Röteln und Schwangerschaft

Bei Röteln (Rubella) handelt es sich um eine Viruserkrankung, die zu den klassischen Kinderkrankheiten mit Hautausschlag zählt. Wenn eine Schwangere mit Röteln infiziert wird, kann das Ungeborene geschädigt werden.

Was sind Röteln?

Bei Röteln (Rubella) handelt es sich um eine Viruserkrankung, die zu den klassischen Kinderkrankheiten zählt. Die Erkrankung ist durch Hautausschlag, Fieber und Lymphknotenschwellung gekennzeichnet.

Nachdem 1974 in Deutschland die Rötelnimpfung eingeführt wurde, sind Röteln selten geworden. Dennoch werden jährlich Fälle von Röteln in Europa gemeldet, was insbesondere eine Gefahr für Schwangere ohne Immunschutz gegen Röteln darstellt.

Besondere Risiken für Schwangere

Röteln zählen zu den am meisten gefürchteten Infektionen während einer Schwangerschaft. Wenn sich eine werdende Mutter ansteckt, wird das Virus über den Mutterkuchen auf das Ungeborene übertragen. Es kann dann die Organentwicklung des Fötus sehr stark schädigen und zur Behinderung des Kindes führen. Nicht selten kommt es zu einer Fehlgeburt.

Eine Schädigung des Kindes durch die Rötelninfektion im Mutterleib wird als Rötelnembryopathie oder angeborenes Rötelnsyndrom (CRS) bezeichnet. Die Behinderung des Kindes ist umso schwerwiegender, je früher in der Schwangerschaft die Rötelninfektion auftritt. Bei einer Infektion während der ersten 12 Schwangerschaftswochen wird das Risiko für eine Schädigung des Fötus mit über 90 % angegeben, danach nimmt das Risiko deutlich ab. In der 2. Schwangerschaftshälfte kommt es nur noch sehr selten zu Schädigungen des Kindes.

Da die meisten Menschen gegen Röteln geimpft sind, haben viele Frauen im gebärfähigen Alter einen bestehenden Impfschutz und können sich nicht anstecken. Nicht geimpften Frauen wird eine Impfung rechtzeitig vor der geplanten Schwangerschaft empfohlen, um vor den schwerwiegenden Folgen einer Rötelninfektion geschützt zu sein. Dazu sind insgesamt 2 Impfungen nötig.

Folgen für das Kind

Bei einer Ansteckung in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kommt es häufig zu einer Fehlgeburt. Die Organentwicklung des Ungeborenen wird durch das Virus gestört. Die häufigsten Fehlbildungen sind Herzfehler, Blindheit durch eine Trübung der Linse am Auge (Katarakt) und Innenohrfehlbildungen, die zur Taubheit führen. Die Kombination aus diesen Fehlbildungen wird auch Gregg-Syndrom genannt.

In der 2. Schwangerschaftshälfte besteht das Risiko für eine Frühgeburt. Je später sich die Schwangere infiziert, desto geringer fallen die Fehlbildungen aus. Am häufigsten kommt es im Verlauf zu einer reinen Innenohrtaubheit. Die Kinder haben bei Geburt oft ein geringeres Gewicht und sind anfälliger für Krankheiten wie Leberentzündung, Herzmuskelentzündung und Gehirnentzündung. Sie sind meist geistig und körperlich beeinträchtigt. Die Gesamtsterblichkeit des Rötelnsyndroms beträgt 1520 %, d. h. fast jedes 5. während der Schwangerschaft infizierte Kind stirbt.

Untersuchungen

  • Röteln äußern sich als kleine blassrote Flecken erst im Gesicht und später am Körper. Vor Ausbruch des Hautausschlags zeigen sich Erkältungssymptome, Fieber kann auftreten, und die Lymphknoten können geschwollen sein.
  • Die Diagnose wird mit einer Laboruntersuchung gestellt, bei der Viren im Rachenabstrich oder im Urin nachgewiesen werden.
  • Bei einer Rötelninfektion einer Schwangeren können Verfahren der Pränataldiagnostik (z. B. Fruchtwasseruntersuchung) angewandt werden, um eine Infektion des Ungeborenen nachzuweisen.

Vorbeugung

  • Wenn Sie Röteln schon einmal hatten, sind Sie in Zukunft dagegen immun.
  • Ob Sie eine Infektion hatten, kann man mit Sicherheit nur durch eine Blutuntersuchung feststellen, denn auch andere Erkrankungen können einer Rötelninfektion ähneln. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie vor einer geplanten Schwangerschaft Ihr Blut auf Antikörper gegen Röteln untersuchen lassen.

Schutzimpfung

  • Auch eine einmalige Impfung gegen Röteln bietet keinen ausreichenden Schutz. Lassen Sie Ihren Impfpass überprüfen und holen Sie die 2. Impfung gegen Röteln, die als Kombinationsimpfstoff zusammen mit Mumps und Masern vorliegt, ggf. vor der Schwangerschaft nach. 
  • Bei Schwangeren, die keine 2 Rötelnimpfungen erhalten haben, wird zu Beginn der Schwangerschaft die Immunität mit einer Blutuntersuchung überprüft.1 
  • Wenn Sie nicht immun sind, sollten Sie den Kontakt zu erkrankten Personen meiden.
  • Wenn Sie sich vor der Schwangerschaft impfen lassen, sind Sie während der Schwangerschaft gegen Röteln geschützt. Die Impfung sollte aber mindestens 4 Wochen vor einer Schwangerschaft erfolgen, da Lebendimpfstoffe nicht während der Schwangerschaft verabreicht werden können. Für einen vollständigen Schutz sind 2 Impfungen nötig.
  • Alle Schwangeren mit einem negativen Befund in der Blutuntersuchung sollten sich nach der Geburt, in Anbetracht möglicher weiterer Schwangerschaften, gegen Röteln impfen lassen.
  • Während der Schwangerschaft ist besondere Vorsicht geboten. Wenn der Verdacht einer Rötelninfektion in der Umgebung besteht, sollten Sie sich unbedingt fernhalten.

Weitere Informationen

Quellen

Literatur

  1. Berufsverband der Frauenärzte: Frauenärzte im Netz. Infektionserkrankungen während der Schwangerschaft. München 2018. www.frauenaerzte-im-netz.de

Autorin

  • Martina Bujard, Wissenschaftsjournalistin, Wiesbaden

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Röteln. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

  1. Robert Koch-Institut. RKI-Ratgeber: Röteln. Stand 05.08.2021. letzter Zugriff am 23.03.2022. www.rki.de
  2. Gesellschaft für Virologie. Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 093-001. Stand 2021. www.awmf.org
  3. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2022 Epid Bull 2022;4:3-66. www.rki.de