Influenza: neue Impfempfehlung

Laut RKI hat die Grippewelle dieser Saison in der letzten Woche des Jahres 2017 begonnen. Und ja, man merkt es schon: Einzelne Patienten präsentieren sich mit typischen Symptomen. Wie immer sind es meistens nicht die, die von sich sagen: „Frau Doktor, ich habe die Grippe.“ Bei diesen Fällen liegt in der Regel ein akuter Infekt der oberen Luftwege vor. Manche Patienten haben auch eine akute Bronchitis, eine Tonsillitis oder eine Mononukleose. Aber „Grippe“ klingt besser, und viele Patienten wissen auch gar nicht, was eine echte Grippe ist. Wenn die Grippewelle zunimmt, wird man auch Komplikationen wie Pneumonie oder Otitis media häufiger sehen.

Patienten, die es bedauern, dass sie die Impfung für diese Saison verpasst haben, kann man beruhigen: Infolge der Arbeitsgruppe Influenza sind bei der diesjährigen Grippesaison Influenza B-Viren aus der sogenannten Yamagata-Linie mit 62 % am häufigsten. Antigene gegen diese Linie sind im diesjährigen trivalenten Impfstoff nicht enthalten. Im aktuellen Epidemiologischen Bulletin vom 11.01.18 hat die STIKO deswegen ihre Impfempfehlung geändert: Jetzt ist der quadrivalente Impfstoff empfohlen. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Impfung auch mit dem nasal zu applizierenden quadrivalenten Lebendimpfstoff durchgeführt werden.

Es besteht aber kein Grund zu erneuten Massenimpfungen: Laut STIKO ist für Personen, die bereits mit dem trivalenten Impfstoff geimpft sind, eine Nachimpfung mit dem quadrivalenten Impfstoff nicht generell empfohlen. Bei Hochrisikopatienten soll individuell über eine Nachimpfung entschieden werden. Dazu gehören Patienten mit z.B. COPD, Diabetes mellitus, Herz-Kreislauferkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz), Niereninsuffizienz, neurologischen oder neuromuskulären Grund-Krankheiten (z.B. MS) oder Patienten mit eingeschränktem Immunsystem (z.B. HIV).

Da es jedoch nicht absehbar ist, wie lange eine Grippewelle andauert und wie schwer sie verlaufen wird, kann es durchaus sinnvoll sein, sich jetzt noch impfen zu lassen. Besonders natürlich, wenn man zu den Personengruppen gehört, für die eine Impfung empfohlen ist: z.B. Personen ab 60 Jahre, Schwangere (ab dem 2. Trimenon), Personen mit einem chronischen Grundleiden, Bewohner von Alters- und Pflegeheimen und Personen mit einem erhöhten beruflichen Risiko.

Marlies Karsch, Chefredakteurin

 

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