Häusliche Gewalt während der Corona-Pandemie

Letzte Woche habe ich die starke soziale, berufliche und organisatorische Belastung von Frauen in Pandemiezeiten zum Thema gemacht. Vor einigen Tagen ist die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) zur Partnerschaftsgewalt im Jahr 2020 erschienen. Leider ist das für mich ein Anlass, leidvolle Erfahrungen von Frauen in der Pandemie noch einmal zu thematisieren.Während der Corona-Pandemie gab es immer wieder Stimmen, die vor einer Zunahme der häuslichen Gewalt, vor allem während der Lockdowns warnten. Es wurden Studienergebnisse veröffentlicht, die diese Befürchtungen bestätigten und andere, die hier eher Entwarnung gaben.

Jetzt liegen offizielle Zahlen des BKA vor: Im Jahr 2020 wurden 146.655 Fälle von häuslicher Gewalt in Form von folgenden vollendeten und versuchten Delikten gemeldet: Mord und Totschlag, Körperverletzungen, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. 80,5 % der Betroffenen waren Frauen. Von den Delikten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung waren zu 93 % Frauen betroffen. Mehr als neun Frauen täglich wurden von ihrem Partner vergewaltigt oder sexuell genötigt. Wurden 2019 117 Frauen von ihrem Partner oder Expartner getötet, waren es 2020 139 Frauen.

Im Vorjahr 2019 lag die Gesamtzahl der Fälle häuslicher Gewalt bei 139.833. Im Pandemiejahr 2020 kam es also zu einer Zunahme der Anzeigen um 4,9 %. Dieser Anstieg und die Fallzahlen sind in jedem Fall zu hoch, aber geringer, als von vielen erwartet. Die Polizeistatistik erfasst allerdings nur die Fälle, in den Anzeige erstattet werden konnte (Hellfeld). Die Dunkelziffer könnte weit höher liegen.

Während des ersten Lockdowns 2020 stieg die Zahl der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt nur geringfügig an. Im zweiten Lockdown im Jahr 2020 sank die Zahl der zur Anzeige gebrachten Fälle sogar vorübergehend. Dies könnte daran liegen, dass es für die Opfer im Lockdown schwierig war, Anzeige zu erstatten. Viele Betroffene haben wohl versucht, sich telefonisch Hilfe zu suchen. Die Statistik des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ bildet im Pandemiejahr 2020 eine Zunahme des Hilfebedarfs ab, besonders bei häuslicher Gewalt: Insgesamt haben die Beratungskontakte 2020 um 15 % zugenommen, die zum Thema „häusliche Gewalt“ sogar um 20 %.

Im Thema der Woche 42 habe ich bereits auf unsere neuen Artikel Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die entsprechende Information für Patientinnen aufmerksam gemacht. Inzwischen haben wir diese Artikel aktualisiert und die Zahlen der neuen BKA-Statistik 2020 berücksichtigt. Die beiden Artikel liefern Informationen und praktische Hinweise für die Versorgung und Beratung von Opfern häuslicher und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt in der Hausarztpraxis. So können Hausärzt*innen in der Praxis informiert handeln und gerichtssicher dokumentieren. Betroffene können in der Praxis kompetente Beratung und aktuelles Informationsmaterial zu Hilfsangeboten erhalten.

Es ist völlig unverständlich, dass das Hilfesystem für Frauen in einem Industrieland wie Deutschland überlastet ist und bundesweit 14.600 Frauenhausplätze fehlen. Zur Ergänzung dieses unzureichenden Netzwerks sind Hausärzt*innen deshalb wichtige erste Ansprechpartner*innen für Opfer von häuslicher Gewalt. Hausarztpraxen sind niederschwellig erreichbare, vertrauenswürdige Anlaufstellen. Um die Hemmschwelle, die Hausärztin oder den Hausarzt anzusprechen, für Gewaltbetroffene zu senken, sollte Gesprächsbereitschaft und Offenheit für dieses Thema signalisiert werden. Hierzu können im Wartezimmer Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ ausgelegt werden.

Wir haben, basierend auf unserer Patienteninformation Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einen Infoflyer „Sind Sie von Gewalt betroffen?“ für das Wartezimmer erstellt. Er enthält praktische Informationen für Betroffene zu Hilfen durch Beratungsstellen und soziale Einrichtungen mit entsprechenden Telefonnummern, zur Anzeige bei der Polizei, zum Verhalten nach einem sexuellen Übergriff, zur rechtsmedizinischen Untersuchung und zu Hilfsmöglichkeiten in der Hausarztpraxis. Unsere Infoflyer können bei Deximed per E-Mail an info@deximed.de kostenlos angefordert werden.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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