Allgemeine Informationen
Definition
- Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) § 4 Barrierefreiheit definiert den Begriff Barrierefreiheit:
- „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
- Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig."1
- Eine barrierefreie Arztpraxis soll für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ebenfalls uneingeschränkt, d. h. ohne fremde Hilfe zugänglich sein.2
- Merkmale der Barrierefreiheit sind u. a. barrierefreier Zugang, barrierefreie Räumlichkeiten, Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung.3
- Eine möglichst barrierefreie Gestaltung von Arztpraxen ist in vielerlei Hinsicht empfehlenswert:4-5
- Patient*innen können die Praxis gut erreichen und dort bestmöglich versorgt werden.
- Der Abbau kommunikativer Hürden erleichtert die Patientenversorgung.
- Die Praxis als leicht zugänglicher und überschaubarer Ort erhöht die Patientenzufriedenheit.
- Viele Barrieren lassen sich mit einfachen Mitteln abbauen. Auch ohne große und kostenintensive Neuerungen kann der Praxisalltag barriereärmer gestaltet werden.4
Häufigkeit barrierefreier Arztpraxen
- Ein Großteil der rund 100.000 Arztpraxen in Deutschland ist nicht ohne Stufen und Treppen erreichbar.
- Nur gut jede 3. Praxis (34,4 %) verfügt über ein Merkmal der Barrierefreiheit.
- In MVZ liegt der Anteil barrierefreier Einrichtungen bei 45,9 % aufgrund der meist moderneren Bausubstanz.3
Ursachen für mangelnde Barrierefreiheit
- Beispiele für Barrieren und Hindernisse:5
- Stufen
- zu schmale Türen
- fehlende Beschilderungen
- Verständigungsprobleme
- fehlender Platz für Rollstuhlfahrer*innen
- schlechte Beleuchtung
- Stolperfallen.
Feststellung von Barrieren
Analyse der Ist-Situation
Praxisrundgang4
- Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer betroffenen Person begleiten zu lassen oder Expert*innen mitzunehmen (z. B. Ergotherapeut*in).
- Mögliche Ansprechpartner*innen: Vermieter*innen, die Hausverwaltung, Nachbar*innen, Kolleg*innen, die im gleichen Gebäude praktizieren, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Als Ratgeber können auch Vereine, Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen oder wissenschaftliche Einrichtungen
einbezogen werden.
Checkliste für den Praxisrundgang4
- Eingangsbereich
- Hausnummer, Praxisschild und Klingel gut sichtbar?
- Eingangstür leicht zu öffnen?
- Eingangstür breit genug für Rollstuhlfahrer*innen?
- Zustand des Fußbodens, Stolperfallen?
- Beleuchtung hell genug?
- Sitzmöglichkeiten?
- Genug Platz an der Garderobe, zugänglich für Rollstuhlfahrer*innen?
- Stock- und Krückenhalter?
- Sanitärbereich
- Gut gekennzeichnet und schnell zu finden?
- Genug Bewegungsfreiheit im Patienten-WC?
- Waschbecken und Papiertücher für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit geringer Körpergröße erreichbar?
- Türen im Notfall von außen zu öffnen?
- Ausreichende Beleuchtung?
- Umgebung und Außenanlage
- Behindertenparkplätze?
- Weg vom Parkplatz zur Praxis ausgeschildert?
- Weg eben und gut beleuchtet?
- Stolperfallen?
- Gefahr der Pfützenbildung?
- Weitere wichtige Aspekte bietet der Flyer Barrierefreie Gestaltung
von Arbeitsplätzen der gesetzlichen Unfallversicherung
Maßnahmen zum Abbau von Barrieren
Ziele
- Überwindung von:
- baulichen und organisatorischen Barrieren
- „unsichtbaren" und scheinbar unsichtbaren Barrieren durch Verhaltensweise und Kommunikation.5
- Davon profitieren:
- Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen
- Menschen mit geringen Deutschkenntnissen
- ältere und multimorbide Menschen
- Eltern mit kleinen Kindern (Kinderwagen)
- Kinder und Menschen mit geringer Körpergröße
- Patient*innen mit vorübergehenden Einschränkungen.5
Einfach umzusetzende Maßnahmen
- Der Abschnitt basiert auf diesen Referenzen.4-6
Allgemeines
- Eingeschränkte Mobilität/Gehfähigkeit
- Hinweise zu Parkplätzen und Wegbeschreibung zur Praxis (bei Terminvergabe und auf der Homepage)
- Bereitstellung eines Rollstuhls für den Weg vom Parkplatz zur Praxis
- Evtl. für barrierefreien Nebeneingang sorgen, falls bauliche Maßnahmen nicht möglich.
