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Atemwegserkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Schützen!

Mit einfachen Maßnahmen können auch Sie helfen, sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen, Krankheitszeichen zu erkennen und Hilfe zu finden.

Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen, und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Halten Sie >mehr als 1,5  m Abstand und tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske dort, wo sie lokal empfohlen ist. Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie direkte Kontakte, besonders zu Risikogruppen.

Befolgen Sie die AHA+L+A-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske+Lüften+Nutzung der Corona-Warn-App

Erkennen!

Erste Krankheitszeichen können Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche, aber auch Übelkeit, Durchfall oder Erbrechen sein. COVID-19 kann aber auch unbemerkt bleiben oder sehr leicht verlaufen. Bei einem schweren Verlauf können unter anderemu. a. Atemnot oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.

Handeln!

Sollten eines oder mehrere der oben beschriebenen Krankheitszeichen auftreten, vermeiden Sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen und bleiben Sie zu Hause. KontaktierenMachen Sie, falls möglich, einen COVID-Schnelltest und kontaktieren Sie bei einem positiven Ergebnis Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt per Telefon, oder wenden Sie sich an die Nummer 116 117 und fragen Sie nach einem COVID-19-Test und besprechen das weitere Vorgehen, bevor Sie in die Praxis gehen. Hatten Sie Kontakt zu einer Person mit einer solchen Erkrankung oder haben Sie sich in einer Region mit erhöhten Infektionszahlen oder einem Risikogebiet aufgehalten? Weisen Sie darauf hin, falls Sie Teil einer Risikogruppe sind. Wenn Sie nicht durchkommen, versuchen Sie es erneut! Bei akuter Atemnot rufen Sie notärztliche Hilfe: Tel. 112!

Weitere Informationen finden Sie hier

Was ist SARS-CoV-2?

Das Virus gehört zu den Beta-Coronaviren und wird kurz als SARS-CoV-2 bezeichnet. Die dadurch verursachte Erkrankung trägt den Namen COVID-19 (Coronavirus Disease 19). Das Virus wurde vermutlich von Wildtieren auf den Menschen übertragen.

Häufigkeit

Weltweit wurden Millionen Infektionen gemeldet. Es wird vermutet, dass die eigentliche Zahl der Infizierten weltweit und in Deutschland viel höher liegt als über gemeldete Fälle bekannt ist, da viele Erkrankte nur leichte Symptome aufweisen und wahrscheinlich gar nicht getestet werden.

Es gab weltweit Millionen Todesfälle infolge der Infektion, darunter auch zahlreiche Mitarbeiter*innen in Kliniken und Praxen. An COVID-19 sind bisher vorwiegend ältere Personen oder Patient*innen mit Vorerkrankungen gestorben. Über die tagesaktuellen internationalen Zahlen der Infektionsfälle, Todesfälle und genesenen Erkrankten informiert das Dashboard der Johns Hopkins University (hier werden Zahlen sehr schnell veröffentlicht, aber die Datengrundlage ist oft nicht behördlich bestätigt). Zahlen für Deutschland finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI) (diese Angaben werden manchmal zeitverzögert veröffentlicht, sind aber behördlich bestätigt) und im wöchentlichen Lagebericht des RKI. Aktuelle Infektionszahlen zu bestimmten Städten und Landkreisen sind mittels Suche nach Postleitzahlen unter COVID-PLZ-Check zu finden.

Neue besorgniserregende Virusvarianten

  • Die neueaktuelle Virusvariante Omikron (bisher Subtyp BA.1) weist auffällige Veränderungen im Spike-Protein auf, das die Immunantwort des Körpers auslöst.
  • Die Omikron-Sublinie BA.2 breitet sich derzeit zunehmend auch in Deutschland aus (über 98 % der Fälle).
    • Die Omikron-VarianteSublinien istBA.1 und BA.3 treten in Deutschland derzeit dienicht dominierendeauf.
    • Die Omikron-Sublinie VarianteBA.2 hat in Deutschland einen geringen Anteil am Infektionsgeschehen.
    • Die Sublinie BA.5 dominiert in Deutschland. Es gibt zahlreiche Subvarianten von BA.5, die aber in Deutschland noch nicht häufig auftreten.
    • Die Sublinie BA.4 macht einen geringen Teil der Fälle aus.
  • Die Omikron-Variante ist ansteckender als bisherige Virusvarianten.
  • Impfungen, auch Booster-Impfungen, schützen nicht so gut vor einer Infektion mit der Omikron-Variante generell, haben aber eine gute Wirkung auf den Krankheitsverlauf.
  • Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind sehr gut gegen einen schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung geschützt. Personen, die nur zwei Impfungen (Grundimmunisierung) erhalten haben, sind weniger gut geschützt.
  • Eine Infektion mit der Omikron-Variante verläuft weniger schwer als eine Infektion mit der Delta-Variante. Weniger Menschen benötigen eine Krankenhausbehandlung und die Sterblichkeit ist deutlich geringer.
  • Die Omikron-Sublinien BA.3, BA.4, BA.5 sind in Deutschland bei weniger als 1 % der Fälle nachweisbar. 
  • Die Virusvariante DeltaVermutlich ist ansteckenderdas undRisikohrtr zuLong-COVID mehrnach schwereneiner VerläufenOmikron-Infektion niedriger als diebei ursprünglicheanderen Virusvariante aus Wuhan (Wildtyp SARS-CoV-2). Sie wurde in Deutschland von der Omikron-Variante abgelöstVirusvarianten.
  • Die Virusvarianten Alpha (bis vor einigen Monaten die vorherrschende Variante in Deutschland), Beta, Gamma und GammaDelta kommen derzeit in Deutschland so gut wie nicht vor.
  • Ursachen und Übertragung

    Wie wird das Virus übertragen?

    Das Virus ist sehr ansteckend. Die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion und über sehr kleine Tröpfchenkerne (Aerosole), durch Husten oder Niesen in unmittelbarer Nähe einer anderen Person sowie Sprechen, Singen in der Gruppe etc.

    Das RKI schätzt das Übertragungsrisiko durch Tröpfchen und Aerosole folgendermaßen ein: „Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber Tröpfchen und Aerosolen im Umkreis von 1–2 m um eine infizierte Person herum erhöht. Während insbesondere größere respiratorische Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können Aerosole – auch überEinngere Zeit – in der Luft schweben und sich in geschlossenen Räumen verteilen.

    Der längerengerer Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen kann die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 2  m erhöhen, insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele kleine Partikel (Aerosole) ausstößt und exponierte Personen besonders tief einatmen.

    Wie groß ist die Ansteckungsgefahr im Freien?

    Laut RKI kommen Übertragungen im Außenbereich insgesamt selten vor. Bei gleichzeitiger Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.

    Welche Rolle spielt der Impfschutz bei der Übertragung?

    Auch nach einer vollständigen Impfung können sich Menschen mit SARS-CoV-2 infizieren und auch andere Menschen anstecken. Bei der Omikron-Variante ist die Ansteckungsfähigkeit auch bei Geimpften deutlich erhöht.

    Ansteckungsfähigkeit

    Dauer

    Laut den bisher bekannten Daten sind Infizierte bereits an den Tagen vor dem Auftreten von Beschwerden ansteckend für andere Personen. Am größten ist die Ansteckungsfähigkeit an den Tagen vor dem Beginn der Beschwerden und in den ersten Tagen der Erkrankung. Laut Datenlage dauert die Ansteckungsfähigkeit bei milder bis mäßig schwerer Erkrankung nicht länger als 10 Tage. Schwer Erkrankte können deutlich länger als 10 Tage ansteckend sein. Auch Kinder mit leichtem Verlauf oder ohne Symptome können die Krankheit übertragen. Personen, die mit der Omikron-Variante infiziert sind, scheiden das Virus etwas kürzer aus. 

    Immunität

    Ein Großteil der Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und wieder gesund sind, hat Antikörper gegen das SARS-CoV-2 entwickelt. Jedoch nimmt die Menge neutralisierender Antikörper, insbesondere bei Personen mit milder oder unbemerkter Infektion, mit der Zeit ab. Bei Betroffenen, bei denen keine Antikörper nachgewiesen wurden, konnten dennoch T-Zellen (Immunzellen) nachgewiesen werden. T-Zellen könnten auch bei fehlendem Antikörpernachweis Schutz bieten.

    Man geht davon aus, dass für bereits von COVID-19 genesenen Personen die Gefahr, noch einmal zu erkranken, in den ersten Monaten nach der Infektion vermindert ist. Eine Infektion mit der Omikron-Variante löst eine Immunantwort aus, die nicht gut vor einer Infektion mit anderen Virusvarianten schützt.

    Symptome

    Die Inkubationszeit (also die Zeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung) beträgt 10–14 Tage, durchschnittlich liegt sie bei 4–6 Tagen. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit häufig auf 3 Tage verkürzt.

    Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus können Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit sowie Atemnot, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost sein. Häufig kommt es zu einem vorübergehenden Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn. Einzelne Betroffene zeigen auch Übelkeit und Durchfall. Manchmal haben Patient*innen mit COVID-19 nur Bauchschmerzen, Durchfall und/oder Übelkeit mit Erbrechen. Selten kommt es auch zu Hautveränderungen, wie z. B. Nesselsucht.

