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Augenverletzung

Allgemeine Informationen

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1

Definition

  • Verletzung des Auges oder am Auge angrenzender Körperteile2
  • Augenverletzungen ereignen sich häufig im Rahmen der Arbeit3 oder beim Sport.4
  • Sehr vielfältige Verletzungsmechanismen (z. B. stumpfes/penetrierendes Trauma, Verbrennung, Verätzung, ...)

Häufigkeit

  • Augenverletzungen stellen eine der häufigsten Ursachen für Akuteinweisungen in Augenkliniken dar.
  • Augenverletzungen treten in etwa 80 % der Fälle bei Männern auf und finden sich am häufigsten in der Altersgruppe von 25–44 Jahre.5
  • Viele Augenverletzungen ziehen einen Verlust des Sehvermögens nach sich.

Einteilung

  • Der nachfolgende Abschnitt basiert auf dieser Referenz.1

Verletzungen des Auges

  • Geschlossene Augenverletzungen: keine durchgreifende Verletzung
    • UV-bedingte Verletzung: Verblitzung, Schneeblindheit
    • Fremdkörperverletzungen: Hornhaut-/Bindehaut- und/oder Sklerafremdkörper
    • Kontusionen: Kompression des Augapfels bei stumpfem Trauma
    • chemische/thermische Verbrennungen: u. a. durch Säuren, Laugen, ungelöschten Kalk, Peroxide, alkylierende Substanzen, heißes Metall
    • lamellierende Verletzungen: lamellierende Hornhaut-, Bindehaut- und/oder Sklera-Verletzung (z. B. durch Schnitt)
  • Offene Augenverletzungen: durchgreifende Verletzungen
    • Ruptur: durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein stumpfes Objekt
    • Lazeration: durchgreifende Verletzung der Augenhülle durch ein scharfes Objekt
      • Penetration (ohne intraokularen Fremdkörper): einzelne durchgreifende Verletzung (Eintrittsverletzung = Austrittsverletzung)
      • intraokulare Fremdkörperverletzung: intraokular verbliebener Fremdkörper mit Eintrittsverletzung

Verletzungen der Anhangsgebilde und der Orbita

  • Verletzungen der Tränenwege
  • Verletzungen der knöchernen Augenhöhle (z. B. Orbitabodenfraktur,
    Pfählungsverletzung)
  • Intraorbitale Verletzungen mit verbliebenem/ohne verbliebenen Fremdkörper
  • Kontusion und/oder Kompression des Sehnervs
  • Bissverletzungen z. B. durch Hunde (gesonderte Gruppe aufgrund der
    ausgedehnten Kontamination der Wundflächen)
  • Lidverletzungen

Diagnostische Überlegungen

  • Wie ist es zu der Verletzung gekommen?
    • Unfallhergang?
    • Art und Stärke des Traumas?
    • Hinweise zu schädigenden Materialien oder Chemikalien?
    • Diese Informationen liefern wichtige Hinweise auf die ggf. eingetretene Schädigung.
  • Ist die Sehfähigkeit eingeschränkt?
  • Liegen Begleitverletzungen um das Auge herum vor?
  • Bei penetrierenden Augenverletzungen besteht die Gefahr, dass sie übersehen werden können.
    • Ein Kulissenphänomen kann zur Unterschätzung der Verletzung führen.

ICPC-2

  • F75 Kontusion / Blutung im Auge
  • F76 Fremdkörper im Auge
  • F79 Augenverletzung, andere

ICD-10

  • S05.- Verletzung des Auges und der Orbita
    • S05.0 Verletzung der Konjunktiva und Abrasio corneae ohne Angabe eines Fremdkörpers
    • S05.1 Prellung des Augapfels und des Orbitagewebes
    • S05.2 Rissverletzung und Ruptur des Auges mit Prolaps oder Verlust intraokularen Gewebes
    • S05.3 Rissverletzung des Auges ohne Prolaps oder Verlust intraokularen Gewebes
    • S05.4 Penetrierende Wunde der Orbita mit oder ohne Fremdkörper
    • S05.5 Penetrierende Wunde des Augapfels mit Fremdkörper
    • S05.6 Penetrierende Wunde des Augapfels ohne Fremdkörper
    • S05.7 Abriss des Augapfels
    • S05.8 Sonstige Verletzungen des Auges und der Orbita
    • S05.9 Verletzung des Auges und der Orbita, nicht näher bezeichnet

