- Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit/-allergie reagieren die Betroffenen nach Verzehr eines oder mehrerer bestimmter Nahrungsmittel mit Beschwerden wie Übelkeit, Blähungen, Durchfall, Bauchschmerzen oder auch anderen Symptomen.
- Reaktionen, bei denen nicht das Immunsystem beteiligt ist, werden als Nahrungsmittelunverträglichkeit bezeichnet. Sie führt zu einer langsamen und weniger dramatischen Entwicklung von Beschwerden.
- Eine Nahrungsmittelallergie hingegen ist eine allergische Reaktion auf bestimmte Stoffe, die unser Körper nicht verträgt. Hier sind Prozesse des Immunsystems ursächlich. Eine Nahrungsmittelallergie führt zu akuten, schnell einsetzenden Beschwerden.
Beispiele für Produkte, die unbeabsichtigt verzehrt werden, weil man sich über deren Inhaltsstoffe nicht bewusst war, sind:
Kuhmilch ist z. B. enthalten in folgende Produkten:
- Gewöhnliche Margarine
- Die meisten zusammengesetzten Produkte, wie
- Frikadellen/Würstchen
- Fischbällchen/Fischstäbchen
- Kuchen/Kekse/Gebäck
- in den meisten Schokoladen
- Tütensuppen/-soßen
Weizen ist z. B. enthalten in folgenden Produkten:
- Brot
- Kuchen/Gebäck
- Müslimischungen
- Spaghetti/Nudeln
- Grütze auf Weizenbasis
- Häufig in Halbfertigprodukten
- Tütensuppen/-soßen
Eier sind z. B. enthalten in folgenden Produkten:
- Mayonnaise/Mayonnaisesalate/Dressing
- Panierten Produkten
- Gratins/Aufläufen
- Kuchen/Waffeln/Speiseeis/Keksen
- Nudelprodukten
Nüsse sind z. B. enthalten in folgenden Produkten:
- Marzipan
- Viele Schokoladen
- Viele Kuchen-/Gebäcksorten
- Einige Brotsorten
- in einigen Müslisorten
- Lupinenmehl, das in Backwaren verwendet wird (z. B. einige Arten von Hamburgerbrot etc.), enthält Proteine, die eine Kreuzreaktion mit manchen anderen Allergenen, v. a. Erdnüssen aufweisen. Daher sollten Nussallergiker Lupinensamen meiden.
Fisch ist z. B. enthalten in folgenden Produkten:
- Leberpasteten (enthalten oft Sardellen)
- Krabben-Sticks, Krabbensalat
- Austern/Fischsauce – wird oft in der asiatischen Küche verwendet.
Es gilt: Lesen Sie immer die Zutatenliste, wenn Sie ein neues Produkt ausprobieren. Nach den neuen gesetzlichen Richtlinien zur Lebensmitteldeklarierung müssen häufige Allergene (Allergie auslösende Nahrungsmittel) in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, darunter Kuhmilch, Weizen, Lupine, Erdnuss etc. Dies gilt auch, wenn nur kleinste Mengen (Spuren) dieser Zutat im Produkt enthalten sein können. Zudem sind Geschäfte, die lose Produkte verkaufen (z. B. Bäckereien) und Restaurants verpflichtet, die Zutaten aller ihrer Produkte genau aufzulisten. Fragen Sie bei Bedarf nach der entsprechenden Deklaration.
Autoren
- Susanne Meinrenken, Dr. med., Bremen