Schwangerschaftsvorsorge

Allgemeine Informationen

Definition

  • Ziele der Schwangerschaftsvorsorge1-2
    • Zu einer komplikationsfreien Schwangerschaft beitragen.
      • Risikofaktoren für Komplikationen frühzeitig erkennen und ggf. behandeln.
    • Angemessene Informationen und Beratungen bieten.
    • Bei Anzeichen einer anomalen Schwangerschaft therapeutisch eingreifen.
  • Eine Schwangerschaft liegt vor, wenn eine befruchtete Eizelle sich im Körper einer Frau einnistet und Trophoplastgewebe gebildet wird.
  • Eine Extrauteringravidität liegt vor, wenn die befruchtete Eizelle sich außerhalb der Gebärmutterhöhle, d. h. in der Tube, dem Ovar, in der Zervix oder in der Bauchhöhle einnistet.
  • Eine Fehlgeburt (Spontanabort) ist definiert als Verlust einer Schwangerschaft vom Beginn der Konzeption bis zur 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Fetalgewicht unter 500 g.1
  • Eine Frühgeburt ist eine Geburt vor abgeschlossener 37. Schwangerschaftswoche (SSW).2
  • Die Verantwortung für die Betreuung der Schwangerschaft liegt in Deutschland bei den Gynäkolog*innen. Teile der Schwangerenvorsorge können durch Hebammen durchgeführt werden. Die Betreuung der Schwangeren sollte insbesondere bei Vorerkrankungen in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzt*innen und ggf. mit weiteren ärztlichen Spezialist*innen erfolgen.

Häufigkeit

  • In Deutschland wurden laut statistischem Bundesamt 2018 insgesamt 787.523 Kinder lebend geboren, das waren 2.622 (0,33 %) mehr als im Vorjahr. Durchschnittlich wurden somit 1,57 Kinder je Frau geboren.3 
    • Das Durchschnittsalter der Gebärenden lag bei 31,3 Jahren, das der Erstgebärenden bei 30,0 Jahren.
    • In den vergangenen 40 Jahren stieg das Alter der Mutter beim ersten Kind um knapp 5 Jahre.
  • Mehrlingsgeburten
    • Der Anteil der Zwillingsgeburten lag 2015 bei 98,0 % aller Mehrlingsgeburten, der Anteil der Drillingsgeburten bei 1,9 % und der Anteil höhergradiger Mehrlingsgeburten bei 0,08 %.4
  • Etwa 2 % der geborenen Kinder wurden mithilfe der assistierten Reproduktion gezeugt.
    • Ein großer Anteil der Zwillings- und Drillingsgeburten tritt als Folge der assistierten Reproduktion auf.
  • Ein Spontanabort kommt bei ca. 10–15 % aller klinisch diagnostizierten Schwangerschaften vor, wiederholte Aborte bei ca. 1–3 %.1
  • Bei vitaler Schwangerschaft in der 8. SSW liegt die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt in den nächsten 20 Wochen bei 3 %.
    • Für Mütter unter 30 Jahren liegt die Aborthäufigkeit bei unter 2 %.
    • Für Mütter über 40 Jahren liegt die Häufigkeit zwischen 5 und 10 %.

ICPC-2

  • W781 Schwangerschaftskontrolle (spezieller norwegischer Kode)
  • W78 Hochrisikoschwangerschaft
  • W84 Hochrisikoschwangerschaft

ICD-10

  • Nach ICD-10-GM 20215
    • Z32 Untersuchung und Test zur Feststellung einer Schwangerschaft
    • Z33! Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund
    • Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft
    • Z35.- Überwachung einer Risikoschwangerschaft
    • Z36.- Pränatales Screening

Diagnostik

Diagnostische Kriterien

  • Hierzu zählen das Ausbleiben der Menstruation und der Nachweis von Beta-hCG im Urin oder Blut.
  • Die Produktion von hCG beginnt gleich nach der Einnistung der befruchteten Eizelle und kann im Blut 6–8 Tage nach der Befruchtung nachgewiesen werden.
  • Die Dauer einer normalen Schwangerschaft beträgt 280 Tage und wird vom 1. Tag der letzten Menstruation oder durch Messen im Ultraschall berechnet.6
    • Der Geburtstermin liegt bei Woche 40 + 0, d. h. bei 280 Tagen.
    • Terminüberschreitung > 40 + 0 und < 42 + 0 SSW
    • Übertragung: Woche 42 + 0, d. h. ab dem 294. Tag
    • Eine Frühgeburt liegt vor, wenn die Geburt vor der vollendeten 37. SSW erfolgt, d. h. am 258. Tag oder früher.
  • Rechner zur Bestimmung des Geburtstermins

Differenzialdiagnosen

Klinische Untersuchung

  • Die Gebärmutter ist bis zur 10.–12. SSW bei abdomineller Untersuchung noch nicht tastbar.

Gynäkologische Untersuchung

  • Der Gebärmutterhals ist in der Schwangerschaft leicht ödematös und evtl. deutlicher rot gefärbt. Bei der Palpation ist er auffallend weich.
  • In der 6. SSW ist die Gebärmutter nicht tastbar vergrößert.
  • In der 8. SSW ist die Gebärmutter etwas vergrößert (um ca. 2–4 cm) und von weicher Konsistenz.
  • In der 12. SSW erreicht die Gebärmutter ihre doppelte Größe.

Abdominale Untersuchung

  • Zeichen bei abdomineller Palpation
    • Ab der 12. SSW kann der Fundus der Gebärmutter knapp oberhalb der Symphyse getastet werden.
    • In der 18. SSW ist der Fundus etwas unterhalb des Nabels.
    • In der 24. SSW ist der Fundus auf Nabelhöhe.
    • In der 40. SSW ist er knapp unterhalb des Rippenbogens.
  • Der Fundusstand bzw. der Symphysen-Fundus-Abstand (SFA) wird bei jeder Vorsorgeuntersuchung erhoben und in den Mutterpass eingetragen.
  • Ein gleichmäßiger Anstieg der SFA–Kurve ist wichtiger als der absolute Wert.

Deutsche Mutterschaftsrichtlinien

 Betreuung laut Mutterschaftsrichtlinien

  • Die Mutterschaftsrichtlinien schreiben vor:7
  • Beratungen und Untersuchungen während der Schwangerschaft inkl. Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften
  • Ultraschalldiagnostik, kardiotokografische Untersuchungen, ggf. Fruchtwasseruntersuchungen, amnioskopische Untersuchung usw.
  • Serologische Untersuchungen auf Infektionen
    • Röteln bei Schwangeren ohne dokumentierte zweimalige Impfung
    • Lues
    • Hepatitis B
    • bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
    • Ausschluss einer HIV-Infektion
      • auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung
    • blutgruppenserologische Untersuchungen
      • während der Schwangerschaft 
      • nach Geburt
      • nach Fehlgeburt
  • Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Beratung in der Schwangerschaft zu folgenden Themen

  • Risiken einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung 
    • Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind kann durch wirksame therapeutische Maßnahmen erheblich gesenkt werden.
    • Ein HIV-Antikörpertest soll angeboten werden.
    • Die Testdurchführung erfordert, dass die Schwangere über den Test informiert wird und einwilligt.
    • Hilfestellung bietet das Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses: Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten?
  • Impfung gegen saisonale Influenza ist empfohlen für:
    • gesunde Schwangere: Impfung ab dem 2. Trimenon
    • Schwangere mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens: Impfung im 1. Trimenon.
  • Impfung gegen Pertussis ist empfohlen für:
    • gesunde Schwangere: Impfung zu Beginn des 3. Trimenons (ab SSW 27 + 0)
    • bei erhöhtem Frühgeburtrisiko: Impfung im 2. Trimenon
  • Beratung über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind
  • Ernährungsmedizinische Beratung über:
    • eine ausreichende Jodzufuhr: in der Regel zusätzliche Zufuhr von 100–200 µg Jodid pro Tag
    • den Zusammenhang zwischen Ernährung und Kariesrisiko.
  • Aufklärung der Schwangeren über ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allgemeinen Fragen der Schwangerschaft nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)
  • Möglichkeiten einer humangenetischen Beratung und/oder humangenetischen Untersuchung
    • Wenn sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte für ein genetisch bedingtes Risiko ergeben.

Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft

  • Die Erstuntersuchung in der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie beinhaltet Folgendes:
  • Anamnese
    • Familienanamnese
    • Eigenanamnese
    • Schwangerschaftsanamnese
    • Arbeits- und Sozialanamnese
  • Allgemeinuntersuchung
    • gynäkologische Untersuchung
    • einschließlich Untersuchung auf genitale Chlamydia-trachomatis-Infektion
      • mittels Urinprobe (Nukleinsäure-amplifizierende Tests, NAT)
      • Poolingverfahren: Proben von bis zu 5 Patientinnen, die gemeinsam getestet werden, sind möglich.
      • Schnelltests sind nicht geeignet.
    • Blutdruckmessung
    • Feststellung des Körpergewichts
    • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf:
      • Eiweiß
      • Zucker.
    • ggf. bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege)
    • Hämoglobinbestimmung
      • je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei weniger als 11,2 g pro 100 ml = 70 % Hb): Zählung der Erythrozyten

Folgeuntersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge

  • Im Allgemeinen im Abstand von 4 Wochen, in den letzten 2 Monaten im Abstand von 2 Wochen:
    • Gewichtskontrolle
    • Blutdruckmessung
    • Untersuchung des Mittelstrahlurins (entsprechend der Erstuntersuchung)
    • Hämoglobinbestimmung (entsprechend der Erstuntersuchung)
      • im Regelfall ab 6. Monat, falls bei Erstuntersuchung normal
      • je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei weniger als 11,2 g je 100 ml = 70 % Hb) Zählung der Erythrozyten
    • Kontrolle des Stands der Gebärmutter
    • Kontrolle der kindlichen Herzaktionen
    • Feststellung der Lage des Kindes.

Ultraschall 

  • Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschallscreening mittels B-Mode-Verfahren angeboten werden.
  • Dieses Ultraschallscreening dient der Überwachung einer normal verlaufenden Schwangerschaft insbesondere mit den Zielen:
    • genaue Bestimmung des Gestationsalters
    • Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten
    • Suche nach auffälligen fetalen Merkmalen 
    • frühzeitiges Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften.
  • Vor Durchführung des 1. Ultraschallscreenings ist die Schwangere über Ziele, Inhalte und Grenzen sowie mögliche Folgen der Untersuchung aufzuklären.
  • Im Anschluss an dieses Gespräch stehen der Schwangeren folgende Optionen für die Durchführung der Ultraschalluntersuchungen im 2. Trimenon offen:
    • Sonografie mit Biometrie ohne systematische Untersuchung der fetalen Morphologie
    • Sonografie mit Biometrie und systematische Untersuchung der fetalen Morphologie durch besonders qualifizierte Untersucher*innen.

Übersicht Ultraschallscreening

  • 1. Screening: 8 + 0 bis 11 + 6 SSW
  • 2. Screening: 18 + 0 bis 21 + 6 SSW
  • 3. Screening: 28 + 0 bis 31 + 6 SSW
  • Bei auffälligen Befunden, die der Kontrolle durch Ultraschalluntersuchungen mit B-Mode oder ggf. anderen sonografischen Verfahren bedürfen, sind diese Kontrolluntersuchungen auch außerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeiträume Bestandteil des Screenings.
  • Bei Notwendigkeit zu einer weiterführenden sonografischen Diagnostik, auch mit anderen sonografischen Verfahren, sind diese Untersuchungen ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge, aber nicht mehr des Screenings.
  • Dopplersonografische Untersuchungen zur weiterführenden Diagnostik sind – mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik nur in der 2. Schwangerschaftshälfte –Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge bei folgenden Indikationen:
    • Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
    • hypertensive Schwangerschaftserkrankungen (in allen ihren Ausprägungen)
    • Z. n. Mangelgeburt/intrauterinem Fruchttod
    • Z. n. Präeklampsie/Eklampsie
    • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung
    • begründeter Verdacht auf Fehlbildung/fetale Erkrankung
    • Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum
    • Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen.
  • Erhebung der nachfolgend aufgeführten Befunde mittels B-Mode-Verfahren im jeweiligen Zeitraum
  • Die jeweilige Bilddokumentation ist erforderlich.

Weitere Kontrolluntersuchungen

  • Ggf. weitere sonografische Untersuchungen, z. B. bei folgenden Zielsetzungen oder Indikationen:
    • Sicherung, Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters
    • Kontrolle des fetalen Wachstums
    • Überwachung einer Mehrlingsschwangerschaft
    • Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Placenta praevia
    • Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung
    • Verdacht auf intrauterinen Fruchttod
    • Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36. SSW
    • Abklärung und/oder Überwachung pathologischer Befunde
    • Ausschlussdiagnostik bei erhöhtem Risiko für Fehlbildungen oder Erkrankungen des Fetus

Aufklärung und Beratung gemäß § 2a Abs. 1 SchKG

  • Sprechen nach den Ergebnissen von pränataldiagnostischen Maßnahmen dringende Gründe für die Annahme, dass die Gesundheit des Kindes geschädigt ist, so sollten die Ärzt*innen die Schwangere über die medizinischen und psychosozialen Aspekte, die sich aus dem Befund ergeben, verständlich und ergebnisoffen beraten.
  • Ärzt*innen, die mit dieser Gesundheitsschädigung bei geborenen Kindern Erfahrung haben (gemäß § 2a Abs. 1 SchKG) sollten zum Beratungsgespräch hinzugezogen werden.
  • Die Beratung umfasst:
    • eine eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen
    • die Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen
    • Informationen über den Anspruch auf weitere und vertiefende psychosoziale Beratung nach § 2 SchKG
    • im Einvernehmen mit der Schwangeren eine Vermittlung von Kontakten zu:
      • Beratungsstellen nach § 3 SchKG
      • zu Selbsthilfegruppen oder
      • Behindertenverbänden.
  • Für genetische vorgeburtliche Untersuchungen gelten die Vorgaben des GenDG.

Schwangerschaftsbetreuung durch eine Hebamme

  • Folgende Untersuchungen können auch von einer Hebamme durchgeführt und im Mutterpass (auf Papier oder elektronisch) dokumentiert werden:
    • Gewichtskontrolle
    • Blutdruckmessung
    • Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
    • Kontrolle des Stands der Gebärmutter
    • Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes
    • Kontrolle der kindlichen Herztöne
    • allgemeine Beratung der Schwangeren.
  • Voraussetzung: Anordnung durch Ärzt*innen oder wenn sie einen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt und daher keine Bedenken gegenüber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme haben.

