Atemwegserkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Schützen!

Mit einfachen Maßnahmen können auch Sie helfen, sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen, Krankheitszeichen zu erkennen und Hilfe zu finden.

Halten Sie beim Husten und Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg. Niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie danach entsorgen. Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen, und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife. Halten Sie mehr als 1,5 m Abstand und tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske dort, wo sie lokal empfohlen ist. Bleiben Sie zu Hause und reduzieren Sie direkte Kontakte, besonders zu Risikogruppen.

Erkennen!

Erste Krankheitszeichen können Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche, aber auch Übelkeit, Durchfall oder Erbrechen sein. COVID-19 kann aber auch unbemerkt bleiben oder sehr leicht verlaufen. Bei einem schweren Verlauf können u. a. Atemnot oder eine Lungenentzündung eintreten. Nach einer Ansteckung können Krankheitssymptome bis zu 14 Tage später auftreten.

Handeln!

Sollten eines oder mehrere der oben beschriebenen Krankheitszeichen auftreten, vermeiden Sie unnötige Kontakte zu weiteren Personen und bleiben Sie zu Hause. Machen Sie, falls möglich, einen COVID-Schnelltest und kontaktieren Sie bei einem positiven Ergebnis Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt per Telefon, oder wenden Sie sich an die Nummer 116 117 und besprechen das weitere Vorgehen, bevor Sie in die Praxis gehen. Weisen Sie darauf hin, falls Sie Teil einer Risikogruppe sind. Wenn Sie nicht durchkommen, versuchen Sie es erneut! Bei akuter Atemnot rufen Sie notärztliche Hilfe: Tel. 112!

Was ist SARS-CoV-2?

Das Virus gehört zu den Beta-Coronaviren und wird kurz als SARS-CoV-2 bezeichnet. Die dadurch verursachte Erkrankung trägt den Namen COVID-19 (Coronavirus Disease 19). Das Virus wurde vermutlich von Wildtieren auf den Menschen übertragen.

Häufigkeit

Weltweit wurden Millionen Infektionen gemeldet. Es wird vermutet, dass die eigentliche Zahl der Infizierten weltweit und in Deutschland viel höher liegt als über gemeldete Fälle bekannt ist, da viele Erkrankte nur leichte Symptome aufweisen und wahrscheinlich gar nicht getestet werden.

Es gab weltweit Millionen Todesfälle infolge der Infektion, darunter auch zahlreiche Mitarbeiter*innen in Kliniken und Praxen. Zahlen für Deutschland finden Sie auf dem COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI) (diese Angaben werden manchmal zeitverzögert veröffentlicht, sind aber behördlich bestätigt) und im wöchentlichen Lagebericht des RKI. Aktuelle Infektionszahlen zu bestimmten Städten und Landkreisen sind mittels Suche nach Postleitzahlen unter COVID-PLZ-Check zu finden.

Virusvarianten

  • Die aktuelle Virusvariante Omikron weist auffällige Veränderungen im Spike-Protein auf, das die Immunantwort des Körpers auslöst.
    • Die Omikron-Sublinien BA.1 und BA.3 treten in Deutschland derzeit nicht auf.
    • Die Omikron-Sublinie BA.2 hat in Deutschland einen geringen Anteil am Infektionsgeschehen.
    • Die Sublinie BA.5 dominiert in Deutschland. Es gibt zahlreiche Subvarianten von BA.5, die aber in Deutschland noch nicht häufig auftreten.
    • Die Sublinie BA.4 macht einen geringen Teil der Fälle aus.
  • Die Omikron-Variante ist ansteckender als bisherige Virusvarianten.
  • Impfungen, auch Booster-Impfungen, schützen nicht so gut vor einer Infektion mit der Omikron-Variante generell, haben aber eine gute Wirkung auf den Krankheitsverlauf.
  • Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind sehr gut gegen einen schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung geschützt. Personen, die nur zwei Impfungen (Grundimmunisierung) erhalten haben, sind weniger gut geschützt.
  • Eine Infektion mit der Omikron-Variante verläuft weniger schwer als eine Infektion mit der Delta-Variante. Weniger Menschen benötigen eine Krankenhausbehandlung und die Sterblichkeit ist deutlich geringer. 
  • Vermutlich ist das Risiko für Long-COVID nach einer Omikron-Infektion niedriger als bei anderen Virusvarianten.
  • Die Virusvarianten Alpha, Beta, Gamma und Delta kommen derzeit in Deutschland nicht vor.

Ursachen und Übertragung

Wie wird das Virus übertragen?

Das Virus ist sehr ansteckend. Die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion und über sehr kleine Tröpfchenkerne (Aerosole), durch Husten oder Niesen in unmittelbarer Nähe einer anderen Person sowie Sprechen, Singen in der Gruppe etc.

Ein längerer Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen kann die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Aerosole auch über eine größere Distanz als 2 m erhöhen, insbesondere dann, wenn eine infektiöse Person besonders viele kleine Partikel (Aerosole) ausstößt und exponierte Personen besonders tief einatmen.

Wie groß ist die Ansteckungsgefahr im Freien?

Laut RKI kommen Übertragungen im Außenbereich insgesamt selten vor. Bei gleichzeitiger Wahrung des Mindestabstandes ist die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich aufgrund der Luftbewegung sehr gering.

