzendes orales oder transdermales Opioid möglich
Im ambulanten Bereich erscheint auch der Therapiebeginn mit langsam freisetzendem Opioid als praktikabel.
Geräuschentwicklung wird durch Sekretansammlung in den Atemwegen bei abnehmendem Muskeltonus und abnehmender Schluckreaktion bei reduzierter neurologischer Funktion erklärt.
DD: terminale Herzinsuffizienz
Bei Schluckstörung und fortgesetzter Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr: Gefahr der Aspiration
Absaugen von Sekret nicht empfohlen
Ausnahme: intubierte Patient*innen und Patient*innen mit Tracheostoma
Anticholinergika können eingesetzt werden (Ic/C).
Reduktion der Schleimproduktion
Entspannung der Bronchialmuskulatur
Dosierungsbeispiele
Butylscopolamin 20 mg s. c./supp.
Glycopyrrolat 0,2 mg s. c.
Frühzeitiger (präventiver) Einsatz empfohlen, da bestehende Sekretion nicht beeinflusst wird.
Keine künstliche Ernährung und/oder Flüssigkeitszufuhr
Bei ca. 40 % der Patient*innen mit Krebserkrankung
Auch opioidunabhängige Ursachen möglich
Bei Patient*innen mit starker Neigung zu Übelkeit sollte eine Prophylaxe in Betracht gezogen werden.
Indizierte Strategien
Wechsel des Opioids erwägen, z. B.:
Wechsel von Morphin zu Oxycodon oder Hydromorphon
Wechsel der Darreichungsform des Opioids erwägen:
Wechsel von oraler zu subkutaner Verabreichung von Morphin
Wirksamkeit anderer Umstellungen nicht geklärt
Reduzierung der Opioiddosis
Wirksamkeit einer Dosisreduzierung im Hinblick auf die Linderung der Übelkeit nicht ausreichend belegt
Antiemetika
Wirkstoffe mit antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. dopaminergen (z. B. Metoclopramid) und weiteren Wirkmechanismen sollten angewendet werden (Ic/B).
Polypharmazie in Pflegeeinrichtungen ist eine umfassende Herausforderung, die im Terminalstadium aufgrund veränderter Pharmakokinetik zusätzlich in den Fokus rückt.
Der Wille der betroffenen Person ist zu berücksichtigen. Das gilt in den letzten Lebenstagen besonders.
Um das nötige Verständnis und die Akzeptanz für einer Änderung des Behandlungsziels im Sinne einer Symptomlinderung zu erreichen, sind alle Maßnahmen mit den Angehörigen bzw. den Patientenvertreter*innen zu besprechen.2
Es sollten nur Maßnahmen fortgesetzt werden, die die bestmögliche Lebensqualität in der Sterbephase fördern.
Häufigkeit und Ausprägung soll den Bedürfnissen der betroffenen Person angepasst werden.2
Medikamente
Bei Bedarf zur Symptomlinderung neu angesetzt oder weitergeführt werden können bei entsprechender Indikation z. B.:
Tumorspezifische Medikamente und Maßnahmen sollen in der Sterbephase beendet werden.
Nicht einleiten bzw. beenden, z. B.:
Beatmung
kardiopulmonale Reanimation
Dialyse/Hämofiltration
Intensivtherapie
Lagerung zur Dekubitus- oder Pneumonieprophylaxe.
Messung und Dokumentation von Körperfunktionen wie z. B. Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Blutzucker, Sauerstoffsättigung und Körpertemperatur beenden, wenn keine diagnostische und/oder therapeutische Konsequenz besteht.
Labor- oder Röntgenuntersuchungen, Physiotherapie, Dekubitusprophylaxe oder Transporte sollten im Terminalstadium nicht durchgeführt werden, wenn dies nicht zur Verbesserung der Lebensqualität der Sterbenden beiträgt.3
Nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall (z. B. Stillen von Hunger und Durst) sollten künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Sterbenden nicht gegeben werden.
Diese Maßnahmen können in der letzten Lebensphase mehr belasten als nützen.
Studien konnten nicht nachweisen, dass ein subjektives Durstempfinden durch intravenöse oder subkutane Flüssigkeitszufuhr gelindert werden kann.
In Einzelfällen jedoch kann die betroffene Person von dieser Maßnahme profitieren.
Zieht u. U. invasive Maßnahmen und erhöhte ärztliche und pflegerische Aktivitäten nach sich.
Aufklärung und offene Kommunikation mit den Angehörigen
Anamnese
Vorausschauende Versorgungsplanung – Advanced Care Planning (ACP)
ACP ist ein begleiteter systematischer, interprofessioneller Kommunikations- und Implementierungsprozess zwischen Betroffenen, deren Angehörigen und relevanten an der Behandlung beteiligten Personen.2
Gesprächsbegleitung soll insbesondere Menschen mit nicht heilbarer Krebserkrankung angeboten werden.
frühzeitig und wiederholt bei wesentlichen Veränderungen von Befinden und Prognose
unterstützt durch schriftliche Informationsmaterialien
Dokumentation von Inhalten und Ergebnissen
Ziel
bestmögliche Umsetzung der individuellen Präferenzen der betroffenen Person und ihrer Angehörigen bezüglich:
Lebensverlängerung und/oder Lebensqualität in einer palliativen Situation
Therapie der Krebserkrankung
Regelung von Notfällen und Krisen
Lebensgestaltung, Lebensort, Sterbeort oder Versorgungsgestaltung
Regelung bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit.