Screening auf Schwangerschaftsdiabetes

Screeningablauf

  •  50-g-Suchtest (Glucose Challenge Test, GCT)
    • Durchführung zwischen 24 + 0 und 27 + 6 SSW
    • Bestimmung der Plasmaglukosekonzentration 1 Stunde nach oraler Gabe von 50 g Glukoselösung
    • unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit
    • nicht nüchtern

Empfohlenes Vorgehen nach Testergebnis

  • Schwangere mit Blutzuckerwerten ≥ 135 mg/dl (≥ 7,5 mmol/l) und ≤ 200 mg/dl (≤ 11,1 mmol/l) erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest (oGTT)
    • mit 75 g Glukoselösung
    • nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz
    • bei auffälligem oGTT: Betreuung der Schwangeren in enger Zusammenarbeit mit diabetologisch qualifizierten Ärzt*innen
      • Möglichkeiten zur Risikosenkung durch vermehrte körperliche Betätigung und einer Anpassung der Ernährung sind in die Entscheidung über eine nachfolgende Behandlung einzubeziehen.
  • Grenzwerte
    • nüchtern: ≥ 92 mg/dl (≥ 5,1 mmol/l)
    • nach 1 Stunde: ≥ 180 mg/dl (≥ 10,0 mmol/l)
    • nach 2 Stunden: ≥ 153 mg/dl (≥ 8,5 mmol/l)

Nüchternblutzucker als Screeningmethode?8

  • Unklar ist, ob die Bestimmung des Nüchternblutzuckers als alternative Screeningmethode zur Erkennung eines Gestationsdiabetes geeignet ist.
  • Etwa 1/3 bis die Hälfte aller 75g-oGTT könnten vermutlich damit vermieden werden.
  • Den 75-g-oGTT mit 24 + 0 bis 28 + 0 SSW auf Schwangere mit Nüchternglukosewerten von 81–90 mg/dl (4,5–5,0 mmol/l) zu beschränken, scheint laut Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft der Deutschen Diabetes Gesellschaft vertretbar (Stand 2018).
    • Nüchternwerte ≥ 92 mg/dl (≥ 5,1 mmol/l) erfüllen bereits die Kriterien für einen Gestationsdiabetes und bedürfen der Überweisung zu Spezialist*innen; bei einem Nüchternwert unter 80 mg/dl (4,4 mmol/l) kann mit einem normalen Schwangerschaftsverlauf gerechnet werden.

Vorstellung in der Entbindungsklinik

  • Die betreuenden Ärzt*innen sollten die Schwangere rechtzeitig zur Geburtsplanung in der Entbindungsklinik ihrer Wahl vor der zu erwartenden Geburt vorstellen.

Risikoschwangerschaften und Risikogeburten

  • Erkennung und besondere Überwachung der Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhöhten Risiko für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist.
  • Dazu zählen nach Anamnese:
    • schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z. B. an Niere und Leber oder erhebliche Adipositas)
    • Zustand nach
    • ein totgeborenes oder geschädigtes Kind
    • vorausgegangene Entbindungen von
      • Kindern über 4.000 g Gewicht
      • hypotrophen Kindern (Small for Date Babies)
      • Mehrlingen
    • Zustand nach Uterusoperationen (z. B. Sectio, Myom, Fehlbildung)
    • Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen z. B.:
    • Erstgebärende unter 18 Jahren oder über 35 Jahre
    • Mehrgebärende über 40 Jahre, Vielgebärende mit mehr als 4 Kindern (Gefahren: genetische Defekte, sog. Plazentainsuffizienz, geburtsmechanische Komplikationen).
  • Dazu zählen nach Befund (jetzige Schwangerschaft):
    • hypertensive Schwangerschaftserkrankungen (in allen ihren Ausprägungen)
    • Anämie unter 10 g/100 ml (g %)
    • Diabetes mellitus
    • uterine Blutung
    • Blutgruppeninkompatibilität (Früherkennung und Prophylaxe des Morbus haemolyticus fetalis bzw. neonatorum)
    • Diskrepanz zwischen Uterus- bzw. Kindsgröße und Schwangerschaftsdauer (z. B. fraglicher Geburtstermin, retardiertes Wachstum, Riesenkind, Gemini, Molenbildung, Hydramnion, Myom)
    • drohende Frühgeburt (vorzeitige Wehen, Zervixinsuffizienz)
    • Mehrlinge
    • pathologische Kindslagen
    • Überschreitung des Geburtstermins bzw. Unklarheit über den Termin
    • Pyelonephritis
  • Aus Risikoschwangerschaften können sich Risikogeburten entwickeln, mit einem erhöhten Risiko unter der Geburt ist zu rechnen bei:
  • Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als 4-wöchentliche Untersuchungen bis zur 32. Woche bzw. häufigere als 2-wöchentliche Untersuchungen in den letzten 8 Schwangerschaftswochen angezeigt sein.
  • Risikoschwangerschaften erfordern eine engmaschige fachärztliche Betreuung (Geburtshilfe)

Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft

  • Folgende serologische Untersuchungen sollen bei jeder Schwangeren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aus einer Blutprobe durchgeführt werden.

Lues-Suchreaktion (LSR)

  • TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) – oder –
  • ELISA (Enzyme-linked Immunosorbent Assay) – oder –
  • TPPA (Treponema-pallidum-Partikelagglutinationstest) 
    • Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchführung und nicht das Ergebnis der Untersuchung im Mutterpass zu dokumentieren!
    • Ist die Lues-Suchreaktion positiv: Durchführung der üblichen serologischen Untersuchungen auf Lues aus derselben Blutprobe.

 HIV-Test

  • Die ärztliche Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw. AIDS-Erkrankung erstrecken.
  • Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikörpertest empfohlen werden, da die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Übertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maßnahmen erheblich gesenkt werden kann.
  • Die Testdurchführung erfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeren.
  • Als Hilfestellung für die Information der Frauen zu dieser Untersuchung ist das Merkblatt HIV-Test für Schwangere zur Verfügung zu stellen.
  • Zur Testdurchführung
    • immunochemischer Antikörpertest mit staatlich zugelassenen Reagenzien
    • Ist diese Untersuchung positiv: Sicherung des Ergebnisses mittels Immunoblot aus derselben Blutprobe
    • Die Beratung und die Durchführung des HIV-Antikörpertests im Mutterpass dokumentieren.
    • Ergebnis der Untersuchung wird nicht im Mutterpass dokumentiert!
  • Zu möglichen Bedeutung der mittlerweile frei im Handel verfügbaren HIV-Selbsttests für die Schwangerenvorsorge wird in den Mutterschaftsrichtlinien bislang keine Stellung bezogen (Stand Juni 2021).7,9
    • Die Sensitivität der in der EU zugelassenen Tests erreicht 100 %.
    • Die Spezifität liegt bei 99,8 %.
    • Die Deutsche Aidshilfe empfiehlt den Selbsttest „für Menschen, die überprüfen möchten, ob sie sich mit HIV infiziert haben und lieber keine Arztpraxis oder Teststelle aufsuchen wollen.“10

Blutgruppe und des Rh-Faktors D

  • Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens 2 verschiedenen Testreagenzien.
  • Anwendung zweier monoklonaler Antikörper (IgM-Typ), die die Kategorie DVI nicht erfassen, sind empfohlen bei:
    • einem negativen Ergebnis beider Testansätze; dann gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ).
    • einem übereinstimmend positiven Ergebnis der beiden Testansätze; dann ist die Schwangere Rh positiv.
    • Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansätze: Klärung z. B. im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testreagenzien
      • Fällt dieser Test positiv aus, so ist die Schwangere Rh positiv (D-weak positiv).
  • Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfällt bei vorliegenden entsprechenden Untersuchungsergebnissen.

Antikörper-Suchtest (AK)

  • Durchführung von insgesamt 2 Antikörpersuchtests in der Schwangerschaft
  • Durchführung mittels des indirekten Antiglobulintests gegen 2 Test-Blutmuster mit den Antigenen D, C, c, E, e, Kell, Fy und S
  • Bei Nachweis von Antikörpern
    • Spezifität und Titerhöhe möglichst aus derselben Blutprobe bestimmen.
    • Ggf. das Blut des Kindsvaters einbeziehen und weitere Blutgruppen-Antigene der Mutter bestimmen.
    • Alle Antikörper – auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum führende Antikörper wie z. B. IgM und/oder Kälte-Antikörper – in den Mutterpass eintragen.
      • Dies ist ggf. bedeutsam im Falle einer Bluttransfusion für die Schwangere.
  • Zweiter Antikörper-Suchtest bei allen Schwangeren (Rh-positiven
    und Rh-negativen) in der 24.–27. SSW
    • Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar:
      • Injektion von einer Standarddosis (um 300 µg) Anti-D-Immunglobulin in der 28.–30. SSW
      • Ziel: möglichst Vermeidung einer Sensibilisierung der Schwangeren bis zur Geburt
      • Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe im Mutterpass vermerken.

Test auf Rötelnantikörper bei fehlender Rötelnimmunität

  • Immunität/Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen, wenn
    • der Nachweis über 2 erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt – oder –
    • wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen und ordnungsgemäß dokumentiert worden sind.
  • Befunde in den Mutterpass eintragen
  • Liegen entsprechende Befunde nicht vor, den Immunstatus der Schwangeren bestimmen.
  • Im serologischen Befund wörtlich ausdrücken, ob Immunität angenommen werden kann oder nicht.
  • Wird Immunität erstmals während der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt,
    • kann Schutz vor Röteln-Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn anamnestisch keine für die Schwangerschaft relevanten Anhaltspunkte für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion (sorgfältige Dokumentation der Anamnese) vorliegen.
    • Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen ggf. in Absprache mit dem Labor erforderlich (Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/oder Kontrolle des Titerverlaufs).
  • Schwangere, ohne sichere Immunität
    • Sollten aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten 4 Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken.
    • In der 16.–17. SSW soll eine erneute Antikörper-Untersuchung, auch ohne derartige Verdachtsmomente, durchgeführt werden.
  • Keine aktive Rötelnschutzimpfung während der Schwangerschaft!

HBsAg

  • Nach der 32. SSW, möglichst nahe am Geburtstermin. Wenn das Ergebnis positiv ist:
    • aktive und passive Immunisierung des Neugeborenen unmittelbar post partum gegen Hepatitis B
    • Untersuchung auf HBsAg entfällt, wenn Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist.

Nach der Geburt oder Fehlgeburt

  • Nach der Geburt: blutgruppenserologische Untersuchungen und ggf. Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
    • Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter soll unmittelbar nach der Geburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombs-Tests bestimmt werden.
    • Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor, so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kindes zu bestimmen.
    • bei Rh-positivem Kind bei Rh-negativer Mutter: Applikation einer weiteren Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 µg) innerhalb von 72 Stunden post partum
    • Selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikörper bei der Mutter gefunden worden sind und/oder der direkte Coombs-Test beim Kind schwach positiv ist.
    • Ziel: Schneller Abbau der während der Geburt in den mütterlichen Kreislauf übergetretenen Rh-positiven Erythrozyten, um die Bildung von Rhesus-Antikörpern bei der Mutter zu verhindern.
  • Nach Fehlgeburt bzw. Schwangerschaftsabbruch
    • bei Rh-negativen Frauen so bald wie möglich, jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw. nach Schwangerschaftsabbruch Injektion von Anti-D-Immunglobulin
    • Durchführung entsprechender blutgruppenserologischer Untersuchungen

Untersuchung der Wöchnerin

  • Innerhalb der ersten Woche nach der Entbindung
  • 6 Wochen, spätestens jedoch 8 Wochen nach der Entbindung
    • Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschließlich Hb-Bestimmung)
    • gynäkologische Untersuchung
    • Blutdruckmessung
    • Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker, bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege)

Medikamentöse Maßnahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln 

  • Gesetzlich Versicherte haben während der Schwangerschaft und im Zusammenhang mit der Entbindung Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln.
  • Die für die Leistungen nach den §§ 31 bis 33 SGB V geltenden Vorschriften gelten entsprechend. Bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung finden die Regelungen, die für die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln eine Zuzahlung der Versicherten vorsehen, keine Anwendung.

Aufzeichnungen und Bescheinigungen

  • Nach Feststellung der Schwangerschaft
    • Ausstellung eines Mutterpasses (Papierform oder elektronisch), sofern die Schwangere nicht bereits einen besitzt, der für die aktuelle Schwangerschaft verwendet werden kann.
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der ärztlichen Betreuung im Mutterpass eintragen.
    • während der Schwangerschaft und
    • nach der Entbindung
    • inklusive aller darüber hinausgehenden, für die Schwangerschaft relevanten Untersuchungsergebnisse
      • Soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)!
    • beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses:
      • Übertragung der Blutgruppenbefunde.

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Allgemeines

  • Laut deutscher Mutterschaftsrichtlinien von 2022 wird folgendes Vorsorgeprogramm für Schwangere ohne besonderes Risiko empfohlen:
    • Erstgebärende und Mehrgebärende: insgesamt 11 klinische Kontrollen, zunächst im Abstand von 4 Wochen, in den letzten 2 Monaten alle 14 Tage bis zur 40. SSW inklusive Ultraschallscreening-Untersuchungen
  • Weniger Kontrollen?
    • Laut WHO sind mindestens 8 Kontrollen notwendig, um eine ausreichende Sicherheit bei der Früherkennung von Komplikationen zu erzielen.11
  • In vielen Fällen kann es jedoch notwendig sein, die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen.
    • bei Verdacht auf Komplikationen
    • Bei akuten oder chronischen Erkrankungen, die ein Risiko für Komplikationen mit sich bringen.
    • bei besonderen psychischen oder sozialen Risikofaktoren
    • Wenn die Frau unsicher ist oder einen anderen besonderen Bedarf für weitere Kontrollen hat.
  • Kontinuität bei der Überwachung
    • Führt zu weniger Interventionen während der Geburt und zu zufriedeneren Müttern.12
    • Es scheint von geringer Bedeutung zu sein, ob die Kontrollen von der Hebamme, von Allgemeinärzt*innen (im Ausland teilweise Routine) oder von Fachärzt*innen für Gynäkologie und Geburtshilfe durchgeführt werden.
  • Der Mutterpass ist bei allen Kontrollen auszufüllen, und es wird empfohlen, dass die Schwangere diesen während der Schwangerschaft immer mit sich führt.

Palpation zur Lagebestimmung des Fetus

  • Die Palpation der Fetuslage mit dem Leopold-Handgriff wird angewandt, um eine abweichende Kindslage festzustellen.
  • Studien zeigen, dass die Methode einen begrenzten Wert hat und am zuverlässigsten bei ausgebildeten Personen ist. Selbst bei geschulten Personen kann eine hohe Sensitivität nicht erreicht werden.
  • Die Untersuchung mit dem Leopold-Handgriff wird erst im letzten Abschnitt der Schwangerschaft empfohlen, das heißt, wenn das Ergebnis Konsequenzen hat.

