Sexueller Missbrauch an Kindern

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine Form der Kindesmisshandlung und bezeichnet sexuelle Handlungen, die sich gegen den Willen des Kindes richten oder denen sie aufgrund mangelnder Erfahrung nicht wissentlich zustimmen können. Sexueller Missbrauch kann vielfältige körperliche und psychische Schäden verursachen und die Entwicklung des Kindes stark beeinträchtigen.

Was ist sexueller Missbrauch an Kindern?

Definition

Sexueller Missbrauch an Kindern ist eine Form der Kindesmisshandlung und bezeichnet Situationen, in denen sexuelle Handlungen an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen werden oder in denen sie aufgrund mangelnder Erfahrung nicht wissentlich zustimmen können. Unter sexuellen Missbrauch fallen Vergewaltigung, sonstiger vaginaler, oraler oder analer Geschlechtsverkehr oder Penetration. Auch andere körperliche Kontakte und Berührungen sowie das Zwingen des Kindes, die Täter*innen sexuell zu stimulieren, sind Formen des sexuellen Missbrauchs. Daneben werden flüchtige sexualisierte Berührungen, unangemessenes Entblößen, das Zeigen von Pornografie oder verbale/virtuelle sexuelle Annäherungen unter dem Begriff des sexuellen Missbrauchs zusammengefasst. Es handelt sich ebenfalls um sexuellen Missbrauch, wenn ein Kind veranlasst wird, an einer Handlung mit sexuellem Inhalt teilzunehmen oder bei sexuellen Handlungen zwischen anderen Personen anwesend zu sein.

Unter Inzest versteht man sexuelle Handlungen zwischen Menschen, die biologisch miteinander verwandt sind. Sexueller Missbrauch in der Familie umfasst inzestuöse sexuelle Beziehungen zwischen engen Familienmitgliedern. Zu beachten ist, dass es bis zu einem gewissen Alter normal ist, dass die Kinder ihre Eltern nackt sehen, von ihnen gewaschen werden und im gleichen Bett schlafen. Dabei kann es wiederum große kulturelle Unterschiede geben.

Juristische Definition

Ein Kind ist wegen seines Alters nicht in der Lage zu erfassen, was es bedeutet, in die Vornahme sexueller Handlungen einzuwilligen und danach zu handeln. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gilt in Deutschland für Menschen ab 14 Jahren. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Unter sexuellen Missbrauch von Jugendlichen fallen sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Jugendlichen, die die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen, oder von Erwachsenen oder reifen Jugendlichen mit Jugendlichen, die gegen Bezahlung stattfinden.

Auch sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen ist in Deutschland unter Strafe gestellt, also z. B. sexuelle Handlungen einer Person mit ihrem leiblichen oder adoptierten Kind oder mit Jugendlichen, zu denen ein Ausbildungs- bzw. Betreuungsverhältnis besteht.

Symptome

Die Folgen eines sexuellen Missbrauchs können sehr unterschiedlich sein. Häufig entwickeln Kinder ein Gefühl der Hilflosigkeit und Isolation, Angststörungen oder selbstverletzendes Verhalten. Auch Depressionen sind oft Folge von sexuellem Missbrauch und können zu Schlafstörungen, mangelndem Selbstwertgefühl bis hin zu Suizidgedanken führen. Ein dem Alter nicht angemessenes sexuelles Verhalten eines Kindes kann ebenfalls Ausdruck eines erlittenen sexuellen Missbrauchs sein. Nicht selten haben Betroffene über lange Zeit Probleme, Vertrauen zu fassen, und leiden bis ins Erwachsenenalter an psychischen Störungen, z. B. einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Ursachen

Sexueller Missbrauch betrifft Kinder aller Altersgruppen, am häufigsten sind jedoch Kinder im Alter von 8–12 Jahren betroffen. Die Täter*innen sind meist Männer. Frauen sind an etwa 5 % der Übergriffe auf Kinder beteiligt. Die Täter*innen sind in den meisten Fällen Personen, die das Kind bereits kennt:

  • Bis zu etwa 30 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder unter 18 Jahren werden von Familienmitgliedern begangen.
  • 30–70 % der Übergriffe geschehen durch Freund*innen oder Bekannte der Familie.
  • 15–30 % werden von Fremden begangen.

Mädchen werden häufiger Opfer von Missbrauch durch Familienangehörige, Jungen sind dagegen häufiger von Übergriffen durch Fremde betroffen. Missbrauchsfälle durch Personen außerhalb der Familie sind oft einmalige Ereignisse, während Missbrauch innerhalb der Familie häufiger wiederholt vorkommt.