Welche Rolle spielt der Impfschutz bei der Übertragung?

Auch nach einer vollständigen Impfung können sich Menschen mit SARS-CoV-2 infizieren und auch andere Menschen anstecken. Bei der Omikron-Variante ist die Ansteckungsfähigkeit auch bei Geimpften deutlich erhöht.

Ansteckungsfähigkeit

Dauer

Laut den bisher bekannten Daten sind Infizierte bereits an den Tagen vor dem Auftreten von Beschwerden ansteckend für andere Personen. Am größten ist die Ansteckungsfähigkeit an den Tagen vor dem Beginn der Beschwerden und in den ersten Tagen der Erkrankung. Laut Datenlage dauert die Ansteckungsfähigkeit bei milder bis mäßig schwerer Erkrankung nicht länger als 10 Tage. Schwer Erkrankte können deutlich länger als 10 Tage ansteckend sein. Auch Kinder mit leichtem Verlauf oder ohne Symptome können die Krankheit übertragen. 

Immunität

Ein Großteil der Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und wieder gesund sind, hat Antikörper gegen das SARS-CoV-2 entwickelt. Jedoch nimmt die Menge neutralisierender Antikörper, insbesondere bei Personen mit milder oder unbemerkter Infektion, mit der Zeit ab. Bei Betroffenen, bei denen keine Antikörper nachgewiesen wurden, konnten dennoch T-Zellen (Immunzellen) nachgewiesen werden. T-Zellen könnten auch bei fehlendem Antikörpernachweis Schutz bieten.

Man geht davon aus, dass für bereits von COVID-19 genesenen Personen die Gefahr, noch einmal zu erkranken, in den ersten Monaten nach der Infektion vermindert ist. Eine Infektion mit der Omikron-Variante löst eine Immunantwort aus, die nicht gut vor einer Infektion mit anderen Virusvarianten schützt.

Symptome

Die Inkubationszeit (also die Zeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung) beträgt 10–14 Tage, durchschnittlich liegt sie bei 4–6 Tagen. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit häufig auf 3 Tage verkürzt.

Symptome einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus können Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit sowie Atemnot, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost sein. Häufig kommt es zu einem vorübergehenden Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn. Einzelne Betroffene zeigen auch Übelkeit und Durchfall. Manchmal haben Patient*innen mit COVID-19 nur Bauchschmerzen, Durchfall und/oder Übelkeit mit Erbrechen. Selten kommt es auch zu Hautveränderungen, wie z. B. Nesselsucht.

Bei Infektionen mit der Omikron-Variante kommt es eher zu Halsschmerzen und seltener zu Geschmacks- und Geruchsverlust. Der obere Nasen-Rachen-Raum ist häufiger betroffen als die Lungen.

Der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein: Symptomlose Verläufe kommen ebenso vor wie schwere Lungenentzündungen (seltener bis hin zu Lungenversagen, Blutvergiftung und Organversagen). SARS-CoV-2 kann nicht nur die Atemwege, sondern bei schweren Verläufen auch andere Organe wie beispielsweise Herz, Leber, Gehirn und Nieren befallen.

80 % der Erkrankungen verlaufen mild bis moderat. Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen in der Regel generell milder.

Risikogruppen

Das Risiko für einen schweren Verlauf ist laut RKI erhöht bei folgenden Personengruppen:

  • Ältere Personen (steigendes Risiko ab etwa 50–60 Jahren)
  • Männer
  • Raucher*innen
  • Adipöse und stark adipöse Menschen
  • Personen mit Down-Syndrom
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen
    • des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung)
    • der Lunge (z. B. COPD)
    • Patient*innen mit chronischen Nieren- und Lebererkrankungen (besonders Dialyse)
    • neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z. B. Demenz)
    • mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    • mit einer Krebserkrankung
    • mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Kortison oder bei Immunsuppressiva nach einer Organtransplantation).
  • Armut, dunkle Hautfarbe* und eine Schwangerschaft können ebenfalls mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einhergehen.
  • * Hierzu gibt es zahlreiche Daten aus Beobachtungsstudien im angelsächsischen Sprachraum, wo Persons of Colour häufig ärmer und gesundheitlich schlechter versorgt sind und deswegen auch häufiger an Grunderkrankungen leiden, die das Risiko erhöhen. Ob diese Daten 1:1 auf Deutschland und die Omikron-Variante übertragbar sind, ist unklar.

Kinder

Bei Kindern verläuft die Erkrankung meist milder und eher ohne Beschwerden. Aber es können auch, insbesondere bei jüngeren Kindern (Alter unter 1 Monat), schwere Verläufe vorkommen. Die häufigsten Symptome bei Kindern sind Husten und Fieber. Magen-Darm-Symptome treten häufiger auf als bei Erwachsenen.

Schwangerschaft und Wochenbett

Es besteht ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Das Risiko für eine Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) und Frühgeburten, nicht aber für Totgeburten, ist je nach Schwere der COVID-19-Erkrankung erhöht.

Normalerweise zeigen Kinder von an COVID-19 erkrankten Müttern nach der Geburt keine Krankheitszeichen. Eine Übertragung von der Mutter auf ihr neugeborenes Kind ist möglich, deswegen sollen erkrankte oder infizierte Wöchnerinnen bei Kontakt mit ihrem Baby, auch beim Stillen, einen Mundschutz tragen und vorher die Hände waschen oder desinfizieren.