Auskultation der fetalen Geräusche

  • Durch Auskultation der fetalen Geräusche kann festgestellt werden, dass das Kind am Leben ist. Ggf. können Herztonalterationen festgestellt werden, die ab der 28. SSW eine CTG-Überwachung indizieren (siehe Abschnitt Indikationen zur Kardiotokografie (CTG) während der Schwangerschaft).
  • Es gibt keinen Beweis dafür, dass die regelmäßige Auskultation den Verlauf der Schwangerschaft beeinflusst.

Arzt-Patient-Gespräch in der Schwangerschaft

Geburtshilflich-gynäkologische Anamnese bei Erstuntersuchung

  • Das standardisierte Abfragen des im Mutterpass befindlichen Risikokatalogs erleichtert die Anamnese. Der Risikokatalog beinhaltet Folgendes:13
    1. familiäre Belastung (z. B. Diabetes, Hypertonie, Fehlbildungen, genetische Krankheiten, psychische Krankheiten)
    2. frühere eigene schwere Erkrankungen (z. B. Herz, Lunge, Leber, Nieren, ZNS, Psyche)
    3. Blutungs-/Thromboseneigung
    4. Allergie, z. B. gegen Medikamente
    5. frühere Bluttransfusionen
    6. besondere psychische Belastung (z. B. familiäre oder berufliche)
    7. besondere soziale Belastung (Integrationsprobleme, wirtsch. Probleme)
    8. Rhesus-Inkompatibilität (bei vorangegangenen Schwangerschaften)
    9. Diabetes mellitus
    10. Adipositas
    11. Kleinwuchs
    12. Skelettanomalien
    13. Schwangere unter 18 Jahren
    14. Schwangere über 35 Jahren
    15. Vielgebärende (mehr als 4 Kinder)
    16. Zustand nach Sterilitätsbehandlung
    17. Zustand nach Frühgeburt (vor Ende der 37. SSW)
    18. Zustand nach Mangelgeburt
    19. Zustand nach 2 oder mehr Fehlgeburten/Abbrüchen
    20. totes/geschädigtes Kind in der Anamnese
    21. Komplikationen bei vorausgegangenen Entbindungen
    22. Komplikationen post partum
    23. Zustand nach Sectio
    24. Zustand nach anderen Uterusoperationen
    25. rasche Schwangerschaftsfolge (weniger als 1 Jahr).
  • Zusätzlich ist eine Exploration zu folgenden potenziellen Risiken ggf. sinnvoll:7
    • gynäkologische Erkrankungen oder Beschwerden
    • erbliche Erkrankungen väterlicherseits
    • Verwandtschaft zwischen Mutter und Vater
    • Weitere somatische Erkrankungen, die Bedeutung für die Schwangerschaft oder Geburt haben.
      • Rücken-, Hüft- oder Beckenerkrankungen
      • vaskuläre Erkrankungen
      • endokrine Erkrankungen
      • Erkrankungen der Geschlechtsorgane
    • weitere zurückliegende chirurgische Eingriffe
    • weitere Risikofaktoren
    • Liegen Umstände vor, die eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erforderlich machen?

Informationen zu Beginn der Schwangerschaft

  • Informieren über:
    • die Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien und über weitere geeignete Untersuchungen
    • die normalen physischen und psychischen Veränderungen in der Schwangerschaft.
  • Ernährung und Bewegung
    • Das Institute of Medicine in den USA (IOM) hat folgende Ziele für die Gesamtgewichtserhöhung in der Schwangerschaft im Verhältnis zum BMI herausgegeben:
      • Untergewichtige (BMI > 18,5 kg/m2): > 12,5–18 kg
      • Normalgewichtige (BMI 18,5–24,9 kg/m2): > 11,5–16 kg
      • Übergewichtige (BMI 25,5–29,9 kg/m2): > 7,0–11,5 kg
      • Adipositas ( > 30 kg/m2): > 5,0–9,0 kg.
    • Die Ernährungsberatung in der Schwangerschaft kann helfen, das mütterliche Geburtsgewicht zu reduzieren und dazu beitragen, Geburtskomplikationen und Übergewicht bei Kindern vorzubeugen (Ia).14
  • Empfehlung zur Folsäuresubstitution15
    • Ziel: Neuralrohrdefekt beim Kind vermeiden.
    • Folsäure-Tabletten
      • 0,4 mg Folsäure täglich möglichst bereits vom Zeitpunkt an, an dem geplant wird, schwanger zu werden, bis zum Ende der 12. SSW.
      • Bei Frauen, die bereits mit einem Kind schwanger waren, das einen Neuralrohrdefekt hatte: täglich 4 mg Folsäure über den gleichen Zeitraum.
    • folatreiche Ernährung
      • Gemüse, Früchte, Vollkornprodukte (Näheres s. auch den Artikel Folatmangel)
  • Eisenbedarf16
    • Es gibt nur unzureichende Belege für den Schutz vor Eisenmangel durch eine routinemäßige Behandlung mit Eisen in der Schwangerschaft.
    • Bei Schwangeren mit Eisenmangel sollte eine ausreichende Eisenzufuhr gewährleistet sein, um einem Eisenmangel des Kindes vorzubeugen.
    • Bei alimentärem Eisenmangel: Ernährungsberatung und medikamentöse Eisensubstitution
    • Siehe den Ärzt*innenartikel Eisenmangel und den Patient*innenartikel Eisenmangel in der Schwangerschaft.
  • Jodzufuhr15
    • Der Jodbedarf ist in der Schwangerschaft erhöht. Genügend Jod ist wichtig für die neurologische Entwicklung des Kindes.
    • Der Jodgehalt der Nahrung ist in den letzten Jahren weniger geworden. Mehrere Studien zeigen einen niedrigeren Spiegel bei jungen Frauen und bei einseitiger Ernährung.
    • Die empfohlene tägliche Jodzufuhr in der Schwangerschaft beträgt 250 µg/tgl. (normal 150 µg/tgl.).
      • 1 Liter Milch enthält 80–210 µg Jod.
      • Seefisch ca. 50–260 µg pro 100 g
    • Schwangere und Stillende sollten nicht mehr als 500 µg pro Tag einnehmen (Grund: mögliche Beeinflussung der Schilddrüse).
    • Empfehlungen für eine nachhaltige Jodprophylaxe zur Sicherstellung einer adäquaten Jodzufuhr bei Schwangeren und Stillenden
      • Ausschließlich jodiertes Speisesalz oder jodierten Kochsalzersatz im Haushalt verwenden.
      • Lebensmittel bevorzugen, die unter Verwendung von jodiertem Speisesalz hergestellt wurden (insbesondere Brot und Fleischwaren).
      • Regelmäßig Seefisch und Milch verzehren.
      • tägliche Supplementierung von 100 (bis 150) µg Jod (in Tablettenform) bei Verdacht auf einen niedrigen Jodgehalt nach vorheriger Jodanamnese
      • Siehe Artikel Jodmangel.
  • Kalziumsubstitution?
    • Kann Bluthochdruck und Präeklampsie vorbeugen. Die Zugabe ist notwendig und wird empfohlen für Frauen mit einem erhöhten Risiko für Präeklampsie oder mit geringer basaler Kalziumeinnahme.
    • Ist möglicherweise bei allen Schwangeren sinnvoll.
  • Alkohol, Nikotin, Drogen
  • Was tun bei vaginalen Blutungen?
  • Informationen zu den empfohlenen Impfungen gegen Influenza und Pertussis
  • Folgetermine vereinbaren.

Gespräche im Rahmen der Kontrolluntersuchungen

 Anamnese

  • Wie ist der Verlauf der bisherigen Schwangerschaft?
  • Gibt es Beschwerden oder Sorgen?
  • Kindsbewegungen? Seit wann?

Informationen für die Schwangere

  • Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen
  • Ggf. Wiederaufgreifen von Themen der vorangehenden Konsultationen, z. B. zu Tabak und Alkohol

Terminüberschreitung und Übertragung

  • Geburtseinleitung (bei Schwangeren ohne Risikofaktoren)6
    • kann ab 41 + 0 angeboten werden.
    • sollte ab 41 + 3 empfohlen werden.
    • soll ab 42 + 0 dringend empfohlen werden.
  • Weitere Informationen siehe Artikel Übertragene Schwangerschaft.

Allgemeine Beschwerden

Emesis gravidarum

  • Wird oft Morgenübelkeit genannt, dauert aber bei 90 % der Frauen den ganzen Tag an.
  • Kommt häufig im 1. Abschnitt der Schwangerschaft vor.
    • 80–85 % aller Schwangeren haben im 1. Trimenon Beschwerden, 1/3 bereits 4 Wochen nach der letzten Menstruation.
    • Die Hälfte aller Frauen erlebt Übelkeit mit Erbrechen.
    • Bei den meisten gehen die Beschwerden spätestens in den SSW 16–20 zurück.
  • Differenzialdiagnosen
  • Behandlung: symptomatisch (für weitere Informationen siehe Emesis gravidarum

Refluxsymptome (Sodbrennen)

  • Sodbrennen in der Schwangerschaft ist häufig. Eine Studie zeigt, dass 22 % der Schwangeren Sodbrennen im 1. Trimenon hatten, 39 % im 2. Trimenon und 72 % im 3. Trimenon.
  • Unklare Bedeutung für den Schwangerschaftsverlauf
  • Primär konservative Therapie
    • Fetthaltige und stark gewürzte Speisen vermeiden.
    • Üppige Mahlzeiten vermeiden.
    • Tabak, Alkohol, Kaffee und schwarzen Tee vermeiden.
    • Letzte Mahlzeit 3–5 Stunden vor dem Zubettgehen einnehmen.
    • Mit erhöhtem Oberkörper im Bett schlafen.
  • Medikamentöse Therapie (laut abgelaufener Leitlinie)17
    • Stufentherapie
      1. Allgemeinmaßnahmen
      2. Antazida/Alginate/Sucralfat
      3. H2-Blocker 
      4. Protonpumpenhemmer
    • Bei leichten Symptomen kann ein Antazidum verwendet werden.
      • z. B. Alginat Kautabletten: 1–3 Tabl. gut eine halbe Stunde nach der Mahlzeit kauen.
      • Antazida sind wirksam und auch in der Schwangerschaft sicher.
    • Bei schwerer Symptomatik oder unzureichendem Ansprechen auf Antazida können Protonpumpenhemmer verwendet werden.17-18
      • Ranitidin darf in der gesamten EU nicht mehr vertrieben werden, wegen Verunreinigungen mit dem kanzerogenen Nitrosamin Nitrosodimethylamin.19
      • Cimetidin und Famotidin sind in Deutschland kaum mehr in Gebrauch.
      • Spricht die Patientin auf diese Behandlung in der Akutsituation an, dann sollte die Therapie fortgeführt werden.
      • Spezifische Risiken PPI-Behandlung in der Schwangerschaft sind bisher nicht gesichert, können aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Übermäßige Gewichtszunahme

Dieser Abschnitt basiert auf der Leitlinie „Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)8.

  • In einer normalen Schwangerschaft liegt die Gewichtszunahme bei 8–12 kg.
  • Eine darüber hinausgehende Gewichtszunahme ist häufig, aber für die Schwangerschaftsentwicklung nicht notwendig.
  • Die Gewichtszunahme des Kindes korreliert mit der der Mutter. Bei einer Gewichtszunahme der Mutter um mehr als 24 kg ist das Kind im Durchschnitt 149 g schwerer als bei 8–10 kg mütterlicher Gewichtszunahme.
  • Das Risiko für ein Geburtsgewicht des Kindes über 4.000 g ist bei Frauen mit einer Gewichtszunahme > 24 kg um mehr als das Doppelte erhöht.
    • Ein Geburtsgewicht über 4.000 g geht mit einem erhöhten Lebenszeitrisiko für Übergewicht und Adipositas einher.

Obstipation

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf dem Artikel Obstipation und dieser Referenz:20
  • Kommt bei 11–38 % der Schwangeren vor.
  • Sie ist häufig assoziiert mit niedriger Ballaststoffaufnahme, niedriger Flüssigkeitszufuhr, der Einnahme von Eisenpräparaten und Bewegungsmangel.
  • Behandlung
    • Nahrungsempfehlungen: erhöhte Menge an Ballaststoffen, Vollkornprodukten, Gemüse und Obst (Ia)
    • Viel trinken.
    • Körperliche Aktivität stimuliert die Darmaktivität.
    • Füll- und Quellstoffe
      • Leinsamen, Weizenkleie und indische Flohsamenschalen (Plantago ovata)
      • Sind in der Schwangerschaft unbedenklich.
      • Auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten.
    • Bei unzureichender Wirkung von Quellmitteln
      • Mittel der Wahl: Laktulose
      • alternativ: das osmotische Laxans Macrogol

Hämorrhoiden

  • Hämorrhoiden sind während der Schwangerschaft nicht selten.
    • Sie kommen bei etwa 8 % aller Schwangeren im 3. Trimenon vor.
    • Ob eine Schwangerschaft die Entstehung von Hämorrhoiden begünstigt, ist strittig.
    • Auch bei ballaststoffarmer Nahrung und Obstipation ist es fraglich, ob die häufig geäußerte Vermutung zutrifft, dass diese das Hämorrhoidenrisiko erhöhen.
    • Die Beschwerden werden nach der Schwangerschaft oft besser oder verschwinden.
  • Die Behandlungsindikation am Schweregrad der Beschwerden orientieren.
  • Behandlung: Für Behandlungsmaßnahmen gibt es keine ausreichenden Belege.
    • Empfehlenswert erscheint eine Ernährung, die einem trägen, harten Stuhlgang vorbeugt: Vollkornbrot, Obst, Gemüse, erhöhte Flüssigkeitszufuhr.
    • Herkömmliche Cremes für die Lokalbehandlung können angewendet werden.
    • Eine operative Behandlung kann bei starken Schmerzen oder großen Blutungen notwendig sein.

Varizen

  • Varizen sind in der Schwangerschaft häufig.
  • Hormoneinflüsse (Progesteron) und erhöhter Venendruck sind die Ursachen für Varizen in der Vulva und in den Beinen.
  • Behandlung
    • Kompressionsstrümpfe können die Beschwerden bei Beinvarizen lindern, aber deren Entstehung nicht verhindern.

