MRSA-Kolonisation und MRSA-Infektion in Pflegeeinrichtigungen
Allgemeine Informationen
Definition
Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus.
Es wird zwischen einer Kolonisation oder einer Infektion mit MRSA unterschieden.1
Kolonisation: Wachsen und Persistieren von MRSA nach Kontamination auf der Haut oder Schleimhaut eines Menschen
Infektion: entzündliche Reaktionen mit weiteren Symptomen durch MRSA2
Reservoir: vor allem der Nasen-Rachen-Raum
Übertragungswege
Handkontakt: Hauptübertragungsweg in medizinischen Einrichtungen2
direkter und indirekter Kontakt
Tröpfchen, kontaminierte Flächen
Äußerst widerstandsfähig gegen Trockenheit und Hitze, können bis zu Monaten auf unbelebten Flächen überleben.
Bakterien der Staphylokokken-Gruppe sind ein normaler Bestandteil der Hautflora und rufen in der Regel keine Beschwerden hervor. Die Untergruppe des Staphylococcus aureus (SA) kann jedoch zu Wundinfektionen und Abszessen, aber auch zu systemischen Infektionen und Blutvergiftungen führen.
Eine Besiedlung (v. a. Nasenvorhof) mit MSSA (Methicillin-sensibler SA) in der Allgemeinbevölkerung ist häufig (20–30 % der Menschen), mit MRSA selten.2
Früher konnten Infektionen mit SA mit herkömmlichem Penicillin behandelt werden, es entwickelte sich jedoch schnell eine Resistenz. Etwa ab 1950 wurde Methicillin als wirksames Mittel gegen SA-Infektionen eingesetzt. Doch bereits ab den 1960er Jahren tauchten resistente Stämme (MRSA) auf.
Von MRSA und MSSA (Methicillin-sensibler Staphylococcus aureus) ausgelöste Krankheitsbilder unterscheiden sich klinisch nicht. Infektionen mit MRSA sind mit erhöhter Sterblichkeit und erhöhten Kosten gegenüber denen mit MSSA assoziiert.2
Die Methicillin-resistenten Bakterien sind häufig auch gegen eine Reihe anderer Antibiotika resistent.
Unterscheidung einer Übertragung von MRSA im Krankenhaus (Hospital-aquired = HA-MRSA) oder ambulant erworbenen MRSA-Infektionen (Community-aquired = CA-MRSA) mit grundsätzlich unterschiedlichen Eigenschaften und länderspezifisch sehr unterschiedlicher Ausbreitung3
Häufigkeit
Nach stetiger Zunahme des Anteils von MRSA an der S. aureus-Population seit 1990 nimmt er seit einigen Jahren wieder ab.
In der ambulanten Versorgung sank der Anteil von 13 % (2010) auf 6 % im Jahr 2019.4
Auch im europäischen Durchschnitt sank der Anteil von 18 % im Jahr 2013 auf 15,5 % im Jahr 2019, in süd- und osteuropäischen Ländern (z. B. Italien, Griechenland, Rumänien) lag er auch im Jahr 2019 weiterhin bei mehr als 35 %.5
Mehr als 82 % der Betroffenen sind 60 Jahre oder älter.
Die Prävalenz von MRSA-Kolonisationen bei Menschen, die in Langzeit-Pflegeeinrichtungen in Deutschland leben, beträgt regional unterschiedlich zwischen 7,6 % und 9,2 %.2
ICD-10
U80-U85 Infektionserreger mit Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika oder Chemotherapeutika
Diagnostik
Probenahme für MRSA-Tests
Die Diagnose wird durch Abstriche gestellt, die in einem herkömmlichen Transportmedium an ein mikrobiologisches Labor geschickt werden.
In Deutschland gibt es zurzeit kein allgemeines Screening auf MRSA, weder bei Patient*innen noch bei Personal. Es gibt regionale MRSA-Netzwerke, die in Zusammenarbeit mit Betriebsärzt*innen und Hygienefachleuten regionale Besonderheiten berücksichtigen und entsprechende Regeln aufstellen.
Risikopatient*innen sollten jedoch auf MRSA überprüft werden.6
Probenahme ist bei Mitarbeiter*innen zur Voruntersuchung oder zur Ermittlung von Übertragungswegen indiziert.
