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MRSA in der ambulanten Versorgung

Allgemeine Informationen

 Definition

  • Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus.
  • Es wird zwischen einer Kolonisation oder einer Infektion mit MRSA unterschieden.1
    • Kolonisation: Wachsen und Persistieren von MRSA nach Kontamination auf der Haut oder Schleimhaut eines Menschen.
    • Infektion: entzündliche Reaktionen mit weiteren Symptomen durch MRSA.2
  • Reservoir: vor allem der Nasen-Rachen-Raum.
  • Übertragungswege:
    • Handkontakt: Hauptübertragungsweg in medizinischen Einrichtungen.2
    • Direkterdirekter und indirekter Kontakt.
    • Tröpfchen, kontaminierte Flächen.
    • äÄußerst widerstandsfähig gegen Trockenheit und Hitze, können bis zu Monaten auf unbelebten Flächen überleben.
  • Bakterien der Staphylokokken-Gruppe sind ein normaler Bestandteil der Hautflora und rufen in der Regel keine Beschwerden hervor. Die Untergruppe des Staphylococcus aureus (SA) kann jedoch zu Wundinfektionen und Abszessen, aber auch zu systemischen Infektionen und Blutvergiftungen führen.
  • Eine Besiedlung (v. a. Nasenvorhof) mit MSSA (Methicillin-sensibler Staphylococcus  aureus) in der Allgemeinbevölkerung ist häufig (20–30 % der Menschen), mit MRSA selten.2
  • Früher konnten Infektionen mit SA mit herkömmlichem Penicillin behandelt werden, es entwickelte sich jedoch schnell eine Resistenz. Etwa ab 1950 wurde Methicillin als wirksames Mittel gegen SA-Infektionen eingesetzt. Doch bereits ab den 1960er Jahren tauchten resistente Stämme (MRSA) auf, die heute in den meisten europäischen Ländern ein großes Problem darstellen.
  • Die Methicillin-resistenten Bakterien sind häufig auch gegen eine Reihe anderer Antibiotika resistent.
  • Von MRSA und MSSA (Methicillin-sensibler Staphylococcus aureus) ausgelöste Krankheitsbilder unterscheiden sich klinisch nicht. Infektionen mit MRSA sind mit erhöhter Sterblichkeit und erhöhten Kosten gegenüber denen mit MSSA assoziiert.2
  • Unterscheidung einer Übertragung von MRSA im Krankenhaus (Hospital-aquired = HA-MRSA) oder ambulant erworbenen MRSA-Infektionen (Community-aquired = CA-MRSA) mit grundsätzlich unterschiedlichen Eigenschaften und länderspezifisch sehr unterschiedlicher Ausbreitung.3
  • CA-MRSA stammen vornehmlich aus Abszessen, Furunkulosen und Wundinfektionen.4
  • Verbreitung von CA-MRSA:
    • im familiären Umfeld betroffener Patient*innen
    • Erwerb bei Aufenthalten in Endemiegebieten  
    • Import im Rahmen der Aufnahme und der medizinischen Versorgung von Geflüchteten aus verschiedenen Krisenregionen.4

Häufigkeit

  • Nach stetiger Zunahme des Anteils von MRSA an der S. -aureus-Population seit 1990 nimmt er seit einigen Jahren wieder ab.
  • In der ambulanten Versorgung sank der Anteil von 13 % (2010) auf 6 % im Jahr 2019.4
  • Auch im   europäischen Durchschnitt sank der Anteil von 18 % im Jahr 2013 auf 15,5 % im Jahr 2019, in süd- und osteuropäischen Ländern (z. B. Italien, Griechenland, Rumänien) lag er auch im Jahr 2019 weiterhin bei mehr als 35 %.5
  • Mehr als 82 % der Betroffenen sind 60 Jahre oder älter.
  • Die Prävalenz von MRSA-Kolonisationen bei Menschen, die in Langzeit-Pflegeeinrichtungen in Deutschland leben, beträgt regional unterschiedlich zwischen 7,6 % und 9,2 %.2
  • Bezüglich der CA-MRSA aktuell keine Zunahme in Deutschland.4

ICD-10

  • U80-U85 Infektionserreger mit Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika oder Chemotherapeutika

