Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat eine neue Version ihrer S3-Leitlinie „Therapie des Typ-1-Diabetes" herausgebracht. Im Vergleich zur Vorversion haben sich in vielen Aspekten keine wesentlichen Änderungen ergeben. Aber die Hypoglykämie-Gefahr und Maßnahmen zur Vermeidung von Hypoglykämien werden jetzt stärker hervorgehoben. Außerdem sind die Therapieziele nach der individuellen Hypoglykämie-Gefahr ausgerichtet: Bei Typ-1-Diabetikern soll ein Ziel-HbA1c-Wert von < 7,5 % angestrebt werden. Bei niedrigem Hypoglykämie-Risiko kann der Zielwert auch bei ≤ 6,5 % liegen. Bei hohem Risiko für eine Hypoglykämie, fortgeschrittenen makrovaskulären Komplikationen und schweren Komorbiditäten soll ein weniger strenger HbA1c-Wert von < 8,5 % angestrebt werden. Wir haben diese Empfehlungen in unsere Artikel Typ-1-Diabetes, Diabetes mellitus bei Kindern und Hypoglykämie bei Diabetes mellitus eingearbeitet.
Das konkrete Vorgehen im Falle einer Hypoglykämie wird in unserem Artikel Hypoglykämie bei Diabetes mellitus analog zur Leitlinie detailliert dargestellt. Das strukturierte Vorgehen bei der diabetischen Ketoazidose wird ebenfalls entsprechend der neuen Leitlinie in unserem Artikel Ketoazidose berücksichtigt.
In der DDG-Leitlinie wird die Verwendung von Humaninsulin und Insulinanaloga als gleichwertig ohne Abstufung zur Therapie des Typ-1-Diabetes empfohlen. In einem zusätzlichen Statement werden Vorteile von Analoginsulinen hinsichtlich HbA1c-Absenkung und dem Risiko für Hypoglykämien bei strenger Zuckereinstellung postuliert. Für diesen Vorteil gibt es jedoch nach wie vor keine eindeutigen wissenschaftlichen Belege. Die Position des IQWIG zum Zusatznutzen von Analoginsulinen und die damit verbundenen Einschränkungen der Verordnungsfähigkeit haben sich jedenfalls nicht geändert.
Marlies Karsch, Chefredakteurin
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