Vorgehen
beide Nasenvorhöfe: Abstrich mit demselben Tupfer, etwa 1 cm innerhalb der Nasenöffnung medial und lateral
Rachen und Tonsillen: Abstrich von der hinteren Rachenwand und den Tonsillen
Wunden, Ekzeme, frische Narben oder andere Hautdefekte
im Bereich der Einstichstellen von Fremdkörpern (Katheter, Drainagen, Trachoestoma u. Ä.)
Indikationen zur Probenahme vor Aufnahme in stationären Pflegeeinrichtungen
Alle Personen, bei denen zu einem früheren Zeitpunkt MRSA nachgewiesen wurde.
Personen aus Regionen mit bekannter hoher MRSA-Prävalenz
Alle Personen, bei denen
im selben Haushalt eine MRSA-positive Person gewohnt hat oder
ein enger Kontakt zu einer MRSA-positiven Person bestand, ohne dass Schutzausrüstung getragen wurde.
ein stationärer Krankenhausaufenthalt länger als 3 Tage in den letzten 6 Monaten notwendig war.
Dialyse-Patient*innen
Patient*innen unter Immuntherapie
Personen, die regelmäßig Kontakt zu MRSA haben (landwirtschaftliche Nutztiere, Pflegepersonal etc.).
Alle Personen, die chronische Hautläsionen haben.
Personen mit chronischer Pflegebedürftigkeit, die entweder eine Antibiotikatherapie in den letzten 6 Monaten hatten oder einen liegenden Katheter haben.2
Maßnahmen bei positivem Abstrich
Bei positivem Ergebnis des MRSA-Abstriches sollte überlegt werden, ob eine Sanierung sinnvoll ist.
Ein Leben mit MRSA und mit den damit verbundenen Vorkehrungen ist manchmal weniger belastend als wiederholte frustrane Sanierungsversuche.7
Faktoren, die eine erfolgreiche Sanierung erschweren:
Wurde eine Ansteckung mit MRSA nachgewiesen oder besteht ein entsprechender Verdacht, sind andere Dienstleister des Gesundheitssystems, die an der Versorgung der Personen beteiligt sind, z. B. Rettungsdienst, Dialyse etc., darüber in Kenntnis zu setzen.
Therapie
Die Behandlung besteht aus:
standardmäßigen Arbeitsabläufen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung.
einer spezifischen Therapie, die gegen die Infektion oder Kolonisation gerichtet ist.
Ein Nachweis von MRSA allein stellt noch keine Indikation zu einer lokalen oder systemischen Therapie dar.
In Pflegeeinrichtungen
Bei Patient*innen mit chronischen Wunden, Hauterkrankungen, Trachoeostoma, Blasenkatheter oder nach mehrfach vergeblichen Versuchen einer Sanierung kann es für die Betroffenen schonender sein, sich auf ein dauerhaftes Leben mit MRSA einzurichten, als eine erneute Sanierung durchzuführen.7
Unterbringung in einem Einzelzimmer, wenn möglich
Falls Doppelzimmer, nicht zusammen mit Mitbewohner*innen, die immungeschwächt sind, offene Wunden haben oder sich einer Antibiotikatherapie unterziehen müssen.
Sind mehrere Personen kolonisiert, ggf. Unterbringung auf getrennter Station.
Eine Isolierung über längere Zeit wird in Pflegeeinrichtungen nicht empfohlen.
Eine Stigmatisierung der Betroffenen ist zu vermeiden.
Die MRSA-besiedelten Bewohner*innen sollten in das soziale Leben in der Einrichtung integriert sein.
dann gesonderte Hygienemaßnahmen:
Händedesinfektion
Wunden müssen keimdicht verbunden sein.
Besuche sind erlaubt, auch die Besucher*innen sind über besondere Hygienemaßnahmen zu informieren (Händedesinfektion bei Verlassen der Betroffenen, Schutzanzug nicht notwendig).
Standardverfahren bei der Pflege
Die wichtigste Maßnahme ist die hygienische Händedesinfektion immer nach Verlassen des Zimmers oder Körperkontakt.