Diagnostik

Was tun, wenn ich fürchte, mich angesteckt zu haben?

Wenn Sie an Atemwegssymptomen leiden und fürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, machen Sie, wenn möglich, einen Antigen-Schnelltest und rufen Sie bei positivem Testergebnis Ihre Hausarztpraxis oder die Nummer 116 117 an. Gehen Sie nicht unangemeldet in eine Praxis oder Notaufnahme. Sollten Sie an Erkältungssymptomen oder anderen Beschwerden leiden, kann Ihnen Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen. 

PCR-Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2

Wer soll getestet werden?

Ein Abstrich sollte in erster Linie bei Personen mit Krankheitszeichen durchgeführt werden (bei den behandelnden Ärzt*innen). Bei asymptomatischen Personen soll eine PCR nur nach einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgen (Bürgertest). 

Genauere Informationen finden Sie in der Nationalen Teststrategie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wie wird der Abstrich für die PCR entnommen?

Goldstandard ist der PCR-Test für den Nachweis des Virus. Die Proben hierfür müssen als Abstrich aus Nase und/oder Rachen gewonnen werden. Es ist möglich (und oft weniger schmerzhaft), dass Sie selbst den Abstrich für den PCR-Test selbst aus Ihrem Rachen abnehmen.

PoC-NAT-Tests

Diese Tests sind Schnelltests, die vor Ort durchgeführt werden können (PoC = Point of Care). Sie basieren wie eine PCR im Labor auf der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Damit können positive Antigentests schnell bestätigt werden. Ein positives PoC-NAT-Test-Ergebnis muss nicht durch einen PCR-Test im Labor bestätigt werden.
Bei negativem Test und weiterbestehendem Verdacht auf eine Infektion wird ein Ausschluss mittels PCR im Labor empfohlen.

Wann soll eine PCR-Testung durchgeführt werden?

Eine Testung auf SARS-CoV-2 soll durchgeführt werden, wenn mindestens eines der folgenden Testkriterien erfüllt ist:

  • Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Lungenentzündung, Atemnot oder Fieber) ODER
  • Störung des Geruchs- und Geschmackssinns ODER
  • Erkrankungssymptome und enger Kontakt mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion ODER
  • Oder Verschlechterung von Atemwegssymptomen ODER
  • Akute Atemwegssymptome jeder Schwere INSBESONDERE BEI:
    • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ODER
    • Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus ODER
    • Kontakt im Haushalt oder zu Gruppe mit Erkältungssymptomen ungeklärter Ursache ODER
    • weiterhin (voraussichtlich) enger Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatient*innen.

Was ist zu tun, wenn die offiziellen Kriterien für eine PCR-Testung nicht erfüllt sind?

Bei sonstigen akuten respiratorischen Symptomen (akuter respiratorischer Infekt/Erkältung), wenn die Testkriterien nicht erfüllt sind oder das Testergebnis nicht vorliegt, reduzieren Sie Ihre Kontakte (häusliche Isolierung) für mindestens 5 Tage bis Sie für mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren.

Es kann sinnvoll sein, dass auch bei allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, bestimmten Nervenausfällen sowie Hautveränderungen ein Test gemacht wird. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt.

Antigen-Schnelltest

In Deutschland sind zahlreiche Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zugelassen. ZEIT ONLINE bietet ein Video zur Durchführung und Interpretation von Selbsttests und das RKI einen Flyer: Informationen zu Antigentests auf SARS-CoV-2.

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest sollten Sie konsequent Kontakte reduzieren und Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis aufnehmen, um zu besprechen, ob das Ergebnis mit einem PCR-Test bestätigt werden soll.

Antigentests weisen eine Infektion mit der Omikron-Variante laut einiger wissenschaftlicher Studien nicht so zuverlässig nach wie Infektionen mit anderen Varianten. Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts ergeben keine schlechtere Empfindlichkeit von Schnelltests bei der Omikron-Variante. Es gibt hier also widersprüchliche Ergebnisse. Liste in ZEIT online: Schnelltests, die die Omikron-Variante erkennen.

Es kann also sein, dass ein Test ein falsch-negatives Ergebnis zeigt. Falls Sie Beschwerden haben und es sehr wahrscheinlich ist, dass bei Ihnen, z. B. nach einem Kontakt zu Infizierten, eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausarztpraxis.

Warten auf das Testergebnis

Ist eine Testung aufgrund von Krankheitssymptomen erfolgt, sollte man sich selbst isolieren, bis das Testergebnis vorliegt. Das heißt:

  • Zuhause bleiben (für mindestens 5 Tage, bis Sie für mindestens 48 Stunden beschwerdefrei waren).
  • Enge Kontakte meiden.
  • Und bei Kontakt zu anderen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Nachweis von Antikörpern

Es gibt auch Tests, mit denen Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachgewiesen werden können. Sie sind aber zum Nachweis einer akuten Infektion während der Erkrankung nicht geeignet, da Antikörper erst Tage bis Wochen nach dem Auftreten von Beschwerden gebildet werden. Aber das Ergebnis zeigt nicht verlässlich an, ob jemand bereits immun gegen das Virus ist oder nicht. Ein Antikörpernachweis vor einer Booster-Impfung ist nicht erforderlich. Der Nachweis von Antikörpern wird als Genesenen-Nachweis nicht akzeptiert.

