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Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen

Allgemeine Informationen

Definition

  • Es gibt keine international einheitliche Definition für die Sterbephase.1
  • Aus klinischer Sicht werden die letzten 3–7 Lebenstage als Sterbephase angesehen.1
  • Ziel der Palliativmedizin/Palliativversorgung
    • Verbesserung oder Erhaltung der Lebensqualität von Menschen mit lebensbedrohenden Erkrankungen und ihren Angehörigen
    • Prävention und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen und Eingehen auf die Bedürfnisse der Patient*innen, insbesondere:
      • physische
      • psychische
      • soziale
      • spirituelle.2
    • Sterben als natürlichen Prozess, der weder beschleunigt noch verzögert wird.
    • Wichtiger Bestandteil ist die interdisziplinäre und multiprofessionelle Versorgung.1,3-4
  • Voraussetzung für eine gute Versorgung in der letzten Lebensphase:
    • Fachkenntnisse der Versorgenden und ausreichende Ressourcen für eine lindernde Behandlung
    • Bestimmung realistischer Therapieziele
    • Interventionen, die im Einklang mit den Wünschen der Patient*innen stehen.1,3
    • Schaffen von Rahmenbedingungen, die die Intimität der Patient*innen respektieren.
  • Jede Entscheidung zur Einschränkung lebensverlängernder Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderung der Voraussetzungen.
  • Es liegen nicht genügend wissenschaftliche Erkenntnisse zum Vorteil standardisierter gegenüber nichtstandardisierter Versorgungsmaßnahmen vor.5-6

Häufigkeit

  • In Deutschland: 2,63 Mio. pflegebedürftige Menschen (2013)
    • 764.000 Pflegebedürftige mit vollstationärer Betreuung7-8

Diagnostische Überlegungen

  • Voraussetzung für eine adäquate palliativmedizinische Begleitung ist die Akzeptanz aller an der Behandlung Beteiligten, dass das Sterben ein normaler Prozess ist.
  • Ärzt*innen, die sterbende Patient*innen begleiten, müssen kontaktiert werden können, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
  • Bei therapeutischen Entscheidungen sind Indikation, (mutmaßlicher) Patientenwillen und Angemessenheit der Maßnahme zu bedenken.
    • Im Diagnoseprozess sollten sich die Ärzt*innen Unterstützung durch ein multiprofessionelles Team holen.
    • Änderungen der Therapie spätestens nach 72 Stunden reevaluieren.
  • Krankenhauseinweisungen kritisch überdenken, da sie für den Patient*innen unnötig belastend sein können.
  • Kriterien einer beginnenden Sterbephase bei nicht heilbaren Krebserkrankungen, nach Ausschluss akuter, reversibler Ursachen:3
    • Veränderung der Atmung (z. B. Cheyne-Stokes Atmung, Rasselatmung)
    • Veränderung der Emotionen und des Bewusstseins (z. B. Angst, Unruhe)
    • Reduktion der Urinausscheidung unter 100 ml/24 h
    • Pulslosigkeit der Arteria radialis
    • zunehmende Schwäche und reduzierter Allgemeinzustand
    • Verwirrtheit
    • Hautveränderungen
    • Verlust des Interesses an Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
    • Intuition der an der Behandlung Beteiligten

Konsultationsgrund

  • Wunsch nach professioneller Unterstützung in der letzten Lebensphase
    • Vermeidung unerwünschter Lebensverlängerung
    • symptomorientierte Therapie
    • Beachtung des kulturellen Hintergrundes

Mögliche Fehldiagnosen

  • Akute, reversible Erkrankungen
  • Fehlende Kenntnis des Sterbeprozesses
  • Unnötige, lebensverlängernde Maßnahmen
  • Schlechte oder unzureichende Kommunikation mit den Patient*innen, den Angehörigen und dem Pflegepersonal