Ödeme

  • Erhöhter Druck in den Venen und eine hoher Progesteronspiegel führen dazu, dass bis zu 80 % der Frauen Ödeme in der Schwangerschaft haben.
  • Sie sind ungefährlich und zumeist kein Anzeichen einer anderen Erkrankung.
  • Behandlung
    • Mit erhöhten Beinen sitzen oder liegen, hilft vorübergehend.
    • Diuretische Medikamente sollten nicht eingenommen werden.

Vaginaler Ausfluss

  • Erhöhter vaginaler Ausfluss in der Schwangerschaft ist normal.
  • Wenn Frauen sehr von Juckreiz, Brennen, Schmerzen oder üblem Geruch geplagt sind, können eine Untersuchung und eine mögliche Behandlung notwendig sein.
  • Näheres siehe Abschnitt Infektionen.

Symphysenschmerzen

  • Der gesamte Abschnitt beruht auf dieser Referenz.21
  • Symphysenschmerzen in der Schwangerschaft sind häufig (20 %).
    • Ungefähr 5 % haben starke Schmerzen sowie einen Funktionsverlust.
    • Bei ca. 7 % halten die Beschwerden auch nach der Geburt noch an.
      • Länger anhaltenden Beschwerden bedürfen einer orthopädischen und rheumatologischen Abklärung.
    • Liegt eine physiologische Symphysenlockerung mit Schwierigkeiten beim Gehen vor, dann kann zumeist konservativ behandelt werden.
  • Die Ursachen für Symphysenschmerzen sind unbekannt, aber folgende Erklärung ist gebräuchlich:
    • Die Beckengelenke werden im Rahmen der physiologischen Hormonumstellungen im Laufe der Schwangerschaft flexibler.
    • Aufgrund veränderter Mechanik kann das zu einer anomalen Beweglichkeit im Gelenk führen; dies ist schmerzhaft.

Behandlung

  • Behandlungen bei Physiotherapeut*innen mit Schwerpunkt auf beckenstabilisierende Übungen werden empfohlen.
  • Studien deuten darauf hin, dass Übungen, Information und Beratung im individuellen Setting wirksamer sind als in der Gruppe.
  • Schmerztherapie
  • Bei Symphysenlockerung: Stützkorsett
  • Andere Behandlungsformen können wirksam sein, hierzu gibt es jedoch zu wenige Wirksamkeitsbelege.
    • Wassergymnastik
    • Akupunktur

Müdigkeit

  • Anomale Müdigkeit und ein erhöhtes Schlafbedürfnis kommen häufig im 1. Trimenon vor.
  • Dies wird als gewöhnliches Phänomen angesehen und verschwindet im 2. Trimenon wieder.
  • Die Ursachen hierzu sind nicht bekannt.
  • Eine Anämie als Ursache sollte ausgeschlossen werden.

Dehnungsstreifen

  • Dehnungsstreifen (Stria gravidarum) treten häufig auf.
  • Die Ursachen sind nicht bekannt.
  • Es gibt keine Behandlung mit nachgewiesener Wirkung.
  • Auf dem Markt gibt es viele Cremes zur Behandlung von Dehnungsstreifen, Beweise für die Wirksamkeit fehlen jedoch.

Wadenkrämpfe

  • Wadenkrämpfe sind ein häufiges Phänomen in der Schwangerschaft: Kommt bei 50 % aller Schwangeren vor.
  • Häufigkeit und Intensität nimmt nachts zu.
  • Die Ursachen sind unbekannt.
  • Von Patientinnen berichtete lindernde Maßnahmen:
    • Wadenmassage
    • Dehnungen
    • Bewegung: Aufstehen und Gehen.
  • Es gibt Berichte über lindernde Wirkungen nach Einnahme von Multivitaminen und Elektrolyten wie Magnesium.
    • Die Wirksamkeit ist nicht ausreichend belegt.

Klinische Probleme 

Hypertonie und Präeklampsie

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf diesen Referenzen.7,22
  • Präeklampsie ist eine sich in der Schwangerschaft entwickelnde Multiorganerkrankung mit Hypertonie und Proteinurie.
    • Die Hypertonie wird mit einem Blutdruck von ≥ 140/90 mmHg definiert.
    • Proteinurie: Protein 1+ oder höher im Urinstreifentest
      • Das Protein-Kreatinin-Verhältnis > 30 mg/mmol im Spontanurin scheint zuverlässiger zu sein.
  • Die Erkrankung ist mit einer erhöhten maternalen und neonatalen Morbidität und Mortalität verbunden.
  • Eine Präeklampsie entwickeln 2–4 % der Schwangeren.
  • Eine Eklampsie kommt bei 1/2.000 Schwangerschaften in den westlichen Ländern vor, und bei 1/100–1/1.700 in den anderen Ländern.

 Definitionen

  • Hypertonie
    • Blutdruck ≥ 140/90 mmHg, vor der Schwangerschaft oder im 1. Trimenon diagnostiziert
  • Gestationshypertonie
    • Im Verlauf der Schwangerschaft neu auftretende Blutdruckwerte ≥ 140/90 mmHg bei einer zuvor normotensiven Schwangeren ohne zusätzliche Kriterien, die eine Präeklampsie definieren.
  • Präeklampsie
    • Jeder (auch vorbestehend) erhöhte Blutdruck ≥ 140/90 mmHg in der Schwangerschaft mit mindestens einer neu auftretenden Organmanifestation, die keiner anderen Ursache zugeordnet werden kann.
      • Die Organmanifestation bei Präeklampsie lässt sich typischer Weise meist an der Niere durch eine Proteinurie ≥ 300 mg/d oder Protein/Kreatinin-Quotient ≥ 30 mg/mmol nachweisen.
      • Bei Fehlen der Proteinurie ist eine Präeklampsie wahrscheinlich, wenn es zusätzlich zur Hypertonie zu neuen Funktionseinschränkungen/pathologischen Befunden folgender typischer Organsysteme kommt: Niere, Leber, respiratorisches System, hämatologisches System, Plazenta (SGA/IUGR), zentrales Nervensystem.
  • Eklampsie
    • Im Rahmen einer Schwangerschaft auftretende tonisch-klonische Krampfanfälle (häufig assoziiert mit Präeklampsie), die keiner anderen neurologischen Ursache (z. B. Epilepsie) zugeordnet werden können.
  • HELLP–Syndrom
    • typische in der Schwangerschaft auftretende Laborkonstellation aus Hämolyse, erhöhten Transaminasen und Thrombozytopenie < 100 Gpt/l, häufig assoziiert mit einer Präeklampsie

 Risikofaktoren einer Präeklampsie

 Maßnahmen

  • Blutdruckmessungen erfolgen bei allen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Engeres Follow-up, vor allem während der späten Schwangerschaft und bei Schwangeren mit erhöhtem Risiko
  • Nachgewiesener Bluthochdruck vor oder während der frühen Schwangerschaft: Überweisung an Spezialist*innen
  • Gestationshypertonie: Einstellung durch Gynäkolog*innen
  • Präeklampsie oder HELLP–Syndrom: sofortige Einweisung in die Klinik für Geburtshilfe
  • Eklampsie: sofortige Einweisung in die Klinik für Geburtshilfe mit notärztlicher Begleitung

Gestationsdiabetes

Der gesamte Abschnitt basiert auf dieser Referenz.8

  • Die Diagnose Gestationsdiabetes wird verwendet, wenn Diabetes in der Schwangerschaft erkannt wird.
  • Gestationsdiabetes mellitus: Glukosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft mit einem 75 g oralen Glukosetoleranztest (oGTT) unter standardisierten Bedingungen und qualitätsgesicherter Glukosemessung aus venösem Plasma diagnostiziert wird.
  • Laut WHO-Richtlinien sollen die Patientinnen, bei denen ein Glukosetoleranztest in der Schwangerschaft die Diagnose einer gestörten Glukosetoleranz ergeben hat, als Diabetikerinnen während der Schwangerschaft klassifiziert und behandelt werden.
  • Screening gemäß Mutterschaftsrichtlinien siehe Abschnitt Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.
  • Weitere Informationen finden Sie im Artikel Gestationsdiabetes.

Hyperemesis gravidarum

  • Hyperemesis gravidarum ist eine Schwangerschaftsübelkeit mit Erbrechen, die so stark ist, dass sie zu Elektrolytverlusten oder Ernährungsproblemen sowie fehlender Gewichtszunahme der Mutter führen kann.
  • Die Erkrankung ist selten. Sie kommt bei ca. 1 von 1.000 Schwangerschaften vor.
  • Eine Krankenhauseinweisung für eine intravenöse Flüssigkeits- und Nährstoffzufuhr kann notwendig sein.

Depressionen mit peripartalem Beginn

Der gesamte Abschnitt basiert auf dem Artikel Depression und auf diesen Referenzen.23-24

  • Peripartale Depressionen, insbesondere nach der Geburt, sind ein häufiges klinisches Problem.
  • Wochenbettdepression (postpartale, -natale Depression)
    • 2–3 Tage nach der Geburt erleben 50–80 % der Patientinnen eine Phase mit einer veränderten Gefühlslage, die umgangssprachlich als „Heultage“ oder „Post-Partum-Blues“ bezeichnet wird. In dieser Phase können eine Neigung zum Weinen, Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Traurigkeit und Appetitlosigkeit auftreten. Bei den meisten Patientinnen klingen die Beschwerden innerhalb von 2 Wochen ab.
    • Bei 8–15 % der gebärenden Frauen münden sie in eine Wochenbettdepression, d. h. in eine depressive Episode.
    • Wochenbettpsychosen sind selten.
  • Antepartale Depression
    • Etwa die Hälfte aller peripartalen Depressionen beginnen bereits während der Schwangerschaft.
    • Die Prävalenz depressiver Störungen ist peripartal nicht höher als in anderen Lebensabschnitten.

Risikofaktoren

  • Vorangegangene Depressionen erhöhen das Risiko für eine Depression während der Schwangerschaft.
  • Schwierige wirtschaftliche und soziale Bedingungen
  • Fehlende Unterstützung der Partner*innen
  • Alkoholismus
  • Beziehungsprobleme
  • Negative Lebensereignisse

Maßnahmen

  • Sorgfältige psychische Exploration
  • Unterstützende Maßnahmen für Frauen mit erhöhtem Risiko oder bei manifester Depression
    • Geeigneten Rahmen für ausreichend häufige Gespräche mit einer psychotherapeutisch kompetenten Person schaffen.
    • Hausbesuche oder anderer regelmäßiger Kontakt mit der Hebamme können wirksam sein.
  • Die Depressionsbehandlung soll wie eine Behandlung in anderen Lebensphasen individualisiert werden.
  • Medikamentöse Behandlungen sind nicht die 1. Wahl, sie können aber notwendig werden.
    • U. a. aus ethischen Gründen gibt es bislang nur wenige randomisiert-kontrollierte Studien zur Behandlung mit Antidepressiva in Schwangerschaft und Stillzeit.
    • Die wissenschaftliche Grundlage für den Gebrauch von Antidepressiva bei Schwangeren ist somit begrenzt.
    • Die Überweisung zu oder der Kontakt mit zuständigen Spezialist*innen wird in solchen Situationen empfohlen.
  • Weitere Informationen siehe die Artikel Peripartale Depressionen und Depression.

Gewalt und sexuelle Übergriffe

  • Studien zeigen, dass sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen schwangere Frauen in 3 % der Fälle vorkommen.
  • Eine Schwangerschaft scheint nicht die Häufigkeit von Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen zu verringern.
  • Es ist bewiesen, dass Frauen, die Gewalt und Misshandlung während der Schwangerschaft ausgesetzt sind, ein erhöhtes Risiko für physische oder psychische Gesundheitsprobleme haben.
  • Es ist ebenso bewiesen, dass eine Misshandlung zu Frühgeburten oder zu einem gehäuften Auftreten von Totgeburten führt.
  • Es gibt jedoch keine wissenschaftlichen Beweise für wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.

 Maßnahmen

  • Unterstützende Gespräche anbieten. Folgendes kann auch notwendig sein:
    • psychotherapeutische Unterstützung
    • Krisenintervention
    • Aufnahme in eine schützende Institution, z. B. Frauenhaus
    • Paarberatung oder -therapie anbieten.
    • Absprachen zum Vorgehen bei Übergriffen (Notfallrufnummer? Vergewaltigungsnotruf? Polizei? Nachbarn?)

Hämatologische Erkrankungen

Eisenmangelanämie

Dieser Abschnitt basiert auf dem Artikel Eisenmangelanämie (Näheres siehe dort) und diesen Referenzen.7,16,25-26

  • In der Schwangerschaft erhöht sich der Eisenbedarf bei Frauen. Dies wird teilweise durch eine erhöhte intestinale Resorption ausgeglichen.
  • Die Erythrozytenmasse erhöht sich um 20 %, während die physiologische Hämodilution zu einer 50-prozentigen Erhöhung des Plasmavolumens führt und damit zu einer niedrigeren Hämoglobinkonzentration als im nicht-schwangeren Zustand.
  • Es ist nicht gesichert, in welchem Maß Ferritin den Bedarf für Eisensubstitution bei Schwangeren widerspiegelt.
  • Wird Eisen routinemäßig in der Schwangerschaft verabreicht, zeigen sich zwar verbesserte hämatologische Parameter der Mutter bei der Geburt, Auswirkungen auf den Geburtsverlauf oder Komplikationen in der Schwangerschaft sind jedoch nicht belegt.25