Differenzialdiagnosen

Leichtere Augenverletzungen, die in der Hausarztpraxis versorgt werden können

Hornhauterosion

  • Oberflächliche Abschabung des Hornhautepithels durch Gewaltanwendung oder falsche Anwendung von Kontaktlinsen
  • Schmerzen, gesteigerte Lichtempfindlichkeit, Fremdkörpergefühl, Tränenfluss
  • Mögliche Befunde sind Injektion/Gefäßzeichnung, Blepharospasmus
  • Therapeutische Optionen mittels lokaler Therapie (z. B. Natriumhyaluronat Augentropfen 2– 3 x tgl.), ggf. antibiotische Augensalbe (z. B. Chloramphenicol Augentropfen 2–3 x tgl.)

Fremdkörper auf der Horn- oder Bindehaut

  • In der Hausarztpraxis häufig anzutreffender Beratungsanlass mit meist bekanntem Verletzungshergang
  • Symptomatisch durch Schmerzen, gesteigerte Lichtempfindlichkeit, Fremdkörpergefühl im Auge, Tränenfluss
  • Befunde sind möglicherweise leichte Injektion, anhaftender Fremdkörper, ggf. Rotreflex auf der erweiterten Pupille.
  • Bei Anamnese mit Hinweisen auf Spanarbeiten: Das Auge sollte auf Anzeichen einer Perforation untersucht werden.
    • Möglicherweise können eine Unterblutung der Bindehaut und Schmerzen vorliegen.

Schneeblindheit (Photokeratitis)

  • Verblitzung/Schneeblindheit: durch UV-Strahlen verursachte Verletzung des Hornhautepithels
  • Schmerzen, Blepharospasmus, gesteigerte Lichtempfindlichkeit und Sehstörungen
  • Lokalanästhesie nur zu Diagnosezwecken, nicht zur Schmerzlinderung!
  • Therapeutische Maßnahmen umfassen antibiotische Augensalben (z. B. Chloramphenicol Augentropfen 2–3 x tgl.), Ruhigstellung des Augenlids mittels Druckverband für 12–24 Stunden und oral verabreichte Analgetika

Schwere Augenverletzungen

Stumpfes Trauma/Prellung

  • Stumpfes Trauma, z. B. verursacht durch Fußball, Tennisball, Faustschlag, Skistock usw.
  • Oberflächliche Verletzung: meist harmlos und selbstlimitierend
    • Blutungen der Haut und Augenlider
    • Bindehautriss, Hornhauterosion
  • Verletzung des Augapfels: Löst Sehstörungen aus, häufig in Verbindung mit halb erweiterter, nicht reaktiver Pupille und vermindertem Rotreflex. Je kleiner und schwerer das Objekt und je schneller dessen Aufprall auf das Auge, desto größer ist das Risiko einer schweren Augenverletzung.
    • Kann eine Ruptur der Iriswurzel und infolgedessen Blutungen in der vorderen Augenkammer (Hyphäma) auslösen.
    • Kann Blutungen im Glaskörper und in der Netzhaut verursachen, die wiederum zu einer Netzhautablösung führen können.
    • Ein erhöhter Augeninnendruck erfordert eine rasche augenärztliche Abklärung und ggf. Behandlung. Evtl. vorhandene Kontaktlinsen sollten dann herausgenommen werden.
  • Schädigung angrenzender Gewebeschichten/der Orbita: Kann Doppelbilder oder das Einsinken des Augapfels (Enophthalmus) auslösen.
    • Eine Fraktur des Orbitabodens löst häufig vertikale Doppelbilder aus.
    • Fraktur des Siebbeins
    • Eine Schädigung des Sehnervs führt häufig zu einem stark verminderten Sehvermögen bzw. zur Erblindung.
  • Ein starker Anstieg des Augeninnendrucks im Moment der Verletzung kann auch eine Ruptur des Augapfels auslösen, meist am Limbus oder an den Muskelansätzen.