    Bei Infektionen mit der Omikron-Variante kommt es eher zu Halsschmerzen und seltener zu Geschmacks- und Geruchsverlust. Der obere Nasen-Rachen-Raum ist häufiger betroffen als die Lungen.

    Der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein: Symptomlose Verläufe kommen ebenso vor wie schwere Lungenentzündungen (seltener bis hin zu Lungenversagen, Blutvergiftung und Organversagen). SARS-CoV-2 kann nicht nur die Atemwege, sondern bei schweren Verläufen auch andere Organe wie beispielsweise Herz, Leber, Gehirn und besonders häufig die Nieren befallen.

    80 % der Erkrankungen verlaufen mild bis moderat. Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen in der Regel generell milder.

    Risikogruppen

    Das Risiko für einen schweren Verlauf ist laut RKI erhöht bei folgenden Personengruppen:

    • Ältere Personen (steigendes Risiko ab etwa 50–60 Jahren)
    • Männer
    • Raucher*innen
    • Adipöse und stark adipöse Menschen
    • Personen mit Down-Syndrom
    • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
      • des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung)
      • der Lunge (z. B. COPD)
      • Patient*innen mit chronischen Nieren- und Lebererkrankungen (besonders Dialyse)
      • neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z. B. Demenz)
      • mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
      • mit einer Krebserkrankung
      • mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Kortison oder bei Immunsuppressiva nach einer Organtransplantation).
    • Armut, dunkle Hautfarbe* und eine Schwangerschaft können ebenfalls mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einhergehen.

    Für

  • * Angehörige einer RisikogruppeHierzu gibt es beimzahlreiche RKI InformationenDaten aus Beobachtungsstudien im angelsächsischen Sprachraum, wo Persons of Colour häufig ärmer und Hilfestellungengesundheitlich fürschlechter Personenversorgt mitsind einemund deswegen auch höherenäufiger an Grunderkrankungen leiden, die das Risiko ferhöhen. Ob diese Daten 1:1 auf Deutschland und die Omikron-Variante ürbertragbar einensind, schwerenist COVID-19-Krankheitsverlaufunklar.

  • Kinder

    Bei Kindern verläuft die Erkrankung meist milder und eher ohne Beschwerden. Aber es können auch, insbesondere bei jüngeren Kindern (Alter unter 1 Monat), schwere Verläufe vorkommen. Die häufigsten Symptome bei Kindern sind Husten und Fieber. Magen-Darm-Symptome treten häufiger auf als bei Erwachsenen.

    Schwangerschaft und Wochenbett

    Es besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das Risiko für eine Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) und Frühgeburten, nicht aber für Totgeburten, ist je nach Schwere der COVID-19-Erkrankung erhöht.

    Normalerweise zeigen Kinder von an COVID-19 erkrankten Müttern nach der Geburt keine Krankheitszeichen. Eine Übertragung von der Mutter auf ihr neugeborenes Kind kannist aber nicht ausgeschlossen werdenmöglich, deswegen sollen erkrankte oder infizierte Wöchnerinnen bei Kontakt mit ihrem Baby, auch beim Stillen, einen Mundschutz tragen und vorher die Hände waschen oder desinfizieren.

    Diagnostik

    Was tun, wenn ich fürchte, mich angesteckt zu haben?

    Wenn Sie an Atemwegssymptomen leiden und fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, machen Sie, wenn möglich, einen Antigen-Schnelltest und rufen Sie bei positivem Testergebnis Ihre Hausarztpraxis oder die Nummer 116 117 an, auch wenn Sie geimpft oder genesen sind. Gehen Sie nicht unangemeldet in eine Praxis oder Notaufnahme. Sollten Sie an Erkältungssymptomen oder anderen Beschwerden leiden, kann Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. Eine AU darf für Patient*innen mit leichten Atemwegserkrankungen nach nur telefonischem Kontakt ausgestellt werden. 

    Das RKI bietet einen Informationsflyer COVID-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?

    Allergischer Schnupfen oder COVID-19?

    Zahlreiche Menschen leiden unter Heuschnupfen/allergischer Rhinitis und fragen sich, wie Symptome eines allergischen Schnupfens von Symptomen bei COVID-19 zu unterscheiden sind. Wenn Sie unter Heuschnupfen/allergischem Schnupfen leiden, kennen Sie die jährlich ungefähr zur gleichen Zeit auftretenden Symptome wie laufende Nase, Niesen, tränende und brennende Augen sowie leichtes Halskratzen. Zum Beispiel bei Allergie gegen Hausstaubmilben können die Symptome auch ganzjährig auftreten. Ihre Allergiemedikamente werden gegen diese Symptome so wirken, wie Sie es aus den Vorjahren kennen. Dann können Sie beruhigt sein, es ist davon auszugehen, dass Ihre Beschwerden allergisch bedingt sind.

    Sollten allerdings für Sie ungewohnte, eher erkältungsähnliche Atemwegssymptome, Husten, evtl. Fieber und Geschmacks- und Geruchsstörungen auftreten und Sie womöglich Kontakt zu infizierten Personen oder zu vielen Personen gehabt haben, sollten Sie vorgehen, wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben.

    PCR-Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2

    Wer soll getestet werden?

    Ein Abstrich sollte in erster Linie bei Personen mit Krankheitszeichen durchgeführt werden (bei den behandelnden Ärzt*innen). Bei asymptomatischen Personen soll eine PCR nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgen (Bürgertest). 

    Genauere Auch nachInformationen roterfinden WarnmeldungSie in der Corona-Warn-AppNationalen bestehtTeststrategie nurbeim AnspruchBundesministerium auffür einen Antigentest.

    Ein negatives PCR-Ergebnis schließt eine Infektion nicht sicher aus. Eventuell müssen weitere Proben (Abstrich oder Blutproben) entnommen werdenGesundheit.

    Wie wird der Abstrich für die PCR entnommen?

    Goldstandard ist der PCR-Test für den Nachweis des Virus. Die Proben hierfür müssen als Abstrich aus Nase und/oder Rachen gewonnen werden. Es ist möglich (und oft weniger schmerzhaft), dass Sie selbst den Abstrich für den PCR-Test selbst aus Ihrem Rachen abnehmen.

    PoC-NAT-Tests

    Diese Tests sind Schnelltests, die vor Ort durchgeführt werden können (PoC = Point of Care). Sie basieren wie eine PCR im Labor auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Damit können positive Antigentests schnell bestätigt werden. Ein positives PoC-NAT-Test-Ergebnis muss nicht durch einen PCR-Test im Labor bestätigt werden.
    Bei negativem Test und weiterbestehendem Verdacht auf eine Infektion wird ein Ausschluss mittels PCR im Labor empfohlen.

    Wann soll eine PCR-Testung durchgeführt werden?

    Eine Testung auf SARS-CoV-2 soll durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden Testkriterien erfüllt ist:

    • Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Lungenentzündung, Atemnot oder Fieber) ODER
    • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns ODER
    • Ungeklärte Erkrankungssymptome und enger Kontakt (KP1) mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion ODER
    • Oder Verschlechterung von Atemwegssymptomen ODER
    • Akute Atemwegssymptome jeder Schwere INSBESONDERE BEI:
      • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ODER
      • Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus ODER
      • erhöhter Expositionswahrscheinlichkeit (z. B. im Rahmen eines möglichen Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit > 10 Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln) ODER
      • Kontakt im Haushalt oder Clusterzu Gruppe mit Erkältungssymptomen ungeklärter Ursache UND erhöhter 7-Tages-Inzidenz im Land-/Stadtkreis) ODER
      • während des Zeitraums der Symptomatik bestand die Möglichkeit (Expositionssetting) einer Weiterverbreitung an viele Personen ODER
      • weiterhin (prospektivvoraussichtlich) enger Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatient*innen.
    • Klinische Verschlechterung bei bestehenden Symptomen ODER
    • Enge Kontaktperson zu einem Fall mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion.

    Was ist zu tun, wenn die offiziellen Kriterien für eine PCR-Testung nicht erfüllt sind?

    Bei sonstigen akuten respiratorischen Symptomen (akuter respiratorischer Infekt/Erkältung), wenn die Testkriterien nicht erfüllt sind oder das Testergebnis nicht vorliegt, sollenreduzieren eineSie Ihre Kontakte (häusliche Isolierung) für mindestens 5 Tage UNDbis danachSie für mindestens  48 Stunden Symptomfreiheitbeschwerdefrei erfolgenwaren.

    Es kann dennoch sinnvoll sein, dass auch bei allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, bestimmten Nervenausfällen sowie Hautveränderungen ein Test gemacht wird. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.

    Antigen-Schnelltest

    Antigen-SchnelltestsIn werden vom Bundesgesundheitsministerium als Teil der angepassten Nationalen Teststrategie in bestimmten Situationen empfohlen, beispielsweise bei roter Warnmeldung in der Corona-Warn-App, Reihentestungen von Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen oder bei Besucher*innen solcher Einrichtungen. 