Bei Entscheidungen zur Behandlung im Notfall (z. B. Reanimation) und am Lebensende kann eine schriftliche Vorausverfügung oder ein Notfallbogen hilfreich sein.
regelmäßiges Aktualisieren insbesondere bei wesentlichen gesundheitlichen Veränderungen2-3
Klinische Untersuchung
Allgemeines
Kriterien zur Einschätzung, ob die Sterbephase bei Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung begonnen hat:
Ausschluss reversibler Ursachen
Veränderung der Atmung, Rasselatmung
Veränderung der Emotionen und des Bewusstseins
zunehmende Schwäche und reduzierter Allgemeinzustand
ggf. McGill-Pain-Questionnaire oder painDETECT zur Evaluation von Schmerzen mit nozizeptivem und/oder neuropathischem Charakter
Fremdeinschätzung von Angehörigen oder Personal bei kognitiver oder körperlicher Einschränkung der Patient*innen
In der Regel ausreichend ist ein Screening mit einem Symptomfragebogen.
Erfassung von Schmerzen, anderen körperlichen Symptome und psychosozialen oder spirituellen Probleme: z. B. die Symptomcheckliste der Hospiz- und Palliativ-Erfassung HOPE oder die Palliative Care Outcome Scale POS3
standardisierte Scoring-Instrumente für Patient*innen mit Demenz, z. B. MOBID-2 oder ESAS-Skala (The Edmonton Symptom Assessment System) für Menschen ohne Demenz
Erfassung der Medikamentenwirkungen und -nebenwirkungen
Ergänzende Untersuchungen
In der Hausarztpraxis
Diagnostik sollte nur bei therapeutischer Konsequenz erfolgen.1
Maßnahmen und Empfehlungen
Indikationen zur Überweisung
Sollte eine terminale Sedierung erwogen werden, sollte dies durch in der Palliativmedizin erfahrene und kompetente Ärzt*innen und geschulte Pflegefachkräfte erfolgen.
Zur Entlastung der einzelnen Person kann ein Teamentscheid oder die Einbindung eines klinischen Ethikkomitees sinnvoll sein, z. B. wenn die Beendigung einer Maßnahme den Eintritt des Todes beschleunigen könnte.3
Indikationen zur Krankenhauseinweisung
Patient*innen, die sich im Terminalstadium befinden, sollten möglichst dort behandelt werden, wo sie sich befinden. Ein Transport sollte vermieden werden.
Unerträgliche Schmerzen oder inakzeptable Nebenwirkungen von z. B. schmerzstillenden Medikamenten können Indikationen für eine Krankenhauseinweisung sein.
Eine Entscheidungshilfe bieten der Leitfaden „Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall“ und der dazugehörige Dokumentationsbogen unter www.degam.de.
Diese Dokumente wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entwickelt, sind aber für alle Notfall-Fragestellungen im palliativen Kontext geeignet.
Empfehlungen
Ethische Herausforderungen
Für alle Behandlungsentscheidungen ist die Einwilligung der Betroffenen maßgeblich.2-3
Diese lässt sich z. B. bei schwerer Demenz oder Delir nicht einholen.
Wenn eine informierte Einwilligung nicht möglich ist, sollte der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden durch:
Patientenverfügung und andere mündlich oder schriftlich geäußerte Willensbekundungen des sterbenden Menschen.
Informationen von z. B. Angehörigen, Pflegepersonal und Ärzt*innen, die die Patient*innen gut kennen.
