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Kindesmisshandlung und Vernachlässigung

Was versteht man unter Vernachlässigung und Kindesmisshandlung?

Vernachlässigung und Kindesmisshandlung in jeglicher Form schaden der Gesundheit und können für das Kind nachhaltige körperliche und psychische Auswirkungen haben. Misshandlung oder Vernachlässigung entstehen als Folge einer problematischen Eltern-Kind-Beziehung. Während Vernachlässigung eher ein passiver Vorgang ist, wird das Kind in Fällen von Kindesmisshandlung zum Opfer aktiver Gewalt.

Vernachlässigung und Kindesmisshandlung wird in folgende Gruppen eingeteilt:

  • Vernachlässigung: Körperliche und seelische Bedürfnisse der Kinder werden nicht erfüllt.
  • Körperliche (physische) Gewalt: Umfasst jegliche absichtliche physische Gewalt wie Schläge, Verbrennungen oder das Schütteltraumanicht-unfallbedingte Kopfverletzungen bei Babys.
  • Psychische Gewalt: Umstände, die Kinder in ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigen können. Dazu gehören beispielsweise ablehnendes Verhalten oder Überforderung.
  • Sexueller Missbrauch: Kinder, die sexueller Gewalt oder sexuellen Handlungen ausgesetzt werden.

Diese Formen kommen häufig gleichzeitig vor. Nicht zwangsläufig, aber in vielen Fällen ist der Täter ein Elternteil oder eine sorgeberechtigte Person. Vernachlässigung und Kindesmisshandlung bleiben noch immer häufig unerkannt.

Häufigkeit

Kindesmisshandlungen kommen in allen Ländern dieser Welt, unabhängig von ethnischer Herkunft und Religionszugehörigkeit, vor. In Deutschland gibt es aktuell keine offiziellen Daten über Kindesmisshandlungen, daher ist die Häufigkeit nicht bekannt. Schätzungen zufolge sind etwa 10 % im Laufe ihrer Kindheit mindestens einmal körperlicher Gewalt ausgesetzt gewesen. Unter den im Krankenhaus behandelten Kindern leiden etwa 2 % unter den Folgen von Misshandlung oder Vernachlässigung. Veröffentlichte Zahlen, z. B. zur Häufigkeit von Anzeigen, sind generell mit Vorsicht zu betrachten, da man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss.

Risikofaktoren

Kindesmisshandlungen und sexueller Missbrauch treten in allen sozialen Schichten auf, jedoch können bestimmte Verhältnisse das Risiko erhöhen. All diese Faktoren können nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollten zu einem vorurteilsfreien Bild der familiären Umstände des Kindes beitragen. Mögliche Hintergründe von problematischen Beziehungen mit Kindesmisshandlung oder Vernachlässigungen können beispielsweise eine ungewollte Schwangerschaft, eine ungeklärte Vaterschaft oder andere Krisen während der Schwangerschaft oder in der Beziehung der Eltern sein. Die Aufgaben in Verbindung mit einem Kind können die Erziehungsberechtigten überfordern, z. B. im Falle von Alleinerziehenden oder sehr jungen Eltern. Auch zusätzliche Belastungen, beispielsweise durch körperliche oder psychische Erkrankungen und Alkoholabhängigkeit stehen mitunter im Zusammenhang mit Gewalt gegen Kinder. Man geht zudem davon aus, dass das Risiko unter Eltern, die selbst Gewalterfahrungen in ihrer Kindheit erlebt haben, erhöht ist. Gewalt gegen Kinder ist häufig verbunden mit Gewalt gegen andere Familienmitglieder. Psychische Gewalt und Misshandlung ist in Familien mit höherem Sozialstatus häufiger, z. B. durch Teilnahmslosigkeit durch berufliche Überforderung oder überprotektives Verhalten.

Entgegen diesen Risikofaktoren stehen sogenannte Schutzfaktoren, die dem Risiko von Kindesmisshandlung entgegenwirken. Dazu gehören stabile Bindungen zu Bezugspersonen, eine gute Erziehung sowie frühe Unterstützung der Eltern von außen. Schutzfaktoren können gestärkt werden, z. B. auch durch frühzeitige Unterstützung der Eltern („Frühe Hilfen“).

Merkmale

Vernachlässigung. Diese kann sowohl körperliche als auch seelische Bedürfnisse betreffen. Ein Beispiel für körperliche Vernachlässigung ist eine nicht ausreichende Ernährung, die zu verzögerter Entwicklung oder Krankheiten durch Vitaminmangel führen kann. Eine seelische Vernachlässigung kann vielfältige Folgen, wie z. B. ein gestörtes Bindungsverhalten, eine Verzögerung der Sprachentwicklung oder Hyperaktivität und andere Verhaltensauffälligkeiten zur Folge haben.