    InzwischenDeutschland sind in Deutschland zahlreiche Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zugelassen. ZEIT ONLINE bietet ein Video zur Durchführung und Interpretation von Selbsttests und das RKI einen Flyer: Informationen zu Antigentests auf SARS-CoV-2.

    Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollten Sie konsequent Kontakte reduzieren und Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis oder einem Testzentrum aufnehmen, damitum zu besprechen, ob das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüftbestätigt werden kannsoll.

    Antigentests weisen eine Infektion mit der Omikron-Variante laut einiger wissenschaftlicher Studien nicht so zuverlässig nach wie Infektionen mit anderen Varianten. Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts ergeben keine schlechtere Empfindlichkeit von Schnelltests bei der Omikron-Variante. Es gibt hier also widersprüchliche Ergebnisse. Liste in ZEIT online: Schnelltests, die die Omikron-Variante erkennen.

    Es kann also sein, dass ein Test ein falsch-negatives Ergebnis zeigt. Falls Sie Beschwerden haben und es sehr wahrscheinlich ist, dass bei Ihnen, z. B. nach einem Kontakt zu Infizierten, eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausarztpraxis.

    Warten auf das Testergebnis

    Ist eine Testung aufgrund von Krankheitssymptomen erfolgt, sollte man sich selbst isolieren, bis das Testergebnis vorliegt. Das heißt:

    • Zuhause bleiben (für mindestens 5 Tage, bis Sie für mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren).
    • Alle engenEnge Kontakte meiden.
    • Und bei Kontakt zu anderen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

    Nachweis von Antikörpern

    Es gibt auch Tests, mit denen Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden können. Sie sind aber zum Nachweis einer akuten Infektion während der Erkrankung nicht geeignet, da Antikörper erst Tage bis Wochen nach dem Auftreten von Beschwerden gebildet werden. Aber das Ergebnis zeigt nicht verlässlich an, ob jemand bereits immun gegen das Virus ist oder nicht. Ein Antikörpernachweis vor eineeiner Booster-Impfung ist nicht erforderlich.

     Der Nachweis von Antikörpern wird als Genesenen-Nachweis nicht akzeptiert.

    Bildgebung

    In einer Computertomografie (CT) mit niedrigerer Strahlendosis (Niedrigdosis-CT) kann bei Betroffenen mit schwerem Husten und/oder Atemnot eine Lungenbeteiligung mit großer Sicherheit festgestellt oder ausgeschlossen werden. Auch eine Lungensonografie (Ultraschall) kann unter bestimmten Umständen geeignet sein. Eine konventionelle Röntgenuntersuchung der Lunge ist dagegen weniger zuverlässig als eine CT.

    Behandlung

    Medikamente

    Behandlung zuhause

    Erkrankte mit leichten erkältungsähnlichen Symptomen können sich zuhause auskurieren und lediglich Medikamente zur Beschwerdelinderung einnehmen, z. B. zur Fiebersenkung. Bei älteren Personen sollte hierfür Paracetamol anstelle von Ibuprofen verwendet werden.

    Ambulante Behandlung bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf

    Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) wird von der WHO innerhalb von 5 Tagen nach Krankheitsbeginn bei nicht schwer erkrankten Personen mit einembesonders erhöhtenhohem Risiko für einendie schwerenNotwendigkeit Verlaufeiner vonKrankenhausbehandlung COVID-19 (zempfohlen. BEs kann allerdings zu sehr schwerwiegenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führen. fortgeschrittenesDeshalb Alterist es wichtig, Adipositas,mit Vorerkrankungen,behandelnden Immunsuppression) sollten sich bei ihren Haus- oder FachäÄrzt*innen melden,über umIhre prüfenAlltagsmedikamente zu lassen, ob eine frühzeitige Therapie mit SARS-CoV-2-spezifischen monoklonalen Antikörpern eingeleitet werden sollte. Allerdings sind die meisten Antikörperpräparate nicht oder nur eingeschränkt gegen die Omikron-Variante wirksam. Der monoklonale Antikörper Sotrovimab kann bei ungeimpften Patient*innen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf in den ersten 5 Tagen der Erkrankung angewendet werden (wirkt aber nur beim Omikron-Subtyp BA.1)sprechen.

    Auch dasDas Antivirusmedikament Remdesivir kann bei ungeimpften Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden. Diese Behandlung sollte in spezialisierten Zentren (Klinikambulanzen, Schwerpunktpraxen oder in der Klinik durchgeführt werden).

    InDie kleinerenAnwendung Studiendes konnteMedikaments eineMolnupiravir ist aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen und der Gefahr der Fruchtschädigung bei Schwangeren bei gleichzeitig unzureichender Wirkung desgegen AsthmaspraysSARS-CoV-2 mit dem kortisonähnlichen Wirkstoff Budesonid auf die Krankheitsdauer und den Verlauf nachgewiesen werden. Laut der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)umstritten, kann beiaber, wenn keine andere Behandlungsmöglichkeit besteht, in bestimmten Fälterenllen und/oder vorerkrankten Patient*innen eine Behandlung mit Budesonid-Spray angeboteneingesetzt werden.

    Außerdem kann bei älteren und/oder vorerkrankten Personen mit einem hohen Risiko für eineeinen schweren Verlauf von COVID-19, die außerdem in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zur Verhinderung eines Blutgerinnsels in den Beinen (Thrombose) eine Behandlung mit Heparin-Spritzen (niedermolekulares Heparin, NMH) erfolgen.

    Hausmittel

    Für unspezifische „antivirale“ Therapien gegen Coronaviren wie Rotalgenextrakt, Zistrosenextrakt, Grüntee-Komplex,  Vitamin D und Vitamin C gibt es keinerlei Wirksamkeitsnachweise. Ältere Personen, besonders Bewohner*innen von Senioreneinrichtungen, sollten allerdings grundsätzlich mit ausreichend Vitamin  D versorgt werden.

    Behandlung in der Klinik

    Patient*innen mit schweren Symptomen werden im Krankenhaus ausreichend mit Flüssigkeit versorgt, falls erforderlich, bei der Atmung unterstützt und entsprechend möglicher anderer Symptome bzw. Komplikationen behandelt.

    Studiendaten zeigen, dass die Sterblichkeit bei schwerkranken COVID-19-Patient*innen durch das kortisonähnliche Medikament Dexamethason gesenkt werden kann. Es wird zur Behandlung von schwer Erkrankten empfohlen, die Hilfe beim Atmen benötigen. Inzwischen gibt es weitere Medikamente, die nachweislich die Sterblichkeit an COVID-19 senken: monoklonale Antikörper (eingeschränkte oder fehlende Wirkung bei Omikron), JanuskinaseIL-Inhibitoren6-Rezeptor-Bocker, TocilizumabBaricitinib und Gerinnungshemmung in bestimmten Fällen.

    Neue Medikamente

    In den Medien wird derzeit über die neu entwickelten Medikamente Molnupiravir sowie Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) berichtet. Beide Medikamente sind zum Einsatz bis zu 5 Tage nach Krankheitsbeginn bei Hochrisikopatient*innen vorgesehen, die weder geimpft noch genesen sind. Untersuchungen zur Anwendung bei Geimpften gibt es nicht.

    Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) kann zu sehr schwerwiegenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führen. Der Einsatz dieses Kombi-Präparats wird bei nicht schwer erkrankten Personen mit besonders hohem Risiko für die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung empfohlen.

    Die Anwendung von Molnupiravir ist aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen und der Gefahr der Fruchtschädigung bei Schwangeren bei gleichzeitig nicht besonders guter Wirkung gegen SARS-CoV-2 umstritten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kann das Medikament angewendet werden, wenn es keine andere Behandlungsmöglichkeit gibt.

    Was können Sie und Ihre Angehörigen tun, wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind?

    In den meisten Fällen kann eine COVID-19-Erkrankung zuhause auskuriert werden. In der Regel ähneln die Symptome anderen Virusinfektionen der oberen Atemwege (Erkältung) und/oder einer leichten Magen-Darm-Infektion. Es gibt auch hierfür keine speziellen Medikamente. Sie sollten sich für mindestens 5 Tage zu Hause isolieren. Die Isolation kann nach frühestens 48 Stunden Beschwerdefreiheit aufgehoben werden.

    Ruhen Sie sich aus und trinken Sie ausreichend. Bei Fieber kann Paracetamol (bei älteren Personen zu bevorzugen) oder Ibuprofen eingenommen werden,. beiBei Schnupfen können kochsalzhaltige oder abschwellende Nasensprays lindernd wirken.

    Wichtig ist, dass Sie bei Zunahme Ihrer Beschwerden, z. B. Atemnot oder steigendem Fieber, Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin aufnehmen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 anrufen, bei schwerer Atemnot den Rettungsdienst unter 112.

    Während Ihrer Erkrankung sollten Sie Kontakte mit anderen vermeiden, auch in Ihrem eigenen Haushalt, außerdem gut lüften und, wenn möglich, Mahlzeiten gesondert einnehmen, und allein schlafen und Einmalhandtücher zum Händewaschen verwenden. Bei Kontakt zu anderen bisher nicht erkrankten Mitgliedern Ihres Haushaltes sollten Sie und alle anwesenden Personen eine medizinische Maske tragen und im selben Raum einen Abstand von 1,5 m einhalten.

