Sofern nicht anders gekennzeichnet, basiert der gesamte Artikel auf diesen Referenzen.1-3
Mit Inokulationsverletzungen sind in diesem Zusammenhang Verletzungen gemeint, bei denen durch eine Penetration der Haut oder Schleimhaut (z. B. durch einen Nadelstich) Erreger von Patient*innen auf medizinisches Personal übertragen werden.
Zu dieser Verletzungsgruppe gehören neben den klassischen Nadelstichen auch Schnitte, Blut- oder Sekretspritzer in Auge und Mund sowie infektiöse Kontakte mit Haut und Schleimhaut.1
Spontanen Blutfluss nicht sofort unterbinden, da potenziell infektiöses Material dadurch ausgespült wird.
Mindestens 1 Minute lang bluten lassen.
Ggf. Stichkanal spreizen.
Sonstige Manipulationen an der Wunde vermeiden, insbesondere Quetschen und Ausdrücken direkt im Einstichbereich, um keine Erregerverschleppung in tiefere Gewebsschichten zu begünstigen.
nachNach der spontanen oder induzierten Blutung: Ggf. Stichkanal spreizen und gründliches Spülen mit Wasser/Seife
oder Antiseptikum (z. B. Povidon-Iod oder anderesethanolbasiertes Händedesinfektionsmittel oder Hautantiseptikum auf Basis von Ethanol) anwenden.
Zu Erstmaßnahmen nach Exposition mit infiziertem Material durch Schleimhautspritzer (Mund, Nase, Augen), Kontamination intakter und geschädigter Haut siehe Abschnitt „Therapie nach HIV-Exposition – Sofortmaßnahmen“ im Artikel HIV-Infektion und AIDS.
Hepatitis-Serologie, möglichst auch bei Quellpatient*in
Impfstatus beim Verunfallten und beimbei QuellpatientenQuell-Patient*in klären.
Unverzügliche Vorstellung in der Rettungsstelle oder bei Durchgangsärzt*in
entweder mit bereits abgenommener Blutprobe auch der Quellpatient*in
oder zusammen mit Quellpatient*in
Erfolgt eine Meldung beim Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, können die Kosten der Blutuntersuchungen und ggf. der Postexpositionsprophylaxe einschließlich Immunisierungen übernommen werden.
Umgehender Transport der Blutproben ins Labor
z. B. durch die verunfallte Person selbst, ggf. auch mit dem Taxi (Kosten werden von der Berufsgenossenschaft erstattet)
Die Probe der Quellpatient*in kann anonymisiert werden.
Entscheid über systemische, medikamentöse HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP)
Bei hohem Infektionsrisiko evtl. sofortiger Beginn der PEP, noch bevor das Ergebnis der serologischen Untersuchung vorliegt (siehe Leitlinienkasten „Indikationen für eine PEP“ im Artikel HIV und AIDS).
Nach Eintreffen des serologischen Befunds (in der Regel ca. 2 Stunden nach Eintreffen der Probe im Labor)
Entscheidung über aktive und/oder passive Hepatitis-B-Impfung und weitere Laborkontrollen bezüglich Hepatitis C (siehe Abschnitte zum Vorgehen nach Exposition in den Artikeln Hepatitis B und Hepatitis C)
Weitere Informationen
Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Beschäftigten im Gesundheitswesen.1,4
Blut ist die Körperflüssigkeit mit dem größten Infektionsrisiko.3
Das Risiko scheint bei Medizinstudierenden und während der chirurgischen Facharztausbildung besonders hoch zu sein.
Auch Pflege-, Reinigungs- und Transportpersonal hat ein erhöhtes Risiko.
Die Inzidenz in Deutschland ist rückläufig, vermutlich dank erfolgreicher Prävention.
Im Jahr 2015 wurden rund 51.000 Nadelstichverletzungen als Arbeitsunfälle gemeldet.5-64
Der Anteil nicht gemeldeter Fälle wird auf 50–90 % geschätzt.4
Die Inzidenz in Deutschland ist rückläufig, vermutlich dank erfolgreicher Prävention.1
Im Jahr 2014 wurden 1.162 Arbeitsunfälle durch Nadelstichverletzung gemeldet. Im Jahr 2007 waren es noch 3.959.