Diagnostik

Probenahme für MRSA-Tests

  • Die Diagnose wird durch Abstriche gestellt, die in einem herkömmlichen Transportmedium an ein mikrobiologisches Labor geschickt werden.
  • In Deutschland gibt es zurzeit kein allgemeines Screening auf MRSA, weder bei PatientenPatient*innen noch bei Personal. Es gibt regionale MRSA-Netzwerke, die in Zusammenarbeit mit Betriebsärztenrzt*innen und Hygienefachleuten regionale Besonderheiten berücksichtigen und entsprechende Regeln aufstellen.
    • RisikopatientenRisikopatient*innen sollten jedoch auf MRSA überprüft werden.6
    • Probenahme ist bei MitarbeiternMitarbeiter*innen zur Voruntersuchung oder zur Ermittlung von Übertragungswegen indiziert.
  • Vorgehen
    • beide Nasenvorhöfe: Abstrich mit demselben Tupfer, etwa 1 cm innerhalb der Nasenöffnung medial und lateral
    • Rachen und Tonsillen: Abstrich von der hinteren Rachenwand und den Tonsillen
    • Wunden, Ekzeme, frische Narben oder andere Hautdefekte
    • im Bereich der Einstichstellen von Fremdkörpern (Katheter, Drainagen, Trachoestoma u. Ä.).
  • Siehe auch TrainAMed Wund- und Hautabstrich (Uni Freiburg).

Indikationen zur Probenahme in der Hausarztpraxis

  • Bei Wunden bei v. a. Wundinfekt.
  • Vor Verlegung einesvon PatientenPatient*innen in eine Pflegeeinrichtung, s. (siehe MRSA in Pflegeeinrichtungen)
  • Bei Entlassung aus dem Krankenhaus und bestehenden Risikofaktoren (s. u.), wenn eine Sanierung sinnvoll und aussichtsreich erscheint.
  • Risikofaktoren: 
    • stationäre Behandlung in den letzten 6 Monaten (Verweildauer mind. 4 Tage)
    • MRSA-Besiedelung mit erfolgreicher Sanierung in der Vorgeschichte
    • chronische Pflegebedürftigkeit
    • Antibiotikatherapie in den letzten 6 Monaten
    • liegende Katheter (z. B. PEG, Blasenkatheter)
    • Hauterkrankungen/ chronische Wunden
    • Tiefetiefe Weichteilinfektionen
    • Dialysepflichtigkeit oder Immunsuppression.2
  • Ein Screening auf MRSA im ambulanten Bereich bei PatientenPatient*innen ohne o. g. Kriterien ist nicht sinnvoll und notwendig.

Maßnahmen bei positivem Abstrich

  • Bei positivem Ergebnis des MRSA-Abstriches sollte überlegt werden, ob eine Sanierung sinnvoll ist. 
    • Ein Leben mit MRSA und mit den damit verbundenen Vorkehrungen ist manchmal weniger belastend als wiederholte frustrane Sanierungsversuche.7
  • Aufklärung desder PatientenBetroffenen und seinerihrer Angehörigen.
    • Für Angehörige einesvon MRSA-Trägersger*innen im ambulanten Umfeld ist das Ansteckungsrisiko gering.
    • Enge Körperkontakte können zu einer passageren Besiedlung von Familienangehörigen führen, diese stellt jedoch in der Regel keine Bedrohung für sie dar.
    • Gefährdet sind Personen mit offenen Wunden oder Hautläsionen oder bekannter Disposition für eine Infektion mit S. aureus (DiabetikerDiabetes-Kranke, dialysepflichtige Personen, Menschen mit Immunsuppression). In diesen Fällen sollte eineine Distanzierung von MRSA-Trägernger*innen bis zur erfolgreichen Sanierung erfolgen.
    • Die strengen Hygienemaßnahmen im Krankenhaus dienen vor allem dem Schutz anderer, schwer kranker und immunsupprimierter PatientenPatient*innen im Krankenhaus, für die eine Besiedlung mit MRSA eine Gefahr darstellt. Im ambulanten Umfeld gilt dies meist nicht. 3

Maßnahmen bei Überweisung/KrankenhauseinweisungKlinikeinweisung

  • Sind die PatientenPatient*innen MRSA-positiv, wird die jeweilige Einrichtung in Kenntnis gesetzt.
  • Die überweisenden Ärzterzt*innen sollten gemeinsam mit den Einrichtungen beurteilen, ob vor der Aufnahme eine Sanierung erforderlich ist.
  • Auch bei Involvierung anderer Dienstleister des Gesundheitswesens, z. B. Rettungsdienst, sind die erforderlichen Informationen bezüglich der MRSA-Ansteckung zu übermitteln.
  • Zudem werden die PatientenPatient*innen aufgefordert, auch selbst auf einen vorausgegangenen MRSA-Befund hinzuweisen, wenn sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Therapie