Penetrierende Augenverletzung

  • Oberflächlich, Rissverletzung des Augenlids
    • Bei einer Verletzung des Tränenwegs ist ein rascher chirurgischer Eingriff zum Einsetzen eines Silikonschlauchs erforderlich.
  • Verletzung des Augapfels, häufig durch Hochgeschwindigkeitsverletzung (bei Anamnese mit Hinweisen auf spanbildende Arbeiten) oder Verletzung durch scharfen Gegenstand
  • Klinische Zeichen
    • Hyphäma, exzentrische Pupille, vordere Augenkammer aufgehoben, ausbleibender oder verminderter Rotreflex, Hypotonie
  • Bei Ruptur des Augapfels
    • Ggf. Verabreichung von Medikamenten gegen Schmerzen und Übelkeit, damit der Druck auf den Augapfel (z. B. infolge von Erbrechen) nicht weiter ansteigt und das Auge nach außen drückt.
    • Fremdkörper, die aus dem Auge herausragen, nicht an der Unfallstelle entfernen.6

Verätzung/chemische Verletzung

  • Alle Chemikalien, die mit organischem Gewebe reagieren, können zu einer Hornhauttrübung mit anschließender Erblindung führen.
    • Den größten Schaden verursachen Laugen mit einem pH-Wert über 11.
    • Säuren mit einem pH-Wert unter 2,5 können das Auge dauerhaft schädigen.
    • Auch andere Chemikalien sind für das Auge gefährlich (z. B. Oxidations- und Reduktionsmittel, Polyesterharze).
  • Erfordert sofortiges und ausdauerndes Spülen. Bei Bedarf kann mit pH-Teststreifen überprüft werden, ob die Verletzung durch eine Säure oder Lauge verursacht wurde.
  • Erste Hilfe mittels wirksamer Augenspülung zur Neutralisierung von Säuren und Laugen kann sowohl auf der Haut als auch an den Augen angewendet werden.

Diagnostik

Anamnese

  • Verletzungsmechanismus?
    • Hochgeschwindigkeitsverletzung
      • Durch Hammer oder Meißel abgeschlagene Splitter, Glassplitter, usw. bergen ein hohes Risiko einer penetrierenden Verletzung.
      • Cave: Bei Anamnese mit Hinweisen auf penetrierende Verletzung sind grundsätzlich ein Röntgen oder CT des Gesichtsschädels in Erwägung zu ziehen!
    • schweres stumpfes Trauma
      • Das Risiko einer Fraktur des Orbitabodens (Blow-out-Fraktur) sollte beurteilt werden und ggf. weitere Diagnostik (Röntgen oder CT des Gesichtsschädels) eingeleitet werden.
  • Juristische Aspekte?
    • Da die Verletzung Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann, ist der Verletzungshergang möglichst genau zu erfragen.
    • Arbeitsunfälle sollten als solche dokumentiert werden und eine Überweisung zu D-Ärzt*in erfolgen.

Klinische Untersuchung

Allgemeines

  • Liegen neben der Augenverletzung Anzeichen für Verletzungen vor, die Gesichtsschädel, Halswirbelsäule oder Thorax betreffen?

Vollständige Augenuntersuchung

  • Untersuchung der Sehschärfe
    • Bei erhaltener Sehschärfe ist eine penetrierende Verletzung eher unwahrscheinlich.
  • Bei Verdacht auf intraokularen Fremdkörper sollte grundsätzlich eine ergänzende Röntgenuntersuchung veranlasst werden.
  • Rissverletzung der Bindehaut?
    • Lässt eine penetrierende Verletzung vermuten.
  • Inspektion der Pupille bei gedämpftem Licht
  • Rotreflex
    • Blut/Fremdkörper im optischen Apparat?
  • Sehfeld
  • Doppelbilder bei Bewegung der Augen?
  • Achsabweichung in der orientierenden Untersuchung der Okulomotorik?

