COVID-19: Impfung und Herdenimmunität

Was ist Herdenimmunität bzw. Hintergrundimmunität?

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde in der Vergangenheit immer wieder das Erreichen einer sog. Herdenimmunität gefordert. Herdenimmunität entsteht, wenn ein großer Teil der Bevölkerung immun gegen eine Infektionskrankheit wird und sich die Erkrankung deshalb nicht mehr so leicht weiterverbreiten kann. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine infizierte Person mit einer Person in Kontakt kommt, die die Infektion noch nicht hatte, gering ist. Das Risiko einer Übertragung des Krankheitserregers von einer Person auf eine andere nimmt ab. Wer nicht immun ist, wird indirekt geschützt, da weniger Viren in Umlauf sind. Herdenimmunität setzt voraus, dass sich ein Infektionserreger nicht verändert und durch Infektion oder Impfung eine dauerhafte Immunität erreicht werden kann. Bei SARS-CoV-2 treten aber ständige Veränderungen des Erbguts auf. 

Inzwischen haben sehr viele Menschen in Deutschland eine COVID-19-Erkrankung oder eine asymptomatische Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht. 76 % der Bevökerung haben eine vollständige Grundimmunisierung durch Impfung erhalten und fast 60 % eine Auffrischimpfung. Offenbar konnten sich dennoch sehr viele geimpfte oder genesene Menschen mit der Omikron-Variante anstecken. Eine COVID-19-Erkrankung aufgrund der Omikron-Variante verläuft aber viel weniger schwer in den früheren Infektionswellen mit den bisherigen Virusvarianten. Wir sind also trotz Impfung und Genesenenstatus nicht vollständig gegen das SARS-CoV-2-Virus geschützt, aber es besteht in der Bevölkerung statt einer vollständigen Herdenimmunität eher eine sogenannte Hintergrundimmunität, die vor schweren Verläufen schützen kann.  

Impfung

Wen schützt die Impfung?

Durch Impfung erreichte Immunität in der Bevölkerung schützt auch diejenigen, die nicht geimpft werden können, wie z. B. Personen mit Immunschwäche, da das Ansteckungsgeschehen in der Bevölkerung dann geringer sein kann.

Welche Impfstoffe sind verfügbar?

Die deutsche Firma BioNTech (Comirnaty) sowie die US-amerikanische Firma Moderna (Spikevax) haben bekanntgegeben, dass die von ihnen entwickelten Impfstoffe eine 95- bzw. 90-prozentige Wirksamkeit aufweisen. Für den Impfstoff der britisch-schwedische Firma AstraZeneca (Vaxzevria) wird eine ca. 80-prozentige Wirksamkeit angegeben und für den Impfstoff der Firma Johnson&Johnson (Janssen) eine 66-prozentige Wirksamkeit. Alle Angaben zur Wirksamkeit bezogen sich auf den Wildtyp des SARS-CoV-2-Virus (also nicht auf neue Varianten).

Die Impfstoffe der Firmen BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson sind in der EU zugelassen. Ihr Einsatz wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlen. Der Impfstoff von AstraZeneca kommt allerdings seit Dezember 2021 nicht mehr in Deutschland zum Einsatz.

Die EMA hat den Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zugelassen. Dieser Impfstoff ist als Totimpfstoff anzusehen und war in der Zulassungsstudie wirksam und verträglich. Er enthält einen Wirkbeschleuniger (Matrix M1). Auch dieser Impfstoff wurde gegen die Wildtypvariante von SARS-CoV-2 entwickelt. Die Wirkung gegen die Omikron-Variante ist nicht untersucht. Dieser Impfstoff wird von der STIKO zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren empfohlen.

mRNA-Methode

Die Impfstoffe der Firmen BioNTech (Comirnaty) und Moderna (Spikevax) beruhen auf der mRNA-Methode, einem neuen Verfahren zur Herstellung von Impfstoffen. Bei dieser Methode wird eine kurze Gensequenz aus mRNA, die für einen kleinen Teil des Virus kodiert (das Spike-Protein, dies sind die „Stacheln“ auf dem Coronavirus), in den Impfstoff eingebaut. Nachdem die Impfung verabreicht wurde, beginnt die Körperzelle, diese mRNA-Ketten zu kopieren. Die mRNA-Gensequenz wird dabei nicht in den Zellkern der menschlichen Körperzelle aufgenommen. Das Immunsystem entdeckt den „Eindringling“ und fängt an, Antikörper gegen die entsprechenden Fragmente des Virus zu bilden, wodurch der Körper gegen das gesamte Virus immun wird.