Empfehlungen

  • Eine deutschsprachige Leitlinie liegt zur Eisenmangelanämie16, nicht aber zur Eisenmangelanämie in der Schwangerschaft vor.
  • Es wird empfohlen, den Hb-Wert bei der ersten Schwangerschaftskontrolle zu messen; wenn er unauffällig war im Abstand von 4 Wochen Hämoglobinbestimmung (entsprechend der Erstuntersuchung).
  • Die routinemäßige Messung von Ferritin oder eine routinemäßige Behandlung mit Eisen wird nicht empfohlen.
  • Bei alimentärem Eisenmangel: Ernährungsberatung und medikamentöse Eisensubstitution
    • Das Präparat der Wahl ist Eisen(II)-Sulfat.
      • Dosis von 2–6 mg/kg und Tag in 1–3 Einzeldosen
      • nüchtern
      • nicht in Milch, Tee oder Kaffee
    • bei fehlender Verträglichkeit von Eisen-II-Präparaten: alternativ Eisen-III-Präparate
      • pharmakologisch weniger gut geeignet
      • Hemmung der Resorption durch Phytate (Getreide, Nüsse, Hülsenfrüchte), Polyphenole (Gemüse, Tee, Hülsenfrüchte), Galactane und Kalzium (Milch, Käse)
    • Überprüfung des
      • therapeutischen Effektes: 5–7 Tage nach Substitutionsbeginn sowie des
      • erwarteten Hb-Anstieges von 1–2 g/dl (0,6-1,2 mmol/l) pro Woche
      • Kontrolle des Serumferritins nach 3 Monaten
    • Dauer der Eisensubstitution: bei manifestem Eisenmangel für mindestens 3 Monate
    • Ziel: Normalisierung von Hb und MCV sowie des Serumferritins als Maß für die Füllung der Eisenspeicher
    • parenterale Eisensubstitution27
      • Cave allergische Reaktionen!
      • in der Schwangerschaft nur in gut begründeten Einzelfällen (bei schweren und nicht behandelbaren Resorptionsstörungen)
      • Die Behandlung sollte auf das 2. und 3. Trimenon begrenzt sein, sofern der Nutzen der Behandlung eindeutig gegenüber den Risiken für das ungeborene Kind überwiegt.
      • nur in einem Umfeld, das für die Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen ausgerüstet ist
      • 1,5 mg/kg oder max. 40 mg Eisen(III)-natrium-D-glukonat-sucrose-Komplex in 100 ml NaCl 0,9 % über 30 min i. v.
  • Differenzialdiagnose: symptomatischer Eisenmangel
    • Therapie der Grundkrankheit
    • ggf. zusätzliche orale oder parenterale Eisensubstitution
  • Bei vielen Patientinnen treten unter der Eisenbehandlung Nebenwirkungen auf. Die intermittierende Eisenbehandlung in der Schwangerschaft (1-, 2-, 3-mal wöchentlich) ist einer Metaanalyse zufolge genauso wirksam wie die tägliche Behandlung, geht aber mit weniger Nebenwirkungen einher (Ia).26

Sichelzellenanämie und Thalassämie

  • Thalassämie ist eine Gruppe von autosomal-rezessiv erblichen Erkrankungen, die zu unterschiedlichen Graden von mikrozytärer Anämie führt.
    • Weltweit sind 15 Mio. Menschen betroffen, vor allem im Nahen Osten, in Indien und Südostasien.
  • Die Sichelzellenanämie ist eine autosomal-rezessive Erkrankung mit verschiedenen Typen von anomalem Hämoglobin.
    • Die Erkrankung ist in Afrika weit verbreitet. Am Äquatorialgürtel liegt die Häufigkeit des heterozygoten Trägers bei 10–30 %.

Empfehlungen

  • Bei ungeklärter Anämie oder Mikrozytose bei Migrantinnen aus relevanten Gebieten sollte an die Möglichkeit dieser genetischen Erkrankung gedacht werden, und diese sollte abgeklärt werden.
  • Ggf. Überweisung Hämatologie

Blutgruppe und Antikörper

Empfehlungen7

  • In Deutschland werden im Laufe einer Schwangerschaft 2 Untersuchungen der Antikörper bei der Mutter empfohlen.
    • Es werden standardmäßig mehrere Typen Antikörper untersucht.
    • Die häufigste Ursache für Immunisierung oder hämolytischer Erkrankung bei Kindern ist der Rhesusfaktor (Anti-D), Anti-C und Anti-K.
  • Die Antikörperuntersuchung wird bei der ersten Vorsorgeuntersuchung und in der 24.–27. SSW durchgeführt.
  • Näheres zum weiteren Vorgehen während der Schwangerschaft und nach der Geburt gemäß Mutterschaftsrichtlinien siehe die Abschnitte Antikörper-Suchtest und Nach der Geburt oder Fehlgeburt.

Thrombozytenantikörper

  • Die Entwicklung von Thrombozytenantikörpern bei der Mutter kann eine Thrombozytopenie beim Säugling mit sich führen.
  • Bis auf Weiteres wird nicht empfohlen, die Thrombozyten-spezifischen Antikörper zu untersuchen.
  • Die Untersuchung von Thrombozytenantikörpern bei der Mutter kann bei wiederholten Fehl-, Früh- oder Totgeburten in früheren Schwangerschaften notwendig sein.

Infektionen in der Schwangerschaft

Asymptomatische Bakteriurie 

  • Ein Screening auf asymptomatische Bakteriurie ist nicht in den deutschen Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen.
    • Die Behandlung einer asymptomatischen Bakteriurie bei Schwangeren führt zwar zu einem verringerten Vorkommen von Pyelonephritis (Ia), nicht aber zu einer verminderten Frühgeburtsrate.
  • Keine antibiotische Behandlung bei Niedrig-Risiko-Schwangerschaften empfohlen
    • In Einzelfällen (z. B. Z. n. Frühgeburt) kann eine Behandlung jedoch sinnvoll sein.
    • Auch bei einer Besiedlung mit Gruppe-B-Streptokokken wird, da diese eine Neugeborenen-Sepsis verursachen können, unverändert eine prophylaktische antibiotische Behandlung (i. d. R. mit Penicillin G) empfohlen.
  • Näheres im Artikel Asymptomatische Bakteriurie in der Schwangerschaft

Harnwegsinfektion

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf diesen Referenzen.28-29
  • Bei Symptomen einer Harnwegsinfektion: Urin-Teststreifen und Urinkultur mit Resistenzbestimmung; ggf. Sonografie
  • Mittel der 1. Wahl bei akuter Zystitis ohne sonstige relevante Begleiterkrankungen sind in Schwangerschaft Penicillinderivate, Cephalosporine oder Fosfomycin-Trometamol.
  • Bei einer akuten Pyelonephritis soll, auch wenn diese vorerst unkompliziert verläuft, die stationäre Behandlung erwogen werden.
  • Näheres siehe Artikel Harnwegsinfektionen bei Schwangeren.

Vulvovaginalinfektionen

Mykosen

  • Vulvovaginalmykosen sind in der Schwangerschaft sehr häufig, und können aufgrund der Beschwerden behandlungsbedürftig sein.
  • Es ist möglich, dass Frauen eine Behandlung über 7 Tage statt einer Einzeldosis benötigen.
Behandlung
  • Vaginale Applikation eines Imidazolpräparats, z. B. Clotrimazol über 7 Tage (Heilungsrate 90 %)
  • Orale Antimykotika?
    • Die Sicherheit systemischer Antimykotika ist nicht geklärt und erfordert daher eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung.
    • Fluconazol darf in der Schwangerschaft nur bei strenger Indikation eingesetzt werden.
  • Während einer Schwangerschaft wird weder eine lokale noch eine systemische Behandlung über 2 Wochen hinaus empfohlen (Näheres siehe Artikel Vulvovaginalkandidose).

Trichomoniasis

  • Trichomoniasis ist in Deutschland selten, im Ausland häufiger.
  • Die Erkrankung ist durch einen charakteristisch schäumenden Ausfluss gekennzeichnet, oft begleitet von Juckreiz und Wundsein.
  • 50 % der betroffenen Frauen sind asymptomatisch.
  • Behandlung: z. B. Metronidazol

Bakterielle Vaginose30-31

Allgemeines
  • Häufigste Ursache für unangenehm riechenden Ausfluss während und außerhalb der Schwangerschaft
    • pathologische Veränderung des Scheidenmilieus durch die verstärkte Besiedlung mit Gardnerella vaginalis sowie anderen anaeroben Keimen und Mykoplasmen
    • Das mikrobiologische Gleichgewicht der Vagina verschiebt sich zuungunsten der Laktobazillen.
  • Die Erkrankung ist häufig und typischerweise asymptomatisch. Die Prävalenz in der Schwangerschaft liegt bei 5–20 %.
  • Erhöht das Risiko für einen vorzeitigen Blasensprung und für Frühgeburten bei Frauen, die bereits eine Frühgeburt hatten (Risikogruppe). Diese sollen behandelt werden.
  • Die bakterielle Vaginose bei Frauen ohne Risikofaktoren für eine Frühgeburt beeinflusst den Schwangerschaftsverlauf nicht und muss daher auch nicht behandelt werden.
Antibiotische Behandlung
  • Die Behandlung mit Antibiotika heilt die Vaginose, scheint aber nicht der Frühgeburtlichkeit entgegenzuwirken.
    • Das gilt auch für Schwangere mit vorausgegangenen Frühgeburten.
    • Die Indikation für eine Antibiose ist kontrovers.
    • Einer Cochrane-Analyse (2013) zufolge bieten Antibiotika eine effektive Behandlung der Vaginose, reduzieren jedoch weder das Risiko einer Frühgeburt vor der 38. SSW noch das Risiko eines vorzeitigen Blasensprungs.31
      • Ebenso reduzierte auch eine Behandlung vor der 21. SSW das Risiko einer Frühgeburt nicht.
      • Bei einer separaten Analyse von Frauen mit einer oder mehreren Frühgeburten stellte man auch nach Screening und Behandlung kein reduziertes Risiko fest.
  • Ob Frauen mit vorangegangenen Fehl- und/oder Frühgeburten bei gleichzeitiger bakterieller Vaginose prophylaktisch zu Beginn der Schwangerschaft und evtl. vor der nächsten Schwangerschaft behandelt werden sollen, ist kontrovers.
Empfehlungen
  • Es wird keine Routineuntersuchung für eine bakterielle Vaginose im Rahmen einer Schwangerschaft empfohlen.
  • Derzeit liegen keine deutschsprachigen Leitlinien zur Behandlung der bakteriellen Vaginose vor (Stand Juni 2021). In der Leitlinienversion von 2013 (abgelaufen) wird folgende Therapie empfohlen:30
    • im 1. Trimenon lokale vaginale Behandlung mit 500–1.000 mg Metronidazol über 7 Tage; alternativ: 5 g 2-prozentiger Clindamycin Vaginalcreme für 7 Tage
    • Nach dem 1. Trimenon ist eine systemische Therapie möglich.
    • Metronidazol: oral (Dosierung s. o.); alternativ: Clindamycin 2 x 300 mg/d p. o. für 7 Tage

Streptokokken Gruppe B7,32

Allgemeines
  • Infektionen mit Streptokokken der Gruppe B ist die häufigste Ursache für schwere neonatale Infektionen.
  • Von den schwangeren Frauen sind 20–30 % asymptomatische Trägerinnen von B-Streptokokken in Vagina oder Rektum.
  • Frauen mit einer pränatalen Kolonisierung mit B-Streptokokken haben ein 25-mal höheres Risiko, ein Kind mit einer frühen Infektion mit B-Streptokokken zu gebären als Frauen mit einer negativen Kultur.
  • Eine Kolonisierung zu Beginn der Schwangerschaft hat keinen Vorhersagewert für eine neonatale Sepsis.
  • Ein evtl. Screening mit einer Kultur aus Vagina und Rektum soll am Ende der Schwangerschaft durchgeführt werden (35.–37. SSW).
Leitlinienempfehlungen
  • Laut Mutterschaftsrichtlinie gibt es keine Empfehlung für ein Routinescreening von schwangeren Frauen auf Gruppe-B-Streptokokken.
  • Abweichend davon wird in der konsensbasierten (S2k-)Leitlinie Neonatologie Prophylaxe der Neugeborenen-Sepsis ein GBS-Screening in der 35.–37. SSW sowie Folgendes empfohlen:32
    • subpartale Antibiotikaprophylaxe mit Penicillin G (Mittel der Wahl) i. v. einmalig 5 Mio. E., anschließend 2,5 Mio. E. alle 4 Stunden bis zur Entbindung bei
      • positivem GBS-Screening: 35.–37. SSW
      • Erkrankung nach Geburt eines Kindes mit GBS-Infektion
      • GBS-Bakteriurie während dieser Schwangerschaft
      • GBS-Status unbekannt und einer der folgenden Risikofaktoren:
        • drohende Frühgeburt < 37 + 0 SSW
        • mütterliches Fieber ≥ 38 °C unter der Geburt
        • Blasensprung ≥ 18 Stunden.
    • Alternativen
      • Ampicillin i. v. einmalig 2 g, anschließend 1 g alle 4 Stunden
      • Cefazolin 2 g i. v. einmalig, anschließend 1 g alle 8 Stunden
      • Clindamycin 900 mg i. v. alle 8 Stunden, jeweils bis zur Entbindung
  • Bei negativem GBS-Screening innerhalb von 5 Wochen vor der Entbindung kann unabhängig von den 3 genannten Risikofaktoren auf eine Antibiotikaprophylaxe verzichtet werden.
Mutterpass
  • Wenn Streptokokken der Gruppe B nachgewiesen werden, sollte das im Mutterpass als Information für die Entbindungsstation aufgeführt werden.

Chlamydien7,33-34

Allgemeines
  • Ist unter jungen Frauen häufig, daher Screening in Deutschland im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge nach Mutterschaftsrichtlinien (siehe Abschnitt Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft).7
  • Prävalenz
    • In Deutschland werden Prävalenzen von 4,4 % bei sexuell aktiven 15­- bis 17-­jährigen und 4,5 % bei sexuell aktiven 18­- bis 19­-jährigen Frauen geschätzt (KiGGS – Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland; DEGS – Deutscher Erwachsenen Gesundheitssurvey).33
    • Die Prävalenz unter Schwangeren, die eine termingerechte Schwangerschaft austragen, ist nicht bekannt.
  • Eine Chlamydien-Infektion in der Schwangerschaft ist mit einem erhöhten Risiko für eine Frühgeburt oder intrauteriner Wachstumsretardierung verbunden.
    • Wenn die Infektion nicht behandelt wird, erhöht sich auch das Risiko eines geringen Geburtsgewichtes und des Säuglingstodes.
    • Während der Geburt kann sich das Kind anstecken und eine schwere Konjunktivitis oder Pneumonie entwickeln.
Empfehlungen
  • Die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland sehen die Untersuchung auf Chlamydien vor.7
  • Behandlung von Chlamydien in der Schwangerschaft und Stillzeit35
    • 1. Wahl: Azithromycin 1 g oder 1,5 g als Einmaldosis (Off-Label-Use in der Schwangerschaft)
    • 2. Wahl: Erythromycin: 4 x 500 mg p. o. über 7 Tage 
    • 3. Wahl: Amoxicillin 3 x 500 mg über 7 Tage
    • Schwangere mit einer akuten aszendierenden Infektion sollten im Krankenhaus behandelt werden.

HIV/AIDS

Allgemeines7,36

  • Mutter-Kind-Transmission: Die Anzahl der Kinder in Deutschland, die vor, während oder nach ihrer Geburt die HIV-Infektion über ihre Mutter erworben haben, beläuft sich nach Angaben des Robert Koch-Instituts auf < 10 im Jahr 2014.
  • Das Transmissionsrisiko variiert von 15–35 %, wenn keine antivirale Behandlung erfolgt.
  • Bei antiviraler Behandlung, Entbindung per Kaiserschnitt und Stillvermeidung reduziert sich das Ansteckungsrisiko von Mutter zu Kind auf unter 2 %.