    Ihre benutzten Taschentücher sowie anderen Abfall sollten Sie zunächst in einen eigenen Abfalleimer mit Deckel in Ihrem Krankenzimmer werfen, dessen Inhalt dann später in einem zugeknoteten Müllsack im Hausmüll entsorgt wird.

    Siehe auch die Flyer:

    Vorbeugung

    Durch welche Maßnahmen kann ich mich und andere schützen?

    Präventionsmaßnahmen spielen bei Infektionen mit Coronaviren eine entscheidende Rolle.

    Als risikoreich gilt z. B. direktes Anhusten oder ein direktes Gespräch über 15 Minuten mit einer infizierten Person. Ein etwas geringeres Risiko besteht beim Aufenthalt im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, aber ohne längeres direktes Gespräch).

    Einhalten der Hustenetikette (s. u.), regelmäßiges Händewaschen sowie Befolgen der Abstandsregeln (ca. 1,5 m) schützen vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Aufs Händeschütteln und auf Umarmungen zur Begrüßung sollte verzichtet werden. Personen mit Atemwegssymptomen sollten nach Möglichkeit zuhause bleiben. Wo dies geboten ist, soll ein Mundschutz getragen werden, insbesondere dort, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können (in öffentlichen Verkehrsmitteln).

    Befolgen der AHA+L+A-Regeln:

    • Abstand halten.
    • Hygiene beachten.
    • Alltagsmaske tragen (wo es geboten ist).
    • Lüften.
    • App (Corona-Warn-App nutzen).

    Regeln der sog. Hustenetikette:

    • Beim Husten Abstand halten und sich abwenden.
    • Nicht in die Hand, sondern in die Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch husten oder niesen.
    • Danach gründlich die Hände waschen.

    Weitere Verhaltensempfehlungen sind:

    • Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

    Das RKI gibt folgende Hinweise zur Vermeidung von sog. „Superspreading Events“, d. h. Situationen, in denen eine Einzelperson mehrere andere Personen anstecken kann:

    • Draußen ist viel besser als drinnen.
    • Große Räume sind besser als kleine.
    • Gut belüftete Räume sind besser als nicht oder schlecht belüftete.
    • Ein kürzerer Aufenthalt mit zwischenzeitlicher ausreichender Lüftung ist besser als ein zu langer Aufenthalt.

    Das RKI bietet einen Info-Flyer Wie Verhaltenstippskönnen fwir uns vor Erkrankungen wie COVID-19 und Grippe schür das Frühjahr 2022tzen?

    Mundschutz (Mund-Nasen-Schutz) 

    Bundesweit ist das Tragen medizinischer Masken noch im ÖPNV vorgeschrieben, also von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken. Selbstgenähte Stoffmasken, andere Alltagsmasken und Gesichtsvisiere sind nicht mehr erlaubt. Laut aktuellen Studiendaten schützen FFP-2-Masken sehr gut vor einer Virusübertragung. Der Schutz durch das Tragen einer OP-Maske ist deutlich geringer. Inzwischen gelten in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Vorgaben in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

    Die Maske sollte korrekt sitzen und nach Durchfeuchtung gewechselt werden. Sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft und auch nicht um den Hals getragen werden.

    Weitere Informationen zum Tragen, Reinigen und Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes finden Sie in den Empfehlungen des BfArM.

    Impfung gegen COVID-19

    Impfempfehlung

    Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat denDer Impfstoff dervon AstraZeneca kommt Firmaseit BioNTech/Pfizerdem (Comirnaty),01.12.2021 dennicht Impfstoffmehr derin FirmaDeutschland Moderna (Spikevax), den der Firma AstraZeneca (Vaxzevria) sowie den der Firma Johnson&Johnson (Janssen) zugelassen. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt denzum Einsatz aller vier Impfstoffe. Neuerdings wird auch der

    Der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novamax wird von der STIKO zur Grundimmunisierung von Personen ab 1812 Jahren empfohlen. Der Ganzvirus-Totimpfstoff Valneva wird neuerdings ebenfalls von der STIKO zur Grundimmunisierung bei Personen zwischen 18 und 50 Jahren empfohlen. Für die Impfstoffe Novamax und Valneva gibt es kaum Daten zur Wirkung gegen die Omikron-Varianten.

    Die Impfstoffe von BioNTech, Moderna (und eigentlich auch AstraZeneca) müssen zweimal in den Oberarmmuskel verabreicht werden. Bei BioNTech und Moderna gilt ein Impfabstand von 3–6 bzw. 4–6 Wochen. Die STIKO empfiehlt für Personen, die den Impfstoff von AstraZeneca als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis mit mindestens 4-wöchigem Impfabstand. Nuvaxovid soll in zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen verabreicht werden, Valneva in zwei Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen.

    Der Vektorimpfstoff der Firma Johnson&Johnson muss nur einmal verabreicht werden. Nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma Johnson&Johnson ist zur Vervollständigung der Grundimmunisierung nach 4 Wochen eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

    DieDer ImpfstoffeImpfstoff der Firmen AstraZeneca und Firma Johnson&Johnson werdenwird von der STIKO erst ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen. Der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist wegen des erhöhten Risikos für Herzmuskelentzündung bei jungen Menschen für Personen unter 30 Jahren sowie bei Schwangeren nicht mehr empfohlen.

    Angepasste Impfstoffe

    DerDie ImpfstoffEuropäische vonArzneimittelbehörde AstraZenecaEMA kommthat seitzwei 01.12.2021neue nichtbivalente mehrangepasste inImpfstoffe Deutschland zum Einsatz.

    Neuer ImpfstoffComirnaty der Firma Novavax

    DieBioNTech/Pfizer EMAzugelassen. hatSie regen zur Antikörperbildung gegen den Proteinimpfstoffursprünglichen derVirustyp Firma Novavax zugelassen. Dieser Impfstoff ist als Totimpfstoff anzusehen(Wildtyp) und war in der Zulassungsstudie wirksam und vertrzusäglich. Er enthält einen Wirkbeschleuniger (Matrix M1). Auch dieser Impfstoff wurde gegen die Wildtypvariante von SARS-CoV-2 entwickelt. Die Wirkungtzlich gegen die Omikron-VarianteVarianten istBA.1 nichtoder untersuchtBA.4 und BA.5 an. Diese Impfstoffe sind zur Boosterung bei vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren von der STIKO empfohlen.

    Außerdem gibt es auch einen neuen bivalenten Impfstoff Spikevax der Firma Moderna mit einer zusätzlichen Wirkung gegen Omikron BA.1, der ebenfalls zur Boosterung von der STIKO empfohlen wird.

    Dauer der Schutzwirkung

    Insbesondere ist bei multimorbiden, älteren Menschen die Impfeffektivität geringer und weniger langanhaltend als in der jüngeren Bevölkerung. Das Risiko eines Impfdurchbruchs nimmt mit dem Alter zu. 

    Der Impfschutz gegen die Omikron-Variante ist vermindert und lässt schneller nach, besonders nach einer Grundimmunisierung. Nach einer Boosterung sind Sie zwar nicht so gut vor einer Infektion generell geschützt, aber die Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung ist sehr gut.

    Auffrischimpfung (Booster)

    Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren und Kindern mit Grunderkrankung ab 5 Jahren. Eine Auffrischimpfung kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Schwangere ab dem 2. Trimenon sollen ebenfalls eine Auffrischung erhalten (nur Cormirnaty).

    Ein Wechsel des mRNA-Impfstoffes zwischen Grundimmunisierung und Booster-Impfung ist unproblematisch (z. B. Grundimmunisierung mit Comirnaty oder Vaxzevria + Comirnaty und Booster-Impfung mit Spikevax). Zur Auffrischimpfung bei Kindern ab 12 Jahren soll Cormirnaty verwendet werden.

    Personen mit labordiagnostisch gesicherter Infektion vor oder nach einer COVID-19-Impfung sollen eine Auffrischung im Abstand von 3 Monaten nach der Impfung bzw. der Infektion erhalten.

    Personen, die mit dem Impfstoff Janssen einmalig geimpft wurden, soll unabhängig vom Alter eine zusätzliche Dosis eines mRNA-Impfstoffes angeboten werden (das ist dann Teil der Grundimmunisierung, keine Booster-Impfung).

    2. Auffrischimpfung

    Die STIKO empfiehlt frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen: Personen ab 7060 Jahren, Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Medizinischem Personal und Pflegepersonal wird eine 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

    3. Auffrischimpfung

    Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte, Personen mit Immunschwäche) kann es laut STIKO sinnvoll sei, nach dem 4. Ereignis (Impfungen und Infektionen zusammengerechnet oder nach 2 Auffrischimpfungen) noch eine weitere (d. h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen.

    Antikörperbestimmung vor der Auffrischung?

    Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist nicht der Fall.

    Ein Antikörpertest mit der Frage, ob eine Auffrischung benötigt wird, ist nicht empfohlen. Die Höhe der Antikörper lässt keine sicheren Schlüsse auf eine Immunität zu. Eine Impfung trotz eines hohen Antikörpertiters ist ungefährlich.