Schutzkittel: bei allen Maßnahmen mit Körperkontakt sowie beim Bettenmachen
Mundschutz: bei Tracheostomapflege, Absaugen oder Husten der Betroffenen
Vor Verlassen des Zimmers wird die Schutzausrüstung abgelegt, und es wird eine Handdesinfektion durchgeführt.
Gebrauchsgegenstände und Wäsche der Bewohner*innen sollten jeweils in den Zimmern aufbewahrt werden, ggf. regelmäßig desinfiziert werden.
Das Reinigungspersonal muss ebenfalls klare Regeln zur Vermeidung der Ausbreitung beachten:
immer Händedesinfektion beim Verlassen des Raumes
Als letztes Zimmer reinigen oder mit gesonderten Reinigungsutensilien mit anschließender Desinfektion.
Gesondertes direktes Entsorgen der Abfälle
Bei Mitarbeiter*innen zu beachten
MRSA-Patient*innen dürfen nur von entsprechend geschultem Personal betreut werden.
Mitarbeiter*innen, bei denen individuelle Risikofaktoren für eine Kolonisation vorliegen, sollten möglichst nicht mit MRSA-positiven Patient*innen arbeiten.
Individuelle Risikofaktoren sind:
Wunden
Chronische Hauterkrankungen, die zu oberflächlichen Hautdefekten führen.
Immunsuppression.
Mitarbeiter*innen, bei denen MRSA nachgewiesen ist:
Dürfen keine patientennahen pflegerischen Maßnahmen an Patient*innen durchführen.
Ihnen sollte eine Sanierung angeboten werden.
Information des betriebsärztlichen Dienstes.
Therapie bei MRSA-Infektion
Die Behandlung der Infektion erfolgt nach den üblichen Leitlinien für die Infektionstherapie.
Oberflächliche Haut- oder Wundinfektionen erfordern meist keine systemische Antibiotikabehandlung.
Falls eine Antibiotikabehandlung indiziert ist, richtet sich die Wahl des Antibiotikums u. a. nach dem Ergebnis der Resistenzbestimmung.
Betalactamantibiotika sind bei Therapie einer MRSA-Infektion grundsätzlich nicht empfohlen.
Als Antibiotika kommen Glycopeptide in Kombination mit Rifampicin, Clindamycin oder Gentamicin in Betracht.
Auch Fosfomycin oder Fusidinsäure können als Kombinationspartner zum Einsatz kommen.
Als Reserveantibiotikum steht Linezolid als Monotherapie zur Verfügung.
Bei Haut- und Weichteilinfektionen kann man Tigezyklin, Daptomycin,Rifampicin und Cotrimoxazol verwenden.3
Bei Chinolonen, Clindamycin und Cotrimoxazol wird ein Rückgang der Resistenzen beobachtet, die Resistenzraten gegenüber den Reserveantibiotika Linezolid, Tigecyclin, Vancomychin und Teicoplanin steigen leicht, bleiben aber selten.4
Therapie bei MRSA-Besiedlung (Sanierung)
Da Menschen mit einer MRSA-Besiedlung ein höheres Risiko für eine MRSA-Infektion einhergehend mit einer höheren Mortalität haben, sollte über eine Sanierung nachgedacht werden.
Eine Sanierung wird bei allen Mitarbeiter*innen von Pflegeeinrichtungen empfohlen, die MRSA-positiv sind.
Auch bei MRSA-positiven Patient*innen erfolgt meist eine Sanierung, die Entscheidung richtet sich hier jedoch nach der individuellen Einschätzung.
Die Sanierung ist nur selten erfolgreich, wenn bei den Patient*innen Katheter oder Sonden gelegt wurden oder eine chronische Wunde vorliegt.
Eine etwaige Infektion sollte vor Beginn der Sanierung behandelt werden.
Die Sanierung dauert 5 Tage.
Mehr als zwei Sanierungsversuche sind selten sinnvoll.
Anwendung von Mupirocin-Nasensalbe 3 x täglich in beiden Nasenvorhöfen
Tägliche Ganzkörperreinigung samt Haarwäsche mit desinfizierender Waschlotion (z. B. Octenidin-Waschlotion).