Bildgebung

In einer Computertomografie (CT) mit niedrigerer Strahlendosis (Niedrigdosis-CT) kann bei Betroffenen mit schwerem Husten und/oder Atemnot eine Lungenbeteiligung mit großer Sicherheit festgestellt oder ausgeschlossen werden. Auch eine Lungensonografie (Ultraschall) kann unter bestimmten Umständen geeignet sein. Eine konventionelle Röntgenuntersuchung der Lunge ist dagegen weniger zuverlässig als eine CT.

Behandlung

Medikamente

Behandlung zuhause

Erkrankte mit leichten erkältungsähnlichen Symptomen können sich zuhause auskurieren und lediglich Medikamente zur Beschwerdelinderung einnehmen, z. B. zur Fiebersenkung. Bei älteren Personen sollte hierfür Paracetamol anstelle von Ibuprofen verwendet werden.

Ambulante Behandlung bei erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf

Nirmatrelvir in Kombination mit Ritonavir (Paxlovid) wird von der WHO innerhalb von 5 Tagen nach Krankheitsbeginn bei nicht schwer erkrankten Personen mit besonders hohem Risiko für die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung empfohlen. Es kann allerdings zu sehr schwerwiegenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führen. Deshalb ist es wichtig, mit behandelnden Ärzt*innen über Ihre Alltagsmedikamente zu sprechen.

Das Antivirusmedikament Remdesivir kann bei ungeimpften Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden. Diese Behandlung sollte in spezialisierten Zentren (Klinikambulanzen, Schwerpunktpraxen oder in der Klinik durchgeführt werden).

Die Anwendung des Medikaments Molnupiravir ist aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen und der Gefahr der Fruchtschädigung bei Schwangeren bei gleichzeitig unzureichender Wirkung gegen SARS-CoV-2 umstritten, kann aber, wenn keine andere Behandlungsmöglichkeit besteht, in bestimmten Fällen eingesetzt werden.

Außerdem kann bei älteren und/oder vorerkrankten Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19, die außerdem in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, zur Verhinderung eines Blutgerinnsels in den Beinen (Thrombose) eine Behandlung mit Heparin-Spritzen (niedermolekulares Heparin, NMH) erfolgen.

Für Vitamin D und Vitamin C gibt es keinerlei Wirksamkeitsnachweise. Ältere Personen, besonders Bewohner*innen von Senioreneinrichtungen, sollten allerdings grundsätzlich mit ausreichend Vitamin D versorgt werden.

Behandlung in der Klinik

Patient*innen mit schweren Symptomen werden im Krankenhaus ausreichend mit Flüssigkeit versorgt, falls erforderlich, bei der Atmung unterstützt und entsprechend möglicher anderer Symptome bzw. Komplikationen behandelt.

Studiendaten zeigen, dass die Sterblichkeit bei schwerkranken COVID-19-Patient*innen durch das kortisonähnliche Medikament Dexamethason gesenkt werden kann. Es wird zur Behandlung von schwer Erkrankten empfohlen, die Hilfe beim Atmen benötigen. Inzwischen gibt es weitere Medikamente, die nachweislich die Sterblichkeit an COVID-19 senken: monoklonale Antikörper (eingeschränkte oder fehlende Wirkung bei Omikron), IL-6-Rezeptor-Bocker, Baricitinib und Gerinnungshemmung in bestimmten Fällen.

Was können Sie und Ihre Angehörigen tun, wenn Sie an COVID-19 erkrankt sind?

In den meisten Fällen kann eine COVID-19-Erkrankung zuhause auskuriert werden. In der Regel ähneln die Symptome anderen Virusinfektionen der oberen Atemwege (Erkältung) und/oder einer leichten Magen-Darm-Infektion. Es gibt auch hierfür keine speziellen Medikamente. Sie sollten sich für mindestens 5 Tage zu Hause isolieren. Die Isolation kann nach frühestens 48 Stunden Beschwerdefreiheit aufgehoben werden.

Ruhen Sie sich aus und trinken Sie ausreichend. Bei Fieber kann Paracetamol (bei älteren Personen zu bevorzugen) oder Ibuprofen eingenommen werden. Bei Schnupfen können kochsalzhaltige oder abschwellende Nasensprays lindernd wirken.

Wichtig ist, dass Sie bei Zunahme Ihrer Beschwerden, z. B. Atemnot oder steigendem Fieber, Kontakt zu Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin aufnehmen oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 anrufen, bei schwerer Atemnot den Rettungsdienst unter 112.

Während Ihrer Erkrankung sollten Sie Kontakte mit anderen vermeiden, auch in Ihrem eigenen Haushalt, außerdem gut lüften und, wenn möglich, Mahlzeiten gesondert einnehmen und allein schlafen. Bei Kontakt zu anderen bisher nicht erkrankten Mitgliedern Ihres Haushaltes sollten Sie und alle anwesenden Personen eine medizinische Maske tragen und im selben Raum einen Abstand von 1,5 m einhalten.

Ihre benutzten Taschentücher sowie anderen Abfall sollten Sie zunächst in einen eigenen Abfalleimer mit Deckel in Ihrem Krankenzimmer werfen, dessen Inhalt dann später in einem zugeknoteten Müllsack im Hausmüll entsorgt wird.

Vorbeugung

Durch welche Maßnahmen kann ich mich und andere schützen?

