Röteln

Röteln sind eine Kinderkrankheit mit Hautausschlag und Fieber. Sie werden durch das Röteln-Virus verursacht, auch Rubellavirus genannt.

Was sind Röteln?

Definition

Röteln sind eine Infektionskrankheit, die durch Hautausschlag, Fieber und Lymphknotenschwellung gekennzeichnet ist und durch das Rubellavirus ausgelöst wird. Röteln-Viren werden durch Tröpfcheninfektion, z. B. durch Husten und Niesen übertragen.

Während der Schwangerschaft können Röteln zu einer Fehlgeburt oder zu schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.

Symptome

Röteln haben eine Inkubationszeit von 14–21 Tagen, d. h. der Ausbruch der Krankheit erfolgt 2–3 Wochen nach der Ansteckung. Zu Beginn tritt häufig leichtes Fieber zusammen mit Erkältungssymptomen (Schnupfen, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen) auf. Danach zeigt sich ein Hautausschlag mit kleinen roten Flecken. Der Ausschlag beginnt meist im Gesicht und breitet sich im Verlauf einiger Tage auf Brust, Rücken, Arme und Beine aus. Die blassroten Flecken haben einen Durchmesser von einigen Millimetern. In der Regel verschwindet der Ausschlag innerhalb von wenigen Tagen wieder.

Röteln, Rubella
Typischer Ausschlag bei Röteln

Die Lymphknoten an Hals, Nacken und hinter den Ohren sind meist geschwollen und leicht druckempfindlich. Nicht selten sind die Röteln auch mit einer vorübergehenden Gelenkentzündung verbunden.

Bei der Hälfte der Betroffenen treten keine oder nur ganz leichte Krankheitszeichen auf. Kinder haben häufig nur einen Hautausschlag. 

Ursachen

Die Erkrankung wird durch eine Infektion mit Röteln-Viren (Rubella) verursacht. Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion, also durch das Ausscheiden von ansteckenden Viruspartikeln beim Husten und Niesen, verbreitet. Die Ansteckungsgefahr erstreckt sich über einen Zeitraum von einer Woche vor Auftreten des Ausschlags bis zu einer Woche danach und besteht somit bereits dann, wenn der Ausschlag noch nicht sichtbar ist. Der Erreger ist weltweit verbreitet und wird häufig von Personen weitergegeben, die daran unbemerkt erkranken.

Häufigkeit

Seit Einführung von Impfungen ist die Zahl der Infektionen weltweit deutlich zurückgegangen. In Gegenden, in denen nicht geimpft wird, erfolgen die meisten Infektionen im Kindesalter. In Deutschland wurden 2019 58 akute Röteln-Erkrankungen gemeldet. Laut WHO hat Deutschland 2020 den Status der Elimination der Röteln erreicht.

Untersuchungen

  • Der Krankheitsverlauf und die Symptome sind charakteristisch. Dennoch ist es schwierig, Röteln von anderen viralen Infektionen zu unterscheiden, die auch einen Hautausschlag verursachen.
  • Bei jedem Verdacht auf Röteln wird daher eine Laboruntersuchung empfohlen. 
  • Das Virus kann im Rachenabstrich oder im Urin nachgewiesen werden.
  • Ab 5 Tagen nach Beginn der Symptome können Antikörper im Blut nachgewiesen werden.

Behandlung

  • Es gibt keine Behandlung, die das Röteln-Virus wirksam abtötet. Daher steht im Vordergrund der Bemühungen, eine Ansteckung zu vermeiden bzw. die Symptome bestmöglich zu lindern, sofern die Erkrankung nicht verhindert werden konnte.
  • Bei Bedarf können Sie fiebersenkende und schmerzstillende Medikamente einnehmen.
  • An Röteln erkrankte Patient*innen sollten 7 Tage nach Auftreten des Ausschlags zu Hause bleiben und Kontakte zu ungeimpften Personen vermeiden.

