Angesichts der Diskussion um die Widerspruchslösung bei der Organspende, wie sie unser umtriebiger Gesundheitsminister fordert, machen sich einige unserer Patienten Gedanken zu diesem Thema und wünschen hierzu eine Beratung von ihren Hausärzten. Was soll nun diese Widerspruchslösung genau bedeuten? Was ist der Unterschied zu den bisher gültigen Möglichkeiten Entscheidungslösung und erweiterte Zustimmungslösung? Unsere beiden neuen Artikel Beratung über Organtransplantation und die entsprechende Patienteninformation Organtransplantation liefern umfassende Antworten auf mögliche Fragen, die bei einem Beratungsgespräch über die Organspende auftauchen können.
Die umstrittene Widerspruchslösung würde bedeuten, dass bei allen Personen, die sich nicht mit dem eigenen Tod und ihrer Bereitschaft zur Organspende auseinandergesetzt haben und sich dazu auch nicht geäußert haben, eine postmortale Organentnahme legal ist. Das heißt also: Wer schweigt, stimmt zu. Es verwundert nicht, dass diese Idee manchen Menschen Angst macht. Die derzeit gültige Entscheidungslösung setzt auf eine Dokumentation der Einwilligung einer Spende nach dem Tod in einem Organspendeausweis. Sollte kein Organspendeausweis vorliegen, können die Angehörigen im Rahmen der erweiterten Zustimmungslösung nach dem mutmaßlichen Willen einer verstorbenen Person gefragt werden. Da derzeit 38 % aller Deutschen einen Organspendeausweis besitzen, drei Viertel der Bevölkerung in Umfragen angeben, zu einer postmortalen Spende bereit zu sein und die Zahl der postmortalen Organspenden erstmals seit 2017 wieder zunimmt, erscheint es möglich, dass eine aktive Zustimmung oder auch Ablehnung von vielen erreichbar ist. Die wenigsten denken gerne über den eigenen Tod nach, aber vielleicht sollte man einfach einmal nachfragen?
Um eine so persönliche und schwerwiegende Entscheidung zu treffen, ist in jedem Fall eine umfassende Information und die Klärung praktischer, ethischer und auch philosophischer Fragen nötig. Viele Patienten bewegt die Frage nach dem Hirntod. Ist man wirklich tot, wenn man hirntot ist? Wie wird das untersucht? Gibt es dafür Regeln oder kann es passieren, dass man für tot erklärt wird, nur weil jemand auf ein Organ wartet? Unsere Artikel bieten umfassende Informationen zur Hirntoddiagnostik und entsprechenden Richtlinien. Außerdem sind Links zu den Positionen verschiedener Religionen zur Organtransplantation aufgeführt.
Auch zur Lebendspende kann sich in der Hausarztpraxis Gesprächsbedarf ergeben. Insbesondere Angehörige von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz, Leberversagen oder hämatologischen Erkrankungen (z. B. akute myeloische Leukämie) haben dazu möglicherweise Fragen. Wer darf überhaupt ein Organ spenden und an wen? Wer entscheidet das, und wer würde die Kosten einer Lebendspende bezahlen?
Wann immer das Thema Organspende wirklich aktuell wird, befinden sich die Betroffenen in einer akuten Krisensituation. Entweder haben sie einen nahestehenden Menschen verloren und fühlen sich von der Frage nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen massiv unter Druck gesetzt, oder sie bangen um das Leben eines geliebten Angehörigen und sind bereit, alles in Kauf zu nehmen oder zu tun, um dieses Leben zu retten. Deswegen sollte sich jeder über seine persönliche Einstellung für den Ernstfall schon im Vorfeld klar werden. Als Hausärzte können wir unsere Patienten hier beraten und informieren, entscheiden muss am Ende jeder für sich allein.
Marlies Karsch, Chefredakteurin
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