Präventionsmaßnahmen spielen bei Infektionen mit Coronaviren eine entscheidende Rolle.

Als risikoreich gilt z. B. direktes Anhusten oder ein direktes Gespräch über 15 Minuten mit einer infizierten Person. Ein etwas geringeres Risiko besteht beim Aufenthalt im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, aber ohne längeres direktes Gespräch).

Einhalten der Hustenetikette (s. u.), regelmäßiges Händewaschen sowie Befolgen der Abstandsregeln (ca. 1,5 m) schützen vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Aufs Händeschütteln und auf Umarmungen zur Begrüßung sollte verzichtet werden. Personen mit Atemwegssymptomen sollten nach Möglichkeit zuhause bleiben. Wo dies geboten ist, soll ein Mundschutz getragen werden, insbesondere dort, wo Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Befolgen der AHA+L+A-Regeln:

  • Abstand halten.
  • Hygiene beachten.
  • Alltagsmaske tragen (wo es geboten ist).
  • Lüften.
  • App (Corona-Warn-App nutzen).

Regeln der sog. Hustenetikette:

  • Beim Husten Abstand halten und sich abwenden.
  • Nicht in die Hand, sondern in die Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch husten oder niesen.
  • Danach gründlich die Hände waschen.

Weitere Verhaltensempfehlungen sind:

  • Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

Das RKI gibt folgende Hinweise zur Vermeidung von sog. „Superspreading Events“, d. h. Situationen, in denen eine Einzelperson mehrere andere Personen anstecken kann:

  • Draußen ist viel besser als drinnen.
  • Große Räume sind besser als kleine.
  • Gut belüftete Räume sind besser als nicht oder schlecht belüftete.
  • Ein kürzerer Aufenthalt mit zwischenzeitlicher ausreichender Lüftung ist besser als ein zu langer Aufenthalt.

Das RKI bietet einen Info-Flyer Wie können wir uns vor Erkrankungen wie COVID-19 und Grippe schützen?

Mundschutz (Mund-Nasen-Schutz) 

Laut aktuellen Studiendaten schützen FFP-2-Masken sehr gut vor einer Virusübertragung. Der Schutz durch das Tragen einer OP-Maske ist deutlich geringer. Inzwischen gelten in einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Vorgaben in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Die Maske sollte korrekt sitzen und nach Durchfeuchtung gewechselt werden. Sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft und auch nicht um den Hals getragen werden.

Weitere Informationen zum Tragen, Reinigen und Anlegen eines Mund-Nasen-Schutzes finden Sie in den Empfehlungen des BfArM.

Impfung gegen COVID-19

Impfempfehlung

Der Impfstoff von AstraZeneca kommt seit dem 01.12.2021 nicht mehr in Deutschland zum Einsatz.

Der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novamax wird von der STIKO zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren empfohlen. Der Ganzvirus-Totimpfstoff Valneva wird neuerdings ebenfalls von der STIKO zur Grundimmunisierung bei Personen zwischen 18 und 50 Jahren empfohlen. Für die Impfstoffe Novamax und Valneva gibt es kaum Daten zur Wirkung gegen die Omikron-Varianten.

Die Impfstoffe von BioNTech, Moderna müssen zweimal in den Oberarmmuskel verabreicht werden. Bei BioNTech und Moderna gilt ein Impfabstand von 3–6 bzw. 4–6 Wochen. Nuvaxovid soll in zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen verabreicht werden, Valneva in zwei Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen.

Der Vektorimpfstoff der Firma Johnson&Johnson muss nur einmal verabreicht werden. Nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma Johnson&Johnson ist zur Vervollständigung der Grundimmunisierung nach 4 Wochen eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Der Impfstoff der Firma Johnson&Johnson wird von der STIKO erst ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen. Der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist wegen des erhöhten Risikos für Herzmuskelentzündung bei jungen Menschen für Personen unter 30 Jahren sowie bei Schwangeren nicht mehr empfohlen.

Angepasste Impfstoffe

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat zwei neue bivalente angepasste Impfstoffe Comirnaty der Firma BioNTech/Pfizer zugelassen. Sie regen zur Antikörperbildung gegen den ursprünglichen Virustyp (Wildtyp) und zusätzlich gegen die Omikron-Varianten BA.1 oder BA.4 und BA.5 an. Diese Impfstoffe sind zur Boosterung bei vollständig geimpften Personen ab 12 Jahren von der STIKO empfohlen.

Außerdem gibt es auch einen neuen bivalenten Impfstoff Spikevax der Firma Moderna mit einer zusätzlichen Wirkung gegen Omikron BA.1, der ebenfalls zur Boosterung von der STIKO empfohlen wird.

Dauer der Schutzwirkung

Der Impfschutz gegen die Omikron-Variante ist vermindert und lässt schneller nach, besonders nach einer Grundimmunisierung. Nach einer Boosterung sind Sie zwar nicht so gut vor einer Infektion generell geschützt, aber die Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung ist sehr gut.

Auffrischimpfung (Booster)

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren und Kindern mit Grunderkrankung ab 5 Jahren. Eine Auffrischimpfung kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Schwangere ab dem 2. Trimenon sollen ebenfalls eine Auffrischung erhalten (nur Cormirnaty).