    Impfung bei Kindern 

    Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 mit dem Impfstoff Comirnaty der Firma BioNTech.  Auch Kindern ab 5 Jahren wird eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

    Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf im Umfeld empfiehlt die STIKO die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Impfstoffdosen Comirnaty (10µg) im Abstand von 3–6 Wochen. Auf

    Gesunden individuellenKindern Wunschim könnenAlter auchvon 6 Monaten bis 4 Jahre wird keine Impfung empfohlen. Kinder zwischenmit 5 und 11 Jahren ohneschwerwiegenden Vorerkrankungen geimpftsollen werdeneine vollständige Grundimmunisierung erhalten.

    Impfung bei Schwangeren

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und Stillenden eine Impfung gegen Covid-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Außerdem empfiehlt die STIKO allen noch nicht geimpften Frauen im gebärfähigen Alter, sich impfen zu lassen, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein Schutz vor COVID-19 besteht. Bei Personen unter 30 Jahren und bei Schwangeren ist der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna nicht mehr empfohlen.

    Impfung bei Personen mit geschwächtem Immunsystem

    Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, z. B. unter einer Chemotherapie oder immunsuppressiver Therapie, kann die Wirkung der Impfung schwächer ausfallen. PersonenImpfungen und Auffrischimpfungen mit einergeringeren ImmunschwImpfabstächenden sollkönnen lautnotwendig STIKO mindestens 3 Monate nach der 2sein. ImpfungFalls eineSie Auffrischimpfungein angebotengeschwächtes werden.Immunsystem Beihaben schwereroder Immunschwdas Immunsystem unterdrückende Medikamente nehmen, sprechen Sie mit Ihren Hausäche kann die 3. Impfung auch früher verabreicht werdenrzt*innen. Kontaktpersonen von Personen mit geschwächtem Immunsystem sollen vollständig geimpft sein.

    Bei Personen, bei denen aufgrund einer sehr schweren Immunschwäche eine Impfung nicht durchgeführt werden kann oder nicht wirkt, empfiehlt die STIKO die Gabe von neutralisierenden Antikörpern (Evusheld).

    Impfung bei Genesenen

    Falls Sie einmal oder mehrmals COVID-19 erkrankt waren und gar nicht oder unvollständig geimpft sind, können weitere Auffrischimpfungen nötig werden. Sprechen Sie darüber mit Ihren Hausärzt*innen.

    Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die einebereits nachgewiesene3 SARS-CoV-2-Infektionoder durchgemacht4 habenimmunologische Ereignisse (also Erkrankungen oder Impfungen, sollendavon lautmind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO fürvorerst diekeine weitere Auffrischimpfung. Wenn Sie also beispielsweise eine Grundimmunisierung nurmit einmal2 geimpftImpfstoffdosen werden. Zum Infektionsnachweis kannund eine PCRBoosterung herangezogenerhalten werdenhaben und danach an COVID-19 erkrankt sind, brauchen Sie keine weitere Auffrischimpfung. DieDies Impfunggilt sollte mindestens 3 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen. Bei gesicherter asymptomatischer Infektion (ohne Krankheitszeichen) oder bei Kontakt zu neuenauch, möglicherweisewenn gegen vorhandene Antikörper resistenten Varianten, kann die ImpfungSie bereits abzwei 4bis Wochendreimal nachan der Labordiagnose erfolgen. Auch wenn die Infektion mit einem Antikörpertest nachgewiesen wurde, kann die notwendige einzelne Impfdosis bereits ab 4 Wochen nach der Untersuchung gegeben werden. 

    Nach 3 Monaten sollten Genesene, die vor einer Impfung erkrankt oder infiziert waren, ebenso eine Auffrischimpfung erhalten wie Genesene, die nach einer ImpfungCOVID-19 erkrankt waren, alsound entwedernur 3 Monate nach dereine Impfung odererhalten 3 Monate nach der Infektionhaben.

    Allgemeine Nebenwirkungen der Impfstoffe

    Bei allen empfohlenen Impfstoffen wurden mehr oder weniger häufig Nebenwirkungen angegeben, die auch von anderen Impfungen bekannt sind, wie Schmerzen und Schwellung an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl. Gegen diese allgemeinen Nebenwirkungen können zur Linderung Paracetamol 500 mg oder Ibuprofen 400 mg eingenommen werden. Eine Einnahme vor der Impfung wird nicht empfohlen.

    Immer wieder wird im Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 über Zyklusstörungen und verstärkte Regelblutungen berichtet. Diese sind nach Einschätzung des RKI vorübergehend und haben keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit (Fertilität) einer Frau.

    Nebenwirkungen der Vektorimpfstoffe

    Sehr selten kann es bei jüngeren Personen in Zusammenhang mit der ersten Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu einer Gerinnungsstörung mit einem Auftreten von Hirnvenenthrombosen kommen. Deshalb werden diese Impfstoffe in Deutschland nur noch für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Personen, die eine erste Dosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, sollen nach mindestens 4 Wochen eine Impfung mit einem Impfstoff der Firmen BioNTech oder Moderna erhalten. AstraZeneca wird seit Dezember 2021 nicht mehr in Deutschland eingesetzt.

    Im Zusammenhang mit den Impfstoffen der Firmen Johnson&Johnson und AstraZeneca sind in sehr seltenen Fällen aufsteigende Nervenlähmungen aufgetreten (Guillain-Barré-Syndrom).

    Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe

    Im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen wurde über seltene Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) bei jüngeren Personen nach der zweiten Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) berichtet. Nach der Impfung mit dem Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist das Myokarditisrisiko höher als nach der Impfung mit Comirnaty von BioNTech. Deshalb ist Spikevax für Personen unter 30 Jahren nicht mehr empfohlen. Bei der Impfung von jungen Menschen mit Comirnaty wird dazu geraten, über Symptome einer Myokarditis (Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen) zu informieren und in den ersten Tagen nach der Impfung auf stärkere sportliche Belastungen zu verzichten.

    Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante

    Das RKI schätzt die Gefährdung der grundimmunisierten oder genesenen Bevölkerung durch Omikron als hoch ein, die von Personen mit einer Auffrischimpfung (Booster-Impfung) als moderat.

    Neuere Untersuchungen zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung bereits nach 15 Wochen kein ausreichender Schutz mehr gegen eine Erkrankung durch die Omikron-Variante vorhanden ist. Mit einer Booster-Impfung kann ein guter Schutz gegen schwere Erkrankungen durch die Omikron-Variante erreicht werden.

    Siehe RKI-Flyer: Warum steigende Zahlen von Impfdurchbrüchen kein Zeichen für fehlenden Impfschutz sind.

    Digitaler Impfnachweis

    Das RKI bietet hierfür die kostenlose CovPass-App. Ein digitaler Impfnachweis kann auch in der Corona-Warn-App hinzugefügt werden. Hinweise zur praktischen Umsetzung bieten die FAQ zum digitalen Impfnachweis des BMG.

    Das Impfzertifikat ist nach der Grundimmunisierung ohne Booster nur noch 270 Tage gültig.

    Attest für eine Kontraindikation gegen die Impfung

    Absolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 sind extrem selten. Die Ausstellung eines Attests ist daher nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig und zu rechtfertigen. Zu den Kontraindikationen gehören schwere Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes (allerdings kann dann ein anderer Impfstoff verabreicht werden). Eine Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel kann ein Grund für die Ausstellung eines Attests sein (obwohl eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im ersten Drittel grundsätzlich erlaubt, aber nicht von der STIKO empfohlen ist).

    Impfungen für Geflüchtete aus der Ukraine

    In der Ukraine werden die in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffe CoronaVac oder Sputnik V eingesetzt. Nach einer Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrischimpfung mit diesen Impfstoffen empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Comirnaty oder Spikevax) frühestens nach 3 Monaten. Ist bisher nur eine Impfung in der Ukraine erfolgt, soll frühestens nach 3 Wochen eine neue Impfserie mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff begonnen werden. Ist nach der Grundimmunisierung in der Ukraine nachweislich eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufgetreten, soll die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der Infektion erfolgen.

    Informationen zur Impfung

    Maßnahmen in Deutschland 

    In Deutschland gilt ab dem 2101.0310.2022 ein neues Infektionsschutzgesetz mit geänderten Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag. Details siehe: BMG – Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

    Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

    Geimpft, genesen, getestet

    • Geimpfte: Vollständige Grundimmunisierung oder Booster. Das Impfzertifikat ist nach der Grundimmunisierung ohne Booster nur noch bis 30.09.2022 gültig.
    • Genesene: Datum eines positiven PCR-Tests vor mindestens 28 Tagen, gültig bis max. 90 Tage
      • Ein Antikörper- oder Antigennachweis reicht nicht für die Bescheinigung eines Genesenenstatus aus.
    • Getestete: PCR oder PoC-NAT-Test (sog. PCR-Schnelltest) oder Antigen-Schnelltest vor max. 24 Stunden
    • Details finden Sie im Infektionsschutzgesetz § 22a

    Schnelltests

    Auch Geimpfte und Personen mit Auffrischimpfung sollen vor dem Besuch von Älteren oder Risikopersonen einen Antigen-Schnelltest machen.