- Teppiche fest auf dem Boden fixieren bzw. rutschhemmender Bodenbelag.
- Genug Stühle für alle Bereiche, in denen gewartet werden muss.
- Stühle mit Armlehnen erleichtern das Aufstehen.
- Krücken- und Stockhalter
- höhenverstellbare Untersuchungsliegen, Tritthocker
- In der Toilette einen Hocker als Notfallsitzgelegenheit bereitstellen.
- Hinweise zu Parkplätzen und Wegbeschreibung zur Praxis (bei Terminvergabe und auf der Homepage)
- Eingeschränkte Kommunikation
- Verfügbarkeit von Informationen in einfacher Sprache auf der Praxishomepage
- Anmeldemöglichkeit per Fax, SMS, Online-Portal oder E-Mail
- Aufruf von Patient*innen aus dem Wartezimmer so, dass auch Menschen mit Hör- und Sehbehinderung ihn wahrnehmen können.
- Bei Sprachbarriere Dolmetscher*in oder Telefondolmetschen organisieren, siehe die Broschüre Dolmetschen im Gesundheitswesen des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer
Unterstützung bei eingeschränkter Sehfähigkeit
- Gute Beleuchtung und Beschilderung
- markante und schnörkellose Schriftform für Schilder
- große Türbeschriftung
- kontrastreiche Gestaltung von Schildern
- Kontrastreiche Markierung von Glasflächen und Glastüren
- Markierung von Treppenstufen
-
- besonders auffällige Markierung an Anfang und Ende der Treppe
- Handläufe, Türgriffe, Türrahmen, Lichtschalter, Ausstattung im Patienten-WC farbig abheben.
- Leicht zu ertastende Türklingeln und Lichtschalter
- Schriftliche Informationen (Ausdrucke, Flyer) mit einer ausreichenden Schriftgröße (nicht kleiner als 12 Punkt), keine Kursivschrift, großer Zeilenabstand
- Tragen eines deutlich lesbaren Namensschildes, namentliches Vorstellen bei Patient*innen
- Hilfe und Begleitung anbieten, zum Stuhl führen.
- Standard-Lesehilfe oder Lupe bereithalten.
Unterstützung bei eingeschränktem Hörvermögen/Gehörlosigkeit
- Ggf. Gebärdensprachdolmetscher*in (Kostenübernahme durch GKV vor dem Termin klären)
- Liste mit Dolmetscher*innen: www.gehoerlosen-bund.de
- Gesicht nicht abwenden, damit Patient*innen von den Lippen lesen können.
- Kurze Sätze, deutliches Formulieren
- Zeit zum Nachfragen geben.
- Ggf. Abbildungen in Büchern oder auf dem PC nutzen.
- Wiederholte Rückversicherungen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Ggf. schriftliches Festhalten des Gespräches, schriftlicher Informationsaustausch
- Möglichst Raum ohne Störgeräusche nutzen.
- Ggf. mobiles Hörgerät bereithalten.
- Abgeschirmter Bereich an der Anmeldung falls mit Patient*innen mit eingeschränktem Hörvermögen lauter gesprochen werden muss.
Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung
- Nicht die Begleitperson, sondern die Patient*innen direkt ansprechen (gilt für das ganze Praxisteam).
- Klar, deutlich und verständlich sprechen, keine Fremdwörter und Fachbegriffe.
- Kurze, einfache Sätze
- Vorgehen schrittweise erklären.
- Konkret benennen, was gemeint ist.
- Ruhige Gesprächssituation
- Untersuchungen und Therapiemaßnahmen genau ankündigen.
Barrierefreie Praxishomepage
- Gut strukturierte und übersichtliche Seitengestaltung
- Version in einfacher Sprache bereitstellen.
- Absprache mit IT-Berater/Web-Entwickler
- Weitere Informationen stellt die Aktion Mensch unter www.einfach-fuer-alle.de bereit.
Bauliche Veränderungen
- Der Abschnitt basiert auf diesen Referenzen.4-6
Baurecht
- Wer eine Praxis neu eröffnen oder bauliche Veränderungen für mehr Barrierefreiheit vornehmen will, sollte sich beraten lassen:
- beim zuständigen Bau- oder Bauaufsichtsamt
- durch Architekt*innen.
