Windpocken in der Schwangerschaft

Bei schwangeren Frauen können Windpocken eine schwere Erkrankung darstellen, die einen Krankenhausaufenthalt und eine intensive Behandlung erfordert.

Windpocken – ein Risiko für Schwangere

Windpocken werden durch eine Virusinfektion verursacht. Eine überstandene Windpockenerkrankung führt in den meisten Fällen zu einer lebenslangen Immunität, aber man kann später an einer Gürtelrose (Zoster) erkranken, die durch das gleiche Virus verursacht wird. Viele Menschen erkranken bereits als Kind an Windpocken, aber 4 % der Frauen im gebärfähigen Alter haben die Krankheit nicht gehabt und sind daher ansteckungsgefährdet.

Windpocken können – vor allem bei Schwangeren – eine schwere Krankheit darstellen, die einen Krankenhausaufenthalt und eine intensive Behandlung erfordert. Eine Infektion in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann in seltenen Fällen (etwa 2 %) zu schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes führen. Die Erkrankung nennt sich "fetales Varizellensyndrom". Sie kann mit folgenden Symptomen beim Neugeborenen einhergehen:

  • Hautveränderungen
  • neurologische Erkrankungen und Fehlbildungen
  • Augenschäden
  • Fehlbildungen des Skeletts.

Auch eine Windpockenerkrankung 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt ist eine gesundheitliche Bedrohung für das Neugeborene. Die Übertragung des Virus erfolgt über die Plazenta oder als Tröpfchen-/Kontaktinfektion. Schwangere Frauen, die keinen Schutz gegen Windpocken haben und Kontakt zu einer infizierten Person hatten, können durch eine Behandlung mit Immunglobulin geschützt werden. Das Varizella-Zoster-Immunglobulin wird innerhalb von 96 Stunden nach dem Kontakt empfohlen.

Die Gürtelrose bei Schwangeren hingegen führt zu keiner Gefährdung des Ungeborenen.

Untersuchung auf Windpocken

Wenn eine schwangere Frau noch keine Windpocken hatte, kann bei Bedarf durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden, ob sie für die Infektion anfällig ist. 80 % der Personen, die glauben, noch keine Windpocken gehabt zu haben, wurden doch in der Vergangenheit angesteckt und sind damit gegen die Krankheit geschützt. In Deutschland wird keine Routineuntersuchung auf Antikörper gegen Windpocken in der Schwangerschaft empfohlen, jedoch sollte ein bestimmter Blutwert (VZV-IgG) bei Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarer oder negativer Vorgeschichte bzgl. Windpocken bestimmt werden.

Kann man gegen Windpocken geimpft werden?

Ja. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung im Alter von 11 Monaten entweder zeitgleich mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung oder frühestens vier Wochen danach. Die zweite Teilimpfung sollte im Alter von 15 Monaten erfolgen. Es kann auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken verwendet werden. Bei allen ungeimpften Kindern und Jugendlichen ohne eine Windpockeninfektion in der Krankheitsgeschichte sollte die Impfung nachgeholt werden.

Frauen mit Kinderwunsch, die nie Windpocken hatten und nicht geimpft sind, sollten eine bestimmte Blutuntersuchung durchführen lassen (VZV-IgG), um festzustellen, ob sie bereits Antikörper gegen das Virus haben. Falls die Antikörper nicht nachgewiesen werden können, wird eine Impfung vor der Schwangerschaft empfohlen, um eine Infektion während der Schwangerschaft zu verhindern. Nach der Impfung sollte für einen Zeitraum von mindestens 4–6 Wochen die Befruchtung vermieden werden.

Empfehlungen

  • Bei Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarer oder negativer Vorgeschichte bzgl. Windpocken sollte ein bestimmter Blutwert (VZV-IgG) bestimmt werden. Ist dieser negativ, sollten sie sich rechtzeitig vor dem Anstreben einer Schwangerschaft gegen Windpocken impfen lassen. Während der Schwangerschaft ist die Impfung gegen das Virus kontraindiziert.
  • Ungeimpfte Schwangeren ohne Windpocken in der Vorgeschichte sollten unbedingt den Kontakt zu an Windpocken-Erkrankten und -Verdachtsfällen meiden. Bei den weiteren Familienmitgliedern kann der Impfschutz komplementiert werden, damit diese nicht erkranken und die Schwangere anstecken.
  • Nach Kontakt mit an Windpocken erkrankten Personen sollte bei Schwangeren ggf. ein bestimmter Blutwert (VZV-IgG) bestimmt werden, der Aufschluss darüber gibt, ob die Frau immun ist oder nicht. Falls sie nicht immun ist, kann die Gabe des Varizella-Zoster-Immunglobulins indiziert sein.
  • Alle schwangeren Frauen mit einem negativen Bluttest sollten sich nach der Geburt mit Blick auf zukünftige Schwangerschaften gegen Windpocken impfen lassen.

Weitere Informationen

Autorinnen

  • Hannah Brand, Dr. med., Ärztin, Berlin
  • Julia Trifyllis, Dr. med., Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Münster/W

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Windpocken. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

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