Empfohlene palliativmedizinische Maßnahmen

Symptome und typische Merkmale

Atemnot3

  • Ist ein rein subjektives Empfinden und korreliert nur mäßig mit objektiven Parametern, wie z. B. Atemfrequenz, Sauerstoffgehalt des Blutes oder Lungenfunktionsparameter.
  • Ist ein multifaktorielles Symptom.
  • Ist ein häufiges und belastendes Symptom mit Zunahme der Schwere und Häufigkeit in der Endphase einer Erkrankung.
  • Mögliche Trigger für Atemnotattacken
    • körperliche Belastung (z. B. Gehen, Treppensteigen)
    • emotionale Belastung (z. B. Angst, Panik, Ärger)
    • Umweltfaktoren (z. B. Staub, Temperatur)
    • Komorbiditäten (z. B. Infektion)
  • Studien zeigen, dass Atemnot ein Indikator für eine kürzere Überlebenszeit ist.9-10
  • Bei 10–70 % der fortgeschrittenen malignen Erkrankungen
    • Bei 80 % der Tumorpatient*innen in den letzten 24 Lebensstunden11
  • Bei 60–100 % der nichtmalignen Erkrankungen, in Abhängigkeit der Grunderkrankung12
    • z. B. bei fast allen von amyotropher Lateralsklerose (ALS) Betroffenen im Endstadium der Erkrankung
  • Atemnot und Husten als Leitsymptom bei COPD und anderen chronischen Lungenerkrankungen sowie bei höhergradiger Herzinsuffizienz
  • Regelmäßiges Befragen der betroffenen Person nach Schwere und Intensität der Atemnot
  • Ursachen bei Tumorerkrankungen, z. B.:
    • Kompression der großen Luftwege
    • Lungenmetastasen 
    • Pleuraerguss
    • Kachexie 
    • Schwäche der respiratorischen Muskulatur
    • Infektionen
    • Lungenembolien.
  • Ausschluss potenziell behandelbarer/reversibler Ursachen, z. B.:
  • Ursächliche Therapie vor oder parallel zu symptomatischer Therapie
    • Abwägung der medizinischen Indikation
    • Abwägung Belastung/Nutzen für die betroffene Person
    • Berücksichtigung des Patientenwillens
  • Atemnot trotz optimaler Therapie der Grunderkrankung erfordert eine symptomatische Therapie.
  • Allgemeine und nichtpharmakologische symptomatische Therapie
    • Zuhören, Prioritäten der betroffenen Person und der Angehörigen erfragen.
    • Ausreichend informieren.
    • Fenster öffnen.
    • Gehhilfen
    • Ventilator
    • Atemtraining
    • Lagerung
    • Einreibungen und/oder Massagen
    • Entspannungstechniken
    • ggf. palliativärztliche und/oder lungenfachärztliche Mitbehandlung
  • Pharmakologische symptomatische Therapie
    • orale oder parenterale Opioide (Morphin)13
      • bei Niereninsuffizienz und Zunahme der Nebenwirkungen Anpassung der Dosis und der Wahl des Opioids
      • kein wissenschaftlicher Hinweis auf klinisch relevante Atemdepression, Abfall der Sauerstoffsättigung oder Anstieg des pCO2 bei lege artis durchgeführter Therapie3,14
      • Beginn mit niedriger Dosis und anschließender Titration bis zur wirksamen Linderung der Atemnot
      • Verwendung schnell freisetzender Opioide zur Titration
      • Umstellung nach Dosisfindung auf ein langsam
        freisetzendes (retardiertes) Präparat
      • Symptomlinderung meist bei einer Tagesdosis von 10–30 mg Morphin p. o.3,15
    • Morphindosierung (Startdosis) bei opioidnaiven Patient*innen
      • 2,5–5 mg alle 4 Std. p. o.
      • 1–2,5 mg alle 4 Std. s. c.
    • Morphindosierung (Startdosis) bei vorbestehender Opioidtherapie
      • Erhöhung um 25 % der vorbestehenden Dosierung
    • Benzodiazepine3
      • als Option, wenn Behandlung mit Opioiden nicht wirksam16
      • in Kombination mit Opioiden als Option, insbesondere bei Patient*innen in einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium oder in der Sterbephase
      • Lorazepam: 0,5–1,0 mg alle 6–8 Std. p. o./s. l.
      • Midazolam: 2,5–5 mg/4 h s. c., 10–30 mg/24 Std. s. c.
    • Phenothiazine, Antidepressiva, Buspiron
      • Sollten nicht zur Linderung von Atemnot verwendet werden.3
    • Steroide
      • als Option3
      • Zu empfehlen bei zusätzlicher Lymphangiosis carcinomatosa oder tumorbedingter Atemwegsobstruktion.
    • Sauerstoff3
      • bei Hypoxämie (pO2 < 55 mmHg)
      • bei bestimmten COPD-Patient*innen
      • Bei nichthypoxämischen Betroffenen mit unheilbarer Krebserkrankung ist die Wirksamkeit fraglich.

