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Maßnahmen bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung

Erste Maßnahmen

Vernachlässigung und Kindesmisshandlung bleiben noch immer häufig unerkannt. Möglich sind häufige und untypische Verletzungen, psychische Auffälligkeiten oder eine verzögerte Entwicklung des Kindes. Der Verdacht, dass ein Fall von Kindesmisshandlung vorliegt, kann von verschiedenen Seiten geäußert werden, z. B. durch die Schule, medizinisches Personal oder bestimmte Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, gleichermaßen aber auch durch Betroffene oder Familienangehörige selbst. Aufgabe der Ärztin/des Arztes ist dann eine sorgfältige Klärung der Situation durch Gespräche mit der Familie und gründliche Untersuchung des Kindes, um den körperlichen und psychischen Entwicklungszustand sowie eventuelle Verletzungen zu beurteilen. Dabei ist es wichtig, einfühlsam und ohne Vorurteile vorzugehen. Wichtigstes Ziel außerhalb der direkten Gefährdungssituation ist es, den erhobenen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu erhärten oder entkräften. Die Schritte der Untersuchung richten sich dabei nach Schwere und Art der vermuteten Kindesmisshandlung.

 

 

Bestätigt sich der Verdacht auf Kindesmisshandlung, sind die betreuenden Ärzte verantwortlich für die entsprechenden Maßnahmen und den Kontakt zu weiterem Fachpersonal und Institutionen, die dem Kind ausreichend Schutz vor weiterer Misshandlung bieten. Das Vorgehen in solchen Fällen ist meist interdisziplinär, d. h. es werden Helfer unterschiedlicher Fachrichtungen eingebunden. Dies können beispielsweise Kinder- und Jugendpsychiater, Fachkräfte der Jugendhilfe oder Sozialarbeiter sein. In schweren und sehr akuten Fällen kann eine Einweisung ins Krankenhaus notwendig sein, um eine konsequente Betreuung und ggf. Behandlung des Kindes sicherzustellen.

Für eine Beteiligung des Jugendamtes ist eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern nötig. Wenn die betreuenden Ärzte jedoch eine Gefährdung des Kindeswohls vermuten, können sie dies unter Umgehung der ärztlichen Schweigepflicht trotzdem melden. In manchen Fällen, z. B. einer konkreten drohenden Gefahr für das Kind, sind Ärzte verpflichtet, die Polizei einzuschalten.

Aufgabenteilung

Im Falle von Kindesmisshandlung kommen Personen verschiedener Fachrichtungen zusammen, um gemeinsam mit den Familien den Schutz des Kindes und eine Verbesserung der Umstände zu bewirken. Eine gemeinsame Besprechung und Planung erfolgt häufig in einer sogenannten Helferkonferenz. Durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen werden zusätzlich spezialisierte Netzwerke vor Ort geschaffen. In vielen deutschen Städten existieren zudem sogenannte Kinderschutzzentren. Im Folgenden sind einige der wichtigsten beteiligten Personen und Institutionen genannt:

  • Haus- und Kinderärzte untersuchen und behandeln die Kinder und leiten sie an entsprechende Hilfsangebote weiter.
  • Ärztliche Spezialisten wie Kinder- und Jugendpsychiater übernehmen die weitere Behandlung der Kinder.
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten und Paar- und Familienpsychotherapeuten sind ebenfalls an der Therapie beteiligt.
  • Kinderkliniken können schwer kranke und gefährdete Kinder stationär behandeln und betreuen.
  • Verschiedene Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche sind lokal aktiv.
  • Das Jugendamt handelt bei Situationen, die das Kindeswohl gefährden, und kann das Kind vorübergehend in Obhut nehmen.
  • Die Polizei ermittelt in strafrechtlich relevanten Fällen.
  • Kindergarten, Schule und Institutionen gestalten die tägliche Betreuung des Kindes.

Vorgehen

Das weitere Vorgehen wird von den beteiligten Helfern verschiedener Fachrichtungen ggf. in Absprache mit dem Kind und den Eltern entschieden. In erster Linie ist der Plan abhängig von der Schwere der Misshandlung und dem weiteren Gefährdungsrisiko für das Kind.