  • Die Behandlung besteht aus:
    • standardmäßigen Arbeitsabläufen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung.
    • einer spezifischen Therapie, die gegen die Infektion oder Kolonisation gerichtet ist.
  • Eine Isolierung ist außerhalb von Gesundheitseinrichtungen nicht indiziert.
  • Ein Nachweis von MRSA allein stellt noch keine Indikation zu einer lokalen oder systemischen Therapie dar.

Therapie bei MRSA-Infektion

  • Die Behandlung der Infektion erfolgt nach den üblichen Leitlinien für die Infektionstherapie, sofern eine solche Therapie klinisch indiziert ist.
  • Oberflächliche Haut- oder Wundinfektionen erfordern meist keine systemische Antibiotikabehandlung.
  • Bei komplizierten Infektionen sollte einsollten Infektionsmediziner*innen oder ein MikrobiologeMikrobiolog*innen konsultiert werden.
  • Abszesse werden drainiert. Ist die Drainage erfolgreich, ist selbst bei einer MRSA-Infektion häufig keine systemische Antibiotikatherapie erforderlich.
  • Ist eine Antibiotikatherapie indiziert, wird das Antibiotikum auf Grundlage der Resistenzbestimmung gewählt.
  • Betalactamantibiotika sind bei Therapie einer MRSA-Infektion gundsgrundsätzlich nicht empfohlen.
  • Als Antibiotika kommen Glycopeptide in Kombination mit Rifampicin, Clindamycin oder Gentamicin in Betracht.
  • Auch Fosfomycin oder Fusidinsäure können als Kombinationspartner zum Einsatz kommen.
  • Als Reserveantibiotikum steht Linezolid als Monotherapie zur Verfügung.
  • Bei Haut- und Weichteilinfektionen kann man Tigezyklin, Daptomycin, Rifampicin und Cotrimoxazol verwenden.3
  • Bei Chinolonen, Clindamycin und Cotrimoxazol wird ein Rückgang der Resistenzen beobachtet, die Resistenzraten gegenüber den Reserveantibiotika Linezolid, Tigecyclin, Vancomycin und Teicoplanin steigen leicht, bleiben aber selten.4

Therapie bei MRSA-Besiedlung (Sanierung)

  • Da Menschen mit einer MRSA-Besiedlung eineein höheres Risiko für eine MRSA-Infektion einhergehend mit einer höheren Mortalität haben, sollte über eine Sanierung nachgedacht werden.
  • Eine Sanierung wird bei allen MitarbeiternMitarbeiter*innen im Gesundheitswesen empfohlen, die MRSA-positiv sind.
  • Auch bei MRSA-positiven PatientenPatient*innen erfolgt meist eine Sanierung, die Entscheidung richtet sich hier jedoch nach der individuellen Einschätzung.
    • Die Sanierung ist nur selten erfolgreich, wenn bei den PatientenBetroffenen Katheter oder Sonden gelegt wurden oder eine chronische Wunde vorliegt.
  • Eine etwaige Infektion sollte vor Beginn der Sanierung behandelt werden.
  • Die Sanierung dauert 5 Tage.
  • Mehr als 2 Sanierungsversuche sind selten sinnvoll.

Vorgehensweise bei der Sanierung8

  • Anwendung von Mupirocin-Nasensalbe 3 x täglichtgl. in beiden Nasenvorhöfen.
  • Tägliche Ganzkörperreinigung samt Haarwäsche mit desinfizierender Waschlotion (z. B. Octenidin-Waschlotion).
  • 3 x täglichtgl. Mundpflege und Behandlung der Mundpflege- und Zahnputzutensilien bzw. der Zahnprothese mit einem für die Mundschleimhaut geeigneten Antiseptikum (z. B. Octenidindihydrochlorid oder Chlorhexidindiglukonat).
  • Tägliches Wechseln der Bettwäsche und der gesamten Kleidung.
    • Die Kleidung wird bei höchstmöglicher Temperatur gewaschen.
    • Während der Behandlung sollte vorzugsweise Kleidung verwendet werden, die bei 60 Grad oder mehr gewaschen werden kann.
  • Desinfektion oder Austausch aller Gegenstände, die Kontakt mit der Haut haben (Brille, Zahnbürste, Zahnprothese, Deoroller u. a.).
  • Wischdesinfektion aller Flächen, die in Kontakt mit der Haut kommen können.
  • Sanierung bei Kindern oder Schwangeren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten.Spezialist*innen
  • Bei ausbleibendem Erfolg, Infektionen, Grunderkrankungen, besonderen Resistenzmustern usw. möglicherweise Indikation zu anderen Formen der Sanierung, u. a. systemische Antibiotikatherapie.