Schmerzlinderung3

  • Grundlage sind die Empfehlungen der europäische EAPC/Caraceni-Leitlinie für medikamentöse Tumorschmerztherapie.17
  • Schmerzdiagnostik
    • Schmerzanamnese und schmerzbezogene klinische Untersuchung als Grundlage einer effektiven Schmerztherapie
    • Einschätzung der Schmerzintensität möglichst durch die Betroffenen selbst
      • Bei nicht heilbarer Krebserkrankung und Schmerzen sowie deutlicher kognitiver oder körperlichen Einschränkung soll die Schmerzintensität durch 
        Angehörige oder Personal eingeschätzt werden.
    • Erfassung von Auftreten, Zeitverlauf und möglichen Ursachen von Schmerzattacken
    • regelmäßige Wiederholung der Schmerzerfassung zur Therapiekontrolle
    • ggf. Anwendung von Schmerzfragebögen
      • McGill-Pain-Questionnaire: validierter multidimensionaler Fragebogen zur neurophysiologischen Evaluation von Schmerzen mit nozizeptivem und/oder neuropathischem Charakter
      • Screening-Fragebogen (z. B. painDETECT) bei Verdacht auf neuropathische Schmerzen
      • Symptomfragebogen zur Erfassung von Schmerzen und anderen körperlichen Symptomen sowie psychosoziale oder spirituelle Probleme (z. B. Symptomcheckliste der Hospiz- und Palliativ-Erfassung [HOPE] oder Palliative Care Outcome Scale [POS])
  • WHO-Stufe I
    • Paracetamol + ggf. Koanalgetikum (bei neuropathischen Schmerzen)
      • 0,5–1 g (pädiatrische Dosis 10–15 mg/kg) alle 6 Stunden (max. 4 g/d).
    • alternativ oder als Koanalgetikum ein NSAR, z. B. Ibuprofen, 400 mg (pädiatrische Dosis 10 mg/kg) alle 4–6 Stunden oder 800 mg alle 8 Stunden
      • Bei erhöhtem Ulkusrisiko wird eine Prophylaxe mit einem Protonenpumpenhemmer, alternativ einem H2-Blocker, empfohlen.
      • Wenn keine zufriedenstellende Wirkung eintritt, sollten NSAR nach 1–2 Wochen abgesetzt werden. Es gibt keine Hinweise, dass zwischen den verschiedenen NSAR Unterschiede im Hinblick auf die Wirkung bestehen.
      • Paracetamol kann mit einem NSAR kombiniert werden.
      • Metamizol (Synonym: Novaminsulfon) als Monotherapie bei leichten Schmerzen und als Kombinationstherapie mit Opioiden bei mittleren und starken Tumorschmerzen als Alternative zu NSAR und Paracetamol
  • WHO-Stufe II
    • schwaches Opioid wie Tilidin oder Tramadol + Paracetamol + ggf. Koanalgetikum
    • evtl. Gabe niedrigdosierter Stufe-III-Opioide anstelle eines schwachen Opioids
  • WHO-Stufe III
    • Morphin, Oxycodon, Hydromorphon, ggf. Fentanyl + ggf. Paracetamol + Metamizol, ggf. Koanalgetikum
    • Paracetamol als Ergänzung zu Morphin empfehlen, sofern das Medikament oral eingenommen werden kann.
  • Eine Kombination von niedrigpotenten (WHO Stufe II) mit hochpotenten (WHO Stufe III) Opioiden ist pharmakologisch nicht sinnvoll und zu unterlassen.18
    • Ist eine Bedarfsmedikation mit einem Opioid erforderlich, dann sollte dafür das Medikament gewählt werden, das bereits als Basismedikation eingesetzt wird.
    • ggf. Änderung der Basismedikation
  • Transdermale Opioide
    • als Alternative zu oralen Opioiden möglich
    • transdermales Fentanyl oder Buprenorphin
    • langsame Erhöhung des Medikamentenspiegels bis zum Erreichen eines konstanten Wirkstoffspiegels
  • Subkutane Applikation von Opioiden
    • Als erste Alternative, falls Opioide nicht auf oralem oder transdermalem Weg verabreicht werden können.
    • Morphin oder Hydromorphon
  • Kontinuierliche intravenöse Applikation von Opioiden
    • Als Alternative zur subkutanen Applikation, falls eine adäquate Analgesie mit oraler oder transdermaler Applikation nicht möglich ist.
  • Opioid-Titration
    • zur Einleitung einer oralen Opioidtherapie mit unretardiertem Morphin
    • Basiert auf pharmakokinetischem Profil der oralen Darreichungsform (Wirkdauer ca. 4 Stunden).
    • individuelle Anpassung der Opioid-Dosis durch Titration einer initial niedrigen Dosis nach oben bis zum gewünschten Effekt
    • späterer Wechsel auf ein langsam freisetzendes orales oder transdermales Opioid möglich
    • Im ambulanten Bereich erscheint auch der Therapiebeginn mit langsam freisetzendem Opioid als praktikabel.

Angst, Panik, Unruhe3

  • Erfassung der möglichen auslösenden Ursachen, z. B.:
  • Allgemeinmaßnahmen, z. B.:
    • ruhige Umgebung
    • vertrauensfördernde Kommunikation 
    • Kontinuität in der Betreuung.
  • Benzodiazepine als Option bei Angst mit oder ohne Unruhe, z. B.:3,19
    • Lorazepam
      • 0,5–2,5 mg p. o./s. l.
      • Bei Bedarf auf bis zu 6 mg/Tag erhöhen.
    • Alprazolam
      • 0,5–2,5 mg p. o.
    • Oxazepam
      • 10–40 mg p. o.
    • Diazepam
      • 2–10 mg p. o.
      • bei Bedarf bis 20 mg zur Nacht
    • Clonazepam
      • 500 μg p. o.
      • bei Bedarf bis 8 mg/d
    • Midazolam (Off-Label-Use)
      • 2,5–5 (10) mg i. v. (langsam infundieren!)
  • Bei extremer Angstsymptomatik kann eine palliative Sedierung in der Sterbephase indiziert sein.
  • Bei Unruhe im Rahmen eines Delirs wird primär das Delir behandelt.