    Kinderkrankengeld

    Eltern können auch im Jahr 2022 Kinderkrankengeld beziehen, wenn Schule oder Kita coronabedingt geschlossen sind, also wenn das Kind nicht krank ist. Hierfür benötigen Eltern (auf Verlangen der Krankenkasse) eine Bescheinigung der Einrichtung. Es ist also keine Arztbesuch nötig. Details finden Sie bei den Informationen des BMFSFJ.

    Corona-Warn-App

    Seit 16.06.2020 ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung im Einsatz. So soll die Nachverfolgung von Personen erleichtert werden, die unwissentlich Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten. Weitere Informationen finden Sie im RKI-Dokument Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona-Warn-App.

    Abstriche zur SARS-CoV-2-Testung nach Warnhinweis über die App sind Kassenleistung.

    Weitere Informationen

    Die Situation ändert sich sehr schnell. Bitte verfolgen Sie die aktuellen Meldungen der Tagesmedien, z. B. www.tagesschau.de. Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen.

    Regeln für den Reiseverkehr

    DerzeitDie sindVolksrepublik keineChina Regionen(ausgenommen unddie StaatenSonderverwaltungsregion lautHongkong) RKIgilt seit dem 9. Januar 2023 als Hochrisikogebiete„Virusvariantengebiet undin Virusvariantengebietedem ausgewieseneine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Weiterführende tagesaktuelle Informationen finden Sie bei den RKI-Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete. Die Kategorien Hochrisikogebiet und Risikogebiet gibt es derzeit nicht.

    Testnachweise bei Einreise

    Für die Einreise nach Deutschland siehe Regelungen für Einreisende des BMG:

    • AlleEinreisende Einreisendenbrauchen sindkeinen Nachweis unabhängig davonmehr, obdass sie sichgeimpft, ingenesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehaltenerfolgt. habenHier odergelten nichtnach wie verpflichtet,vor beidie Einreisebestehenden überstrengen einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ImpfAnmelde-, TestNachweis-, Genesenennachweis)und zu verfügen.
    • Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreitQuarantäneregelungen.“

    Reisewarnungen

    Es gelten länderspezifische Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

    Meldung an das Gesundheitsamt

    Haben Ärzt*innen den Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder wird diese bestätigt, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

    Wer muss in Quarantäne?

    Es gibt für Kontaktpersonen ab sofort keine offiziell angeordnete Quarantäne mehr. Kontaktpersonen von Infizierten (z. B. in Haushalt oder Schule) wird dringend empfohlen, für 5 Tage selbständig Kontakte zu reduzieren, besonders mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Außerdem wird eine tägliche (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.

    Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Zusätzlich soll vor Dienstantritt täglich bis einschließlich Tag 5 eine Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT erfolgen.

    Wer muss isoliert werden?

    Erkrankte Personen, die sich nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben, werdensollten isoliertsich isolieren, damit die Gefahr, andere anzustecken, vermindert wird. Leicht erkrankte Patient*innen können sich zuhause isoliert werdenisolieren. Schwer erkrankte Betroffene werden in eine Klinik eingewiesen und dort isoliert. DieAuch Isolierunghier wirdgelten vomneuerdings Gesundheitsamteigene angeordnetRegelungen oderin sollden beiunterschiedlichen fehlender Anordnung selbstBundesländig durchgeführt werdenndern.

    Nachweislich positiv getestete Personen sollen sich für 5 Tage isolieren (bis zu einer Symptomfreiheit von 48 Stunden). Eine wiederholte (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest, beginnend nach Tag 5, wird dringend empfohlen. Bis der Test negativ ist, sollten Sie sich selbst isolieren.

    Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Die berufliche Tätigkeit darf nur nach 48 Stunden Symptomfreiheit und mit einem frühestens am Tag 5 abgenommenen negativen Antigen- oder PCR-Test wieder aufgenommen werden. Dieser Test sollte kein Antigen-Selbsttest sein.

    Verlauf und Prognose

    35Infektionen %mit derden Omikron-Varianten verlaufen deutlich milder als die Infektionen verlaufenmit asymptomatischfrüher (47kursierenden %Virusvarianten. bei Kindern und Jugendlichen, 32 % bei Erwachsenen bis 59 Jahren und 20 % bei über 60-Jährigen). 45–55 % verlaufen mild bis moderat. 15 % der InfiziertenEs müssen stationärdeutlich aufgenommenweniger werden,Betroffene davonim 14–37Krankenhaus %oder auf Intensivstation behandelt werden.

    Für COVID-19 sind die Zahlen zur Sterblichkeit nicht ganz genau bekannt, weil wir nicht wissen, wie viele Personen, auch ohne Krankheitszeichen, infiziert sind. ManDie gehtSterblichkeit vonaufgrund einer SterblichkeitsrateInfektion vonmit etwaeiner 0,4–0,9Omikron-Variante %ist ausjedoch deutlich geringer als die Sterblichkeit aufgrund einer Infektion mit früheren SARS-CoV-2-Varianten.

    Den derzeitigen Erfahrungen zufolge sind jedoch v. a. Menschen im Alter über 65 Jahre bzw. insbesondere über 80 Jahre betroffen, oder Personen, die bereits an chronischen Krankheiten leiden. In diesen Gruppen liegt die Sterblichkeit höher.

    Erkrankungen aufgrund einer Infektion mit der Omikron-Variante (BA.1 und 2) verlaufen milder, führen zu weniger Krankenhausaufenthalten und gehen mit einer geringeren Sterblichkeit einher.

    Komplikationen

    Schwere Verläufe

    Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann bei einem geringen Teil der Betroffenen zu Komplikationen durch Blutvergiftung, Lungenentzündung, Lungenversagen, Blutgerinnsel (Thrombose und Lungenembolie), Herzschädigung und/oder Nierenversagen führen. Das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen ist erhöht.

    Entzündliche Multiorganerkrankung (MIS-C)

    Aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen wird von Fällen einer entzündlichen Multiorganerkrankung bei Kindern berichtet. Diese Erkrankung wird als Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C) bezeichnet. Sie ist insgesamt sehr selten und tritt bei Infektionen mit der Omikron-Variante und bei geimpften Kindern noch seltener auf. 

    Herzmuskelerkrankung

    SARS-CoC-2 kann, wie viele Viren, eine Herzmuskelentzündung verursachen. Wenn Sie von einer COVID-19-Erkrankung wieder genesen sind, sollten Sie vor einer Wiederaufnahme sportlicher Betätigung oder gar Leistungssport den Rat Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes einholen.

    Post-COVID/Long-COVID

    Berichte, aber auch Ergebnisse aus wissenschaftlichen Studien, zeigen, dass mancheManche COVID-19-Erkrankte leiden auch nach ihrer Genesung von der akuten Erkrankung unter langwierigen Beschwerden leiden. Beschwerden länger als 4 Wochen nach einer Infektion werden als Long-COVID bezeichnet. Beschwerden, die mehr als 12 Woche anhalten, werden Post-COVID genannt.

    Lange Erholungszeiten sind auch nach anderen Virusinfektionen keine Seltenheit. Besonders nach einer schweren Lungenerkrankung oder einer Behandlung auf einer Intensivstation sind lange Erholungszeiten generell nicht ungewöhnlich.

    Zu Symptomen von Long-COVID können u. a. Müdigkeit, geringe körperliche Belastbarkeit, Muskelschwäche, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Haarausfall, Angst/Depression und Konzentrationsstörungen (sog. „Brain Fog“ = Hirnnebel) gehören. Auch Fieber, Husten, Hautausschläge, Atemnot bei Belastung, Brustenge, Schwindel und weitere Symptome können vorkommen. Bei manchen Betroffenen besteht ein erhöhtes Risiko für Schlaganfälle, Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, psychiatrische Erkrankungen und eine Verschlechterung der Lungenfunktion.

    Derzeit gibt es noch keine verlässlichen Daten über den Anteil der Erkrankten mit Langzeitfolgen,. in manchen Studien ist von bis zu 156 % der COVID-ErkranktenPersonen, die Redean COVID-19 erkrankt waren, suchen danach ärztliche Hilfe. NachBei sehr milden oder asymptomatischen ErkrankungenKindern ist der AnteilLong-/Post-COVID deutlich geringerseltener als bei Erwachsenen.

    Spezielle Tests oder Untersuchungsmethoden, um LongPost-/PostLong-COVID festzustellen, gibt es nicht. Um andere Erkrankungen auszuschließen, können aber Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung gemessen werden. Zusätzlich können einfache Bluttests, wie Blutbild, Entzündungswertndungswerte, Nierenwerte, Schilddrüsenwerte, Leberwerte und eine Urinuntersuchung angeordnet werden. Wenn sich kein Hinweis auf eine ernste Erkrankung ergibt, wird die Hausärztin/der Hausarzt in den meisten Fällen zunächst einmal abwarten, wie sich die Beschwerden entwickeln.

    Eine spezielle Behandlung gibt es nicht. Die Therapie orientiert sich am Beschwerdebild.