3 x täglich Mundpflege und Behandlung der Mundpflege- und Zahnputzutensilien bzw. der Zahnprothese mit einem für die Mundschleimhaut geeigneten Antiseptikum
Tägliches Wechseln der Bettwäsche und der gesamten Kleidung
Die Kleidung wird bei höchstmöglicher Temperatur gewaschen.
Während der Behandlung sollte vorzugsweise Kleidung verwendet werden, die bei 60 Grad oder mehr gewaschen werden kann.
Desinfektion oder Austausch aller Gegenstände, die Kontakt mit der Haut haben (Brille, Zahnbürste, Zahnprothese, Deoroller u. a.).
Wischdesinfektion aller Flächen, die in Kontakt mit der Haut kommen können.
Sanierung bei Kindern oder Schwangeren in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialist*innen
Bei ausbleibendem Erfolg, Infektionen, Grunderkrankungen, besonderen Resistenzmustern usw. möglicherweise Indikation zu anderen Formen der Sanierung, u. a. systemische Antibiotikatherapie
Kontrolle nach der Sanierung
Erster Kontrollabstrich nach 48 Stunden, dann 2 weitere im täglichen Abstand
Kontrollabstrich nach 3–6 und nach 12 Monaten
Die gesonderten pflegerischen Maßnahmen können nach 3 negativen Proben ausgesetzt werden.
Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Prävention des Auftretens multiresistenter Keime ist der rationale Umgang mit Antibiotika in der Human- und Tiermedizin (Massentierhaltung).
Bei sämtlichen Kontakten mit Patient*innen – unabhängig davon, ob nur ein Verdacht besteht oder die Diagnose bereits gesichert wurde – gelten die grundlegenden Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Die Maßnahmen basieren auf der Annahme, dass sämtliche Körperflüssigkeiten wie Blut, Sekret und Exkremente (Schweiß ausgenommen) sowie defekte Haut und Schleimhäute Erreger enthalten können.
Durch eine konsequente Durchführung der grundlegenden Maßnahmen wird die Ansteckungsgefahr sowohl bei bekannten als auch bei unbekannten Ansteckungsquellen gesenkt.
Infektionsschutzmaßnahmen: Primärprophylaxe
Bei Kontakt mit allen Patient*innen: Maßnahmen zur Handhygiene anwenden!
Bei Gefahr von Kontakt mit Körperflüssigkeiten, defekter Haut oder Schleimhäuten: weitere grundlegende Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich zur Handhygiene in Erwägung ziehen.
Bei Kontakt mit Patient*innen, die bekanntermaßen oder vermutlich Träger*innen von Erregern sind: Verstärkung der Infektionsschutzmaßnahmen über die grundlegenden Maßnahmen hinaus in Erwägung ziehen.
Handhygiene
Zentrale Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung von Erregern
Nägel sollten kurz geschnitten sein.
Künstliche Nägel sowie Nagellack sind nicht erlaubt.
Ringe, Armbanduhren oder Piercings dürfen nicht getragen werden (Ausnahme Dosimeter).
Sichtbare Verschmutzungen sollten mit herkömmlicher Seife gewaschen und mit Einmaltüchern abgetrocknet werden.
Die hygienische Händedesinfektion erfolgt mit Handdesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis.
Anwendung der Maßnahmen zur Händehygiene vor reinen und nach unreinen Arbeitsabläufen:
vor und nach körperlichem Kontakt mit Patient*innen
zwischen unreinem und reinem Kontakt mit ein und derselben Person
zwischen unterschiedlichen Verfahren bei ein und derselben Person
nach Kontakt mit verunreinigten Gegenständen und verunreinigter Ausrüstung
vor der Handhabung reiner Ausrüstung
vor der Handhabung von Arzneimitteln
vor der Handhabung und dem Servieren von Essen
nach dem Entfernen der Handschuhe
nach Verlassen des Zimmers.
Hustenhygiene
Gilt sowohl für Mitarbeiter*innen als auch Patient*innen und Angehörige.
Beim Husten und Niesen sollte Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch bedeckt sein, das anschließend sofort entsorgt wird.