Rasselatmung3

  • Wird auch als terminale Rasselatmung bzw. als Death Rattle bezeichnet.
  • Häufiges Symptom in der Sterbephase2
    • Prävalenz: 23–92 %
  • Meist zwischen 17 und 57 Stunden vor dem Tod
  • Ist insbesondere für die Angehörigen belastend.
    • Geräuschentwicklung wird durch Sekretansammlung in den Atemwegen bei abnehmendem Muskeltonus und abnehmender Schluckreaktion bei reduzierter neurologischer Funktion erklärt.
  • DD: terminale Herzinsuffizienz
  • Bei Schluckstörung und fortgesetzter Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr: Gefahr der Aspiration
  • Absaugen von Sekret nicht empfohlen
    • Ausnahme: intubierte Patient*innen und Patient*innen mit Tracheostoma
  • Anticholinergika können eingesetzt werden (Ic/C).
    • Reduktion der Schleimproduktion
    • Entspannung der Bronchialmuskulatur
    • Dosierungsbeispiele
      • Butylscopolamin 20 mg s. c./supp. 
      • Glycopyrrolat 0,2 mg s. c.
    • Frühzeitiger (präventiver) Einsatz empfohlen, da bestehende Sekretion nicht beeinflusst wird.
  • Keine künstliche Ernährung und/oder Flüssigkeitszufuhr
    • Potenzielle Nebenwirkungen (z. B. periphere Ödeme,
      Lungenödem, verstärkte Rasselatmung) überwiegen mögliche Vorteile.
  • Geeignete Lagerungsmethoden zu Sekretmobilisation und -ablauf können eingesetzt werden (IV/C).
    • Seiten- oder Oberkörperhochlagerung
    • keine Überstreckung des Kopfes

Mundtrockenheit (Xerostomie)3

  • Regelmäßige Evaluierung der Mundtrockenheit
    • Ursachen: z. B. Medikamente (z. B. Opioide, Antiemetika, Neuroleptika, trizyklische Antidepressiva), offene Mundatmung
    • Grad der Belastung 
    • Therapiebedürftigkeit
  • Prävalenz 10–80 % bei Kranken in der Palliativsituation
  • Befeuchtung der Mundschleimhaut und der Lippen
    • Mundpflege-Applikator (Schaumstoff, Watteträger, pflaumenförmige Gazetupfer)
    • ggf. vorsichtige Applikation von Flüssigkeiten mit Sprühflasche
    • Parenterale Flüssigkeitsgabe verbessert nicht die subjektive Mundtrockenheit.
  • Ggf. können die Angehörigen zum Befeuchten der Lippen, des Mundes und des Rachens mit eingebunden werden.

Opioidbedingte Übelkeit und Erbrechen3

  • Bei ca. 40 % der Patient*innen mit Krebserkrankung
  • Auch opioidunabhängige Ursachen möglich
  • Bei Patient*innen mit starker Neigung zu Übelkeit sollte eine Prophylaxe in Betracht gezogen werden.
  • Indizierte Strategien
    • Wechsel des Opioids erwägen, z. B.:
      • Wechsel von Morphin zu Oxycodon oder Hydromorphon
    • Wechsel der Darreichungsform des Opioids erwägen:
      • Wechsel von oraler zu subkutaner Verabreichung von Morphin
      • Wirksamkeit anderer Umstellungen nicht geklärt
    • Reduzierung der Opioiddosis
      • Wirksamkeit einer Dosisreduzierung im Hinblick auf die Linderung der Übelkeit nicht ausreichend belegt
    • Antiemetika
      • Wirkstoffe mit antidopaminergen (z. B. Haloperidol) bzw. dopaminergen (z. B. Metoclopramid) und weiteren Wirkmechanismen sollten angewendet werden (Ic/B).

Delir3

  • Häufiges und regelmäßiges Symptom in der Sterbephase
  • Prävalenz in den letzten Lebenswochen und -stunden: 58–88 %1
  • Multifaktorielle Ursachen
  • Möglichst frühzeitige Erkennung der Symptome
    • schneller Beginn
    • fluktuierender Verlauf
    • Bewusstseinsstörung
    • Störung der Aufmerksamkeit und des Denkens
    • gestörter Tag-Nacht-Rhythmus
    • bei ca. 50 % der Patient*innen reversibel
  • Prophylaxe
    • ruhige Umgebung
    • ruhige Kommunikation
    • Kontinuität in der Betreuung
    • Sturzprophylaxe bei hyperaktivem Delir1 
  • Medikamentöse Therapie als Option
    • Haloperidol ist das Mittel der Wahl (Ic/C).
      • z. B. 0,5–2 mg alle 2–12 Stunden1
    • ggf. zusätzlich Benzodiazepine (z. B. Lorazepam oder Midazolam)
    • Benzodiazepine als alleinige medikamentöse Therapie nicht indiziert