Zurückzuführen sind die meisten Unfälle vermutlich auf risikobehaftete Arbeitsabläufe, schwierige Arbeitsbedingungen und nicht ausreichend sicheres Arbeitsmaterial.75
Anerkennung als Berufskrankheit
Treten Nadelstichverletzungen während der beruflichen Tätigkeit auf, können diese in Zusammenhang mit Infektionen als Berufskrankheit anerkannt werden.86
Zuständig hierfür sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss dort gemeldet werden (Meldebogen97).
Es wird eine ausführliche Arbeits- und Gefährdungsanamnese erhoben, und ein Gutachten entscheidet über die Anerkennung als Berufskrankheit.
Dann können bestimmte Maßnahmen auf Kosten der GUV durchgeführt werden:
geeignete Schutzvorrichtungen
spezielle therapeutische Maßnahmen
Minderung der Erwerbsfähigkeit bis zur Zahlung einer Rente.108
Manchmal muss die Tätigkeit erst vollständig aufgegeben werden, damit die Anerkennung als Berufskrankheit erfolgen kann.
Etwa 1/4 der Neuinfektionen wird über heterosexuelle Kontakte erworben, meist über Partner*innen aus einer der 3 hauptsächlich betroffenen Gruppen (s. o.).
4–32 von 10.000 Verletzungen durch Nadeln oder andere scharfe medizinische Instrumente ziehen eine HIV-Prävalenz unter i. v. Drogenabhängigen sind jeÜbertragung nach Untersuchungspopulation und Region sehr unterschiedlichsich.135
In Deutschland betragen sie zwischen 5 % in München und 50 % in Haftanstalten in Berlin.
aktive oder ehemalige Konsument*innen von i. v. Drogen: ca. 85 37–75 %
ZurGefängnisinsassen: Prävalenz9–18 %
Migrant*innen: bei Personen aus Heil- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten gibt es keine zuverlässigen Daten; die Prävalenz ist vermutlich höher als in der Gesamtbevölkerung.1–6 %
In Deutschland sind ca. 400.000–500.000 Menschen infiziert.
Das Infektionsrisiko bei gesicherter Exposition gegenüber Hepatitis B bzw. Hepatitis C liegt bei 5–20 %13 bzwvon 10. 5 %, das Risiko einer HIV-Infektion bei weniger als 1 %.
Das individuelle Infektionsrisiko im Fall einer Stichverletzung ist also sehr gering. Gleichzeitig sind die potenziellen Konsequenzen jedoch so schwerwiegend, dass solche000 Verletzungen sehrdurch ernstNadeln zuoder nehmenandere sindscharfe medizinische Instrumente ziehen eine HCV-Übertragung nach sich.5
Weitere Erreger
Die Verletzung mit einem blutkontaminierten Instrument kommt aus infektiologischer Sicht einer winzigen Bluttransfusion gleich. Daher können prinzipiell alle Erreger, die einen parenteralen Übertragungsweg nehmen, über eine solche Verletzung übertragen werden, d. h. neben Viren auch Bakterien, Protozoen und Prionen.4
In Fallberichten wurde die Übertragung von mehr als 20 verschiedenen viralen und nicht-viralen Erregern beschrieben.3 Beispiele:
Sicherer Umgang mit Kanülen und scharfen, schneidenden Gegenständen
Sofortige Entsorgung verletzender Gegenstände in bruch- und stichfeste Behälter direkt am Verbrauchsort. Volle Behälter sofort austauschen.
Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, (flüssigkeitsdichte) Schutzkleidung (über der Dienst-/Bereichskleidung), Schutzbrille, AtemschutzAtemschutzmaske
Regelmäßige Händehygiene und Hautpflege
Desinfektion und Reinigung, Sterilisation
Regelmäßige Information über die Arbeitsschutzvorschriften
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzhandschuhe
Bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt mit Blut, Blutbestandteilen, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen zu erwarten ist.
bei allen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
qualitative Minimalanforderungen an medizinische Einmalhandschuhe für den Gesundheitsdienst
hergestellt nach DIN EN 455 u. a. mit der geforderten Dichtigkeit (Accepted Quality Level, AQL)
Wegen der hohen Zahl von Latexallergien im Gesundheitsdienst müssen Einmalhandschuhe aus Naturlatex müssen entsprechend der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 540) puderfrei und allergenarm sein.
Ggf. Schutzkittel (über der Dienst-/Bereichskleidung) und flüssigkeitsundurchlässige Schürzen
Bei Arbeiten, bei denen mit Verunreinigungen der Kleidung durch Blut bzw. Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen zu rechnen ist.
Schutzbrille, ggf. Gesichtsschirm zum Schutz von Mund Atemwegen und Augen
Wenn mit Aerosolbildung oder Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen zu rechnen ist, z. B. bei Intubation, Absaugen, intraoralen und transurethralen Behandlungen.
Sicherer Umgang mit Kanülen und scharfen, schneidenden Gegenständen
Da die Gefährdung durch spitze, blutkontaminierte Gegenstände, besonders durch blutgefüllte Hohlraumnadeln, am größten ist, sind bruchBruch- und durchstichsichere Entsorgungsbehälter für gebrauchte Kanülen etc. unmittelbar am Ort desder Umganges unverzichtbar.Verwendung
Es empfiehlt sich, geeignete Behältnisse bei jedem entsprechenden Eingriff mitzunehmenmitnehmen oder an geeigneten Plätzen, an denen besonders häufig mit Kanülen etc. umgegangen wird, fest zu installieren.
Quellen
Leitlinien
Arbeitskreis „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF. Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis. Prävention blutübertragbarer Virusinfektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 029-026. S1, Stand 2017. www.awmf.org
Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG). Medikamentöse Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition. AWMF-Leitlinie Nr. 055-004. S2k, Stand 20182021. www.awmf.org
Literatur
Maßnahmen gegen Nadelstichverletzungen zahlen sich aus. Deutsches Ärzteblatt 25.10.2016. www.aerzteblatt.de
Arbeitskreis "Krankenhaus - & Praxishygiene" der AWMF. Leitlinien zur Hygiene in Klinik und Praxis. Prävention blutübertragbarer Virusinfektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 029-026. Klasse S1, Stand 2017 (abgelaufen). www.awmf.org
Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG). Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG). Medikamentöse Postexpositionsprophylaxe (PEP) nach HIV-Exposition. AWMF-Leitlinie Nr. 055-004. S2k, Stand 20182021. www.awmf.org
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Autor*innen
Thomas M. Heim, Dr. med., Wissenschaftsjournalist, Freiburg
Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).
Nadelstichverletzung; Nadelstichverletzungen; Inokulationsverletzung; Kontamination mit Körperflüssigkeiten; Stichverletzung mit möglicher Übertragung von Krankheitserregern; Schnittverletzungen; HIV-Postexpositionsprophylaxe; PEP; Arbeitsschutz; Arbeitsunfall
Nadelstichverletzungen (Inokulationsverletzungen)
CCC MK 11.11.2019, keine Postexpositionsprophylaxe für Hep. C empfohlen.
BBB MK 20.09.2022 revidiert, neue LL PeP.
CCC MK 18.11.2019, neue LL;
Revision at 11.12.2015 14:30:47:
Sterkt forkortet med link til FHIs dokument om dette.
Revision at 02.04.2014 08:51:59:
Revidert. Små endringer. MK 20.06.17, komplett für D überarbeitet
Sofern nicht anders gekennzeichnet, basiert der gesamte Artikel auf diesen Referenzen.1-3 Mit Inokulationsverletzungen sind in diesem Zusammenhang Verletzungen gemeint, bei denen durch eine Penetration der Haut oder Schleimhaut (z. B. durch einen Nadelstich) Erreger von Patient*innen auf medizinisches Personal übertragen werden.