Empfehlungen7,36

  • Siehe die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: Anlage 4 – Merkblatt: HIV-Test für Schwangere
  • Jeder Schwangeren sollte entsprechend den geltenden Mutterschaftsrichtlinien ein HIV-Antikörpertest empfohlen werden und freiwillig möglichst früh in der Schwangerschaft als Such- und ggf. Bestätigungstest (ELISA und Western Blot) durchgeführt werden (siehe Abschnitt HIV-Test).
  • Bei positivem Testergebnis: Überweisung an ein auf HIV spezialisiertes Zentrum zur interdisziplinären Beratung
  • Dokumentation der erfolgten Beratung zum Test laut den geltenden Mutterschaftsrichtlinien im Mutterpass, nicht aber der Durchführung und des Ergebnisses

Behandlung in Deutschland36

  • Antivirale Behandlung der Mutter in der Schwangerschaft
    • Behandlung entsprechend den Therapieleitlinien für Erwachsene, wenn bei der HIV-positiven Schwangeren eine eigene Therapieindikation besteht.
    • Bei einer in der Schwangerschaft neu diagnostizierten HIV-Infektion soll eine Behandlung so rasch wie möglich, spätestens aber zu Beginn des 2. Trimenons begonnen werden.
    • Eine wirksame ART soll weitergeführt werden. Eine bestehende ART sollte geändert werden, wenn ihre Sicherheit nur unzureichend belegt ist.
  • Zumeist Empfehlung einer Sectio
  • Eine vaginale Entbindung ist unter folgenden Voraussetzungen eine empfehlenswerte Option:
    • Die Schwangere nimmt eine antiretrovirale Kombinationstherapie ein.
    • Die HIV-RNA-Last liegt am Ende der Schwangerschaft (mindestens 4 Wochen bis zum Entbindungstermin) < 50 Kopien/ml.
    • Beurteilung geburtshilflicher Risiken durch erfahrene Geburtshelfer*innen 
    • Klärung logistischer Probleme (z. B. Entfernung zu geeigneter Geburtsklinik).
  • Praktische Empfehlungen für eine vaginal intendierte Geburt
    • Fruchtblase möglichst lange erhalten.
    • Auf eine Kopfschwartenelektrode verzichten.
    • strenge Indikationsstellung bei vaginal operativen Entbindungen und zu Mikroblutuntersuchungen
  • Großzügige Indikation zur sekundären Sectio bei pathologisch fetalem Herzfrequenzmuster, prolongiertem Geburtsverlauf oder V. a. Amnioninfektionssyndrom
  • Geburtseinleitungen sollen nach geburtshilflichen Kriterien entschieden werden.
  • Stillen?
    • an HIV-RNA-Last orientiert:
      • > 50 Kopien/ml: Stillverzicht empfehlen.
      • < 50 Kopien/ml: partizipative Entscheidungsfindung nach Aufklärung über Vorteile und Risiken des Stillens.
    • Die antiretrovirale Behandlung von Mutter und Kind reduziert zwar drastisch das Übertragungsrisiko (Ia), das Stillen geht jedoch dann – neben dem Restrisiko einer Virusübertragung – mit einer erheblichen Arzneimittelexposition des Säuglings einher.
    • Voraussetzungen für ein sicheres Stillen
      • wirksame ART mit Nachweis einer HIV-RNA-Last < 50 Kopien/ml über mehrere Monate
      • zuverlässige ART-Einnahme, belegt u. a. durch eine bislang sehr hohe und kontinuierliche Therapietreue
      • Die Patientin ist bereit, während der Stillzeit an einem zusätzlichen HIV-RNA-Monitoring teilzunehmen.
  • Ggf. erweiterte postnatale Transmissionsprophylaxe (Näheres siehe Abschnitt Schwangerschaft und Stillzeit im Artikel HIV-Infektion und AIDS)

Syphilis (Lues)

Allgemeines7,37

  • Syphilis ist in Deutschland selten, aber in den letzten Jahren ist ein Anstieg zu verzeichnen.
    • Eine erhöhte Prävalenz befindet sich unter Migrantinnen aus Russland und Afrika.
  • Durch das gesetzlich vorgeschriebene Screening in der Frühschwangerschaft7 (siehe Abschnitt Erstuntersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft) werden in Deutschland auch Schwangere mit einer asymptomatischen Syphilis identifiziert und behandelt, bevor es zu einer vertikalen Transmission von Treponema pallidum kommen kann.
  • Insgesamt niedrige Zahl konnataler Syphilis-Fälle
  • Weltweit kommt es nach Angaben der WHO jährlich bis zu 1 Mio. Erkrankungen an konnataler Syphilis (einschließlich Fehl- und Totgeburten) (WHO 2012).
  • Es ist gut belegt, das eine Behandlung der Infektion bei der Mutter einer Infektion und fetalen Schäden vorbeugt.

Empfehlungen7,37

  • Bei jeder Schwangeren soll möglichst früh ein Suchtest auf Syphilis durchgeführt werden.
  • Bei maternaler Syphilis sind auffällige geburtshilfliche Ultraschallbefunde wie z. B. Plazentomegalie, fetale Hepatomegalie mit oder ohne Aszites oder Hydrops fetalis starke Hinweise auf eine fetale Syphilis.
  • Bei nachgewiesener Syphilis der Mutter ist keine Sicherung der Diagnose durch invasive Pränataldiagnostik (direkter Erregernachweis [NAT] aus dem Fruchtwasser und Fetalblut und/oder serologischem Nachweis spezifischer IgM- und Lipoidantikörper im Fetalblut) erforderlich.
  • Therapie der Wahl auch in der Schwangerschaft: Penicillin

Hepatitis B

Allgemeines7,38-39

  • Das Hepatitis-B-Virus (HBV) ist in der ganzen Welt verbreitet und vermutlich Ursache für mehr als 600.000 Todesfälle jedes Jahr. Laut WHO haben etwa 2 Mrd. Menschen eine HBV-Infektion durchgemacht und ca. 5 % der Weltbevölkerung (350 Mio.) sind chronisch infiziert.
  • Das hepatozelluläre Karzinom befindet sich unter den 10 häufigsten Krebsformen in der Welt. 80 % sind dem HBV geschuldet.
  • Die Mutter-Kind-Übertragung ist ein häufiger Übertragungsweg und macht ca. 20 % der verzeichneten HBV–Infektionen in England aus.
    • Der Mutter-Kind-Übertragung kann vorgebeugt werden durch prophylaktische postpartale aktive und passive Immunisierung des Neugeborenen bei HbsAg-positiver Mutter.
  • Die Prävalenz von Hepatitis B ist am größten in Südostasien, Südamerika, im Nahen Osten, im tropischen Afrika und in Osteuropa, kommt aber auch geringfügig in Deutschland vor.

Empfehlungen7,38-39

  • Bestimmung von HBsAg im Blut bei allen Schwangeren (II/A)
    • In den S3-Leitlinien zur Hepatitis B wird die Testung so früh wie möglich empfohlen, möglichst in der 12. SSW oder noch früher. Falls nämlich eine Therapie notwendig sei, solle diese im Idealfall vor der 28. SSW begonnen werden.39
      • Davon abweichend schreiben die Mutterschaftsrichtlinien in ihrer Fassung von 2022 eine Testung auf HBsAg erst „nach der 32. SSW, möglichst nah am Geburtstermin" vor7, denn bei positivem Testergebnis soll das Neugeborene innerhalb der ersten 12 Stunden nach der Geburt aktiv und passiv immunisiert werden, um eine Mutter-Kind-Übertragung des HBV zu verhindern.7,39
      • Bei der Testung zum früheren Zeitpunkt bleibt das Restrisiko, dass die Mutter sich spät infiziert und erst zwischen (negativem) Test und Geburt HBsAg-positiv wird, was dann unerkannt bliebe. Eine Mehrfachtestung ist insbesondere bei hohem Expositionsrisiko zu erwägen.
    • Möglichkeit der antiviralen Therapie in der Schwangerschaft als Maßnahme zur Transmissionsprophylaxe: signifikante Senkung des Risikos einer vertikalen HBV-Übertragung auf das Kind durch antivirale Therapie mit Nukleosid- oder Nukleotidanaloga im letzten Trimenon bei Schwangeren mit hoher Viruslast (HBV-DNA > 107 IU/ml)
    • Keine Untersuchung auf HBsAg, wenn Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachgewiesenermaßen besteht.
    • Siehe auch Artikel Sexuell übertragbare Krankheiten in der Schwangerschaft.
  • Bei positivem Ergebnis aktive und passive Immunisierung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt, in jedem Fall innerhalb von 12 Stunden, gegen Hepatitis B

 Hepatitis-B-Impfung in der Schwangerschaft39

  • Schwangeren mit erhöhtem HBV-Expositionsrisiko oder ohne dokumentierte Impfung und/oder mit fehlendem Nachweis von Anti-HBs und Anti-HBc soll laut STIKO-Empfehlung eine Impfung auch in der Schwangerschaft empfohlen und angeboten werden.
    • Eine Impfindikation während der Schwangerschaft ist sorgfältig zu prüfen.
  • Der Hepatitis-B-Impfstoff, der keine vermehrungsfähigen Viren enthält, kann in der Schwangerschaft ohne Gefährdung des Feten eingesetzt werden.

Hepatitis C

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf dem Artikel Hepatitis C (Näheres siehe dort) und dieser Referenz.38
  • In Deutschland liegt die Prävalenz von Hepatitis-C-Infizierten bei 0,2–0,3 %.40
  • Nur bei jeder 10. infizierten Schwangeren kommt es zur Übertragung der Infektion auf das Kind.
  • Es gibt keine wirksamen Maßnahmen, um die Übertragung der Krankheit zu vermeiden, und es gibt keinen Beweis dafür, dass eine frühzeitige Behandlung beim Kind den Krankheitsverlauf beeinflussen kann.
    • Eine antivirale HCV-Therapie ist in der Schwangerschaft kontraindiziert.

Empfehlungen38

  • Bei Frauen mit erhöhtem Risiko für eine HCV-Infektion sollte vor der Schwangerschaft eine HCV-Diagnostik durchgeführt werden.
  • Vor assistierter Reproduktion ist eine HCV-Testung immer erforderlich (Transplantationsgesetz-Gewebeverordnung).
  • Eine generelle Überprüfung des HCV-Infektionsstatus bei Schwangeren wird nicht empfohlen.
    • nur bei Frauen mit erhöhtem Risiko (z. B. erhöhte Transaminasen, HCV-infizierter Partner, HIV-Infektion, früherer oder aktueller i. v. Drogengebrauch, Bluttransfusionen vor 1992)
  • Der Infektionsstatus sollte bei Symptomen oder Kontakt in der Schwangerschaft erhoben werden.
    • Schwangeren mit Hepatitis C ohne Immunschutz gegen Hepatitis A und B sollen entsprechende Impfungen empfohlen werden.
  • Betroffene Patientinnen
    • Können spontan entbinden und
    • dürfen stillen.

Röteln (Rubellavirus)

Allgemeines

  • Rubella in der Schwangerschaft können zu ernsthaften Fehlbildungen des Kindes, intrauterinem Tod oder Spontanabort führen.
  • Das Risiko für Fehlbildungen des Kindes liegt bei 90 % bei einer Ansteckung in den ersten 10 Wochen der Schwangerschaft, bei ca. 35 % im 3. Schwangerschaftsmonat und bei ca. 10 % im 4. Schwangerschaftsmonat. Bei Ansteckung nach der 20. SSW sind Fehlbildungen selten.
  • Optimal wäre, wenn sich alle Frauen impfen ließen.
    • 98 % der Geimpften entwickeln schützende Antikörper im Verlauf von 4 Wochen nach einer Impfung. Es wird angenommen, dass der Schutz lebenslang besteht.

Empfehlungen38

  • Prophylaktische 2-malige Impfung mit dem Masern-Mumps-Röteln(MMR)-Impfstoff vor der Schwangerschaft 
  • Ein Abstand von 4 Wochen zwischen MMR-Impfung und Konzeption erscheint ausreichend.
  • Eine akzidentelle MMR-Impfung in der Frühschwangerschaft oder eine Konzeption nach kürzlich verabreichter MMR-Impfung geht nicht mit einem erhöhten Risiko für eine Embryopathie einher.
  • Immunstatus prüfen.
    • Bei 2 dokumentierten Impfungen kann von Schutz ausgegangen werden. Dann sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Eine Bestimmung von Röteln-IgG wird nach der Impfung nicht empfohlen.
  • Bei nicht erfolgten 2 Röteln- oder MMR-Impfungen im Impfausweis oder wenn der Impfausweis nicht vorliegt, soll beim ersten Arztbesuch ein Röteln-IgG-Test erfolgen.
  • Die Diagnose einer durchgemachten Rötelnvirus-Infektion erfolgt durch den Nachweis von Röteln IgG. Dann sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Impfstatus, bei denen ein grenzwertiges oder negatives Röteln-IgG festgestellt wurde:
    • Sollen den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden.
    • Der Impfschutz bei Familienmitgliedern (Partner*innen, Kinder) sollten entsprechend der aktuell gültigen Impfempfehlungen der STIKO mit dem MMR-Impfstoff komplettiert werden.
    • Fehlende MMR-Impfungen sollen nach der Schwangerschaft, idealerweise im Wochenbett, nachgeholt werden.
  • Überprüfung des Immunstatus einer Schwangeren bei Kontakt mit Rötelnerkrankten: Diagnose einer durchgemachten Rötelnvirus-Infektion erfolgt durch den Nachweis von Röteln IgG.
    • Alleiniger serologische Nachweis von Röteln-IgM ist nicht beweisend für eine akute Rötelnvirus-Infektion.
    • Ein Verdacht auf akute Röteln in der Schwangerschaft muss durch weitere Untersuchungen labordiagnostisch bestätigt werden.
  • Vorgehen bei vermutlichem Rötelnkontakt
    • Impfschutz überprüfen.
    • Bei fehlender Röteln- oder MMR-Impfung bzw. Impfdokumentation muss umgehend Röteln-IgG bestimmt werden.
    • Wenn der Röteln-IgG grenzwertig oder negativ ist:
      • weitere Untersuchungen im Abstand von 3–4 Wochen nach Exposition bzw. bei Auftreten von Symptomen
      • Eine aktive MMR-Impfung ist in der Schwangerschaft kontraindiziert, die passive Immunisierung wird nicht empfohlen.
      • Verdacht bzw. Nachweis einer Rötelnerkrankung namentlich an das zuständige Gesundheitsamt melden.
  • Vorgehen bei labordiagnostisch gesicherten Röteln in der Schwangerschaft
    • bis einschließlich 11. SSW
      • hohes Risiko für Fehlbildungen des Embryos/Feten
      • Schwangerschaftskonfliktberatung
      • Eine invasive Pränataldiagnostik kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Schwangere vorerst zur Fortführung der Schwangerschaft entscheidet.
    • zwischen 11. und 17. SSW
      • geringeres Risiko einer Fehlbildung beim Feten
      • Eine invasive Pränataldiagnostik kann durchgeführt werden.
  • Nachweis einer fetalen Rötelnvirus-Infektion
    • Ein zeitlicher Abstand von mindestens 6 Wochen nach Beginn der Erkrankung der Schwangeren ist erforderlich.
  • Nachweis von
    • Rötelnvirus-Genomen mittels
      • RT-PCR in Chorionzottenbiopsie ab der 11. SSW
      • RT-PCR im Fruchtwasser ab der 14. SSW und/oder
      • RT-PCR im Fetalblut ab der 20. SSW
    • Röteln-IgM im Fetalblut ab der 22. SSW