Obstipation3

  • In fast 90 % aller Fälle tritt unter Opioidtherapie Obstipation auf.
    • mögliche Komplikation: Ileus
  • Zur Prophylaxe und Therapie einer Obstipation sollte ein standardisiertes Vorgehen in Form eines Stufenplans gewählt werden.
  • Allgemeine unterstützende Maßnahmen
    • Verhaltensberatung
    • physiotherapeutisch, z. B.:
      • aktive Bewegungsübungen
      • Mobilisation
      • Kolonmassage
    • Einläufe inkl. Klysmen oder Suppositorien
    • manuelle Ausräumung.
  • Medikamentöse Stufentherapie
    • Stufe 1: osmotisches Laxans oder propulsives Laxans, z. B.:
      • Macrogol 3350/Elektrolyte oder
      • Natriumpicosulfat oder
      • Bisacodyl
    • Stufe 2: osmotisches plus propulsives Laxans
      • z. B. Macrogol 3350/Elektrolyte plus Natriumpicosulfat oder Bisacodyl
    • Stufe 3: Stufe 2 plus peripherer Opioidantagonist
      • z. B. Methylnaltrexon s. c. (Zulassung nur bei opioidinduzierter Obstipation) oder
      • Naloxon (nur in Fixkombinationen mit Klasse-III-Opioiden, z. B. mit Oxycodon oder Tilidin, verfügbar) oder
      • Naloxegol p. o. (Zulassung nur bei opioidinduzierter Obstipation)
    • Stufe 4: Stufe 3 + Therapieversuch mit z. B.:
      • Rizinusöl
      • Erythromycin (Off-Label-Use)
      • Amidotrizoe-Essigsäure (Off-Label-Use)
    • keine osmotisch wirksamen Salze oder Magnesiumhydroxid
    • Paraffinöl ist kein Mittel der 1. Wahl.
      • Gefahr der Lipidpneumonie durch Mikroaspiration und Störung der Resorption fettlöslicher Vitamine
    • relativ gut verträglich in der Palliativsituation: Laktulose, Macrogol, Senna, Natriumpicosulfat, Natriumdocusat
    • Kontraindikationen berücksichtigen.
      • Allergie, Unverträglichkeit
      • mechanisch bedingter Ileus
      • akut entzündliche Magen-Darm-Erkrankungen
      • Blutungen unbekannter Ursache im Verdauungstrakt
      • schwere Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts
      • substanzspezifisch (Arzneimittel-Fachinformationen)
  • Therapie opioidbedingter Obstipation
    • Vorbeugung und Behandlung mit Laxanzien empfohlen
    • Bei opioidbedingter therapieresistenter Obstipation sind Laxanzien mit unterschiedlichem Wirkmechanismus kombinierbar.

Medikamente und Maßnahmen in der Sterbephase

  • Polypharmazie in Pflegeeinrichtungen ist eine umfassende Herausforderung, die im Terminalstadium aufgrund veränderter Pharmakokinetik zusätzlich in den Fokus rückt.
  • Der Wille der betroffenen Person ist zu berücksichtigen. Das gilt in den letzten Lebenstagen besonders.
    • Um das nötige Verständnis und die Akzeptanz für einer Änderung des Behandlungsziels im Sinne einer Symptomlinderung zu erreichen, sind alle Maßnahmen mit den Angehörigen bzw. den Patientenvertreter*innen zu besprechen.2
  • Es sollten nur Maßnahmen fortgesetzt werden, die die bestmögliche Lebensqualität in der Sterbephase fördern.
    • Häufigkeit und Ausprägung soll den Bedürfnissen der betroffenen Person angepasst werden.2
  • Medikamente
    • Bei Bedarf zur Symptomlinderung neu angesetzt oder weitergeführt werden können bei entsprechender Indikation z. B.:
      • Opioide
      • Antipsychotika
      • Benzodiazepine 
      • Anticholinergika.1,3
    • In der Sterbephase kann verzichtet werden auf z. B.:
      • Antibiotika – Ausnahmen sind die Behandlung von Infektionen, die starke Beschwerden verursachen.
      • Antidepressiva
      • Antikoagulanzien
      • Chemotherapeutika oder andere tumorspezifische Medikamente
      • Diuretika
      • Insuline
      • Herz-Kreislauf-Medikamente
      • Kortikosteroide
      • Laxanzien
      • Sauerstoff
      • Blutprodukte.
    • Applikationsart anpassen, wenn Medikamente nicht mehr oral eingenommen werden können.
      • Alle notwendigen Medikamente in der Sterbephase sind subkutan applizierbar.
      • ggf. Anlage eines Zugangs im subkutanen Fettgewebe
        • Ermöglicht wiederholende Bolusgabe.
        • ggf. kontinuierliche Infusion mithilfe tragbarer Spritzenpumpen möglich
      • transdermale Schmerztherapie, solange ausreichend
  • Tumorspezifische Medikamente und Maßnahmen sollen in der Sterbephase beendet werden.
  • Nicht einleiten bzw. beenden, z. B.:
    • Beatmung
    • kardiopulmonale Reanimation
    • Dialyse/Hämofiltration
    • Intensivtherapie
    • Lagerung zur Dekubitus- oder Pneumonieprophylaxe.
  • Messung und Dokumentation von Körperfunktionen wie z. B. Blutdruck, Puls, Atemfrequenz, Blutzucker, Sauerstoffsättigung und Körpertemperatur beenden, wenn keine diagnostische und/oder therapeutische Konsequenz besteht.
  • Labor- oder Röntgenuntersuchungen, Physiotherapie, Dekubitusprophylaxe oder Transporte sollten im Terminalstadium nicht durchgeführt werden, wenn dies nicht zur Verbesserung der Lebensqualität der Sterbenden beiträgt.3

Absaugen der Atemwege3

  • Absaugen von Sekreten führt meist zu einer Stimulation der
    Sekretproduktion und kann zu Verletzungen der Schleimhaut führen.
    • Absaugen von Sekret nicht empfohlen
      • Ausnahme: intubierte Patient*innen und Patient*innen mit Tracheostoma
    • Tracheales Absaugen erfordert Fachkompetenz.
  • Parenterale Flüssigkeitssubstitution kann zu vermehrter Sekretproduktion führen und sollte bei Rasselatmung in der Sterbephase beendet werden.