Gemeinschaftseinrichtungen

  • Personen, die an Röteln erkrankt sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen oder dort in Kontakt mit Betreuten arbeiten.
  • An Röteln erkrankte Kinder dürfen Gemeinschaftseinrichtungen frühestens am 8. Tag nach dem Beginn des Hautausschlags wieder besuchen, wenn alle Krankheitszeichen abgeklungen sind. Dies sollte ärztlich bestätigt werden.

Vorbeugung

  • Menschen, die nicht immun sind, also nicht geimpft sind und die Krankheit auch nicht durchgemacht haben, sollten den Kontakt zu erkrankten Personen vermeiden, solange das Risiko einer Ansteckung besteht.
  • Dies ist insbesondere für Schwangere wichtig, die nicht geimpft sind und die Röteln noch nicht hatten. Eine Ansteckung in den ersten 4 Monaten der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben.

Impfung

  • Eine Röteln-Infektion bei Schwangeren in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten birgt ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Schädigung des ingeborenen Kindes. Aufgrund dieser Gefahr einer Schädigung des Fötus wird die Schutzimpfung allen Menschen empfohlen. Sie bietet lebenslangen Schutz. 
  • Der Röteln-Impfstoff enthält das abgeschwächte Lebendvirus. Die Impfung (als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und ggf. Windpocken) ist Bestandteil des regulären Impfprogramms für Kinder.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, die 1. Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln im Alter von 11 Monaten und die 2. MMR-Impfung im Alter von 15 Monaten durchführen zu lassen.
  • Wenn ein Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita) aufgenommen wird, kann die MMR-Impfung bereits ab dem 9. Lebensmonat gegeben werden, die 2. Impfung soll dann zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen. Ist dies nicht geschehen, so sollten die Impfungen so bald wie möglich nachgeholt werden.1
  • Alle Frauen im gebärfähigen Alter sollten insgesamt 2 Impfungen gegen Röteln erhalten haben. Vor einer Schwangerschaft sollten fehlende Impfungen so schnell wie möglich nachgeholt werden.
  • Nach 1970 geborene Personen, die in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie an Fach-, Berufs- und Hochschulen arbeiten, sollten insgesamt eine 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff erhalten.
  • Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln soll nicht während einer Schwangerschaft erfolgen. Eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft stellt jedoch keinen Grund zum Schwangerschaftsabbruch dar.2

Prognose

Röteln sind in der Regel harmlos und vergehen im Laufe von 4–5 Tagen wieder von selbst. Gelegentlich verursachen Röteln vorübergehende Gelenkschmerzen, d. h. Schwellungen und Steifheit zum Beispiel in den Fingern und Füßen. 

In extrem seltenen Fällen können Röteln zu Herzmuskelentzündung oder einer Entzündung des Gehirns führen.

Bei einer Infektion währen der ersten 12 Schwangerschaftswochen wird das Risiko für eine Schädigung des ungeborenen Kindes mit über 90 % angegeben, danach nimmt das Risiko deutlich ab. In der 2. Schwangerschaftshälfte kommt es nur noch sehr selten zu Schädigungen des Kindes.

Die überwiegende Mehrheit der Röteln-Patient*innen sind für den Rest ihres Lebens immun.

Weitere Informationen

Quellen

Literatur

  1. Ständige Impfkommission. Impfungen A-Z: Röteln. Berlin, Robert Koch-Institut 2020. www.rki.de
  2. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Röteln-Impfung bei Erwachsenen. Köln, BZgA 2016. www.impfen-info.de

Autorin

  • Martina Bujard, Wissenschaftsjournalistin, Wiesbaden

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Röteln. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

  1. Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber: Röteln. Stand 05.08.2021. letzter Zugriff am 23.03.2022. www.rki.de
  2. Gesellschaft für Virologie. Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 093-001. Stand 2021. www.awmf.org
  3. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2022 Epid Bull 2022;4:3-66. www.rki.de