Kontrolle nach der Sanierung

  • Erster Kontrollabstrich nach 48 Stunden, dann 2 weitere im täglichen Abstand
  • Kontrollabstrich nach 3–6 und nach 12 Monaten.

Prävention

Infektionsschutzmaßnahmen

  • Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Prävention des Auftretens multiresistenter Keime ist der rationale Umgang mit Antibiotika in der Human- und Tiermedizin (Massentierhaltung).2
  • Beim Kontakt mit PatientenPatient*innen sind insbesondere die Maßnahmen zur Handhygiene wichtige Instrumente zur Verhinderung der Ausbreitung von MRSA und anderen Erregern.
  • Im internen Kontrollsystem der jeweiligen Einrichtung/Praxis sollten standardmäßige Verfahren für den Umgang mit MRSA-positiven PatientenPatient*innen definiert sein.
  • Durch einen MRSA-Befund dürfen notwendige Untersuchungen oder Behandlungen nicht verhindert oder verzögert werden.2
  • PatientenPatient*innen mit MRSA können zusammen mit anderen PatientenPatient*innen im Wartezimmer warten.
  • Die Mitarbeiter*innen tragen Handschuhe, einen Mundschutz und ggf. einen Kittel, falls
    • sie den PatientenPatient*innen beim Aus- und Ankleiden assistieren.
    • sie Verbände abnehmen oder Wunden versorgen.
    • die PatientenPatient*innen eine chronische Hauterkrankung haben.
    • eine Atemwegsinfektion vorliegt oder sonstige Umstände bestehen, die das Risiko einer MRSA-Ausbreitung erhöhen.
  • Bei Gesprächen mit den PatientenPatient*innen ist das Tragen von Handschuhen und Mundschutz nicht notwendig.
  • Liegen und medizinische Geräte, die in direkten Kontakt mit der Haut der PatientenPatient*innen kommen, werden gereinigt und ggf. desinfiziert.
    • Abfälle, die mit MRSA kontaminiert sein könnten, werden nach den internen Verfahrensweisen für infektiöse Abfälle gehandhabt.
  • Mitarbeiter*innen, bei denen individuelle Risikofaktoren für eine Kolonisation vorliegen, sollten bei der Arbeit mit MRSA-positiven PatientenPersonen die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Individuelle Risikofaktoren sind:
    • Wunden
    • chronische Hauterkrankungen, die zu Hautdefekten führen.
    • Fremdkörper, die die Haut- oder Schleimhautbarriere durchbrechen (z. B.  Stomata).
  • Besteht bei medizinischem Personal ein begründeter Verdacht auf eine Ansteckung mit MRSA, wird ein MRSA-Test durchgeführt.
    • Bei allen Ärztenrzt*innen und Pflegekräften, bei denen MRSA nachgewiesen wird, ist eine Sanierung zu empfehlen.
    • Es gibt keine rechtliche Grundlage, MRSA-positiven Ärztenrzt*innen oder sonstigen MitarbeiternMitarbeiter*innen die Ausübung ihrer Tätigkeit zu untersagen, falls sie ausschließlich außerhalb einer Einrichtung arbeiten.

Grundlegende präventive Arbeitsabläufe

  • Bei sämtlichen Kontakten mit PatientenPatient*innen – unabhängig davon, ob nur ein Verdacht besteht oder die Diagnose bereits gesichert wurde – gelten die grundlegenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.
  • Die Maßnahmen basieren auf der Annahme, dass sämtliche Körperflüssigkeiten wie Blut, Sekret und Exkremente (Schweiß ausgenommen) sowie defekte Haut und Schleimhäute Erreger enthalten können.
  • Durch eine konsequente Durchführung der grundlegenden Maßnahmen wird die Ansteckungsgefahr sowohl bei bekannten als auch bei unbekannten Ansteckungsquellen gesenkt.
  • Infektionsschutzmaßnahmen: Primärprophylaxe
    • Bei Kontakt mit allen PatientenPatient*innen: Maßnahmen zur Handhygiene anwenden!
    • Bei Gefahr von Kontakt mit Körperflüssigkeiten, defekter Haut oder Schleimhäuten: Weitere grundlegende Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich zur Handhygiene in Erwägung ziehen.
    • Bei Kontakt mit PatientenPatient*innen, die bekanntermaßen oder vermutlich Träger*innen von Erregern sind: Verstärkung der Infektionsschutzmaßnahmen über die grundlegenden Maßnahmen hinaus in Erwägung ziehen.