Sauerstoffzufuhr über einen Nasenkatheter3

  • Sauerstoff bringt meist keine Linderung der Atemnot.
  • Sauerstoffgabe nur bei entsprechender Indikation
    • Hypoxämie (pO2 < 55 mmHg)
    • bestimmte COPD-Patient*innen
    • keine Sauerstoffgabe bei nichthypoxämischen Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung
  • Ursache von Atemnot ist meist eine Retention von CO2, die durch Sauerstoffzufuhr nicht verbessert wird.

Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr3

  • Nach sorgfältiger Abwägung im Einzelfall (z. B. Stillen von Hunger und Durst) sollten künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei Sterbenden nicht gegeben werden.
  • Diese Maßnahmen können in der letzten Lebensphase mehr belasten als nützen.
  • Studien konnten nicht nachweisen, dass ein subjektives Durstempfinden durch intravenöse oder subkutane Flüssigkeitszufuhr gelindert werden kann.
    • In Einzelfällen jedoch kann die betroffene Person von dieser Maßnahme profitieren.
  • Empfohlene Maßnahmen gegen Durst sind:
    • Mundhygiene 
    • Befeuchten von Lippen, Mund und Rachen.
  • Künstliche Flüssigkeitszufuhr
    • hat potenzielle Nebenwirkungen, z. B.:
    • Zieht u. U. invasive Maßnahmen und erhöhte ärztliche und pflegerische Aktivitäten nach sich.
  • Aufklärung und offene Kommunikation mit den Angehörigen

Anamnese

Vorausschauende Versorgungsplanung – Advanced Care Planning (ACP)

  • ACP ist ein begleiteter systematischer, interprofessioneller Kommunikations- und Implementierungsprozess zwischen Betroffenen, deren Angehörigen und relevanten an der Behandlung beteiligten Personen.2
  • Gesprächsbegleitung soll insbesondere Menschen mit nicht heilbarer Krebserkrankung angeboten werden.
    • frühzeitig und wiederholt bei wesentlichen Veränderungen von Befinden und Prognose
    • unterstützt durch schriftliche Informationsmaterialien
    • Dokumentation von Inhalten und Ergebnissen
  • Ziel
    • bestmögliche Umsetzung der individuellen Präferenzen der betroffenen Person und ihrer Angehörigen bezüglich:
      • Lebensverlängerung und/oder Lebensqualität in einer palliativen Situation
      • Therapie der Krebserkrankung
      • Regelung von Notfällen und Krisen
      • Lebensgestaltung, Lebensort, Sterbeort oder Versorgungsgestaltung
      • Regelung bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit.
  • Bei Entscheidungen zur Behandlung im Notfall (z. B. Reanimation) und am Lebensende kann eine schriftliche Vorausverfügung oder ein Notfallbogen hilfreich sein.
    • regelmäßiges Aktualisieren insbesondere bei wesentlichen
      gesundheitlichen Veränderungen2-3

Klinische Untersuchung

Allgemeines

  • Kriterien zur Einschätzung, ob die Sterbephase bei Patient*innen mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung begonnen hat:
    • Ausschluss reversibler Ursachen
    • Veränderung der Atmung, Rasselatmung
    • Veränderung der Emotionen und des Bewusstseins
    • zunehmende Schwäche und reduzierter Allgemeinzustand
    • zunehmende Schmerzen
    • Hautveränderungen
    • Verwirrtheit
    • Verlust des Interesses an Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr3,20
    • Intuition der an der Behandlung Beteiligten.
  • Die Einschätzung sollte im Rahmen einer interprofessionellen Beratung erfolgen.
  • Der terminale Krankheitsverlauf kann durch eine zugrunde liegende Erkrankung beeinflusst sein, z. B. Atembeschwerden bei Herzinsuffizienz.21
  • Schmerzdiagnostik3,22
    • Selbsteinschätzung der Schmerzintensität
      • 4-stufige verbale Ratingskala (VRS) 
      • 11-stufige numerische Ratingskala (NRS, 0–10) 
      • Brief Pain Inventory (BPI) 
      • ggf. McGill-Pain-Questionnaire oder painDETECT zur Evaluation von Schmerzen mit nozizeptivem und/oder neuropathischem Charakter
    • Fremdeinschätzung von Angehörigen oder Personal bei kognitiver oder körperlicher Einschränkung der Patient*innen
    • In der Regel ausreichend ist ein Screening mit einem Symptomfragebogen.
      • Erfassung von Schmerzen, anderen körperlichen Symptome und psychosozialen oder spirituellen Probleme: z. B. die Symptomcheckliste der Hospiz- und Palliativ-Erfassung HOPE oder die Palliative Care Outcome Scale POS3
      • standardisierte Scoring-Instrumente für Patient*innen mit Demenz, z. B. MOBID-2 oder ESAS-Skala (The Edmonton Symptom Assessment System) für Menschen ohne Demenz
    • Näheres siehe Artikel Palliative Schmerztherapie.
  • Erfassung der Medikamentenwirkungen und -nebenwirkungen