Im besten Fall erkennen die Eltern die bestehenden Probleme an und wollen an einer Verbesserung der Situation mitwirken. Wenn nach professioneller Einschätzung zusätzlich ein geringes Gefährdungsrisiko besteht, kann das Kind bei der Familie bleiben und dort behandelt werden. Weiterhin sollten Verhaltensänderungen in der Familie angestoßen werden und vorhandene Probleme wie Misshandlungserfahrungen der Eltern oder Suchtverhalten besprochen werden. Die Familie wird dann an weitere Unterstützungsangebote verwiesen, um nachhaltige Veränderung sicherzustellen. Hausbesuche, beispielsweise durch Sozialarbeiter oder Pflegepersonal, können als längerfristige Maßnahme zur Unterstützung der Familie und Beobachtung der Situation des Kindes sinnvoll sein.

Wenn diese Maßnahmen keinen Effekt zeigen oder ein Kind schwere körperliche oder psychische Schäden durch Misshandlung bzw. Vernachlässigung erlitten hat, muss es eventuell vorläufig in das Krankenhaus eingewiesen werden. Hier kann eine genaue Untersuchung und entsprechende Behandlung und Betreuung sichergestellt werden. Die behandelnden Ärzte halten Rücksprache mit der Jugendhilfe und weiteren Fachkräften, um zu entscheiden, ob das Jugendamt verständigt werden sollte. Wenn das Jugendamt letztendlich zu dem Entschluss kommt, dass das Kind nicht weiter ungefährdet in der Familie leben kann, gibt es Kinderbetreuungseinrichtungen, die die Fürsorge und pädagogische Erziehung übernehmen.

Therapieformen

Die Behandlung gilt der Wiederherstellung und dem langfristigen Erhalt der körperlichen und seelischen Gesundheit des Kindes. Natürlich steht bei körperlichen Verletzungen oder schwerer Entwicklungsverzögerung zunächst die direkte medizinische Behandlung, unter Umständen auch stationär in einer Kinderklinik, im Vordergrund. In vielen Fällen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung erfolgt anschließend eine Therapie durch Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie, beispielsweise durch Einzel- oder Gruppentherapie. Wenn die Eltern bereit sind, an einer Verbesserung der Situation zu arbeiten, kann auch eine Familientherapie durchgeführt werden. Regelmäßige, feste Gesprächstermine können den Betroffenen zusätzliche Sicherheit bieten und den Helfern ermöglichen, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen.

Weitere Informationen

Autoren

  • Jonas Klaus, Arzt, Freiburg i. Br.
mishandling; Misshandlung; Kindesmisshandlung; Helferkonferenz; Kinder- und Jugendpsychiatrie; Frühe Hilfen; Missbrauch; Kindesmissbrauch; Jugendamt
Vernachlässigung und Kindesmisshandlung kommen in allen Ländern dieser Welt und in allen sozialen Schichten vor. Diese können sich in verschiedenen Formen, wie z. B. körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch, äußern und für die betroffenen Kinder schwere Konsequenzen hinsichtlich ihrer Gesundheit und Entwicklung haben. Das vorrangige Ziel ist es dann, das Kind zu schützen. Abhängig von der Schwere und Art der Misshandlung werden verschiedene Akteure mit einbezogen, um ein Handlungskonzept auszuarbeiten und die Situation für das Kind langfristig zu verbessern.
Maßnahmen bei Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
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Vernachlässigung und Kindesmisshandlung kommen in allen Ländern dieser Welt und in allen sozialen Schichten vor. Diese können sich in verschiedenen Formen, wie z. B. körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch, äußern und für die betroffenen Kinder schwere Konsequenzen hinsichtlich ihrer Gesundheit und Entwicklung haben. Das vorrangige Ziel ist es dann, das Kind zu schützen. Abhängig von der Schwere und Art der Misshandlung werden verschiedene Akteure mit einbezogen, um ein Handlungskonzept auszuarbeiten und die Situation für das Kind langfristig zu verbessern.
Pädiatrie
Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, Maßnahmen
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Kindesmisshandlung und Vernachlässigung, Maßnahmen
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