Parvovirusinfektion B19 (Ringelröteln) 

Allgemeines38,41

  • Die Parvovirusinfektion ist die Ursache für Erythema infectiosum (Ringelröteln).
  • Die meisten Personen mit Parvovirusinfektion sind symptomfrei oder haben leichte unspezifische, erkältungsähnliche Symptome.
  • Das Virus kann erythropoetischen Vorläuferzellen im Knochenmark, in der Leber des Fetus, in der Nabelschnur und im Blut angreifen, was zur fetalen Anämie führen kann.
  • Eine schwangere Frau, die nicht weiß, ob sie immun ist oder nicht, und die einem Infektionsrisiko in den SSW 9–20 ausgesetzt ist, hat ein Risiko von 0,6 % für einen Hydrops und Risiko von 4 % für einen Spontanabort.
  • Unbehandelt sind sowohl Fehl- als auch Totgeburtsrate erhöht.
  • In Deutschland
    • sind > 70 % der Schwangeren durch eine zurückliegende Infektion geschützt.
    • gibt es etwa 1.000–2.000 akute Infektionen und 100 Fälle schwerer fetaler Anämie pro Jahr.
    • wurde die Übertragung der Mutter mit dem akuten Parvovirus an den Fetus (Übertragung über die Plazenta) in 10–33 % der Fälle festgestellt.

Empfehlungen7,38,41

  • Eine routinemäßige Untersuchung wird im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien nicht empfohlen.
    • Bei Verdacht auf Erkrankung einer Schwangeren soll eine serologische Diagnostik erfolgen und bei bestätigter Infektion sowie bei unklarem Infektionsstatus soll an Spezialist*innen überwiesen werden.
  • Schwangere, die nicht immun sind oder ihren Immunitätsstatus nicht kennen, sollten bei einer Epidemie den Kontakt mit der infektiösen Umwelt vermeiden.
  • Infektionsstatus bei Symptomen und Kontakt
    • B19V-Antikörperstatus bestimmen.
    • Wenn keine B19V-spezifischen IgG- und IgM-Antikörper nachweisbar sind:
      • serologische Verlaufskontrolle nach 2–3 Wochen
      • zusätzlich ggf. B19V-Genomnachweis mittels PCR
      • bei positiver PCR Verzicht auf serologische Verlaufskontrolle; PCR zum sicheren Ausschluss bzw. Nachweis.
    • Wenn B19V-IgG positiv bei gleichzeitig negativem Befund für B19V-IgM kann mit großer Wahrscheinlichkeit von Schutz ausgegangen werden; Vergleich mit Vorbefunden oder Rückstellproben, insbesondere bei Schwangeren vor der 30. SSW.
  • Bei Nachweis einer akuten B19V-Infektion in den ersten 28 SSW
    • wöchentliche Ultraschall- und Doppler-Untersuchungen durch dafür qualifizierte Ärzt*innen/Untersucher*innen
    • bei Anzeichen für eine intrauterine Parvovirusinfektion: Prüfung der Indikation zur invasiven Diagnostik und ggf. zur fetalen Therapie
      • Überprüfung des mütterlichen Blutes mittels PCR (falls Infektion noch unbekannt)
      • dopplersonografische Verlaufskontrollen bezüglich der Diagnostik einer fetalen Anämie
  • Bei fetaler Anämie und/oder Hydrops fetalis
    • ggf. Chordozentese mit intrauteriner Transfusion nach Bestimmung des fetalen Hämoglobinwerts
    • in diesem Rahmen ggf. Gewinnung von EDTA-Blut zur diagnostischen Abklärung der akuten fetalen B19V-Infektion (B19V-DNA mittels PCR) 
  • Keine invasiven Maßnahmen bei fehlenden dopplersonografischen oder sonografischen Zeichen einer fetalen Anämie

Windpocken

Allgemeines

  • Der gesamte Abschnitt basiert auf dem Artikel Windpocken (Näheres siehe dort) und auf dieser Referenz.38
  • Embryo-/Fetopathien
    • fetales/kongenitales Varizellensyndrom bei pränataler Übertragung in 1.–21.(–24.) SSW
    • neonatale Varizellen bei perinataler Übertragung mit fetalen Symptomen in Form von segmental angeordneten Hautveränderungen, neurologischen Schädigungen, Augenschäden, Skelettanomalien und anderen Fehlbildungen
    • Einzelfallberichte zu Spontanaborten und Totgeburten
    • nach perinataler Infektion schwere generalisiert verlaufende Windpocken innerhalb der ersten 10 (bis 12) Lebenstage
  • Lebendimpfung ist in der Schwangerschaft kontraindiziert.
  • Ein positiver VZV-DNA-Nachweis in Chorionzottenbioptat,
    Amnionflüssigkeit oder Nabelschnurblut
    • Beweist die fetale Infektion.
    • Ist nicht zwingend mit einer fetalen Erkrankung verbunden.

Empfehlungen7,38

  • Es wird keine Routineuntersuchung auf Varizellen-Antikörper in der Schwangerschaft empfohlen.
  • Bestimmung von VZV-IgG bei Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarer oder negativer Varizellenanamnese
    • Einschätzung grenzwertiger oder negativer VZV-IgG-Werte bei Ungeimpften oder bei Personen mit einmaliger Impfung als nicht schützend
    • Eine Impfung sollte mindestens 4–6 Wochen vor einer Schwangerschaft durchgeführt werden.
  • Bei Schwangeren mit bekanntem Immunstatus (VZV-IgG positiv): keine weiteren Maßnahmen
  • Bei ungeimpften Schwangeren ohne Varizellenanamnese
    • Meidung von Kontakt zu Varizellen-/Zoster-Erkrankten und Verdachtsfällen
      • Bei allen Kontaktpersonen den Impfschutz vervollständigen.
      • Impfungen gemäß STIKO-Empfehlungen vervollständigen.
    • nach Exposition mit an Windpocken oder Zoster erkrankten Personen: Bestimmung des VZV-IgG
      • passive Immunisierung: Varizella-Zoster-Immunglobulin, für ungeimpfte Schwangere ohne Varizellenanamnese innerhalb von 96 Stunden nach Exposition
      • alternativ: antivirale Therapie
  • Wenn bei der nichtinvasiven pränatalen Diagnostik (Sonografie, MRT) fetale Auffälligkeiten auftreten, die für das Vorliegen einer intrauterinen Infektion sprechen:
    • ggf. Nachweis von VZV-DNA in Chorionzotten, Amnionflüssigkeit oder Nabelschnurblut
    • VZV-IgM-Nachweis im Nabelschnurblut ist erst ab 20. SSW sinnvoll.
  • Bei Varizellen in der Spätschwangerschaft
    • antivirale Therapie innerhalb von 24 Stunden nach Exanthembeginn
    • Das Neugeborene erhält unmittelbar postpartal Varizella-Zoster-Immunglobulin bei Erkrankung der Mutter innerhalb von 5 Tagen vor bis 2 Tage nach der Geburt.

Toxoplasmose

Allgemeines7,42

  • Epidemiologische Daten zur Toxoplasmose in der Schwangerschaft für ganz Deutschland stehen nicht zur Verfügung, einzelne Studien weisen darauf hin, dass 26–54 % der schwangeren Frauen immun sind.
  • Jede 2. Erstinfektionen führt nach Schätzungen während der Schwangerschaft zu einer konnatalen Infektion des Kindes, die Inzidenz pränataler Infektionen mit Toxoplasma gondii liegt weltweit zwischen 0,12 und 2 Promille.
  • Eine Infektion mit Toxoplasmose in der Schwangerschaft kann zu fetalen Schäden im Gehirn und an den Augen führen.
    • Die Gefahr dafür ist vor allem in der Frühschwangerschaft am größten.
    • Transmission im frühen 1. Trimenon endet wahrscheinlich meistens als Fehlgeburt.
  • Die Übertragungsrate von der Mutter auf den Fetus hängt vom Zeitpunkt ab: im 1. Trimenon < 5 %, im 2. Trimenon 20–30 % und im 3. Trimenon 60–80 %.
    • Die Infektionsübertragung ist im vulnerabelsten Zeitabschnitt klein.
  • Bei nachgewiesener mütterlicher Infektion: ggf. Amniozentese
    • geschätztes Fehlgeburt-Risiko: 1 %

Empfehlungen7

  • Es wird kein Routinetest für Toxoplasmose in der Schwangerschaft empfohlen.
  • Serologische Untersuchungen nur bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose
  • Die Primärprävention sollte jedoch als Routine in die Schwangerschaft eingehen.
  • Empfehlungen an die Schwangere
    • Vor dem Zubereiten von Essen die Hände waschen.
    • Obst und Gemüse gründlich waschen.
    • Rohes Fleisch grundsätzlich durchkochen und -braten.
    • Bei der Gartenarbeit Handschuhe tragen.
    • Direkten Kontakt mit Katzenkot vermeiden.

Behandlung von Schwangeren42

  • Bis zur 16. Schwangerschaftswoche sollten Schwangere mit nachgewiesener Toxoplasmose Spiramycin (3,0 g = 9 MIU/d) erhalten.
  • Ab der 16. Schwangerschaftswoche wird für mindestens 4 Wochen die Kombination aus Pyrimethamin (50 mg am 1. Tag, 25 mg ab 2. Tag) und Sulfadiazin (50 mg/kg KG/d; 3 g/d bei < 80 kg KG; 4 g/d bei ≥ 80 kg KG) empfohlen. Zusätzlich ist die gleichzeitige Verabfolgung von 10–15 mg Folinsäure/d erforderlich.

Herpes simplex

Allgemeines38,43

  • Frauen mit Genitalherpes können in der Schwangerschaft häufig Ausbrüche haben.
  • In solchen Fällen haben Frau und Kind in der Regel Antikörper, und das Risiko für eine Ansteckung des Kindes ist sehr klein.
  • Bei einer Primärinfektion und in geringerem Maße auch bei Reaktivierung im letzten Trimenon kann das Virus perinatal auf das Kind übertragen werden.
    • Dies kann schwere systemische Infektionen mit hoher Mortalität auslösen.

Empfehlungen7,38,43

  • Bei einer Primärinfektion kurz vor dem Geburtstermin (z. B. SSW 36), sollte die Frau in eine Geburtsklinik mit angebundener Neonatologie eingewiesen werden.
  • Eine Primärinfektion in der Schwangerschaft sollte unbedingt vermieden werden.
    • Läsionen im Geburtskanal können bei einem infizierten Neugeborenen zu Virämie, Hepatitis und Enzephalitis führen. Die Mortalität ist in diesen Fällen hoch.
  • Das Risiko für eine Mutter-Kind-Übertragung ist bei einer Primärinfektion im 3. Trimenon besonders hoch.
    • Weil während der Geburt oft große Virusmengen abgesondert werden, sollte man bei diesen Frauen einen Kaiserschnitt in Erwägung ziehen, besonders bei Patientinnen, die innerhalb von 6 Wochen vor Entbindung Symptome aufweisen (Ib/B).
    • Eine Suppressionstherapie mit 3 x tgl. 400 mg Aciclovir bis zur Entbindung sollte erwogen werden.
    • Näheres siehe Abschnitt In der Schwangerschaft im Artikel Herpes genitalis bei Frauen.
  • Dokumentation im Mutterpass, wenn die Schwangere oder ihr Partner Herpes genitalis haben.

Masern

Allgemeines38

  • Erhöhte Komplikationsrate bei Masern in der Schwangerschaft
  • Asymptomatische Verläufe nicht existent, Manifestationsindex nahe 100 %
  • Prophylaktische 2-malige Impfung mit dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff vor der Schwangerschaft
    • Der Impfschutz gilt als vollständig, wenn 2 Masern- oder MMR-Impfungen dokumentiert sind.
    • Bei Nachweis von Masern-IgG kann von Schutz aufgrund einer zurückliegenden Infektion oder Impfung ausgegangen werden.
    • Dann ist eine 2. Masern-Impfung nicht notwendig, kann aber unbedenklich verabreicht werden, um den Impfschutz gegen Mumps und Röteln zu vervollständigen.
  • Ein fehlender oder unvollständiger Impfschutz soll entsprechend der gültigen Impfempfehlung der STIKO komplettiert werden.
  • Ein Abstand von 4 Wochen zwischen MMR-Impfung und Konzeption erscheint ausreichend.
  • Eine Lebendimpfung nach STIKO-Empfehlung ist in der Schwangerschaft kontraindiziert.
  • Eine akzidentelle MMR-Impfung in der Frühschwangerschaft oder eine Konzeption nach kürzlich verabreichter MMR-Impfung geht nicht mit einem erhöhten Risiko für eine Embryopathie einher.

Empfehlungen38

  • Überprüfung des Immunstatus möglichst vor der Schwangerschaft
  • Keine generelle Empfehlung zur Bestimmung von Masern-IgG vor der Schwangerschaft (nur in Ausnahmefällen)
  • Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Immunstatus sollen den Kontakt zu Masernerkrankten und -verdachtsfällen meiden.
  • Komplettierung des Impfschutzes von Familienmitgliedern (Partner*innen, Kinder) entsprechend der aktuell gültigen Impfempfehlung der STIKO
  • Fehlende MMR-Impfungen sollen nach der Schwangerschaft, idealerweise im Wochenbett, nachgeholt werden.
    • Stillen ist keine Kontraindikation.
  • Überprüfung des Immunstatus einer Schwangeren bei Kontakt mit Masernerkrankten
    • Die STIKO empfiehlt seit 2017 bei nichtimmunisierten Schwangeren nach Masernexposition innerhalb von 6 Tagen eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen.44
  • Bei Auftreten von Masern zum Zeitpunkt der Entbindung
    • Abwägung zwischen der Chance einer Infektionsvermeidung durch sofortige räumliche Trennung von Mutter und Kind für den Zeitraum der Kontagiosität (5 Tage vor Auftreten des Exanthems bis 4 Tage danach) und der Störung der Mutter-Kind-Bindung
    • Kindliche Maserninfektionen können besonders komplikationsreich verlaufen.