Ergänzende Untersuchungen

In der Hausarztpraxis

  • Diagnostik sollte nur bei therapeutischer Konsequenz erfolgen.1

Maßnahmen und Empfehlungen

Indikationen zur Überweisung

  • Sollte eine terminale Sedierung erwogen werden, sollte dies durch in der Palliativmedizin erfahrene und kompetente Ärzt*innen und geschulte Pflegefachkräfte erfolgen.
  • Zur Entlastung der einzelnen Person kann ein Teamentscheid oder die Einbindung eines klinischen Ethikkomitees sinnvoll sein, z. B. wenn die Beendigung einer Maßnahme den Eintritt des Todes beschleunigen könnte.3

Indikationen zur Krankenhauseinweisung

  • Patient*innen, die sich im Terminalstadium befinden, sollten möglichst dort behandelt werden, wo sie sich befinden. Ein Transport sollte vermieden werden.
  • Unerträgliche Schmerzen oder inakzeptable Nebenwirkungen von z. B. schmerzstillenden Medikamenten können Indikationen für eine Krankenhauseinweisung sein.
  • Eine Entscheidungshilfe bieten der Leitfaden „Ambulante patienten-zentrierte Vorausplanung für den Notfall“ und der dazugehörige Dokumentationsbogen unter www.degam.de
    • Diese Dokumente wurden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entwickelt, sind aber für alle Notfall-Fragestellungen im palliativen Kontext geeignet. 

Empfehlungen

Ethische Herausforderungen

  • Für alle Behandlungsentscheidungen ist die Einwilligung der Betroffenen maßgeblich.2-3
    • Diese lässt sich z. B. bei schwerer Demenz oder Delir nicht einholen.
  • Wenn eine informierte Einwilligung nicht möglich ist, sollte der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden durch:
    • Patientenverfügung und andere mündlich oder schriftlich geäußerte Willensbekundungen des sterbenden Menschen.
    • Informationen von z. B. Angehörigen, Pflegepersonal und Ärzt*innen, die die Patient*innen gut kennen.
    • objektive medizinisch- und gesundheitsfachliche Beurteilung des Patienteninteresses.2-3
  • Falls möglich, frühzeitig eine vorausschauende Versorgungsplanung (Advanced Care Planning, ACP) anbieten.
    • zur bestmögliche Umsetzung der individuellen Präferenzen der betroffenen Patient*innen und ihrer Angehörigen2
    • Um unnötige Notarzteinsätze, Krankenhauseinweisungen und lebensverlängernde Therapiemaßnahmen zu vermeiden.3
      • Eine Patientenverfügung kann ein mögliches Ergebnis der vorausschauenden Versorgungsplanung sein.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften der jeweiligen Fachbereiche und Palliativmediziner*innen
    • Sterbende Menschen haben umfangreiche physische, psychosoziale und spirituelle Bedürfnisse.
    • Schmerz- und Symptomlinderung sind meist wesentliche Bestandteile der Behandlung.
  • Gegenseitige Unterstützung und Schutz vor Überlastung des betreuenden Personals

Wenn Patient*innen sterben

  • Die Verfahren und Rituale nach dem Tod sollten in jeder Einrichtung besprochen werden.
    • persönliche Wünsche und Willenserklärungen der Verstorbenen bezüglich ihres Körpers (Obduktion, Organ-/Gewebespende, Bekleidung)
    • religiöse Vorschriften im Umgang mit dem Leichnam, z. B. rituelle Waschungen, Kleidungsvorschriften etc.
    • Möglichkeit der Begleitung der Angehörigen, z. B. beim Waschen, Einkleiden etc.
    • Angebot einer Andacht oder anderer Trauerbegleitung
    • Möglichkeit eines Gespräches mit den Ärzt*innen und/oder dem Pflegepersonal
  • Angehörige, die Abschied nehmen möchten, empathisch und zeitnah informieren.
  • Die an der Behandlung beteiligten Personen in geeigneter Weise über den Tod der Patient*innen informieren.3

Patienteninformationen

Patienteninformationen in Deximed

Quellen

Leitlinien

  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. AWMF-Leitlinie Nr. 128–001OL, S3, Stand 2019. www.awmf.de
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Hausärztliche Beratung „Ganz am Ende des Lebens“ unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte. AWMF-Leitlinie Nr. 053-038. S1, Stand 2013 (abgelaufen). www.awmf.org