2. Auffrischimpfung

Die STIKO empfiehlt frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen: Personen ab 60 Jahren, Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Medizinischem Personal und Pflegepersonal wird eine 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

3. Auffrischimpfung

Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte, Personen mit Immunschwäche) kann es laut STIKO sinnvoll sei, nach dem 4. Ereignis (Impfungen und Infektionen zusammengerechnet oder nach 2 Auffrischimpfungen) noch eine weitere (d. h. eine 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen.

Antikörperbestimmung vor der Auffrischung?

Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist nicht der Fall.

Ein Antikörpertest mit der Frage, ob eine Auffrischung benötigt wird, ist nicht empfohlen. Die Höhe der Antikörper lässt keine sicheren Schlüsse auf eine Immunität zu. Eine Impfung trotz eines hohen Antikörpertiters ist ungefährlich.

Impfung bei Kindern 

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 mit dem Impfstoff Comirnaty der Firma BioNTech. Auch Kindern ab 5 Jahren wird eine einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf im Umfeld empfiehlt die STIKO die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Impfstoffdosen Comirnaty (10µg) im Abstand von 3–6 Wochen. 

Gesunden Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahre wird keine Impfung empfohlen. Kinder mit schwerwiegenden Vorerkrankungen sollen eine vollständige Grundimmunisierung erhalten.

Impfung bei Schwangeren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel und Stillenden eine Impfung gegen Covid-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Außerdem empfiehlt die STIKO allen noch nicht geimpften Frauen im gebärfähigen Alter, sich impfen zu lassen, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein Schutz vor COVID-19 besteht. Bei Personen unter 30 Jahren und bei Schwangeren ist der Impfstoff Spikevax der Firma Moderna nicht mehr empfohlen.

Impfung bei Personen mit geschwächtem Immunsystem

Bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem, z. B. unter einer Chemotherapie oder immunsuppressiver Therapie, kann die Wirkung der Impfung schwächer ausfallen. Impfungen und Auffrischimpfungen mit geringeren Impfabständen können notwendig sein. Falls Sie ein geschwächtes Immunsystem haben oder das Immunsystem unterdrückende Medikamente nehmen, sprechen Sie mit Ihren Hausärzt*innen. Kontaktpersonen von Personen mit geschwächtem Immunsystem sollen vollständig geimpft sein.

Bei Personen, bei denen aufgrund einer sehr schweren Immunschwäche eine Impfung nicht durchgeführt werden kann oder nicht wirkt, empfiehlt die STIKO die Gabe von neutralisierenden Antikörpern (Evusheld).

Impfung bei Genesenen

Falls Sie einmal oder mehrmals COVID-19 erkrankt waren und gar nicht oder unvollständig geimpft sind, können weitere Auffrischimpfungen nötig werden. Sprechen Sie darüber mit Ihren Hausärzt*innen.

Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 oder 4 immunologische Ereignisse (also Erkrankungen oder Impfungen, davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Wenn Sie also beispielsweise eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen und eine Boosterung erhalten haben und danach an COVID-19 erkrankt sind, brauchen Sie keine weitere Auffrischimpfung. Dies gilt auch, wenn Sie bereits zwei bis dreimal an COVID-19 erkrankt waren und nur eine Impfung erhalten haben.

Allgemeine Nebenwirkungen der Impfstoffe

Bei allen empfohlenen Impfstoffen wurden mehr oder weniger häufig Nebenwirkungen angegeben, die auch von anderen Impfungen bekannt sind, wie Schmerzen und Schwellung an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl. Gegen diese allgemeinen Nebenwirkungen können zur Linderung Paracetamol 500 mg oder Ibuprofen 400 mg eingenommen werden. Eine Einnahme vor der Impfung wird nicht empfohlen.

Immer wieder wird im Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 über Zyklusstörungen und verstärkte Regelblutungen berichtet. Diese sind nach Einschätzung des RKI vorübergehend und haben keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit (Fertilität) einer Frau.

Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe

Im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen wurde über seltene Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) bei jüngeren Personen nach der zweiten Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) berichtet. Nach der Impfung mit dem Impfstoff Spikevax der Firma Moderna ist das Myokarditisrisiko höher als nach der Impfung mit Comirnaty von BioNTech. Deshalb ist Spikevax für Personen unter 30 Jahren nicht mehr empfohlen. Bei der Impfung von jungen Menschen mit Comirnaty wird dazu geraten, über Symptome einer Myokarditis (Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen) zu informieren und in den ersten Tagen nach der Impfung auf stärkere sportliche Belastungen zu verzichten.

Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante

Neuere Untersuchungen zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung bereits nach 15 Wochen kein ausreichender Schutz mehr gegen eine Erkrankung durch die Omikron-Variante vorhanden ist. Mit einer Booster-Impfung kann ein guter Schutz gegen schwere Erkrankungen durch die Omikron-Variante erreicht werden.

Digitaler Impfnachweis

Das RKI bietet hierfür die kostenlose CovPass-App. Ein digitaler Impfnachweis kann auch in der Corona-Warn-App hinzugefügt werden. Hinweise zur praktischen Umsetzung bieten die FAQ zum digitalen Impfnachweis des BMG.

Das Impfzertifikat ist nach der Grundimmunisierung ohne Booster nur noch 270 Tage gültig.