Adenoviren-Methode (Vektorimpfstoffe)

Die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca (Vaxzevria) und Johnson&Johnson (Janssen) funktionieren mit abgeschwächten Adenoviren, die für Menschen nicht gefährlich sind. In diese nicht vermehrungsfähigen Viren ist eine kurze Gensequenz in Form einer DNA-Kette eingefügt, die ebenfalls von Körperzellen an der Einstichstelle aufgenommen und dort abgelesen wird. Auch in diesem Fall wird das Virusprotein vom menschlichen Immunsystem entdeckt, das daraufhin spezifische Antikörper produziert.

Nach welchem Schema sollen die Impfstoffe verabreicht werden?

Der Vektorimpfstoff der Firma Johnson&Johnson muss nur einmal verabreicht werden, die drei anderen Impfstoffe zweimal. Impfabstände: BioNTech 3–6 Wochen und Moderna 4–6 Wochen. Die STIKO empfiehlt für Personen, die den Impfstoff von AstraZeneca als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis mit mindestens 4-wöchigem Impfabstand. Nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma Johnson&Johnson ist zur Vervollständigung der Grundimmunisierung nach 4 Wochen eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid soll mit zwei Impfungen im Abstand von mindestens 3 Monaten erfolgen.

Dauer der Schutzwirkung

Die Ansteckungsfähigkeit bei nach einer Impfung mit SARS-CoV-2-infizierten Personen ist nach derzeitiger Datenlage vermindert.

Der Impfschutz gegen die Omikron-Variante ist vermindert und lässt schneller nach, besonders nach einer Grundimmunisierung. Nach einer Boosterung sind Sie zwar nicht so gut vor einer Infektion generell geschützt, aber die Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf mit Krankenhausbehandlung ist sehr gut.

Insbesondere ist bei multimorbiden, älteren Menschen die Impfeffektivität geringer und weniger langanhaltend als in der jüngeren Bevölkerung. Das Risiko eines Impfdurchbruchs nimmt mit dem Alter zu.

Auffrischimpfungen (Booster)

Wer sollte eine Booster-Impfung erhalten?

Die STIKO empfiehlt eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 12 Jahren, bevorzugt werden sollen Bewohner*innen und Personal in Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal und Personen mit Immunschwäche. Die Auffrischimpfung sollte mindestens 3 Monate nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung erfolgen. Schwangere ab dem 2. Trimenon sollen ebenfalls eine Auffrischung erhalten (nur Comirnaty).

Kann zur Booster-Impfung der Impfstoff gewechselt werden?

Zur Auffrischung sollte der mRNA-Impfstoff verwendet werden, der auch für die Grundimmunisierung verwendet wurde. Sollte dieser nicht verfügbar sein, kann auch ein anderer mRNA-Impfstoff völlig unproblematisch eingesetzt werden (also z. B. Grundimmunisierung mit Cormirnaty oder Vaxzevria + Comirnaty und Booster-Impfung mit Spikevax). Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche soll mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty erfolgen.

Personen, die mit dem Impfstoff Janssen einmalig geimpft wurden, soll unabhängig vom Alter eine zusätzliche Dosis eines mRNA-Impfstoffes angeboten werden (das ist keine Boosterung, sondern gehört zur Grundimmunisierung).

Brauchen Genesene eine Booster-Impfung?

Personen mit labordiagnostisch gesicherter Infektion vor oder nach einer COVID-19-Impfung sollen eine Auffrischung im Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Impfung bzw. der Infektion erhalten.

Antikörperbestimmung vor der Auffrischung?

Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist nicht der Fall. Ein Antikörpertest mit der Frage, ob eine Auffrischung benötigt wird, ist nicht empfohlen. Die Höhe der Antikörper lässt keine sicheren Schlüsse auf eine Immunität zu. Eine Impfung trotz eines hohen Antikörpertiters ist ungefährlich.

2. Auffrischimpfung

Die STIKO empfiehlt frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen: Personen ab 70 Jahren, Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Medizinischem Personal und Pflegepersonal wird eine 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

Nebenwirkungen 

Allgemeinsymptome nach einer Impfung

Bei allen in Deutschland empfohlenen Impfstoffen wurden mehr oder weniger häufig Nebenwirkungen angegeben, die auch von anderen Impfungen bekannt sind, wie Schmerzen und Schwellung an der Einstichstelle, leichtes Fieber, Kopfschmerzen, Krankheitsgefühl. Gegen diese allgemeinen Nebenwirkungen können entweder Paracetamol 500 mg oder Ibuprofen 400 mg eingenommen werden. Diese Medikamente sollen aber nicht vorbeugend vor der Impfung angewendet werden.

Immer wieder wird im Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 über Zyklusstörungen berichtet. Diese sind nach Einschätzung des RKI vorübergehend und haben keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit (Fertilität) einer Frau.

Nebenwirkungen der Vektorimpfstoffe

Sehr selten kann es in Zusammenhang mit der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff und dem Impfstoff der Firma Johnson&Johnson zu einer Gerinnungsstörung mit einem Auftreten von Hirnvenenthrombosen oder anderen Thrombosen kommen. Die Impfstoffe der Firmen AstraZeneca und Johnson&Johnson werden von der STIKO erst ab einem Alter von 60 Jahren empfohlen, da Nebenwirkungen mit ungewöhnlichen Blutgerinnseln beispielsweise der Hirnvenen vor allem bei Patient*innen unter 55 Jahren aufgetreten sind.

Alle Personen, die eine erste Dosis mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, sollen nach mindestens 4 Wochen eine Impfung mit einem Impfstoff der Firmen BioNTech oder Moderna erhalten.

Im Zusammenhang mit Impfstoffen von Johnson&Johnson und AstraZeneca wurde auch über das sehr seltene Auftreten einer aufsteigenden Nervenlähmung berichtet (Guillain-Barré-Syndrom).

Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe

Zunächst aus Israel und dann aus weiteren Ländern wurde über Fälle von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis) bei jüngeren männlichen Personen nach der zweiten Impfung mit mRNA-Impfstoffen (BioNTech und Moderna) berichtet. Nach der Impfung mit Spikevax von Moderna wurden häufiger Myokarditiden beobachtet als nach Impfung mit Comirnaty von BioNTech. Deshalb wird Spikevax nicht mehr für Personen unter 30 Jahren empfohlen. Es wird empfohlen, über Symptome einer Myokarditis (Brustschmerzen, Kurzatmigkeit oder Herzklopfen) zu informieren und in den ersten Tagen nach der Impfung auf stärkere sportliche Belastungen zu verzichten.

Impfung von Kindern und Jugendlichen

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren eine Impfung gegen COVID-19 mit Comirnaty von BioNTech. Bei Minderjährigen sollte auch der Wille zur Impfung, nicht nur der der Sorgeberechtigten berücksichtigt werden.

Kindern im Alter von 5–11 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf im häuslichen Umfeld empfiehlt die STIKO die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Impfstoffdosen Comirnaty (10µg) im Abstand von 3–6 Wochen. Auf individuellen Wunsch können auch Kinder zwischen 5 und 11 Jahren ohne Vorerkrankungen geimpft werden.

Impfung in Schwangerschaft und Stillzeit

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Schwangeren ab dem 2. Trimenon und Stillenden eine Impfung gegen COVID-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Personen unter 30 Jahren und Schwangere sollen nicht mit dem Impfstoff von Moderna geimpft werden.

Außerdem empfiehlt die STIKO allen noch nicht geimpften Frauen im gebärfähigen Alter, sich impfen zu lassen, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein Schutz vor COVID-19 besteht.