Abweichende Aufzeichnungen oder Befunde

Fetale Wachstumsstörungen

  • Symphysen-Fundus-Abstand (SFA) und Sonografie: Hohe Varianz der Messergebnisse fetaler Parameter im Vergleich zwischen unterschiedlichen Untersuchenden beachten.
  • Für standardisierte Untersuchungsbedingungen bei der Messung des SFA sorgen: Die Frau soll eine leere Blase haben sowie entspannt und mit ausgestreckten Beinen liegen.
  • Bei abweichenden SFA-Messungen: Sonografie 
  • Bezogen auf Gestationsalter und Geburtsgewicht bestehen Normkurven, die in 3 Gewichtsklassen unterteilen:
    1. für das Gestationsalter zu kleine Kinder (Small for Gestational Age, SGA): Gewicht < 10. Perzentile
    2. normalgewichtige Kinder (10.–90. Perzentile)
    3. für das Gestationsalter zu große Kinder > 90. Perzentile (Large for Gestational Age, LGA).
  • Andere Faktoren mit Einfluss auf das Geburtsgewicht:
    • Geschlecht
    • ethnische Zugehörigkeit
    • maternale Faktoren wie Körpergröße, Gewicht zu Beginn der Schwangerschaft.
  • Abgrenzung von kleinen, aber normal gewachsenen Feten und Feten mit Wachstumsstörung (intrauterine Wachstumsretardierung, IUWR) und somit erhöhter Morbidität und Mortalität erforderlich

Steiß- oder Querlage

  • Wird bei allen Kontrollen nach SSW 34 mit dem Leopold-Handgriff untersucht.
  • Bei auffälligem Befund mit klinischer Relevanz: sonografische Bestätigung des Verdachtes
  • Bei nachgewiesener Steiß- oder Querlage nach SSW 36 ist die Überweisung zur Gynäkologie und Geburtshilfe erforderlich (Beurteilung, ob Wendungsversuch).

Abnehmende oder fehlende Kindsbewegungen

  • Erfordern die Überweisung zur Gynäkologie und Geburtshilfe.

Proteinurie

  • Proteinurie in der ersten Hälfte der Schwangerschaft ist ein Anzeichen einer Erkrankung der Nieren oder der Harnwege, evtl. einer orthostatischen Proteinurie.
  • Bei isolierter Proteinurie wird der Morgenurin kontrolliert.
  • Weitere Abklärung, ggf. Überweisung, wenn die Proteinurie andauert.
  • Proteinurie im letzten Abschnitt der Schwangerschaft kann ein Zeichen für Präeklampsie sein (siehe dort).
    • Blutdruck?
    • kurzfristige Verlaufskontrolle bei unsicherem Befund

Glukosurie und andere Diabeteszeichen

  • Zufällig nachgewiesene Glukosurie kann aufgrund der in der Schwangerschaft physiologisch niedrigen Nierenschwelle für Glukose vorkommen.
  • Ergibt das Screening gemäß Mutterschaftsrichtlinien (siehe Abschnitt Screening auf Schwangerschaftsdiabetes), d. h. der 50-g-GCT, einen negativen Befund, dann soll bei klinischen Anzeichen wie maternaler Glukosurie, asymmetrischem übermäßigen Wachstum zugunsten des Abdominalumfangs oder Polyhydramnion, unabhängig vom Vorbefund ein 75g-oGTT durchgeführt werden (A).8
  • Weitere Informationen siehe Artikel Gestationsdiabetes.

Komplikationen

Blutungen

Im 1. Trimenon

  • Abortus imminens: Eine Blutung, die stärker als eine Schmierblutung ist, gilt als drohender Abort.
  • Differenzialdiagnosen
    • Abortus completus/incompletus
    • Abortis insipiens (in Gang befindlicher Abort)
    • Extrauteringravidität
      • Bei Blutung und Bauchschmerzen in der Frühschwangerschaft daran denken, auch bei sehr geringen Blutungen ohne Begleitsymptome!
      • Ultraschall und Beta-hCG im Serum zur Klärung der Diagnose
      • Ggf. sind Verlaufskontrollen indiziert.
  • Bei einer frühen Blutung, aber intakten Schwangerschaft ist die Prognose für die Schwangerschaft gut.

Im 2. Trimenon

  • In diesem Zeitraum sind Blutungen selten, aber rezidivierende Schmierblutungen mit Beginn im 1. Trimenon können auftreten.
  • Schmerzlose Blutung: Blutungen aus Vagina oder Zervix
  • Blutungen und Schmerzen

Im 3. Trimenon

  • Blutungen mit abdominellen Schmerzen im 3. Trimenon
    • Können Anzeichen für eine Plazentaablösung sein.
      • Klinikeinweisung mit notärztlicher Begleitung
  • Blutungen ohne Schmerzen
    • Können Anzeichen für eine bevorstehende Plazentaablösung sein.
      • Dies erfordert eine sofortige Einweisung.
    • mit Beginn beim Blasensprung: V. a. blutende Vasa praevia
      • Cave: In diesem Fall blutet das Kind!
      • Unverzügliche Notsectio bei noch lebendem Kind!
  • Schmierblutung in Verbindung mit Wehenaktivität
    • sog. Zeichnungsblutung
    • Erfordert keine Maßnahmen.
    • Im Rahmen der Geburtsbetreuung kontrollieren.

Blasensprung

  • Bei Fruchtwasserabgang: Auf die Entbindungsstation einweisen oder Geburtshelfer*in hinzuziehen.
    • Der Abgang von Fruchtwasser kann ein Zeichen für die beginnende Geburt sein.
    • Die Situation birgt eine erhöhte Infektionsgefahr.
  • Ein spezieller Transport im Liegen ist erforderlich, wenn der Kopf des Kindes nicht im Becken ist.

Abdominelle Schmerzen

Im 1. Trimenon

  • Isolierte Bauchschmerzen ohne weitere Symptome sind zumeist nicht schwangerschaftsbedingt.
  • Einige Schwangere verspüren ein Ziehen, Stiche oder einen Druck in der Leistengegend.
    • Das ist in der Regel unbedenklich.
    • Es kann mit der Gewichtszunahme der Gebärmutter in Zusammenhang stehen.
  • Unterleibsschmerzen können ein erstes Zeichen für einen Spontanabort oder für eine ektopische Schwangerschaft sein.
    • Bei Schmerzen und Blutungen erhärtet sich der Verdacht auf einen Spontanabort oder eine ektopische Schwangerschaft.
  • Myome in der Gebärmutter oder Ovarialzysten können ursächlich für Schmerzen sein.

Im 2.–3. Trimenon

  • Bei Schmerzen besteht der Verdacht auf Komplikationen.
  • Immer an die Möglichkeit anderer, nicht geburtshilflicher Ursachen von Bauchschmerzen denken!

Asthma

  • Prävalenz
    • Asthma verursacht in 5 % der Fälle Komplikationen in der Schwangerschaft.
  • Mögliche Folgen
    • Unbehandelt geht Asthma in der Schwangerschaft mit einem erhöhten Risiko für perinatale Komplikationen, wie fetalen Tod, Fehlgeburt, Präeklampsie oder ein zu geringes Geburtsgewicht, einher.
  • Klinische Präsentation
    • typische Asthmasymptome
    • Manche Menschen mit Asthma können atypische Symptome zeigen, die als schwangerschaftsbezogene Dyspnoe missverstanden werden.
  • Körperliche Untersuchung
  • Spirometrie
    • Ist notwendig, um den Zustand und das Ansprechen auf die Behandlung zu dokumentieren.
  • Behandlung
    • Proaktive Haltung der Patientin fördern.
    • Das Ziel ist eine gute Symptomkontrolle und eine Optimierung des FEV1 und PEF.
    • Die Behandlungsmaßnahmen sind die gleichen wie bei Asthma außerhalb der Schwangerschaft.
      • Schwangere Frauen mit unzureichender Asthmakontrolle sollten von Pneumolog*innen und Gynäkolog*innen gemeinsam in enger Abstimmung betreut werden.45
    • medikamentöse Therapie
      • Medikamentöse Langzeit- und Bedarfstherapie sollen während der Schwangerschaft unverändert fortgeführt werden.
      • Leukotrien-Rezeptor-Antagonisten sollen während einer Schwangerschaft nicht neu angesetzt werden.
      • Eine spezifische Immuntherapie (SIT) soll während der Schwangerschaft nicht begonnen und auch nicht fortgeführt werden.
    • Asthmaanfall in der Schwangerschaft
      • Insbesondere am Ende des 2. Trimenons können vermehrt Asthma-Exazerbationen auftreten.
      • Ein Asthmaanfall in der Schwangerschaft sollte immer stationär und unter Sauerstoffgabe behandelt werden – in der 2. Schwangerschaftshälfte unter Konsultation von Gynäkolog*innen.
      • Im Asthmaanfall sollte eine Sauerstoffgabe mit dem Ziel einer Sauerstoffsättigung > 95 % bzw. eines PaCO2 < 35 mmHg erfolgen.
  • Verlaufskontrolle
    • Engmaschige Verlaufskontrollen während der Schwangerschaft und postpartal sind notwendig.
  • Näheres siehe Abschnitt Asthma in der Schwangerschaft im Artikel Asthma.

Totgeburt

  • Faktoren, die mit einem erhöhten Risiko für eine Totgeburt einherzugehen scheinen:46
    • unzureichende Schwangerschaftsvorsorge
    • Fehler bei der Geburtshilfe
    • Sprachbarriere bei Schwangeren mit Migrationshintergrund
    • Rauchen
    • übermäßiger Alkohol- und sonstiger Drogenkonsum
    • Medikamente, z. B. Migränemittel im letzten Schwangerschaftsdrittel
    • Übergewicht
    • Schlafposition auf dem Rücken oder der rechten Seite.
  • Allerdings beruht diese Übersicht auf nichtkontrollierten, überwiegend retrospektiven Erhebungen und ist daher nur begrenzt aussagekräftig.

Patientinneninformationen

Patientinneninformationen in Deximed

Verschiedene Infektionen in der Schwangerschaft

Weitere Informationen

Illustrationen

Leopolds maneuver 1.jpg
Erster Leopold-Handgriff
  • Erster Leopold-Handgriff: Beide Hände werden flach und geschlossen auf das Abdomen der Patientin gelegt. Die Hände tasten entlang des Uterus nach oben und unten. Dadurch wird ermittelt, wie hoch die Kuppe des Uterus steht (Fundus uteri).
Leopolds maneuver 2.jpg
Zweiter Leopold-Handgriff
  • Zweiter Leopold-Handgriff: Die Hände werden mit einander zugewandten Fingerspitzen beidseits des Fundus aufgelegt. Dieser Handgriff dient dazu, die Ausrichtung des Rückens zu ermitteln.
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Dritter Leopold-Handgriff
  • Dritter Leopold-Handgriff: Für gewöhnlich wird dieser Griff mit einer Hand durchgeführt. Oft ist es für die Patientin jedoch angenehmer, wenn die untersuchende Person den Füßen der Patientin zugewandt ist und zur Untersuchung beide Hände einsetzt. Mithilfe dieses Handgriffs soll ermittelt werden, ob sich der Fetus in die Geburtsposition abgesenkt hat. Die untersuchende Person drückt den nach unten gerichteten Teil des Fetus nach oben, indem sie ihre Finger/Hände leicht zusammendrückt und vorsichtig hin und her bewegt. Wenn sich der Fetus bewegt, hat er sich noch nicht abgesenkt.
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Vierter Leopold-Handgriff
  • Vierter Leopold-Handgriff: Bei diesem Handgriff steht die untersuchende Person den Füßen der Patientin zugewandt. Die 4 ulnaren Finger werden bei angehobenem Handgelenk zur Mitte des Ligamentum inguinale geführt. Danach lässt die untersuchende Person die Fingerspitzen nach unten und in die Tiefe gleiten, als würde das Innere einer Höhle ertastet. Dieser Handgriff dient zur Bestimmung des vorangehenden Teils und des Höhenstands des Fetus bezogen auf den Beckeneingang. Ist der Kopf des Kindes regelgerecht ausgerichtet, sollte der Hinterkopf auf der dem Rücken entgegengesetzten Seite zu fühlen sein. Ist der Kopf überstreckt, ist der Hinterkopf dagegen auf der gleichen Seite wie der Rücken tastbar.

Quellen

Leitlinien und Richtlinien

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  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Diagnostik und Therapie von Frauen mit wiederholten Spontanaborten. AWMF-Leitlinie Nr. 015-050. S2k, Stand 2018 (abgelaufen). www.awmf.org
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Prävention und Therapie der Frühgeburt. AWMF-Leitlinie Nr. 015-025. S2k, Stand 2019. www.awmf.org
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Geburtseinleitung. AWMF-Leitlinie Nr. 015-088. S1, Stand 2020. www.awmf.org
  • Gesellschaft für Virologie (GfV). Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen. AWMF-Leitlinie Nr. 093-001. S2k, Stand 2014 (abgelaufen). www.awmf.org
  • Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten. Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virusinfektion. AWMF-Leitlinie Nr. 021–011. S3, Stand 2021. www.awmf.org

Literatur

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  2. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Prävention und Therapie der Frühgeburt. AWMF-Leitlinie Nr. 015-025, Klasse S2k, Stand 2019. www.awmf.org
  3. Statistisches Bundesamt. Bevölkerung. Geburten. Stand 12. August 2019. www.destatis.de
  4. Statistisches Bundesamt. Natürliche Bevölkerungsbewegung - Fachserie 1 Reihe 1.1 - 2015. 5. Dezember 2017 www.destatis.de
  5. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI): ICD-10-GM Version 2021. Stand 18.09.2020; letzter Zugriff 07.06.2021. www.dimdi.de
  6. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Geburtseinleitung. AWMF-Leitlinie Nr. 015-088. S1, Stand 2020. www.awmf.org
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"). Berlin 2022. www.g-ba.de
  8. Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge. AWMF-Leitlinie Nr. 057-008, Klasse S3, Stand 2018. www.awmf.org
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Autor*innen

  • Thomas M. Heim, Dr. med. Wissenschaftsjournalist
  • Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).

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