Physiotherapie: Herausforderung Heilmittel-Verordnung

Für Anfänger kann das Verordnen von physiotherapeutischer Behandlung eine echte Herausforderung sein. Man ahnt, dass man hier wirklich bürokratische Fehler machen kann, auch wenn die Praxissoftware mehr oder weniger durch die Verordnung leitet. Die Heilmittel-Richtlinie  und der Heilmittelkatalog des G-BA erscheinen komplett unübersichtlich. Was darf man aufschreiben? Was ist ein „Regelfall“? Was ist, wenn Patienten weitere Behandlungen brauchen, aber laut Heilmittel-Richtlinie keine weiteren Verordnungen möglich sind? Was heißt „außerhalb des Regelfalles“ und was ist ein „langfristiger Heilmittelbedarf“? Erfahrene Hausärzte kennen sich aus und fühlen sich durch entsprechende Verordnungsmodule in ihrer Praxissoftware ausreichend gesichert. Für alle anderen gibt unser neu überarbeiteter Artikel Behandlungsformen in der Physiotherapie eine umfassende Übersicht.

Schwierig sind Patienten, die etwas fordern, das ihnen „schon immer“ oder „sonst auch“ verordnet worden sei. Bevor man sich breitschlagen lässt, muss man überprüfen, welche Maßnahmen für die entsprechende Diagnose, z. B. Nackenschmerzen, überhaupt verordnet werden dürfen. Unser Artikel gibt konkrete Antworten, zum Beispiel auf folgende Fragen: Was darf man bei Schulterschmerzen, Bandscheibenvorfall, neuropathischen Schmerzen oder Parkinsonsyndrom als Physiotherapie verordnen? Sind hier 6, 10 oder 18 Einheiten möglich und sinnvoll? Außerdem werden die nach der Heilmittel-Richtlinie zugelassenen Physiotherapie-Verfahren aufgeführt und erklärt, wie z. B. Massagetherapien, Bewegungstherapie oder Thermotherapie. Dass Schwimmen, Sauna und Fitnesstraining nicht zu Lasten der GKV verordnet werden können, ist auch den meisten Patienten klar.

Am Beispiel Kreuzschmerz wird auf Grundlage der entsprechenden Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) auch die Evidenz gängiger Physiotherapieverfahren beleuchtet. Bis auf die Bewegungstherapie bei subakuten und chronischen Kreuzschmerzen gibt es für Physiotherapie bei dieser Indikation kaum Nachweise für eine Wirksamkeit. Entsprechend fallen auch die Empfehlungen der NVL aus: Bewegungstherapie soll, Rehasport sollte und Massage, Rückenschule oder Thermotherapie können bei subakuten und chronischen Kreuzschmerzen angewendet werden. Von Massage bei akuten Kreuzschmerzen, Kältetherapie, Traktionen mit Gerät und Kurzwellendiathermie wird dagegen abgeraten. Evidenzen zu verschiedenen Indikationen, Richtlinie und Heilmittelkatalog ständig im Hinterkopf zu haben, ist kaum möglich. Wichtig ist, wie immer, zu wissen, wo man nachlesen kann.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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