Impfung bei geschwächtem Immunsystem

Personen mit einer Immunschwäche soll laut STIKO mindestens 3 Monate nach der 2. Impfung eine Auffrischimpfung angeboten werden. Kontaktpersonen von Personen mit geschwächtem Immunsystem sollen vollständig geimpft sein.

Impfung bei Genesenen

Personen, die eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen laut STIKO nur einmal geimpft werden. Zum Infektionsnachweis kann eine PCR herangezogen werden. Die Impfung sollte mindestens 3 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen. Bei gesicherter asymptomatischer Infektion (ohne Krankheitszeichen) oder bei Kontakt zu neuen, möglicherweise gegen vorhandene Antikörper resistenten Varianten, kann die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Bei positivem Antikörper-Test als Infektionsnachweis kann eine Auffrischung bereits 4 Wochen nach dem Test verabreicht werden.

Wirksamkeit gegen die Omikron-Variante

Das RKI schätzt die Gefährdung der grundimmunisierten oder genesenen Bevölkerung durch Omikron als hoch ein, die von Personen mit einer Auffrischimpfung (Booster-Impfung) als moderat. 

Neuere Untersuchungen zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung bereits nach 15 Wochen kein ausreichender Schutz mehr gegen die Omikron-Variante vorhanden ist. Mit einer Booster-Impfung kann ein guter Schutz gegen schwere Verläufe durch die Omikron-Variante erreicht werden.

Digitaler Impfnachweis

Das RKI bietet hierfür die kostenlose CovPass-App. Ein digitaler Impfnachweis kann auch in der Corona-Warn-App hinzugefügt werden. Hinweise zur praktischen Umsetzung bieten die FAQ zum digitalen Impfnachweis des BMG.

Das Impfzertifikat ist nach der Grundimmunisierung ohne Booster nur noch 270 Tage gültig.

Attest für eine Kontraindikation gegen die Impfung

Absolute Kontraindikationen für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 sind extrem selten. Die Ausstellung eines Attests ist daher nur in absoluten Ausnahmefällen notwendig und zu rechtfertigen. Zu den Kontraindikationen gehören schwere Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffes (allerdings kann dann ein anderer Impfstoff verabreicht werden). Eine Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel kann ein Grund für die Ausstellung eines Attests sein (obwohl eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff im ersten Drittel grundsätzlich erlaubt, aber nicht von der STIKO empfohlen ist).

Impfungen für Geflüchtete aus der Ukraine

In der Ukraine werden die in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffe CoronaVac oder Sputnik V eingesetzt. Nach einer Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrischimpfung mit diesen Impfstoffen empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Comirnaty oder Spikevax) frühestens nach 3 Monaten. Ist bisher nur eine Impfung in der Ukraine erfolgt, soll frühestens nach 3 Wochen eine neue Impfserie mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff begonnen werden. Ist nach der Grundimmunisierung in der Ukraine nachweislich eine Infektion mit SARS-CoV-2 aufgetreten, soll die Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der Infektion erfolgen.

Weitere Informationen

Das RKI bietet weitere Informationen auf der Seite Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen.

Das BMG stellt unter Zusammen gegen Corona Antworten auf Fragen zu Impfmythen, Verschwörungstheorien und „Fake-News" bereit.

Vorbeugende Maßnahmen

Auch wenn jetzt Impfstoffe gegen COVID-19 EU-weit verfügbar sind, müssen wir uns weiter vor dem Coronavirus schützen, indem wir die Kontaktbeschränkungen einhalten und weiterhin die AHA+L+A-Regeln befolgen:

  • Abstand halten.
  • Hygiene beachten.
  • Alltagsmaske tragen.
  • Lüften.
  • App (Corona-Warn-App nutzen).

Auch Geimpfte sollen vor dem Besuch von Älteren oder Risikopersonen einen Antigen-Schnelltest machen.

Weitere Informationen

Autor*innen

  • Marlies Karsch-Völk, Dr. med., Fachärztin für Allgemeinmedizin, München 
  • Die ursprüngliche Version dieses Artikels basiert auf einem entsprechenden Artikel im norwegischen hausärztlichen Online-Handbuch Norsk Elektronisk Legehåndbok (NEL, https://legehandboka.no/).

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