Ergänzende Untersuchungen bei Ophthalmolog*in/bei Spezialist*in

  • Inspektion der Hornhaut, ggf. mithilfe von Fluorescein
  • Ophthalmoskopie/Spaltlampe
    • evtl. unter kurzzeitiger Pupillenerweiterung durch Verabreichung eines Mydriatikums
  • Messung des Augeninnendrucks (Tonometrie)
    • Ist bei erheblicher Gewalteinwirkung oder Verdacht auf penetrierende Verletzung kontraindiziert.
  • Röntgen oder CT zur Feststellung von Frakturen und/oder Fremdkörpern oder als Teil der Untersuchung bei Ruptur des Augapfels7
  • Cave: Bei Verdacht auf metallische Fremdkörper ist eine MRT kontraindiziert!

Maßnahmen und Empfehlungen

  • Abgesehen von leichteren und oberflächlichen Verletzungen sollten die Patient*innen an eine augenärztliche Praxis überwiesen werden.

Akuteinweisung in eine Augenklinik

  • Anamnese mit Hinweisen auf Spanarbeiten
  • Sehstörungen und Schmerzen
  • Doppelbilder
  • Verätzung
  • Verdacht auf penetrierende Verletzung

Therapie

Allgemeines zur Therapie

  • Der folgende Abschnitt basiert, sofern nicht anders gekennzeichnet, auf dieser Referenz.1
  • Ist abhängig von Art und Ausmaß der Augenverletzung und begleitenden Verletzungen (z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma)
    • bei Verätzung sofortige Augenspülung (15 min Wasser, Kochsalzlösung o. Ä.) vor weiterer Diagnostik8
    • Beratung über mögliche Spätschäden und deren Warnsymptome
  • Folgende Verletzungen können eher ambulant behandelt werden:
    • aktinische Verletzungen
    • oberflächliche oder eingespießte Fremdkörper
      • Vorsichtig mit einem sauberen Taschentuch entfernen, in Richtung des inneren Augenwinkels wischen oder ausspülen.
      • Nicht reiben!
    • lamellierende Bindehaut-/Hornhaut-/Sklera-Verletzungen
    • leichtere Kontusionen ohne operativ behandlungsbedürftige Läsion im vorderen und hinteren Augensegment
    • leichtere chemische/thermische Verbrennungen (bis Stadium 2 nach Reim)
    • leichtere Lid- und Tränenwegsverletzungen
  • Folgende Verletzungen erfordern eher eine stationäre Therapie:
    • offene Augenverletzungen
    • schwere Kontusionen
    • schwere chemische/thermische Verbrennungen
    • schwere Lid- und Tränenwegsverletzungen mit Beteiligung der Tränenwege
    • schwere Bissverletzungen
    • orbitale Fremdkörperverletzungen
    • für Mehrfachverletzungen: nach Befund und Entscheidungen des behandelnden Ärzteteams

Medikamentöse Therapie

  • Eine medikamentöse Therapie kann je nach Ursache der Augenverletzung in Betracht gezogen werden.
  • Auf ausreichende Analgesie achten, p. o. oder i. v. (z. B. Ibuprofen 600 mg p. o., Novaminsulfon 1–2,5 g langsam i. v., ggf. Opioide z. B. Morphin in 2–10 mg i. v.)
  • Verätzungen8
    • Grundsätzlich zunächst das Auge ausspülen.9
      • Spülen für 15 min mit Leitungswasser, wenn kein Wasser vorhanden kann auch mit Cola, Milch, und ähnlichen Flüssigkeiten gespült werden.
    • kortisonhaltige Augentropfen (Prednisolonacetat 1-przentig 1- bis 4-mal tgl. 1 Tropfen in den Bindehautsack eintropfen) bei schweren Verätzungen
    • topische antibiotische Behandlung bei Epitheldefekt (z. B. Chloramphenicol Augentropfen 2–3 x tgl.).
    • Benetzende Augentropfen sollten großzügig eingesetzt werden (z. B. Natriumhyaluronat Augentropfen 2–3 x tgl.)
    • Augensalben (z. B. Dexpanthenol 2–3 x tgl.) zur Wundheilung
    • Lokalanästhetikum eintropfen, falls vorhanden (z. B. Oxybuprocain 0,4 % Augentropfen 1–2 Tropfen, ggf. wiederholen).
  • Zur Vorbeugung gegen Infektionen nach einer Augenverletzung können im Einzelfall Augensalben oder Augentropfen mit Antibiotika (z. B. Chloramphenicol Augentropfen 2–3 x tgl.) erwogen werden.
  • Vorgehen bei posttraumatischem Glaukom9
    • Acetazolamid intravenös 2 x 500 mg, oder oral 4 x 250 mg/d + 250 ml 20 % Mannitol intravenös, und/oder Timolol 0,5 %, 2 % Dorzolamid-, 0,015 % Tafluprost-Augentropfen
      • Diese Medikationen senken die Kammerwasserproduktion oder eröffnen den uveoskleralen Abfluss und sind damit alternativ
        beim zerstörten Kammerwinkel wirksam.