Handhygiene

  • Wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung von Erregern.
  • Nägel sollten kurz geschnitten sein.
  • Künstliche Nägel sowie Nagellack sind nicht erlaubt.
  • Ringe, Armbanduhren oder Piercings dürfen nicht getragen werden (Ausnahme Dosimeter).
  • Sichtbare Verschmutzungen sollten mit herkömmlicher Seife gewaschen und mit Einmaltüchern abgetrocknet werden.
  • Die hygienische Händedesinfektion erfolgt mit Handdesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis.
  • Anwendung der Maßnahmen zur Händehygiene vor reinen und nach unreinen Arbeitsabläufen:
    • vor und nach körperlichem Kontakt mit PatientenPatient*innen
    • zwischen unreinem und reinem Kontakt mit ein und demselbenderselben PatientenPerson
    • zwischen unterschiedlichen Verfahren bei ein und demselbenderselben PatientenPerson
    • nach Kontakt mit verunreinigten Gegenständen und verunreinigter Ausrüstung
    • vor der Handhabung reiner Ausrüstung
    • vor der Handhabung von Arzneimitteln
    • nach dem Entfernen der Handschuhe
    • nach Verlassen des Zimmers.

Hustenhygiene

  • Gilt sowohl für Mitarbeiter*innen als auch PatientenPatient*innen und Angehörige.
  • Beim Husten und Niesen sollte Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bedeckt sein, welchesdas anschließend sofort entsorgt wird. 
  • Ggf. sollte die hustende oder niesende Person einen Mund-Naseschutz tragen.
  • Nach Kontakt mit hustenden oder niesenden Personen sollten Maßnahmen zur Handhygiene durchgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Handschuhe

  • Wann werden Handschuhe getragen?
    • bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten, defekter Haut und verunreinigten Gegenständen und Oberflächen.
    • Bei Wunden oder Ekzemen an den Händen; Wunden werden mit wasserdichtem Pflaster abgedeckt.
  • Korrekter Gebrauch der Handschuhe
    • Reinigung der Hände vor dem Anziehen der Handschuhe.
    • Werden die Handschuhe zusammen mit anderer Schutzausrüstung getragen, werden die Handschuhe zuletzt angezogen.
    • Falls die Handschuhe in Kontakt mit potenziell verunreinigten Bereichen kommen, werden sie zwischen unterschiedlichen Arbeitsaufgaben gewechselt – auch wenn diese denselbendieselbe PatientenPerson betreffen.
    • Die Handschuhe werden direkt nach Abschluss des Vorgangs ausgezogen und entsorgt.
    • Händedesinfektion direkt nach dem Ausziehen der Handschuhe.
    • Arbeiten „von sauber nach schmutzig“.
    • Vermeidung von Berührung "sauberer" Gegenstände während des Tragens von kontaminierten Handschuhen.

Mund- und Nasenschutz

  • Ein Mund- und Nasenschutz sollte bei Tätigkeiten erwogen werden, bei denen es zum Verspritzen von Körperflüssigkeiten wie Blut, Sekreten und Exkrementen oder anderen Flüssigkeiten kommen kann, die möglicherweise Erreger enthalten.
  • Chirurgischer Mundschutz
    • Zum Schutz von Nase und Mund, z. B. bei Nahkontakt mit PatientenPatient*innen, die husten oder niesen.
    • Der Mundschutz muss Mund und Nase abdecken, die Kanten möglichst eng anliegen.
    • Nach einmaliger Verwendung ist der Mundschutz zu verwerfen.
    • Entfernung des Mundschutzes, nachdem die Handschuhe entfernt und die Händedesinfektion durchgeführt wurde. Nach dem Entfernen des Mundschutzes erfolgt eine weitere Händedesinfektion.
  • Ein chirurgischer Mundschutz dient auch zur Verhinderung einer Ansteckung durch dendie Träger*innen des Mundschutzes, z. B. bei Operationen. Er verhindert vor allem die Verbreitung größerer Tröpfchen aus Nase und Mund.