Körperliche Gewalt. Körperliche Gewalt gegenüber Kindern kann verschiedene Formen annehmen. Gewalt gegen Kinder führt häufig zu äußeren, erkennbaren Verletzungen wie Abschürfungen, Blutergüssen und Platzwunden, aber auch Verbrühungen oder Verbrennungen. Schwieriger zu erkennen sind innere Verletzungen. Schäden an inneren Organen oder ein Schütteltraumanicht-unfallbedingte Kopfverletzungen bei Babys können zu inneren Blutungen führen und für das Kind lebensgefährlich sein. Natürlich sind nicht alle Verletzungen von Kindern auf Kindesmisshandlung zurückzuführen, jedoch sollte bei häufigen oder untypischen Zeichen daran gedacht werden.

Psychische Kindesmisshandlung. Kinder, die Opfer von psychischer Misshandlung waren, können ein schwer gestörtes Selbstwertgefühl und zahlreiche psychische Erkrankungen erleiden. Dies kann sich nach einschneidenden Ereignissen z. B. als posttraumatische Belastungsstörung mit wiederkehrenden Erinnerungen und Vermeidungsverhalten äußern. Ebenso können betroffene Kinder andere psychische Folgen wie Depressionen, Essstörungen oder Einnässen erleiden. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da diese psychischen Störungen auch ohne zugrunde liegende Kindesmisshandlung auftreten können.

Sexuelle Gewalt. Hier handelt es sich um sexuelle Handlungen an oder mit Kindern und Jugendlichen, die entwicklungsmäßig weder in der Lage sind, sie zu verstehen, noch eine Einwilligung zu geben. Sexueller Missbrauch betrifft Kinder aller Altersgruppen, am häufigsten sind jedoch Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren betroffen. Die Folgen für das Kind können vielfältig sein, oft führt sexueller Missbrauch zu einem Gefühl von Hilflosigkeit und Isolation. Depression und Verhaltensänderungen sind weitere häufige Symptome, und viele Betroffene leiden noch im Erwachsenenalter unter psychischen Erkrankungen. Körperliche Merkmale sind vergleichsweise selten und kein sicheres Kriterium, um festzustellen, ob ein sexueller Übergriff stattgefunden hat.

 Vorgehen

Der Verdacht, dass ein Fall von Kindesmisshandlung vorliegt, kann von verschiedenen Seiten geäußert werden, z. B. durch die Schule, medizinisches Personal oder bestimmte Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, gleichermaßen aber auch durch Betroffene oder Familienangehörige selbst. Aufgabe der Ärztin/des Arztes ist dann eine sorgfältige Klärung durch Gespräche mit der Familie und Untersuchung des Kindes, um den körperlichen und psychischen Entwicklungszustand und eventuelle Verletzungen zu beurteilen. Dabei ist es für alle Beteiligten wichtig, einfühlsam und ohne Vorurteile vorzugehen.

Das Vorgehen hängt entscheidend von der Schwere der Situation ab. Meist versuchen die Behandelnden über Gespräche mit den Eltern, weiteren spezialisierten Ärzten, geschulten Psychologen und Kontaktpersonen wie Lehrern eine Verbesserung der Situation zu bewirken. Viele Beratungsstellen und Fachkräfte können daraufhin weitere Hilfe von außen bieten, und in einigen Fällen erfolgt eine Gesprächsrunde in sogenannten Helferkonferenzen. Bei schweren Verletzungen des Kindes oder nach einem Schütteltraumanicht-unfallbedingten Kopfverletzungen kann hingegen eine Einweisung ins Krankenhaus notwendig sein. Wenn nach der Einschätzung der behandelnden Ärzte ein hohes Gefährdungsrisiko für das Kind besteht, können diese die ärztliche Schweigepflicht umgehen und Kontakt mit dem Jugendamt oder sogar der Polizei aufnehmen.

Weitere Informationen

Autoren

  • Jonas Klaus, Arzt, Freiburg i. Br.
mishandling; Misshandlung; Kindesmisshandlung; Kindesmissbrauch; Missbrauch; Vernachlässigung; Schütteltrauma; Missbrauch; Körperliche Gewalt; Schläge; Verbrennungen; Psychische Gewalt; Ablehnung; Überforderung.; Sexueller Missbrauch; sexuelle Gewalt; Entwicklungsverzögerung
Vernachlässigung und Kindesmisshandlung kommen in allen Ländern dieser Welt und in allen sozialen Schichten vor. Diese können sich in verschiedenen Formen, wie z. B. körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch, äußern und für die betroffenen Kinder schwere Konsequenzen hinsichtlich ihrer Gesundheit und Entwicklung haben.
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
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JK 19.07.17 JK 06.05.19
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Vernachlässigung und Kindesmisshandlung kommen in allen Ländern dieser Welt und in allen sozialen Schichten vor. Diese können sich in verschiedenen Formen, wie z. B. körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch, äußern und für die betroffenen Kinder schwere Konsequenzen hinsichtlich ihrer Gesundheit und Entwicklung haben.
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Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
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