Attest für eine Kontraindikation gegen die Impfung

Absolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 sind extrem selten. Die Ausstellung eines Attests ist daher nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig und zu rechtfertigen. Zu den Kontraindikationen gehören schwere Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes (allerdings kann dann ein anderer Impfstoff verabreicht werden). Eine Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel kann ein Grund für die Ausstellung eines Attests sein (obwohl eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im ersten Drittel grundsätzlich erlaubt, aber nicht von der STIKO empfohlen ist).

Impfungen für Geflüchtete aus der Ukraine

In der Ukraine werden die in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffe CoronaVac oder Sputnik V eingesetzt. Nach einer Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrischimpfung mit diesen Impfstoffen empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Comirnaty oder Spikevax) frühestens nach 3 Monaten. Ist bisher nur eine Impfung in der Ukraine erfolgt, soll frühestens nach 3 Wochen eine neue Impfserie mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff begonnen werden. Ist nach der Grundimmunisierung in der Ukraine nachweislich eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufgetreten, soll die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der Infektion erfolgen.

Informationen zur Impfung

Maßnahmen in Deutschland 

In Deutschland gilt ab dem 01.10.2022 ein neues Infektionsschutzgesetz mit geänderten Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag. Details siehe: BMG – Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

Corona-Warn-App

Seit 16.06.2020 ist die Corona-Warn-App der Bundesregierung im Einsatz. So soll die Nachverfolgung von Personen erleichtert werden, die unwissentlich Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten. Weitere Informationen finden Sie im RKI-Dokument Infektionsketten digital unterbrechen mit der Corona-Warn-App.

Abstriche zur SARS-CoV-2-Testung nach Warnhinweis über die App sind Kassenleistung.

Weitere Informationen

Die Situation ändert sich sehr schnell. Bitte verfolgen Sie die aktuellen Meldungen der Tagesmedien, z. B. www.tagesschau.de. Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen.

Regeln für den Reiseverkehr

Die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gilt seit dem 9. Januar 2023 als „Virusvariantengebiet in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Weiterführende Informationen finden Sie bei den RKI-Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete. Die Kategorien Hochrisikogebiet und Risikogebiet gibt es derzeit nicht.

Testnachweise bei Einreise

Für die Einreise nach Deutschland siehe Regelungen für Einreisende des BMG:

  • „Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.“

Reisewarnungen

Es gelten länderspezifische Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

Meldung an das Gesundheitsamt

Haben Ärzt*innen den Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 oder wird diese bestätigt, muss dies dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Wer muss in Quarantäne?

Es gibt für Kontaktpersonen ab sofort keine offiziell angeordnete Quarantäne mehr. Kontaktpersonen von Infizierten (z. B. in Haushalt oder Schule) wird dringend empfohlen, für 5 Tage selbständig Kontakte zu reduzieren, besonders mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Außerdem wird eine tägliche (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.

Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Zusätzlich soll vor Dienstantritt täglich bis einschließlich Tag 5 eine Testung mit Antigen-Schnelltest oder NAAT erfolgen.

Wer muss isoliert werden?

Erkrankte Personen, die sich nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben, sollten sich isolieren, damit die Gefahr, andere anzustecken, vermindert wird. Leicht erkrankte Patient*innen können sich zuhause isolieren. Schwer erkrankte Betroffene werden in eine Klinik eingewiesen und dort isoliert. Auch hier gelten neuerdings eigene Regelungen in den unterschiedlichen Bundesländern.

Nachweislich positiv getestete Personen sollen sich für 5 Tage isolieren (bis zu einer Symptomfreiheit von 48 Stunden). Eine wiederholte (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest, beginnend nach Tag 5, wird dringend empfohlen. Bis der Test negativ ist, sollten Sie sich selbst isolieren.

Für Beschäftigte in Krankenhäuern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten die gleichen dringenden Empfehlungen wie für die Allgemeinbevölkerung. Die berufliche Tätigkeit darf nur nach 48 Stunden Symptomfreiheit und mit einem frühestens am Tag 5 abgenommenen negativen Antigen- oder PCR-Test wieder aufgenommen werden. Dieser Test sollte kein Antigen-Selbsttest sein.

Verlauf und Prognose

Infektionen mit den Omikron-Varianten verlaufen deutlich milder als die Infektionen mit früher kursierenden Virusvarianten. Es müssen deutlich weniger Betroffene im Krankenhaus oder auf Intensivstation behandelt werden.

Für COVID-19 sind die Zahlen zur Sterblichkeit nicht ganz genau bekannt, weil wir nicht wissen, wie viele Personen, auch ohne Krankheitszeichen, infiziert sind. Die Sterblichkeit aufgrund einer Infektion mit einer Omikron-Variante ist jedoch deutlich geringer als die Sterblichkeit aufgrund einer Infektion mit früheren SARS-CoV-2-Varianten.

Den derzeitigen Erfahrungen zufolge sind jedoch v. a. Menschen im Alter über 65 Jahre bzw. insbesondere über 80 Jahre betroffen oder Personen, die bereits an chronischen Krankheiten leiden. In diesen Gruppen liegt die Sterblichkeit höher.

Komplikationen

Schwere Verläufe

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann bei einem geringen Teil der Betroffenen zu Komplikationen durch Blutvergiftung, Lungenentzündung, Lungenversagen, Blutgerinnsel (Thrombose und Lungenembolie), Herzschädigung und/oder Nierenversagen führen. Das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen ist erhöht.