Augenschutz

  • Visier und anderer Augenschutz
    • Bei Spritzgefahr wird ein Augenschutz oder Visier getragen, um die Schleimhäute der Augen zu schützen.
    • Entfernung des Augenschutzes oder des Visiers, nachdem die Handschuhe entfernt und die Händedesinfektion durchgeführt wurde. Befestigungsband und Brillenbügel sind meist nicht verunreinigt und können mit bloßen Händen berührt werden.

Schutzkittel

  • Bei Spritzgefahr Tragen eines Schutzkittels zusätzlich zur Arbeitskleidung, um Arbeitskleidung und Haut zu schützen.
  • Bei großen Mengen verunreinigter Stoffe wird ein wasserfester Schutzkittel getragen.
  • Verschmutzte Schutzkittel werden direkt nach Beendigung der jeweiligen Aufgabe ausgezogen, und anschließend werden die Hände gereinigt. Falls die Arbeitskleidung feucht geworden ist, wird diese ebenfalls gewechselt.
  • Derselbe Schutzkittel darf nicht für mehrere PatientenPatient*innen verwendet werden (patientengebundene Verwendung).
  • Bei Gebrauch von Mehrweg-Schutzkitteln werden diese gewechselt, wenn sie sichtbare Verschmutzungen aufweisen, mindestens jedoch einmal täglich.

Reinigung und Desinfektion

  • Bei Verunreinigungen von Inventar, Berührungspunkten und Oberflächen mit Körperflüssigkeiten werden die Verunreinigungen entfernt und die Bereiche mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert.
  • Die herkömmliche Reinigung erfolgt im Einklang mit dem Reinigungsplan der Einrichtung.

Abfallhandhabung

  • Infektiöser Abfall soll auf sichere Art und Weise gehandhabt werden.
  • Die Einrichtung soll in ihrem internen Kontrollsystem Arbeitsabläufe für die Handhabung von Abfall, u. a. auch infektiösem Abfall, definiert haben.
  • Infektiöser Abfall soll so verpackt werden, dass er gelagert und transportiert werden kann, ohne dass hierdurch eine Ansteckungsgefahr entsteht. Die Verpackung und die Kennzeichnung sollen den Anforderungen an die Verpackung von infektiösen Stoffen entsprechen.

Handhabung von Bettwäsche und Textilien

  • Bettwäsche und Textilien, die mit Körperflüssigkeiten verunreinigt sind, sollen als infektiöse Wäsche so gehandhabt, verpackt und transportiert werden, dass es nicht zu einem direkten oder indirekten Kontakt mit Haut, Schleimhaut oder Arbeitskleidung des Personals kommt.
  • Sichtbar verunreinigte Arbeitskleidung wird umgehend gewechselt.

Aufhebung der Infektionsschutzmaßnahmen

  • Die Infektionsschutzmaßnahmen werden aufgehoben, wenn drei3 Tests im Abstand von jeweils einer Woche negativ ausgefallen sind. Dies gilt sowohl für PatientenPatient*innen als auch für Mitarbeiter*innen.

Meldepflicht

  • In Deutschland besteht nach §§ 6, 8 und 9 des IfsGIfSG (Infektionsschutzgesetz) eine Meldepflicht für zwei2 oder mehr aufgetretene MRSA-Infektionen, bei denen der Verdacht auf einen epidemiologischen Zusammenhang besteht (z. B. Vorkommen im selben Umfeld).9
  • Ebenso besteht eine Meldepflicht für den Nachweis von MRSA in Blut- oder Liquorproben (Meldung erfolgt durch das Labor).
  • Wird bei PatientenPatient*innen MRSA nachgewiesen, sollen die Hausärzte:rzt*innen
    • die PatientenPatient*innen über MRSA aufklären.
    • die Notwendigkeit einer Ermittlung des Übertragungswegs beurteilen.
    • eine Sanierung und etwaige sonstige Infektionsschutzmaßnahmen in Betracht ziehen.
    • weiterbehandelnde Ärzterzt*innen, Krankenhäuser oder die Pflegeeinrichtungen informieren.
    • nach Abschluss der Sanierung Proben zur Kontrolle entnehmen.
  • Es gibt regionale MRSA-Netzwerke, die in Zusammenarbeit mit Hygienefachleuten arbeiten.10
  • Es gibt keine Einschränkungen bei Schul- oder Kindergartenbesuch. 