- Die baurechtlichen Regelungen finden sich in der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes, in dem eine Arztpraxis ansässig werden soll.
- Entscheidend ist, ob eine Praxis komplett neu gebaut wird, der Nachfolger die Praxis seines Vorgängers umbauen will oder eine Nutzungsänderung vorliegt, weil z. B. aus einer Wohnung eine Praxis werden soll.
- Es besteht keine Verpflichtung zum Umbau bei einer übernommenen Praxis, die ohne Umbaumaßnahmen weitergeführt wird.
- Links
- Informationen über DIN-Normen beim barrierefreien Bauen: www.nullbarriere.de
- Leitfaden barrierefreies Bauen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: www.leitfadenbarrierefreiesbauen.de
Barrierefreie Ausstattung4-5
- Lichtschalter, Klingeln und Gegensprechanlagen tief genug für Rollstuhlfahrer*innen anbringen (max. 85 cm).
- Fahrstuhl
- ausreichend breite automatische Türen
- Platz für Elektrorollstühle
- Bedienelemente vom Rollstuhl aus erreichbar
- Taster in Brailleschrift, Stockwerkansage
- Spiegel gegenüber der Fahrstuhltür zur Orientierung beim Rückwärtsfahren
- Rampen
- nicht mehr als 6 % Steigung
- nicht länger als 6 m
- beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe
- mobile Rampen meist zu steil
- Bodenleitsystem
- Türen breit genug für Elektrorollstühle
- zum Öffnen und Schließen ausreichende Manövrierflächen für Rollstuhlfahrer*innen vor und hinter den Türen
- Türschwellen vermeiden.
- mindestens ein Türflügel 90 cm breit, Höhe 210 cm
- Rangierfläche für Rollstuhlfahrer 150 x 150 cm
- Flure sollten mindestens 150 cm breit sein.
- Treppen
- Breite 135 cm
- Handläufe beiderseits von Treppen in 85 cm Höhe
- am Ende der Handläufe tastbare Hinweise auf Geschossebene
- kontrastreiche Gestaltung der Treppenstufenkanten
- Tresen
- nicht zu hoch für Rollstuhlfahrer*innen, ggf. Absenkung eines Teilstücks
- Umkleidebereiche
- ausreichend groß
- Sitzgelegenheiten, Haltegriffe
- Bodenleitsystem
- Toilette
- Tür sollte sich im Notfall von außen öffnen lassen und öffnet sich nach außen.
- Notknopf
- Waschbecken und Papiertücher vom Rollstuhl aus erreichbar
- Waschtisch unterfahrbar
- Spiegel über dem Waschtisch in max. 1 m Höhe
- klappbare Haltegriffe neben der Toilette
- Toilette von links und rechts anfahrbar
Weitere Informationen
Barrierefrei Bauen
- Informationen über DIN-Normen beim barrierefreien Bauen: Nullbarriere.de
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Leitfaden barrierefreies Bauen
Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung
- Gesetzliche Unfallversicherung (VBG): Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen
Website
- Aktion Mensch: Ist Ihre Website barrierefrei?
Dolmetschen/Gebärdensprache
- Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer: Dolmetschen im Gesundheitswesen
- Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.: Liste von Gebärdensprachdolmetscher*innen
Patienteninformation in Deximed
Quellen
Literatur
- Bundesamt für Justiz. Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. (letzter Zugriff am 27.01.2021) www.gesetze-im-internet.de
- Aktion Mensch. Barrierefreiheit – was heißt das? (letzter Zugriff am 27.01.2021) www.aktion-mensch.de
- aerzteblatt.de. Barrierefreiheit: Zehntausende Arztpraxen nicht barrierefrei. Dtsch Arztebl 2018; 115(22): A-1034. www.aerzteblatt.de
- KVB. PraxisWissen. Barrieren abbauen. Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis. Dezember 2015. www.kbv.de
- KVSA. Praxisorganisation und -führung. Barrierefreiheit in Arztpraxen. PRO 12/2014. www.kvsa.de
- Patienteninformationen.de. Arztpraxis mit wenigen Barrieren. (letzter Zugriff am 27.01.2021). www.patienten-information.de
Autorin
- Marlies Karsch-Völk, Dr. med., Fachärztin für Allgemeinmedizin, München