Es gibt einige Faktoren, die einem Fall von sexuellem Missbrauch in einer Familie zugrunde liegen können oder das Risiko erhöhen. So werden Kinder, die anderen Formen von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung ausgesetzt sind, häufiger Opfer von sexuellem Missbrauch. Sind die Eltern in ihrer Kindheit selbst Opfer von Misshandlungen geworden oder gibt es andere Fälle von Gewalt in der Familie, kann dies ebenfalls das Risiko erhöhen.

Häufigkeit

Entsprechend den Zahlen des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2019 13.670 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Deutschland. Die Zahlen bilden die wahre Häufigkeit jedoch nicht ab, da man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. In einer Umfrage in Deutschland berichten 8,6 % der befragten Frauen und 2,8 % der Männer zwischen 16 und 69 Jahren, sie seien in ihrer Kindheit Opfer sexuellen Missbrauchs mit Körperkontakt gewesen.

Untersuchungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ärzt*innen von einem Missbrauch erfahren können. Betroffene können direkt ärztliche Hilfe suchen oder Vertrauenspersonen wie Freund*innen, Familienmitgliedern oder Lehrer*innen davon erzählen. Andererseits können auch bestimmte körperliche und psychische Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten auf die Möglichkeit einer Kindsmisshandlung hinweisen.

Fachärzt*innen, beispielsweise aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sprechen anhand vorgegebener Protokolle mit dem Kind und der Familie. Die Diagnose einer Kindesmisshandlung ist häufig ein schwieriger Prozess und sollte von psychologisch geschulten Fachkräften begleitet werden. Sexueller Missbrauch hinterlässt oft wenige oder undeutliche Spuren oder Verletzungen. Die körperliche Untersuchung nach einem möglichen Fall von sexuellem Missbrauch wird daher von forensisch spezialisierten Ärzt*innen durchgeführt.

Behandlung

  • Das vorrangige Ziel der Maßnahmen nach einem Fall von sexuellem Missbrauch ist es, das Kind vor weiteren Übergriffen zu schützen.
  • Der Prozess, sexuelle Misshandlung offenzulegen, kann für alle Beteiligten sehr belastend sein. Schon während der Untersuchung sollte das Kind daher durch psychotherapeutisch ausgebildetes Personal unterstützt werden und ggf. in ein Krankenhaus eingewiesen werden.
  • Das weitere Vorgehen wird von verschiedenen Fachkräften wie Sozialarbeiter*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen und ggf. dem Jugendamt gemeinsam entschieden.
  • Die Behandlung des Kindes richtet sich nach Beschwerden und psychischen Folgen des Ereignisses. Mögliche Therapieformen sind Einzel- oder Gruppentherapie oder Familientherapie mit den Erziehungsberechtigten.
  • Betroffene werden häufig über einen langen Zeitraum psychotherapeutisch begleitet und in ein Netzwerk aus Helfer*innen verschiedener Fachrichtungen eingebunden, um die Folgen der Misshandlung abzumildern und die Sicherheit des Kindes langfristig zu gewährleisten.

Prognose

  • Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein traumatisches Ereignis, das zu kurzfristigen und langfristigen Schädigungen führen kann.
  • Die Folgen hängen von mehreren Faktoren ab, darunter dem Alter des Kindes, der Art und Häufigkeit des Übergriffes und dem emotionalen Klima in der Familie.
  • 20–40 % der Kinder, die sexuell missbraucht wurden, entwickeln in ihrer Kindheit psychische Probleme.
  • Die langfristigen Auswirkungen hängen stark von einer umfassenden Unterstützung nach dem Ereignis ab, jedoch haben Betroffene im Erwachsenenalter ein höheres Risiko für psychische Probleme und Anpassungsschwierigkeiten.
  • Bei etwa 20 % der Erwachsenen kommt es zu schweren psychischen und verhaltensbezogenen Störungen.

Weitere Informationen

Autor*innen

  • Markus Plank, MSc BSc, Medizin- und Wissenschaftsjournalist, Wien
  • Jonas Klaus, Arzt, Freiburg i. Br.
  • Julia Trifyllis, Dr. med. Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Münster/W.

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Literatur

Dieser Artikel basiert auf dem Fachartikel Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Nachfolgend finden Sie die Literaturliste aus diesem Dokument.

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  3. Bundekriminalamt. Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Jahrbuch 2019. Band 1 - Fälle, Aufklärung, Schaden. Wiesbaden 2020 www.bka.de
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