Meldung von MRSA-Ausbrüchen

  • Der Ausbruch einer ansteckenden Krankheit wird hier wie folgt definiert:
    • mehr Fälle einer bestimmten Krankheit innerhalb eines bestimmten Bereichs in einem bestimmten Zeitraum als erwartet – oder –
    • 2 oder mehr Fälle derselben Krankheit, die vermutlich den gleichen Ursprung haben.
  • Außerhalb von medizinischen und Pflegeeinrichtungen ist der Verdacht auf einen MRSA-Ausbruch begründet, wenn:
    • Informationen über einen Zusammenhang zwischen 2 oder mehr Fällen vorliegen.
    • Es kommt häufig vor, dass im selben Haushalt mehrere Fälle auftreten. Dies muss normalerweise nicht gemeldet werden.

Patienteninformationen

Patienteninformationen in Deximed

Weitere Informationen

Video

Quellen

Literatur

  1. Muto CA, Jernigan JA, Ostrowsky BE, Richet HM, Jarvis WR, Boyce JM, et al. SHEA guidelines for preventing nosocomial transmission of multi-drug resistant strains of Staphylococcus aureus and Enterococcus. Infect Control Hosp Epidemiol 2003; 24: 362-86. PubMed
  2. Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten-Staphylococcus- aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen www.rki.de
  3. Robert Koch-Institut, Ratgeber für Ärzte Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA, Stand 19.5.2016, Zugriff 30.11.2021. www.rki.de
  4. Layer F, Strommenger B, Cuny C, Werner G: Eigenschaften, Häufigkeit und Verbreitung von MRSA in Deutschland – Zur Situation 2019/2020 Epid Bull 2021;40:3 -12. www.rki.de
  5. European Centre for Disease Prevention and Control. Antimicrobial resistance in the EU/EEA (EARS-Net)Annual Epidemiological Report 2019. Stockholm: ECDC; 2020. www.ecdc.europa.eu
  6. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034a. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 1: Diagnostik, Stand 2013. www.degam.de
  7. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034c. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 3: Altenpflegeheime, Stand 2013 www.degam.de
  8. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034b. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 2: Therapie/Sanierung, Stand 2013. www.degam.de
  9. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Zugriff 30.11.2021 www.gesetze-im-internet.de
  10. Robert Koch-Institut: Regionale MRE-Netzwerke. Berlin 2016 Stand 07.01.2019. www.rki.de
  11. Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF . Händedesinfektion und Händhygiene. AWMF-Leitlinie Nr. 029-027. Stand 2016 www.awmf.org

AutorenAutor*innen

  • Franziska Jorda, Dr. med., Fachärztin für Viszeralchirurgie, Ärztin in Weiterbildung Allgemeinmedizin, Kaufbeuren
  • Monika Lenz, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Neustadt am Rübenberge
  • KlausDie Weckbecker,ursprüngliche Prof.Version Dr.dieses med.,Artikels Facharztbasiert fürauf Allgemeinmedizin,einem Badentsprechenden HonnefArtikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (ReviewerNEL, https://legehandboka.no/)
  • Ingard Løge, spesialist allmennmedisin, universitetslektor, institutt for sammfunsmedisinske fag, NTNU, redaktør NEL.
MRSA i primærhelsetjenesten
MRSA; Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus; Multi-resistenter Staphylococcus aureus; Staphylokokken; ambulante Versorgung; nosokomiale MRSA-Infektionen; Patientenisolierung; Sanierung; Hygienemaßnahmen; CA-MRSA; Community-aquired
MRSA in der ambulanten Versorgung
TrainAMed-Video eingefügt 25.6.19 UB DDD MK 19.09.2018, Anmerkungen des Reviewers Prof. Weckbecker berücksichtigt.
BBB MK 08.12.2021 revidiert, LL ungültig. MK 13.09.2016 DEGAM-Review 08.10.2018, Weckbecker
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Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Es wird zwischen einer Kolonisation oder einer Infektion mit MRSA unterschieden.1 Kolonisation: Wachsen und Persistieren von MRSA nach Kontamination auf der Haut oder Schleimhaut eines Menschen. Infektion: entzündliche Reaktionen mit weiteren Symptomen durch MRSA.2MRSA2
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