Entzündliche Multiorganerkrankung (MIS-C)

Aus Ländern mit hohen Erkrankungszahlen wird von Fällen einer entzündlichen Multiorganerkrankung bei Kindern berichtet. Diese Erkrankung wird als Multisystem Inflammatory Syndrome in Children (MIS-C) bezeichnet. Sie ist insgesamt sehr selten und tritt bei Infektionen mit der Omikron-Variante und bei geimpften Kindern noch seltener auf. 

Herzmuskelerkrankung

SARS-CoC-2 kann, wie viele Viren, eine Herzmuskelentzündung verursachen. Wenn Sie von einer COVID-19-Erkrankung wieder genesen sind, sollten Sie vor einer Wiederaufnahme sportlicher Betätigung oder gar Leistungssport den Rat Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes einholen.

Post-COVID/Long-COVID

Manche COVID-19-Erkrankte leiden auch nach ihrer Genesung von der akuten Erkrankung unter langwierigen Beschwerden. Beschwerden länger als 4 Wochen nach einer Infektion werden als Long-COVID bezeichnet. Beschwerden, die mehr als 12 Woche anhalten, werden Post-COVID genannt.

Lange Erholungszeiten sind auch nach anderen Virusinfektionen keine Seltenheit. Besonders nach einer schweren Lungenerkrankung oder einer Behandlung auf einer Intensivstation sind lange Erholungszeiten generell nicht ungewöhnlich.

Zu Symptomen von Long-COVID können u. a. Müdigkeit, geringe körperliche Belastbarkeit, Muskelschwäche, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Haarausfall, Angst/Depression und Konzentrationsstörungen (sog. „Brain Fog“ = Hirnnebel) gehören. Auch Fieber, Husten, Hautausschläge, Atemnot bei Belastung, Brustenge, Schwindel und weitere Symptome können vorkommen. Bei manchen Betroffenen besteht ein erhöhtes Risiko für Schlaganfälle, Herzerkrankungen, Diabetes mellitus, psychiatrische Erkrankungen und eine Verschlechterung der Lungenfunktion.

Derzeit gibt es noch keine verlässlichen Daten über den Anteil der Erkrankten mit Langzeitfolgen. 6 % der Personen, die an COVID-19 erkrankt waren, suchen danach ärztliche Hilfe. Bei Kindern ist Long-/Post-COVID deutlich seltener als bei Erwachsenen.

Spezielle Tests oder Untersuchungsmethoden, um Post-/Long-COVID festzustellen, gibt es nicht. Um andere Erkrankungen auszuschließen, können aber Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung gemessen werden. Zusätzlich können einfache Bluttests, wie Blutbild, Entzündungswerte, Nierenwerte, Schilddrüsenwerte, Leberwerte und eine Urinuntersuchung angeordnet werden. Wenn sich kein Hinweis auf eine ernste Erkrankung ergibt, wird die Hausärztin/der Hausarzt in den meisten Fällen zunächst einmal abwarten, wie sich die Beschwerden entwickeln.

Eine spezielle Behandlung gibt es nicht. Die Therapie orientiert sich am Beschwerdebild.

Siehe auch die Patientenleitlinie Post-COVID/Long-COVID und das Informationsportal des RKI zu Long-COVID.

Weitere Informationen

Deximed

DEGAM

Leitlinien

Robert Koch-Institut

Harding-Zentrum für Risikokompetenz

Bundesregierung

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutsche Rentenversicherung

ZEIT ONLINE

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

  • Erklärvideos mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus
  • FAQ zum Coronavirus

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)

Paul-Ehrlich-Institut

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Autorin

  • Marlies Karsch-Völk, Dr. med., Fachärztin für Allgemeinmedizin, München

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), respiratorische Erkrankung. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

  1. RKI. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Pandemie. Stand: 18.9.2023 www.rki.de
  2. RKI. SARS-CoV-2: Virologische Basisdaten sowie Virusvarianten. Stand 18.11.2022 www.rki.de
  3. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu akuten Atemwegserkrankungen und COVID-19 Gesamtstand: 18.9.2023 www.rki.de
  4. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Long/Post-COVID. AWMF-LL Nr. 020-027. S1, Stand 05.03.2023. www.awmf.org
  5. RKI. Hinweise zur Testung von Patienten auf SARS-CoV-2. Stand 02.05.2023 www.rki.de
  6. Report of the WHO-China Joint Mission on Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) 16-24 February 2020 (letzter Zugriff am 03.03.2020). www.who.int
  7. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). SARS-CoV-2/COVID-19 Informationen & Praxishilfen für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte, DEGAM S1-Handlungsempfehlung. Stand 03.10.2023, gültig bis 02.10.2024. www.degam.de
  8. Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). Empfehlungen zur Therapie von Patienten mit COVID-19. AWMF-Leitlinie Nr. 113-001. S3, Stand 12.09.2022. www.awmf.org
  9. Griesel M, Wagner C, Mikolajewska A, et al. Inhaled corticosteroids for the treatment of COVID‐19. Cochrane Database of Systematic Reviews 2022, Issue 3. Art. No. CD015125 (letzter Zugriff am 06.04.2022). www.cochranelibrary.com
  10. arznei-telegramm. Im Blickpunkt-ANTIVIRALE MITTEL FÜR DIE FRÜHTHERAPIE BEI COVID-19? a-t 2022; 53: 1-5. www.arznei-telegramm.de
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