    Siehe auch die Patientenleitlinie Post-COVID/Long-COVID und das Informationsportal des RKI zu Long-COVID.

    Weitere Informationen

    Deximed

    DEGAM

    Leitlinien

    Robert Koch-Institut

    Harding-Zentrum für Risikokompetenz

    Bundesregierung

    Bundesministerium für Gesundheit

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Deutsche Rentenversicherung

    ZEIT ONLINE

    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

    • Erklärvideos mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus
    • FAQ zum neuartigen Coronavirus

    Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

    Paul-Ehrlich-Institut

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

    Nachbarschaftshilfe

    Autorin

    • Marlies Karsch-Völk, Dr. med., Fachärztin für Allgemeinmedizin, München
    Atemwegsinfektion; Coronavirus; Corona-Virus; Koronavirus; Virusepidemie; Händehygiene; Covid-19; SARS-nCoV
    Atemwegserkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
    https://deximedcms-de.debonnierhealthcare.no/home/klinische-themen/lunge-atemwege/patienteninformationen/infektionen/coronavirus-sars-cov-2-covid-19-atemwegserkrankungen/
    CCC MK 11.01.2023 China ist Virusvariantengebiet. CCC MK 21.12.2022 Anmerkung zu Risiko bei POC. CCC MK 22.11.2022 RKI-Flyer verlinkt. CCC MK 24.10.2022 Molnupravir nicht wirksam. Subvarianten BA.5. CCC MK 13.10.2022 STIKO Empfehlung zur 5. Impfung. CCC MK 06.10.2022 Valneva jetzt von STIKO empfohlen. CCC MK 05.10. 2022 neuer RKI Info-Flyer für den Winter. CCC MK 21.09.2022 Booster mit bivalenten Impfstoffen von STIKO empfohlen. CCC MK 19.09.2022 neue Impfstoffe, Sotrovimab nicht mehr empfohlen. CCC MK 13.09.2022 angepasster Impfstoff Cormirnaty zugelassen. CCC MK 24.08.2022 kleine Änderungen bei Post-/Long-COVID. BBB MK 22.08.2022 Änderungen bei den Impfempfehlungen. CCC MK 16.08.2022 BA.2 selten in D. CCC MK 01.08.2022 Prognose unter Omikron aktualisiert. CCC MK 25.07.2022 RKI-Link zu Long COVID. CCC MK 13.07.2022 Neues bei Long-Covid CCC MK 06.07.2022 einzelne Links korrigiert oder gestrichen. CCC MK 05.07.2022 Zahlen zu Varianten entfernt. CCC MK 27.06.2022 Daten aus RKI-Wochenbericht. CCC MK 21.06.2022 MIS-C bei Omikron und nach Impfung seltener. BA.5 auf dem Vormarsch. CCC MK 01.06.2022 keine Nachweise mehr bei Einreise nach D, CCC MK 24.05.2022 Impfung Kinder aktualisiert. CCC MK 09.05.2022 Anteil BA.2 aktualisiert. CCC MK 04.05.2022 neue Quarantäneregeln. CCC MK 02.05.2022 neue Omikron-Sublinien. CCC MK 28.04.2022 neue FAQ Impfen. CCC MK 25.04.2022 InfSG. CCC MK 11.04.2022 Schnelltests doch weniger sensitiv bei Omikron. CCC MK 04.04.2022 Impfung bei Geflüchteten aus der Ukraine. CCC MK 30.03.2022 kleine Änderungen zu Omikron, neuer RKI-Flyer. CCC MK 21.03.2022 Änderungen zu Omikron und Ag-Tests. BBB MK 21.03.2022 neues Infektionsschutzgesetz, einige Kürzungen. CCC MK 24.02.2022 Kinderkrankengeld, Therapie überarbeitet, BA.2 erklärt. CCC MK 15.02.2022 neue angepasste Nationale Teststrategie. CCC MK 03.02.2022 neue Impfempfehlungen und neue Quarantäneregeln. CCC MK 31.01.2022 Impfdurchbrüche bei Delta entfernt. BBB MK 27.01.2022 Impfzertifikat ohne Booster nur 270 Tage. BBB MK 24.01.2022 Änderung bei Omikron und den neuen Medikamenten. BBB MK 17.01.2022 Änderung der Dauer von Quarantäne und Isolation. BBB MK 13.01.2022 Auffrischimpfung bei Kindern ab 12 J. BBB MK 10.01.2022 Neues zu Omikron. BBB MK 21.12.2021 Gefährdungsbeurteilung nach Booster. Booster-Abstand 3 Monate BBB MK 20.12.2021 Infos zu Omikron und Novavax BBB MK 14.12.2021 Ergänzung zu Omikron. BBB MK 06.12.2021 neuer RKI-Flyer, Studie zu FFP2-Masken. BBB MK 30.11.2021 neue RKI-Dokumente und EpiBull. CCC MK 29.11.2021 kleinere Ergänzungen zu Mortalität, Risikogruppen. BBB MK 23.11.2021 neue DEGAM-S1-Handlungsempfehlung. BBB MK 22.11.2021 neues EpiBull. CCC MK 18.11.2021 Auffrischung ab 18. BBB MK 10.11.2021 Moderna nicht mehr unter 30. CCC MK 08.11.2021 Impfstoffwirksamkeit CCC MK 03.11.2021 Test auch für Geimpfte und Genesene. CCC MK 28.10.2021 kleine Änderung bei Einreisequarantäne. CCC MK 21.10.2021 kleine Änderung bei Therapie. BBB MK 19.10.2021 Auffrischimpfung CCC MK 14.10.2021 RKI-Empfehlung zur ambulanten AK-Therapie. BBB MK 07.10.2021 neue LL zur Therapie. CCC MK 04.10.2021 Impfung bei Immunschwäche. CCC MK 23.09.2021 Abschaffung kostenloser Bürgertests und Quarantäneentschädigung für Nicht-Geimpfte. CCC UB 10.09.2021 STIKO Impfempfehlung für Schwangere CCC MK 25.08.2021 Auffrischimpfung CCC MK 23.08.2021 Häufigkeit VOC aktualisiert. CCC MK 19.08.2021 Moderna auch für Kinder empfohlen. CCC MK 18.08.2021 Text zur Impfempfehlung für Kinder geändert. BBB MK 16.08.2021 neue Impfempfehlung für Kinder. CCC MK 05.08.2021 Bezeichnung Post-COVID/Long-COVID. CCC MK 02.08.2021 neue Reiseregelungen. CCC MK 15.07.2021 Prävalenz VOC. CCC MK 14.07.2021 neuer RKI-Flyer. BBB MK 12.07.2021 Genesen nur noch nach PCR-Nachweis. CCC MK 08.07.2021 Kontaktpersonen VOC. CCC MK 06.07.2021 RKI empfiehlt Impfquote. CCC MK 05.07.2021 RKI-Flyer f. Sommer. CCC MK 01.07.2021 STIKO: heterologes Impfschema für alle. CCC MK 30.06.2021 Impfung Genesener und Myokarditis als Impfnebenwirkung. CCC MK 24.06.2021 STIKO empfiehlt keine keine Prio mehr CCC MK 22.06.2021 Myokarditisrisiko CCC MK 17.06.2021 digitaler Impfnachweis. CCC MK 14.06.2021 Myokarditis nach mRNA-Impfung. CCC MK 10.06.2021 Impfempfehlung Kinder, digitaler Impfnachweis. CCC MK 07.06.2021 Impfpriorisierung aufgehoben. CCC MK 27.05.2021 Impfung bei Kindern. BBB MK 18.05.2021 monoklonale AK. BBB MK 17.05.2021 neue Reiseregelungen. CCC MK 10.05.2021 Priorisierung für AstraZeneca und J&J aufgehoben. CCC MK 05.05.2021 RKI-Infos zum Impfen, Reiseregeln. CCC MK 03.05.2021 mehrere Aktualisierungen, v.a. Impfen und Reisen. CCC MK 26.04.2021 aktualisiert im Abschnitt Impfung CCC MK 19.04.2021 Sinusthrombosen auch bei mRNA und COVID-19. CCC MK 14.04.2021 Janssen von EMA überprüft. CCC MK 08.04.2021 Änderungen bei Quarantäne CCC MK 06.04.2021 neue Impfempfehlungen. CCC MK 01.04.2021 neu: AZ ab 60, Quarantäne, Entisolierung. CCC MK 29.03.2021 Impfen beim HA. CCC MK 25.03.2021 72 % B.1.1.7 CCC MK 23.03.2021 Risiko Präeklampsie. CCC MK 22.03.2021 Janssen, AZ. CCC MK 18.03.2021 AZ wirkt nicht gegen B.1.351 CCC MK 15.03.2021 AZ ausgesetzt in D. CCC MK 10.03.2021 8 Tipps für den Frühling CCC MK 04.03.2021 AstraZeneca für Ältere, Reise. CCC MK 03.03.2021 kl. Änderung Isolierung. CCC MK 22.02.2021 VOC und Impfen. CCC MK 18.02.2021 Neues zu VOC. CCC MK 17.02.2021 