Chirurgische Therapie

  • Die Indikation für eine chirurgische Therapie sollte durch Augenärzt*in gestellt werden.1,8-9

Verlauf

  • Abhängig von Befund und Behandlungsstrategie
    • Leichte Verletzungen können folgenlos abheilen.
    • Schwere Verletzungen können bis hin zur Erblindung oder Verlust des Auges führen.
  • Ophthalmologische Nachkontrollen werden empfohlen, um nachträgliche Visusveränderungen zu erkennen.1,8-9

Illustrationen

  • Illustrationen zu verschiedenen Verletzungen des Auges finden Sie hier (Atlas of Opthalmology).

Patienteninformationen

Patienteninformationen in Deximed

Quellen

Leitlinien

  • Akute Verätzung am Auge. AMWF-Register Nr. 045-018. S1, Stand 2020. www.awmf.org.

Literatur

  1. Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. Leitlinie Nr. 8: Verletzungen des Auges und seiner Anhangsgebilde. 2011. www.dog.org. www.dog.org
  2. Khaw PT, Shah P, Elkington AR. Injury to the eye. BMJ 2004; 328: 36-8. PubMed
  3. Peate WF. Work-related eye injuries and illness. Am Fam Physician 2007; 75: 1017-22. PubMed
  4. Kim T, Nunes AP, Mello MJ, Greenberg PB. Incidence of sports-related eye injuries in the United States: 2001-2009. Graefes Arch Clin Exp Ophthalmol 2010; : . link.springer.com
  5. Harris PM. Bureau of Labor Statistics. Nonfatal occupational injuries involving the eyes, 2002. Accessed November 3, 2006,. at: http://www.bls.gov/opub/cwc/sh20040624ar01p1.htm.
  6. Pokhrel PK, Loftus SA. Ocular emergencies. Am Fam Physician 2007; 76: 829-36. PubMed
  7. Joseph DP, Pieramici DJ, Beauchamp NJ Jr. Computed tomography in the diagnosis and prognosis of open-globe injuries. Ophthalmology 2000; 107: 1899-906. PubMed
  8. Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG). Akute Verätzung am Auge. AMWF-Register Nr. 045-018. S1, 2020. www.awmf.org
  9. Schrage N, Struck HG. Leitlinie zur Behandlung von Verätzungen und Verbrennungen der Auge und der Lider. 2016. Verätzungen und Verbrennungen der Augen: Empfehlungen zur Behandlung AAD. webcache.googleusercontent.com

Autor*innen

  • Moritz Paar, Dr. med., Facharzt für Allgemeinmedizin, Münster
  • Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).
S05-; S050; S051; S052; S053; S054; S055; S056; S057; S058; S059
F75; F76; F79
Stumpfes Augentrauma; Penetrierendes Augentrauma; Verätzung des Auges; Verätzung der Augen; Augenverletzung; Verletzung des Auges; Hornhauterosion; Fremdkörper auf der Hornhaut; Fremdkörper auf der Bindehaut; Schneeblindheit; Orbitabodenfraktur; Doppelbilder; Hyphäma; Irisverletzung; Verletzung der Linse; Verletzung der Netzhaut; Traumatische Netzhautablösung; Glaskörperblutung; Ruptur des Augapfels; Augapfelruptur
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