Ggf. sollte die hustende oder niesende Person einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Nach Kontakt mit hustenden oder niesenden Personen sollten Maßnahmen zur Handhygiene durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Handschuhe
Wann werden Handschuhe getragen?
bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten, defekter Haut und verunreinigten Gegenständen und Oberflächen
Bei Wunden oder Ekzemen an den Händen; Wunden werden mit wasserdichtem Pflaster abgedeckt.
Korrekter Gebrauch der Handschuhe
Reinigung der Hände vor dem Anziehen der Handschuhe
Werden die Handschuhe zusammen mit anderer Schutzausrüstung getragen, werden die Handschuhe zuletzt angezogen.
Falls die Handschuhe in Kontakt mit potenziell verunreinigten Bereichen kommen, werden sie zwischen unterschiedlichen Arbeitsaufgaben gewechselt – auch wenn diese dieselbe Person betreffen.
Die Handschuhe werden direkt nach Abschluss des Vorgangs ausgezogen und entsorgt.
Händedesinfektion direkt nach dem Ausziehen der Handschuhe
Arbeiten „von Sauber nach Schmutzig“
Vermeidung von Berührung „sauberer“ Gegenstände während des Tragens von kontaminierten Handschuhen
Mund- und Nasenschutz
Ein Mund- und Nasen-Schutz sollte bei Arbeitsabläufen erwogen werden, bei denen es zum Verspritzen von Körperflüssigkeiten wie Blut, Sekreten und Exkrementen oder anderen Flüssigkeiten kommen kann, die möglicherweise Erreger enthalten.
Chirurgischer Mundschutz
Zum Schutz von Nase und Mund, z. B. bei Nahkontakt mit Patient*innen, die husten oder niesen.
Der Mundschutz muss Mund und Nase abdecken, die Kanten möglichst eng anliegen.
Nach einmaliger Verwendung ist der Mundschutz wegzuwerfen.
Entfernung des Mundschutzes, nachdem die Handschuhe entfernt und die Händedesinfektion durchgeführt wurde. Nach dem Entfernen des Mundschutzes erfolgt eine weitere Händedesinfektion.
Ein chirurgischer Mundschutz dient auch zur Verhinderung einer Ansteckung durch den Träger des Mundschutzes, z. B. bei Operationen. Er verhindert vor allem die Verbreitung größerer Tröpfchen aus Nase und Mund.
Augenschutz
Visier und anderer Augenschutz
Bei Spritzgefahr wird ein Augenschutz oder Visier getragen, um die Schleimhäute der Augen zu schützen.
Entfernung des Augenschutzes oder des Visiers, nachdem die Handschuhe entfernt und die Händedesinfektion durchgeführt wurde. Befestigungsband und Brillenbügel sind meist nicht verunreinigt und können mit bloßen Händen berührt werden.
Schutzkittel
Bei Spritzgefahr Tragen eines Schutzkittels zusätzlich zur Arbeitskleidung, um Arbeitskleidung und Haut zu schützen.
Bei großen Mengen verunreinigter Stoffe wird ein wasserfester Schutzkittel getragen.
Verschmutzte Schutzkittel werden direkt nach Beendigung der jeweiligen Aufgabe ausgezogen, und anschließend werden die Hände gereinigt. Falls die Arbeitskleidung feucht geworden ist, wird diese ebenfalls gewechselt.
Derselbe Schutzkittel darf nicht für mehrere Patient*innen verwendet werden (patientengebundene Verwendung).
Bei Gebrauch von Mehrweg-Schutzkitteln werden diese gewechselt, wenn sie sichtbare Verschmutzungen aufweisen, mindestens jedoch einmal täglich.
Reinigung und Desinfektion
Bei Verunreinigungen von Inventar, Berührungspunkten und Oberflächen mit Körperflüssigkeiten werden die Verunreinigungen entfernt und die Bereiche mit einem geeigneten Desinfektionsmittel desinfiziert.
Die herkömmliche Reinigung erfolgt im Einklang mit dem Reinigungsplan der Einrichtung.
Abfallhandhabung
Infektiöser Abfall soll auf sichere Art und Weise gehandhabt werden.
Die Einrichtung soll in ihrem internen Kontrollsystem Arbeitsabläufe für die Handhabung von Abfall, u. a. auch infektiösem Abfall, definiert haben.