Literatur

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  2. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Hausärztliche Beratung "Ganz am Ende des Lebens" unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspeke. AWMF-Leitlinie Nr. 053-038. S1, Stand 2013 (abgelaufen). www.degam.de
  3. Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. AWMF-Leitlinie Nr. 128–001OL, S3, Stand 2019. www.awmf.org
  4. Siouta N, van Beek K, van der Eerden M et al.. Integrated palliative care in Europe: a qualitative systematic literature review of empirically-tested models in cancer and chronic disease. BMC Palliate Care 2016; 15: 56. pubmeddoi: 10.1186/s12904-016-0130-7. www.ncbi.nlm.nih.gov
  5. Chan R, Webster J, Bowers A. End-of-life care pathways for improving outcomes in caring for the dying. Cochrane Database of Systematic Reviews 2016; 2:CD008006. doi: 10.1002/14651858.CD008006.pub4. www.ncbi.nlm.nih.gov
  6. Hall S, Goddard C, Stewart F et al.. Implementing a quality improvement programme in palliative care in care homes: a qualitative study. BMC Geriatr 2011; 11: 31.doi: 10.1186/1471-2318-11-31. www.ncbi.nlm.nih.gov
  7. Destatis Pressemitteilung Nr. 094 vom 12.03.2015 71 % der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. www.destatis.de
  8. Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung – Deutschlandergebnisse 2013. Statistisches Bundesamt (Destatis). www.destatis.de
  9. Trajkovic-Vidakovic M, de Graeff A, Voest E, Teunissen S. Symptoms tell it all: a systematic review of the value of symptom assessment to predict survival in advanced cancer patients. Crit Rev Oncol Hematol 2012; 84: 130–48. www.ncbi.nlm.nih.gov
  10. Homsi J, Luong D. Symptoms and survival in patients with advanced disease. J PalliatMed 2007; 10: 904–9. www.ncbi.nlm.nih.gov
  11. DGP. Leitlinie Palliativpflege: Atemnot 2014. www.dgpalliativmedizin.de
  12. Bausewein C, Simon S. Shortness of breath and cough in patients in palliative care. Dtsch Arztebl Int 2013; 110(33–34): 563–72. DOI: 10.3238/arztebl.2013.0563. www.aerzteblatt.de
  13. Jennings A, Davies A, Higgins J. WITHDRAWN: Opioids for the palliation of breathlessness in advanced disease and terminal illness. Cochrane Database of Systematic Reviews 2012; (7): CD002066. doi: 10.1002/14651858.CD002066.pub2. www.ncbi.nlm.nih.gov
  14. Verberkt CA, van den Beuken-van Everdingen MHJ, Schols JMGA et al. Respiratory adverse effects of opioids for breathlessness: a systematic review and meta-analysis. Eur Respir J 2017 Nov 22; 50(5): pii: 1701153. pmid:29167300 PubMed
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  17. Caraceni A, Hanks G, Kaasa S et al.. Use of opioid analgesics in the treatment of cancer pain: evidence-based recommendations from the EAPC. Lancet Oncol 2012; 13(2): e58-68. doi: 10.1016/S1470-2045(12)70040-2. www.ncbi.nlm.nih.gov
  18. Maier C, Bingel U, Diener HC, (Hrsg.): Schmerzmedizin: interdisziplinäre Diagnose- und Behandlungsstrategien. München: Elsevier, Urban & Fischer 2017.
  19. Schwartz J , Neukirchen M, De Vilder MC et al. SOP – Depression und Angst in der Palliativmedizin. Onkologe 2017; 23: 756–763. DOI: 10.1007/s00761-017-0260-4 DOI
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  21. Ellershaw J, Ward C. Care of the dying patient: the last hours or days of life. BMJ 2003; 326: 30-4. British Medical Journalwww.ncbi.nlm.nih.gov
  22. Caraceni A, Cherny N, Fainsinger R et al.. Pain measurement tools and methods in clinical research in palliative care: recommendations of an Expert Working Group of the European Association of Palliative Care. J Pain Symptom Manage 2002; 23(3): 239-55. www.ncbi.nlm.nih.gov

Autor*innen

  • Thomas M. Heim, Dr. med., Wissenschaftsjournalist, Freiburg
  • Christine Wilson, Dr. med., Ärztin für Naturheilverfahren, Freiburg

Frühere Autor*innen

  • Bettina S. Husebø, MD, PhD, postdoktor Universitetet i Bergen; Institutt for samfunnsmedisinske fag Kalfarveien 31 5020 Bergen
  • Kurt Østhuus Krogh, spesialist i barnesykdommer, Barne- og ungdomsklinikken, St. Olavs Hospital, Trondheim
Sterbephase; Letzte Lebenstage; Palliativmedizin; Sterbender Patient; Nicht heilbare Krankheit; Nicht heilbare Krebserkrankung; Linderung der Angst; Atemnot; Schmerzlinderung; Mundhygiene; Übelkeit und Erbrechen; Delir; Opstipation; Vorausschauende Versorgungsplanung; Advanced Care Plannung; ACP; Terminale Behandlung; Terminale Phase; Sterbeprozess; Terminaler Krankheitsverlauf; Palliative Behandlung
Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen
BBB MK 30.07.2020 überarbeitet auf Basis neuer LL. CCC MK 15.04.2020 DEGAM-Entscheidungshilfe für den Notfall. U-NH 22.02.18
MK 12.11.17
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Es gibt keine international einheitliche Definition für die Sterbephase.1 Aus klinischer Sicht werden die letzten 3–7 Lebenstage als Sterbephase angesehen.1 Ziel der Palliativmedizin/Palliativversorgung
Palliativmedizin
Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen
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