objektive medizinisch- und gesundheitsfachliche Beurteilung des Patienteninteresses.2-3
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. AWMF-Leitlinie Nr. 128–001OL, S3, Stand 2019. www.awmf.de
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Hausärztliche Beratung „Ganz am Ende des Lebens“ unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte. AWMF-Leitlinie Nr. 053-038. S1, Stand 2013 (abgelaufen). www.awmf.org
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Hausärztliche Beratung "Ganz am Ende des Lebens" unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspeke. AWMF-Leitlinie Nr. 053-038. S1, Stand 2013 (abgelaufen). www.degam.de
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. AWMF-Leitlinie Nr. 128–001OL, S3, Stand 2019. www.awmf.org
Siouta N, van Beek K, van der Eerden M et al.. Integrated palliative care in Europe: a qualitative systematic literature review of empirically-tested models in cancer and chronic disease. BMC Palliate Care 2016; 15: 56. pubmeddoi: 10.1186/s12904-016-0130-7. www.ncbi.nlm.nih.gov
Chan R, Webster J, Bowers A. End-of-life care pathways for improving outcomes in caring for the dying. Cochrane Database of Systematic Reviews 2016; 2:CD008006. doi: 10.1002/14651858.CD008006.pub4. www.ncbi.nlm.nih.gov
Hall S, Goddard C, Stewart F et al.. Implementing a quality improvement programme in palliative care in care homes: a qualitative study. BMC Geriatr 2011; 11: 31.doi: 10.1186/1471-2318-11-31. www.ncbi.nlm.nih.gov
Destatis Pressemitteilung Nr. 094 vom 12.03.2015 71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. www.destatis.de
Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse 2013. Statistisches Bundesamt (Destatis). www.destatis.de
Trajkovic-Vidakovic M, de Graeff A, Voest E, Teunissen S. Symptoms tell it all: a systematic review of the value of symptom assessment to predict survival in advanced cancer patients. Crit Rev Oncol Hematol 2012; 84: 130–48. www.ncbi.nlm.nih.gov
Homsi J, Luong D. Symptoms and survival in patients with advanced disease. J PalliatMed 2007; 10: 904–9. www.ncbi.nlm.nih.gov
Bausewein C, Simon S. Shortness of breath and cough in patients in palliative care. Dtsch Arztebl Int 2013; 110(33–34): 563–72. DOI: 10.3238/arztebl.2013.0563. www.aerzteblatt.de
Jennings A, Davies A, Higgins J. WITHDRAWN: Opioids for the palliation of breathlessness in advanced disease and terminal illness. Cochrane Database of Systematic Reviews 2012; (7): CD002066. doi: 10.1002/14651858.CD002066.pub2. www.ncbi.nlm.nih.gov
Verberkt CA, van den Beuken-van Everdingen MHJ, Schols JMGA et al. Respiratory adverse effects of opioids for breathlessness: a systematic review and meta-analysis. Eur Respir J 2017 Nov 22; 50(5): pii: 1701153. pmid:29167300 PubMed
Currow D, McDonald C, Oaten S et al.. Once-daily opioids for chronic dyspnea: a dose increment and pharmacovigilance study. J Pain Symptom Manage 2011; 42(3): 388-99. www.ncbi.nlm.nih.gov
Simon S, Higginson IJ, Booth S et al.. Benzodiazepines for the relief of breathlessness in advanced malignant and non-malignant diseases in adults. Cochrane Database Syst Rev 2016; 10: CD007354. www.ncbi.nlm.nih.gov
Caraceni A, Hanks G, Kaasa S et al.. Use of opioid analgesics in the treatment of cancer pain: evidence-based recommendations from the EAPC. Lancet Oncol 2012; 13(2): e58-68. doi: 10.1016/S1470-2045(12)70040-2. www.ncbi.nlm.nih.gov
Maier C, Bingel U, Diener HC, (Hrsg.): Schmerzmedizin: interdisziplinäre Diagnose- und Behandlungsstrategien. München: Elsevier, Urban & Fischer 2017.
Schwartz J , Neukirchen M, De Vilder MC et al. SOP – Depression und Angst in der Palliativmedizin. Onkologe 2017; 23: 756–763. DOI: 10.1007/s00761-017-0260-4 DOI
Kehl K., Kowalkowski K. A systematic review of the prevalence of signs of impending death and symptoms in the last 2 weeks of life. Am J Hosp Palliat Care 2013; 30(6): 601-16. www.ncbi.nlm.nih.gov
Caraceni A, Cherny N, Fainsinger R et al.. Pain measurement tools and methods in clinical research in palliative care: recommendations of an Expert Working Group of the European Association of Palliative Care. J Pain Symptom Manage 2002; 23(3): 239-55. www.ncbi.nlm.nih.gov
Autor*innen
Thomas M. Heim, Dr. med., Wissenschaftsjournalist, Freiburg
Christine Wilson, Dr. med., Ärztin für Naturheilverfahren, Freiburg
Frühere Autor*innen
Bettina S. Husebø, MD, PhD, postdoktor Universitetet i Bergen; Institutt for samfunnsmedisinske fag Kalfarveien 31 5020 Bergen
Kurt Østhuus Krogh, spesialist i barnesykdommer, Barne- og ungdomsklinikken, St. Olavs Hospital, Trondheim
Sterbephase; Letzte Lebenstage; Palliativmedizin; Sterbender Patient; Nicht heilbare Krankheit; Nicht heilbare Krebserkrankung; Linderung der Angst; Atemnot; Schmerzlinderung; Mundhygiene; Übelkeit und Erbrechen; Delir; Opstipation; Vorausschauende Versorgungsplanung; Advanced Care Plannung; ACP; Terminale Behandlung; Terminale Phase; Sterbeprozess; Terminaler Krankheitsverlauf; Palliative Behandlung
Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen
BBB MK 30.07.2020 überarbeitet auf Basis neuer LL.
CCC MK 15.04.2020 DEGAM-Entscheidungshilfe für den Notfall.
U-NH 22.02.18
Es gibt keine international einheitliche Definition für die Sterbephase.1 Aus klinischer Sicht werden die letzten 3–7 Lebenstage als Sterbephase angesehen.1 Ziel der Palliativmedizin/Palliativversorgung