Infektiöser Abfall soll so verpackt werden, dass er gelagert und transportiert werden kann, ohne dass hierdurch eine Ansteckungsgefahr entsteht. Die Verpackung und die Kennzeichnung sollen den Anforderungen an die Verpackung von infektiösen Stoffen entsprechen.
Handhabung von Bettwäsche und Textilien
Bettwäsche und Textilien, die mit Körperflüssigkeiten verunreinigt sind, sollen als infektiöse Wäsche so gehandhabt, verpackt und transportiert werden, dass es nicht zu einem direkten oder indirekten Kontakt mit Haut, Schleimhaut oder Arbeitskleidung des Personals kommt.
Sichtbar verunreinigte Arbeitskleidung wird umgehend gewechselt.
Aufhebung der Infektionsschutzmaßnahmen
Die Infektionsschutzmaßnahmen werden aufgehoben, wenn 3 Tests im Abstand von jeweils einer Woche negativ ausgefallen sind. Dies gilt sowohl für Patient*innen als auch für Mitarbeiter*innen.
Meldepflicht
Das Auftreten von 2 oder mehr MRSA-Infektionen, die wahrscheinlich einen epidemischen Zusammenhang haben, ist nach §§ 6, 8 und 9 des IfSG (Infektionsschutzgesetz) meldepflichtig.9
Ebenso besteht eine Meldepflicht für den Nachweis von MRSA in Blut- oder Liquorproben (Meldung erfolgt durch das Labor).
Meldung von MRSA-Ausbrüchen
Der Ausbruch einer ansteckenden Krankheit wird hier wie folgt definiert:
mehr Fälle einer bestimmten Krankheit innerhalb eines bestimmten Bereichs in einem bestimmten Zeitraum als erwartet – oder –
2 oder mehr Fälle derselben Krankheit, die vermutlich den gleichen Ursprung haben.
In Pflegeeinrichtungen ist der Verdacht auf einen Ausbruch begründet, wenn innerhalb kurzer Zeit 2 oder mehr Fälle in derselben Einrichtung auftreten.
Muto CA, Jernigan JA, Ostrowsky BE, Richet HM, Jarvis WR, Boyce JM, et al. SHEA guidelines for preventing nosocomial transmission of multi-drug resistant strains of Staphylococcus aureus and Enterococcus. Infect Control Hosp Epidemiol 2003; 24: 362-86. PubMed
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten-Staphylococcus- aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen www.rki.de
Robert Koch-Institut, Ratgeber für Ärzte Staphylokokken-Erkrankungen, insbesondere Infektionen durch MRSA, Zugriff 30.11.2021. www.rki.de
Layer F, Strommenger B, Cuny C, Werner G: Eigenschaften, Häufigkeit und Verbreitung von MRSA in Deutschland – Zur Situation 2019/2020 Epid Bull 2021;40:3 -12. www.rki.de
European Centre for Disease Prevention and Control. Antimicrobial resistance in the EU/EEA (EARS-Net)Annual Epidemiological Report 2019. Stockholm: ECDC; 2020. www.ecdc.europa.eu
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034a. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 1: Diagnostik, Stand 2013. www.degam.de
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034c. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 3: Altenpflegeheime, Stand 2013. www.degam.de
Deutsche. Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. AWMF-Leitlinie Nr. 053-034b. MRSA – eine Handreichung für Hausärzte Teil 2: Therapie/Sanierung, Stand 2013. www.degam.de
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Zugriff 30.11.2021. www.gesetze-im-internet.de
Autor*innen
Franziska Jorda, Dr. med., Fachärztin für Viszeralchirurgie, Ärztin in Weiterbildung Allgemeinmedizin, Kaufbeuren
Monika Lenz, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Neustadt am Rübenberge
Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).
Die Abkürzung MRSA steht für Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Es wird zwischen einer Kolonisation oder einer Infektion mit MRSA unterschieden.1
Kolonisation: Wachsen und Persistieren von MRSA nach Kontamination auf der Haut oder Schleimhaut eines Menschen
Infektion: entzündliche Reaktionen mit weiteren Symptomen durch MRSA2