Quarantäne nicht verkürzbar. CCC MK 08.02.2021 AstraZeneca wirkt gegen B.1.1.7. CCC MK 03.02.2021 Verhalten im Krankheitsfall CCC MK 26.01.2021 News zu Virusvarianten CCC MK 25.01.2021 Brasilienvariante in D. CCC MK 21.01.2021 überprüft, Nachsorge ergänzt. CCC MK 20.10.2021 neue Regelungen zur Maskenpflicht. CCC MK 19.01.2021 alte Links entfernt, Kinderkrankengeld. CCC MK 18.01.2021 Virusvarianten-Gebiete. CCC MK 14.01.2021 neue Regelungen für die Einreise. CCC MK 13.01.2021 Ergänzungen zur den Virusvarianten aus GB und Südafrika. CCC MK 06.01.2021 Moderna EU. DDD MK RKI-Info für die Feiertage verlinkt. CCC MK 15.12.2020 Infografik für Weihnachten verlinkt CCC MK 14.12.2020 Publikation zu Zwischenergebnissen für BioNTech liegt vor. CCC MK 10.12.2020 FFP2, Gurgeln, Impfpriorisierung CCC MK 09.12.2020 AstraZeneca hat publiziert. CCC MK 07.12.2020 Tests zur Aufhebung von Quarantäne BBB MK 02.12.2020 Verkürzung der Quarantäne. CCC MK 30.11.2020 Zahlen zur Seroprävalenz. BBB MK 26.11.2020 keine Quarantäne bei Genesenen. CCC MK 23.11.2020 WHO rät von Remdesivir ab. CCC MK 19.11.2020 Moderna und FFP2 CCC MK 11.11.2020 3G und Schwangere. CCC MK 09.11.2020 5-Tage-Regel für Einreisende. CCC MK 02.11.2020 Info zu Long-COVID. CCC MK 29.10.2020 Infos zu neuen Maßnahmen. CCC MK 26.10.2020 Ansteckung im Freien. DDD MK 22.10.2020 Testpflicht nur für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten. CCC MK 19.10.2020 Updates zu Immunität und Telefon-AU. CCC MK 15.10.2020 Antigentest Teil nationaler Teststrategie. CCC MK 13.10.2020 PLZ-Check. CCC MK 29.09.2020 kleinere Änderungen. CCC MK 28.09.2020 MIC-C ergänzt. CCC MK 23.09.2020 Informationen zum Fall-Verstorbenen-Anteil. DDD MK 16.09.2020 Regeln für Reisende CCC MK 13.08.2020 kl. Ergänzung wegen russischem Impfstoff CCC MK 03.08.2020 Reiseregeln, Herzbeteiligung CCC MK 20.07.2020 Reiseregeln, Entlassung aus Isolierung, Video-AU CCC MK 15.07.2020 Post-Covid-Syndrom. DDD MK 13.07.2020 Reisewarnung Spanien aufgehoben. DDD MK 07.07.2020 Lebensmittelvorrat gelöscht. DDD MK 29.06.2020 Zeile entfernt CCC MK 22.06.2020 Neues zur Therapie DDD MK 17.06.2020 App-bezogene Abstriche Kassenleistung CCC MK 16.06.2020 Risikogebiete, Corona-Warn-App CCC MK 04.06.2020, kleinere Änderungen CCC MK 03.06.2020 Lockerungen bundesweit, Reisewarnung BBB MK 02.06.2020 keine Telefon-AU machen CCC MK 27.05.2020 Info 2. Welle. CCC MK 19.05.2020 Test ohne Symptome CCC MK 14.05.2020, neuer Link zum RKI CCC MK 11.05.2020, kleinere Änderungen CCC MK 04.05.2020, Infos zu Med, Adipositas als Risiko CCC MK 30.04.2020 neue Empf. zu Ibu. CCC MK 28.04.2020 Infos für Reisende und Unterschied zu Heuschnupfen. CCC MK 22.04.2020 Maskenpflicht bundesweit CCC MK 21.04.2020 Ergänzungen zur Maskenpflicht CCC MK 19.04.2020 Telefon-AU abgeschafft. BBB MK 16.04.202 neue Regeln in D CCC MK 15.04.2020 MNB im öffentlichen Raum CCC MK 09.04.2020, Plasmatherapie CCC MK 07.04.2020, RKI-App. CCC MK 03.04.2020, neue DEGAM Handlungsempfehlung CCC MK 01.04.2020. Mortalität in Deutschland BBB MK 31.03.2020, RKI hat Empfehlungen zur Nichterreichbarkeit entfernt. CCC MK 30.03.2020 kleinere Korrekturen und Ergänzungen DDD MK 27.03.2020 DEGAM-Links aktualisiert. BBB MK 26.05.2020 Naturheilkunde DDD MK 25.03.2020 Textkorrekturen CCC MK 21.03.2020, neue Risikogebiete, neue Zahlen CCC MK 19.03.2020, kleinere Änderungen DDD MK 18.03.2020, kleinere Änderungen BBB MK 17.03.2020, Informationen zum Shut down, Reisebeschränkungen
    BBB MK 14.12.2022 revidiert und aktualisiert, an Arztartikel und DEGAM-Empfehlungen angepasst. BBB MK 10.11.2022 umfassend revidiert und aktualisiert, Links zu abgelaufenen Dokumenten entfernt BBB MK 03.03.2022 Infos zu Omikron. keine Risikogebiete mehr. BBB MK 09.12.2021 Untergliederung, revidiert, Inhalte ergänzt. CCC MK 21.09.2021 gründlich durchgesehen, nicht mehr Aktuelles entfernt, 3G. BBB MK 13.09.2021 neue Quarantäneregeln, Absatz zu VOC gekürzt. BBB MK 26.08.2021 umfassend revidiert und aktualisiert. BBB MK 29.07.2021 revidiert, neue DEGAM-LL. BBB MK 26.05.2021 umfassend aktualisiert und revidiert. BBB MK 15.04.2021 umfassend revidiert, AZ, J, Budesonid BBB MK 01.02.2021 STIKO AstraZeneca, Reisen, Was tun bei Erkrankung? BBB MK 11.01.2020 STIKO: Moderna. BBB MK 21.12.2020 EMA lässt BioNtech zu, STIKO Empfehlung BBB MK 23.11.2020 revidiert, neue LL. CCC MK 10.11.2020 Impfung, Reise. CCC MK 03.11.2020 neue Testkriterien des RKI. CCC MK 14.10.2020 umfassend aktualisiert. CCC MK 21.09.2020 gekürzt, aktualisiert. CCC MK 15.09.2020 kostenlose freiwillige Tests für Reiserückkehrer entfallen. CCC MK 07.09.2020 an Arztartikel angepasst. CCC MK 17.08.2020, revidiert, verschiedene kleinere Änderungen CCC MK 10.08.2020, Reiseregeln, Hinweise zu SSE CCC MK 27.07.2020 Dexa empfohlen CCC MK 14.07.2020, mehrere kleine Änderungen, Reise, Immunität etc. BBB MK 09.07.2020 gekürzt, Infos zu Remdesivir CCC MK 06.07.2020, gekürzt und aktualisiert. BBB MK 15.06.2020, Reisewarnung aufgehoben, Infos zu Risikogebieten und Aerosolen BBB MK 25.05.2020, einige Änderungen, Masken, Infektiosität usw. BBB MK 18.05.2020 einige Änderungen CCC MK 07.05.2020, aktuelle Studiendaten, BCG und OPV. BBB MK 05.05.2020 Heinsberg-Ergebnisse, neue Lockerungsmaßnahmen CCC MK 23.04.2020 überprüft, mehrere Änderungen BBB MK 20.04.2020, mehrere Änderungen des RKI, Maskenpflicht BBB MK 14.04.2020, komplett überprüft, mehrere Änderungen. BBB MK 10.04.2020 keine Risikogebiete mehr BBB MK 06.04.2020, empf. für Neugeborene, Serologie. CCC MK 02.04.2020 MNS, abdominelle Symptome CCC MK 25.03.2020, Risikogebiete entfallen CCC MK 23.03.2020, neue Links BBB MK 20.03.2020, Neues von DEGAM verlinkt CCC MK 11.03.2020, neue Risikogebiete, Selbstabstrich. Neuer Patientenflyer. CCC MK 09.03.2020. chck go 20.5.; SM 23.1.2020; SM 27.1.2020; SM 29.1.2020, SM 31.1.2020; SM 3.2.2020; SM 5.2.2020; SM 7.2.2020, SM 11.2.2020; 12.2.2020; SM 17.2.2020; SM 19.2.2020; 20.2.2020; SM 28.2.2020; SM 3.3.2020; 8.3.2020
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    Das Virus gehört zu den Beta-Coronaviren und wird kurz als SARS-CoV-2 bezeichnet. Die dadurch verursachte Erkrankung trägt den Namen COVID-19 (Coronavirus Disease 19). Das Virus wurde vermutlich von Wildtieren auf den Menschen übertragen.
    Lunge/Atemwege
    Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), Atemwegserkrankungen
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    Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), Atemwegserkrankungen
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